Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 27.07.2016 Gewalt an Schulen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Straftaten wurden in den letzten zehn Jahren an Schulen in Bayern begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Schule und Deliktfeld)? b) Wurden dabei Waffen verwendet? c) Bejahendenfalls, welche? 2. a) Wie viele und welche Straftaten richteten sich gegen Schüler? b) Wie viele und welche richteten sich gegen Lehrkräfte? 3. a) Welche Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Schulen gibt es in Bayern? b) Wie flächendeckend und wie regelmäßig werden sie angewandt? 4. a) Wie wird mit Fällen von Mobbing an Schulen in Bayern verfahren? b) Welche Möglichkeiten psychologischer Betreuung gibt es hierfür? c) Wie wird verfahren, wenn sich Schüler einer Betreuung verweigern? 5. a) Wie viele Jugendbeamte oder Schulverbindungsbeamte sind in Bayern auch in den Schulen zu Präventions - und Aufklärungszwecken tätig? b) Werden diese Jugendbeamten oder Schulverbindungsbeamten auch durch Lehrkräfte eingeschaltet? c) Bejahendenfalls: Wie oft geschieht das und wie ist dann das Vorgehen? 6. a) Sind der Staatsregierung religiöse Konflikte bzw. religiöse Radikalisierungen an Schulen in Bayern bekannt? b) Wie wird hiermit umgegangen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.10.2016 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Für die unter Fragenkomplex 1 und 2 benannten Statistiken sind aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für Bayern nur ausgewählte Deliktsgruppen, sogenannte Obergruppen, ausgewiesen. Dies sind: • Straftaten, insgesamt, • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, • Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, • Diebstahl, insgesamt, • einfacher Diebstahl, • schwerer Diebstahl, • Beleidigung, • Sachbeschädigung und • Rauschgiftdelikte. Die bundeseinheitlichen Erfassungskriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen die Erfassung von Opferspezifiken hier nur für die Obergruppen „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ vor. 1. a) Wie viele Straftaten wurden in den letzten zehn Jahren an Schulen in Bayern begangen (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Schule und Deliktfeld)? Für die Gemeinden und Landkreise wurde der Zeitraum von 2006 bis 2015 für öffentliche Schulen, Förderschulen, private Schulen, sonstige Schulen, Internate und Ausbildungsanstalten zusammenfassend ausgewertet. Eine spezifischere Auswertung ist insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Das Rechercheergebnis findet sich in der dem Fragesteller übersandten Anlage (Registerblätter 1 a je Jahr)*. b) Wurden dabei Waffen verwendet? Ausgewertet wurden für Bayern die Straftaten an vorgenannten Schulen im Zeitraum von 2006 bis 2015, bei denen mit einer Schusswaffe „gedroht“ oder „geschossen“ wurde. Andere Waffen oder verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nach den bundesweit einheitlichen Kriterien nicht erfasst. Das Rechercheergebnis findet sich in der dem Fragesteller übersandten Anlage (Registerblatt 1 b)*. * Hinweis des Landtagsamts: Eine Veröffentlichung dieser Anlagen mit der Drucksache ist laut dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.11.2016 17/13158 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13158 c) Bejahendenfalls, welche? In der Polizeilichen Kriminalstatistik kann nicht ausgewertet werden, um welche Schusswaffenart es sich handelt. 2. a) Wie viele und welche Straftaten richteten sich gegen Schüler? b) Wie viele und welche richteten sich gegen Lehrkräfte ? Ausgewertet wurden für Bayern die Straftaten an vorgenannten Schulen im Zeitraum von 2009 bis 2015, bei denen die Opferspezifikation „Schüler“ oder „Lehrkraft“ erfasst wurde. Beide Opferspezifikationen wurden im Jahr 2009 eingeführt. Das Rechercheergebnis findet sich jeweils in der dem Fragesteller übersandten Anlage (zur Opferspezifikation „Schüler “ vgl. Registerblatt 2 a; zur Opferspezifikation „Lehrkraft“ vgl. Registerblatt 2 b)*. Das Delta zwischen der Fallsumme „Tatörtlichkeit Schule“ und der Fallsumme „Opferspezifik Schüler“/„Opferspezifik Lehrkraft“ ist darauf zurückzuführen, dass nicht in allen Fällen die Opferspezifik „Schüler“ oder „Lehrkraft“ aus der Opfermerkmalstabelle „Beruf/Tätigkeit“ erfasst wurde, sondern beispielsweise alternativ die Spezifik „Behinderung“ aus der Opfermerkmalstabelle „persönliche Beeinträchtigung“ oder die Spezifik „sonstiges Opfer“ registriert wurde. Darüber hinaus wird unter der Deliktsobergruppe „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ auch das Verbreiten von pornografischen Schriften subsumiert. Hierfür ist die Erfassung von Opfermerkmalen nicht vorgesehen . 3. a) Welche Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Schulen gibt es in Bayern? b) Wie flächendeckend und wie regelmäßig werden sie angewandt? Gewaltprävention und die Förderung von prosozialem Verhalten – eingebettet in guten Unterricht und in ein positives Sozialklima – nehmen an allen Schulen in Bayern eine wichtige Rolle ein und sind in fachlich differenzierten, lokal passgenauen Angeboten fest etabliert. Schule darf sich in dieser Perspektive als Schutz- und sicherer Lebens- und Lernort für die Schülerinnen und Schüler verstehen. Das Präventionskonzept des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) basiert auf einer Mischung aus Intervention und Primärprävention . Ziel der Prävention ist in erster Linie die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Die Ausstattung der jungen Menschen mit einem gefestigten Selbstkonzept und die Begleitung und Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung können präventiv gegen eine mögliche Opfer- oder gar Täterrolle wirken. Schulische Präventionsprogramme unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern und werden besonders wirksam im Rahmen eines schulischen Gesamtkonzepts zur Werteerziehung . Die öffentliche Debatte und die wissenschaftliche Forschung zu Gewalt an Schulen haben zur Entwicklung, Erprobung und Etablierung einer Vielzahl von Gewaltpräventionsprogrammen geführt. Welches Programm für die Einzelschulen sinnvoll sein kann, hängt vor der Situation vor Ort und den dort vorhandenen Ressourcen ab. Neben den bayernweit umgesetzten Programmen gibt es deswegen auch viele regionale und lokale, oft in nichtstaatlicher Trägerschaft und Finanzierung. In Ergänzung zum Unterricht stehen den bayerischen Schulen mehrere landesweite und mehr als ein Dutzend regionale Präventionsprogramme zur Verfügung, die vom StMBW z. T. personell und konzeptionell unterstützt werden. Sie wirken auf der individuellen Schülerebene (z. B. Werteerziehung), der Klassenebene (z. B. PIT, Faustlos, Lions Quest) sowie der Schulebene (z. B. Streitschlichter ). Eine Gesamtübersicht zur Gewaltprävention findet sich auf der Homepage des Kultusministeriums (https:// www.km.bayern.de/eltern/erziehung-und-bildung/gewalt praevention.html). In ihrer Präventionsarbeit für Demokratie und Toleranz sowie den richtigen Umgang mit Medien werden die Schulen durch das Netzwerk der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz sowie die Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater (MiBs) unterstützt. Überdies stehen bei Vorfällen in Verbindung mit Gewalt oder Mobbing ratsuchenden Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften besonders qualifizierte Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Beratungslehrkräfte in einem flächenwirksam angelegten Netz als erste Ansprechpartner ihres Vertrauens zur Verfügung. Über die Beratungsangebote an den Schulen vor Ort hinaus verfügt jeder Regierungsbezirk über eine Staatliche Schulberatungsstelle (Oberbayern über drei), in der besonders erfahrene Schulpsychologinnen und -psychologen für Fragen und bei Problemen im schulischen Kontext konsultiert werden können. Ergänzend sind an einer Vielzahl von Schulen Fachkräfte für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) eingesetzt: Gemäß Ministerratsbeschluss „JaS 1000“ werden bis 2019 an Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen sowie Brennpunkt -Realschulen 1.000 JaS-Stellen realisiert sein; derzeit sind 788 geförderte JaS-Stellen an 1.071 JaS-Einsatzorten eingerichtet (Stand 01.07.2016). Darüber hinaus stellt jede Schule eine Liste mit schulischen und außerschulischen Ansprechpartnern bereit, sodass Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten bei Bedarf schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten können. Um den staatlichen Schulen eine zuverlässige notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement bieten zu können, bilden 92 speziell fortgebildete staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten das „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ (KIBBS). Über die bis dato bereits bestehenden Verpflichtungen zur Entwicklung eines Sicherheitskonzepts hinaus hat das Staatsministerium in der Bekanntmachung „Krisenintervention an Schulen“ vom 10.07.2013 die staatlichen Schulen verpflichtet, • ein schulisches Krisenteam unter Einbeziehung des jeweiligen Schulpsychologen einzurichten und • in Zusammenarbeit mit dem Schulaufwandsträger und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu entwickeln und kontinuierlich zu aktualisieren, um in Krisensituationen die Handlungsfähigkeit der Schule zu gewährleisten und eine gesundheitliche Schädigung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und weiteren Mitgliedern der Schulgemeinschaft so weit wie möglich zu vermeiden. * Hinweis des Landtagsamts: Eine Veröffentlichung dieser Anlagen mit der Drucksache ist laut dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe nicht möglich. Drucksache 17/13158 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei kommt bei den organisatorischen Aspekten dieses Sicherheitskonzepts besondere Bedeutung zu. Die Entwicklung von Handlungsszenarien und Ablaufplänen liegt in der Hand der Schulen und erfolgt vor Ort unter Einbeziehung der Polizei und der Sachaufwandsträger. Einrichtung und Ausstattung der Schulanlage gehören zum Schulaufwand und damit bei öffentlichen Schulen in aller Regel zum Aufgabenbereich der jeweils zuständigen Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis). So können die Schulen ein passgenau auf die Rahmenbedingungen und Erfordernisse abgestimmtes Sicherheitskonzept entwickeln. 4. a) Wie wird mit Fällen von Mobbing an Schulen in Bayern verfahren? Dem StMBW ist es ein zentrales Anliegen, dass Mobbing mit aller Entschiedenheit entgegengetreten wird. Die Aufgabe der Schulen, im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit in Fällen von Mobbing angemessen vorzugehen , wird daher durch ein vielfältiges Angebot unterstützt. Der Erstinformation der Schulen dient der Praxisleitfaden des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) „Mit Mut gegen Mobbing“: http://www.isb.bayern.de/ schulartspezifisches/materialien/mut_gegen_mobbing/. Zudem wird das Lehrerfortbildungsprojekt „Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!“ seit dem Schuljahr 2010/11 durch ca. 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung landesweit durchgeführt. In diesem Rahmen wird seit 2011 auch das spezielle Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!“ in Kooperation zwischen dem StMBW und der Techniker Krankenkasse (TK) angeboten. Der Fortbildung dient der „Medienführerschein Bayern“ in Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Dort werden bislang Module für die Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule sowie für die Jahrgangsstufen 6 bis 9 der weiterführenden Schulen – auch für berufliche Schulen – vorgehalten . Das kostenlos zur Verfügung gestellte Portfolio enthält auch Materialien zu den Themen Cybermobbing, Selbstdatenschutz und Reflexion über Medien. Das StMBW ist durch die Bereitstellung von „Teasern“ zu jedem Modul, die Koordination der MiBs und die Überprüfung der Module auf Lehrplanpassung durch das ISB beteiligt. Aktuelle Fachinformationen für Schulen zu Cybermobbing sind im Portal mebis verfügbar: https://www.mebis. bayern.de/infoportal/welten/internet/cyber-mobbing/. b) Welche Möglichkeiten psychologischer Betreuung gibt es hierfür? Für eine psychologische Betreuung im schulischen Rahmen stehen allen Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften als erste Ansprechpersonen die Schulpsychologinnen und -psychologen vor Ort zur Verfügung. Diese sind mit der Thematik Mobbing eingehend vertraut und beraten bei Bedarf passgenau und detailliert – wie auch die Schulpsychologinnen und -psychologen an den Staatlichen Schulberatungsstellen (www.schulbera tung.bayern.de). Die schulpsychologische Versorgung ist in den vergangenen Schuljahren kontinuierlich ausgebaut worden und wird auch zukünftig weiter verstärkt. c) Wie wird verfahren, wenn sich Schüler einer Betreuung verweigern? Schulpsychologische Betreuung berücksichtigt wie jede psychologische Beratung die Freiwilligkeit der Ratsuchenden . In Fällen, in denen sich Schülerinnen und Schüler einer angebotenen Betreuung verweigern, kann auf weitere Angebote und Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Schule verwiesen werden. Innerhalb der Schule sind dies alle Lehrkräfte, insbesondere die Beratungs- und die Verbindungslehrkräfte . Gegebenenfalls kann auch eine Rücksprache mit einer Fachkraft für JaS hilfreich sein. Außerhalb der Einzelschule werden von den Staatlichen Schulberatungsstellen (www. schulberatung.bayern.de) Beratungsangebote vorgehalten. Als zusätzliche Anlaufstellen im außerschulischen Kontext wird beispielhaft auf Jugend- und Familienberatungsstellen verwiesen. 5. a) Wie viele Jugendbeamte oder Schulverbindungsbeamte sind in Bayern auch in den Schulen zu Präventions - und Aufklärungszwecken tätig? Präventionsarbeit wird täglich von jeder Polizeidienststelle in Bayern als Grundauftrag in vielfältiger Form praktiziert, unter anderem aber auch durch speziell geschulte Beamtinnen und Beamte an Schulen. Insgesamt sind derzeit bei der Bayerischen Polizei 552 Jugendbeamte und Schulverbindungsbeamte tätig. Je nach örtlicher Besonderheit können die Tätigkeiten als Jugendund Schulverbindungsbeamter sowohl in Aufgabenbündelung (durch einen Beamten) als auch durch mehrere Beamte einer Dienststelle wahrgenommen werden. Darüber hinaus gibt es bei der Bayerischen Polizei weitere mit Präventionsarbeit betraute Beamte, wie beispielsweise Kontaktbeamte, Berater der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, Fachberater für verhaltensorientierte Prävention , Beauftragte für Frauen und Kinder etc. Weiterhin ist hier ebenfalls die umfangreiche Verkehrserziehungsarbeit von Polizeibeamten an Schulen anzuführen. Diese Beamten sind in der oben aufgeführten Zahl nicht enthalten. b) Werden diese Jugendbeamten oder Schulverbindungsbeamten auch durch Lehrkräfte eingeschaltet ? Jugend- und Schulverbindungsbeamte stehen im schulischen Bereich sowohl Schülerinnen und Schülern als auch Erziehungsberechtigten und Lehrkräften als polizeiliche Ansprechpartner zur Verfügung. Insofern geht einzelfallbezogen die Einbindung der Beamten auch von Lehrkräften aus. c) Bejahendenfalls: Wie oft geschieht das und wie ist dann das Vorgehen? Statistiken liegen hierzu bei der Bayerischen Polizei und dem StMBW nicht vor. Das jeweilige Vorgehen muss sich immer am konkreten Einzelfall orientieren und lässt sich damit nicht pauschaliert darstellen. Unabhängig hiervon bleibt jedoch festzuhalten, dass den Jugend- und Schulverbindungsbeamten bei entsprechenden Sachverhalten nicht nur allgemeine, präventivpolizeiliche Aufgaben obliegen, sondern dass sie dem Legalitätsprinzip entsprechend – ggf. auch in Abstimmung mit weiteren Dienststellen bzw. der sachleitenden Staatsanwaltschaft – strafverfolgende Maßnahmen initiieren müssen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13158 6. a) Sind der Staatsregierung religiöse Konflikte bzw. religiöse Radikalisierungen an Schulen in Bayern bekannt? b) Wie wird hiermit umgegangen? Der Staatsregierung sind keine akuten Fälle bekannt; nichtsdestoweniger werden vom StMBW vielfache Anstrengungen unternommen, um Radikalisierungsprozessen präventiv entgegenzuwirken. Die 18 Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz sind in der Regel als Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulleitungen kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention im Bereich des Extremismus und Salafismus . Bei dem von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu verantwortenden Fortbildungsprogramm der Regionalbeauftragten wird die Bedrohung von Jugendlichen durch salafistische Strömungen bereits seit 2015 schwerpunktmäßig berücksichtigt. Für eine effektive Fortbildung wird die jährlich stattfindende Fachtagung der Regionalbeauftragten im November 2016 an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen auf eine Woche ausgedehnt. Der zeitliche und inhaltliche Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist die Befassung mit dem Salafismus. Im Rahmen dieser nunmehr einwöchigen Fachtagung konzipieren die Regionalbeauftragten Formate (Fortbildungen, Workshops, Fachvorträge), um in der Jugend- und Bildungsarbeit Tätige für das Themenfeld „Islamistischer Extremismus“ zu sensibilisieren. Darüber hinaus entwickeln und realisieren sie Beratungsszenarien mit betroffenen Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften und ermöglichen und begleiten so Diskussionen über Handlungsmöglichkeiten im praktischen Umgang mit dem Phänomen des Salafismus. Zusätzlich werden die Regionalbeauftragten seit Januar 2016 regelmäßig gecoacht und wissenschaftlich begleitet, um sicherzustellen, dass sie den pädagogisch-didaktischen Herausforderungen auf dem Gebiet der Salafismus-Prävention fachlich und kommunikativ effizient begegnen können. Auch der Religions- und Ethikunterricht und der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ helfen den jungen Menschen , zu einer reflektierten religiösen Kompetenz zu gelangen . Die systematische Einbeziehung interreligiöser und persönlichkeitsbildender Inhalte stellt ein Gegengewicht zu fundamentalistischer Indoktrination dar. Es ist vorgesehen, dass die Zahl der Schulen, an denen das Fach „Islamischer Unterricht“ angeboten wird, im Schuljahr 2016/2017 auf ca. 400 erhöht wird.