Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.09.2016 1.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 2005 bis heute (Stichtag 30.06.2016) an den Staatlichen Bauämtern in Bayern beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bauämtern, Jahren und Anzahl der Planstellen)? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der Planstellen, da die konkrete Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je Bauamt nicht mehr für alle Jahre nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus stimmt die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit der Anzahl der Stellen im Stellenplan überein, da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten. Die Planstellen der Staatlichen Bauämter in Bayern werden seit dem Doppelhaushalt 2007/2008 im Stellenplan des Epl. 03B bei Kapitel 03 80 veranschlagt. Davor erfolgte die Veranschlagung getrennt nach Staatlichen Hochbauämtern und Straßenbauämtern im Kapitel 03 74 (Staatliche Hochbauämter ) und im Kapitel 03 76 (Straßenbauämter). Im Stellenplan erfolgt keine Aufteilung nach den einzelnen Bauämtern, sodass nur die Gesamtzahl aller Planstellen der Staatlichen Bauämter aufgeführt werden kann. Die Stellen für den Straßenbetriebsdienst (TG 84 und 85) wurden nicht herausgerechnet (2016: 2.200 Stellen), die Stellen für Auszubildende (207) wurden abgezogen. Die Angabe der Stellen wurde auf ganze Stellen auf- bzw. abgerundet . Die Entwicklung der im Haushaltsplan des Epl. 03 B veranschlagten Stellen stellt sich seit 2005 wie folgt dar: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Staatliche Bauämter – – 7.633 7.633 7.426 Staatliche Hochbauämter , Hochschulbauämter 3.065 3.065 – – – Straßenbauämter 4.835 4.835 – - – Gesamt 7.900 7.900 7.633 7.633 7.426 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Staatliche Bauämter 7.426 7.292 7.295 7.120 7.120 Staatliche Hochbauämter , Hochschulbauämter – Straßenbauämter – Gesamt 7.426 7.292 7.295 7.120 7.120 Im laufenden Doppelhaushalt 2015/2016 sind im Stellenplan des Kapitels 03 80 in 2015 6.990 und in 2016 7.013 Stellen (ohne Auszubildende: 207 Stellen) veranschlagt. 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13156 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 16.08.2016 Personalsituation in den Staatlichen Bauämtern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 2005 bis heute (Stichtag 30.06.2016) an den Staatlichen Bauämtern in Bayern beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bauämtern, Jahren und Anzahl der Planstellen)? 1.2 Wie viele Stellen sind davon derzeit tatsächlich (d.h. bereinigt um Erziehungsurlaub, Teilzeitmodelle, Krankenstand u. ä.) besetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? 1.3 Sollte es eine Differenz zwischen der Anzahl der Planstellen und der tatsächlich besetzten Stellen geben, wie erklärt die Staatsregierung sich diese? 2.1 Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern derzeit (Stichtag 30.06.2016) angesammelt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? 2.2 Wie erklärt sich die Staatsregierung etwaige Überstundenkontingente in den jeweiligen Bauämtern? 2.3 Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen , um einer etwaigen Überbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern zu begegnen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13156 Von den im Haushaltsjahr 2016 veranschlagten 7.013 Stellen sind zum Stichtag 30.06.2016 haushaltsrechtlich nicht besetzbar: • 182 Stellen, die im Vollzug des Art. 6 b Haushaltsgesetz (HG) 2015/2016 eingespart wurden, und Stellenumsetzungen , die erst mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 etatisiert werden, • 22 Stellen, die im Rahmen des Art. 6 b HG 2015/2016 im laufenden Haushaltsjahr abgebaut werden müssen, • 45 Stellen, die aufgrund der Wiederbesetzungssperre nicht besetzt werden können, und • 23 Stellen (neue Stellen) die erst ab dem 01.10.2016 besetzbar sind. Somit können derzeit rechnerisch 6.741 Stellen besetzt werden. 1.2 Wie viele Stellen sind davon derzeit tatsächlich (d. h. bereinigt um Erziehungsurlaub, Teilzeitmodelle , Krankenstand u. ä.) besetzt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? Da eine detaillierte Aufstellung ohne Abfrage bei den Staatlichen Bauämtern nicht möglich ist, beschränken wir uns auf eine Gesamtdarstellung für die Staatlichen Bauämter. Im Haushaltsvollzug 2016 sind derzeit 5.877 Stellen mit vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. 284 Stellen sind im Vollzug nicht besetzbar, da sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, in Elternzeit, im familienpolitischen Urlaub und in sonstiger Beurlaubung befinden oder an andere Dienstherren abgeordnet sind. 256 Stellen müssen für die sich in Ausbildung befindenden Beamten und Auszubildenden freigehalten werden, damit diese nach erfolgreichem Abschluss eingestellt werden können. Rund 44 Stellen sind derzeit nicht besetzbar, da sie von Langzeitkranken besetzt sind und eine Rückkehr zu erwarten ist. Somit sind von den besetzbaren Stellen 6.461 Stellen zum Stichtag 30.06.2016 besetzt. 1.3 Sollte es eine Differenz zwischen der Anzahl der Planstellen und der tatsächlich besetzten Stellen geben, wie erklärt die Staatsregierung sich diese? Die zum Stichtag freien 280 Stellen sind unter anderem aus folgenden Gründen nicht besetzt: • Eine vollumfängliche Ausschöpfung der rein rechnerisch zur Verfügung stehenden Stellen ist aus Gründen der Stellenbewirtschaftung nicht möglich (etwa aufgrund von Stellenresten, unterschiedlichen Befristungen etc.). • Für in Teilzeit befindliche Mitarbeiter, die einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit haben, müssen Stellen vorgehalten werden. • Für Mitarbeiter, die die Elternzeit abbrechen und früher zurückkehren, müssen Stellen vorhanden sein. • Die Oberste Baubehörde hat einen Stellenfonds (derzeit 75 Stellen) eingerichtet, um auf etwaige Auslastungsspitzen bei den Staatlichen Bauämtern schnell reagieren zu können. • Aufgrund der körperlich schweren Arbeit im Straßenbetriebsdienst ist es notwendig, Stellen vorzuhalten, um auf langfristige Ausfälle des Betriebsdienstpersonals durch befristete Ersatzeinstellungen reagieren zu können. 2.1 Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern derzeit (Stichtag 30.06.2016) angesammelt (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bauämtern)? Die Summe der Zeitguthaben (ohne Straßenbetriebsdienst) auf den Gleitzeitkonten der Mitarbeiter der Staatlichen Bauämter betrug Ende 2015 98.453 Stunden. Diese Stunden resultieren aus der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Arbeitszeit durch die Beschäftigten aufgrund der bei den Behörden der Staatsbauverwaltung geltenden gleitenden Arbeitszeit. Für angeordnete Überstunden wurden den Staatlichen Bauämtern keine Haushaltsmittel zugewiesen. Eine detaillierte Auswertung zum Stichtag 30.06.2016 ist nicht möglich, da es an den Bauämtern unterschiedliche Abrechnungsstichtage gibt. Daher wurde auf eine ämterbezogene Darstellung der Überstunden verzichtet, da ein Vergleich nicht möglich ist. 2.2 Wie erklärt sich die Staatsregierung etwaige Überstundenkontingente in den jeweiligen Bauämtern? Nachdem jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das Zeitguthaben selbst bewirtschaften kann, können in der Summe schnell Guthaben im hohen fünfstelligen Bereich entstehen. 2.3 Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um einer etwaigen Überbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Bauämtern zu begegnen? Bei den Staatlichen Bauämtern wird über die Kostenleistungsrechnung und weiteren Erhebungen der Personalbedarf evaluiert, sodass Auslastungsspitzen bei den Bauämtern erkannt werden. Den betroffenen Bauämtern werden dann Stellen aus dem Stellenfonds (siehe Antwort zu Frage 1.3) zugeteilt. Zudem sieht der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 ein Aussetzen des Stellenabbaus nach Art. 6 b HG für die Staatsbauverwaltung vor. Ferner sind für Hochbau und Straßenbau zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zur projektbezogenen Einstellung vorgesehen.