Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 31.08.2016 Wie geht es mit der Autobahnmaut für Ausländer weiter ? Die Staatsregierung setzte sich auf Bundesebene vehement für die Einführung einer Maut für Pkws auf Autobahnen ein. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, meldete die Europäische Kommission – wie zuvor schon alle anderen Parteien im Bundestag – Zweifel an der Konformität der geplanten Maut mit europäischem Recht an, dies wird nun seit ca. einem Jahr verhandelt, ohne das Ergebnisse sichtbar wären. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist, nach Kenntnis der Staatsregierung, der aktuelle Stand der Verhandlungen bezüglich der Pkw-Maut mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof? 2. Wann rechnet die Staatsregierung mit einem Ende des Verfahrens auf europäischer Ebene? 3. Sieht die Staatsregierung Veränderungsmöglichkeiten des Gesetzesentwurfes im Falle einer Ablehnung durch den Europäischen Gerichtshof? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.09.2016 Zu 1. und 2.: Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens sind bundesgesetzliche Regelungen (Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen und Kraftfahrzeugsteuergesetz). Die Verhandlungen führt die Bundesregierung. Die Staatsregierung ist in die Verhandlungen nicht eingebunden. Zu 3.: Sollte die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und der EuGH die behauptete Vertragsverletzung feststellen, wäre die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, sie abzustellen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/13157 Bayerischer Landtag