Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.08.2016 Umsetzung der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ Der Landtag hat in seiner 15. Legislaturperiode auf Antrag der Fraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ eingesetzt . Die Enquete-Kommission hat sich umfassend mit den Schwerpunkten der zukünftigen Jugendpolitik in Bayern auseinandergesetzt. Die Kommission hat nach dreijähriger inhaltlicher Arbeit in ihrem umfangreichen Abschlussbericht vom Juli 2008 in großer politischer Einigkeit konkrete Empfehlungen für die Jugendpolitik in Land und Kommunen sowie für die Weiterentwicklung der Angebote der Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendbildung, der verbandlichen Jugendarbeit und der Angebote der offenen Jugendarbeit in Bayern ausgesprochen. Acht Jahre nach Vorlage des Abschlussberichtes ist es an der Zeit, eine Bilanz über den Stand der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen an die Politik zu ziehen. In dem Abschlussbericht der Kommission wird die Staatsregierung aufgefordert, bis zur Mitte der 16. Legislaturperiode dem Landtag über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht zu erstatten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Warum hat die Staatsregierung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen der Aufforderung im Abschlussbericht der Enquete-Kommission dem Landtag keinen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission erstattet? b) Hält die Staatsregierung ihr 2013 beschlossenes Kinder - und Jugendprogramm für einen adäquaten Ersatz für die geforderte Berichterstattung? c) Welche Empfehlungen der Enquete-Kommission wurden bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms aufgegriffen? 2. a) Was hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um die politischen und gesellschaftlichen Teilhabechancen von Jugendlichen zu verbessern und diesen Punkt als zentrale Aufgabe bayerischer Jugendpolitik zu festigen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunalund Landtagswahlen in Bayern? c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die politische Beteiligung und Partizipation Jugendlicher auf kommunaler Ebene, z. B. bei Einwohner- und Bürgerversammlungen oder Bürgerentscheiden, zu stärken ? 3. a) Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um die schulische und außerschulische politische Bildungsarbeit zur Prävention gegen extremistische oder rassistische Einstellungen von Jugendlichen zu stärken? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung nach einer Stärkung der politischen Bildung in den Lehrplänen bayerischer Schulen, z. B. durch einen Ausbau des Sozialkundeunterrichts? c) Plant die Staatsregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen zusätzliche Förderprogramme zur Prävention gegen islamistische Radikalisierung junger Menschen und gegen die Ausbreitung rassistischer und rechtsextremer Einstellungen unter Jugendlichen? 4. a) Ist es der Staatsregierung gelungen, im Sinne der Bedeutung des Religions- und Ethikunterrichts bei der Vermittlung grundlegender Werte ein flächen- und bedarfsdeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht in Bayern zu schaffen? b) Gibt es in Bayern genügend Ausbildungsmöglichkeiten für qualifizierte Lehrkräfte im Bereich des islamischen Religionsunterrichts? c) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, zur Gewährleistung eines wissenschaftlich fundierten und an den demokratischen Grundwerten orientierten islamischen Religionsunterrichts weitere spezialisierte Lehrstühle für islamische Theologie und Religionspädagogik einzurichten? 5. a) Was hat die Staatsregierung in den letzten acht Jahren zum weiteren Ausbau und zur besseren Förderung der Jugendverbandsarbeit als tragende Säule der Jugendarbeit in Bayern unternommen? b) Wie hat sich die Förderung der politischen Jugendverbände in den letzten acht Jahren entwickelt? c) Was hat die Staatsregierung in den letzten acht Jahren zum Ausbau des internationalen Jugendaustausches und der internationalen Jugendbegegnung unternommen ? 6. a) Was hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren zur Aufwertung und stärkeren Berücksichtigung außerschulischer Lernorte und Räume für selbst organisierte Bildungs- und Lernprozesse unternommen ? b) Plant die Staatsregierung eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendbildungsstätten in Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.11.2016 17/13170 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 c) Was ist aus Sicht der Staatsregierung erforderlich, um die Kooperation von Schule und Jugendarbeit zu verbessern und die schulbezogene Jugendarbeit weiter auszubauen? 7. a) Was hat die Staatsregierung im Sinne der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um das duale System der Ausbildung zu stärken und das Ausbildungsplatzangebot zukunftsfähig zu gestalten? b) Wie hoch ist in Bayern der Anteil benachteiligter und gering qualifizierter Jugendlicher, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz im dualen System bekommen? c) Was unternimmt die Staatsregierung zur Schaffung zusätzlicher außerbetrieblicher Ausbildungsplätze und zur Stärkung der Träger der Jugendberufshilfe? 8. a) Wie hat sich der Ausbau und die Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) und der Jugendwerkstätten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von leistungsschwächeren und sozial benachteiligten Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf in den vergangenen acht Jahren entwickelt? b) Was wurde in den vergangenen Jahren unternommen , um angesichts der restriktiven Handhabung von Instrumenten des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) und des SGB II sowie den strengeren Fördervorgaben der Europäischen Union eine Gesamtfinanzierung der Maßnahmen für junge Menschen mit einem erhöhten Förderbedarf sicherzustellen? c) Welchen Weiterentwicklungs- und Anpassungsbedarf sieht die Staatsregierung, um die Gesamtfinanzierung von passgenauen Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit an der Schnittstelle von SGB II, III und VIII sowie der Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesförderung langfristig zu sichern und die verschiedenen Fördersysteme besser zu harmonisieren? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) sowie dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet: 1. a) Warum hat die Staatsregierung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen der Aufforderung im Abschlussbericht der Enquete-Kommission dem Landtag keinen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission erstattet? Adressat des Berichts einer Enquete-Kommission ist zunächst der Landtag, vgl. § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Die Umsetzung einer Empfehlung wäre daher vom Landtag zu beschließen. So hat dieser die Staatsregierung aufgefordert, das Kinder- und Jugendprogramm fortzuschreiben. Ungeachtet dessen hat sich die Staatsregierung umfänglich mit den Empfehlungen der Enquete-Kommission auseinandergesetzt und im Ergebnis mehr umgesetzt als vom Landtag gefordert. b) Hält die Staatsregierung ihr 2013 beschlossenes Kinder- und Jugendprogramm für einen adäquaten Ersatz für die geforderte Berichterstattung? Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist das Hauptanliegen der Enquete-Kommission mit dem 2013 fortgeschriebenen Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung erfüllt. Dieses wurde in Kenntnis des gesamten Berichts einschließlich der Empfehlungen der Enquete-Kommission abgefasst. Am 14. Juli 2016 fand im Landtag eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Umsetzung der Empfehlungen der Jugend-Enquete-Kommission Jungsein in Bayern“ statt. Die Expertinnen und Experten bewerteten den Status der Umsetzung der Handlungsempfehlungen und gelangten dabei zu der Auffassung, dass das Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung einen wichtigen Beitrag hierzu geleistet hat. Sie konstatierten weiterhin, dass der aus der 15. Wahlperiode stammende Enquete-Bericht sich teilweise zeitlich überholt hat. c) Welche Empfehlungen der Enquete-Kommission wurden bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms aufgegriffen? Bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms wurden insbesondere auch die Empfehlungen der Enquete- Kommission für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe umfassend berücksichtigt. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms fand in einem umfassenden Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene statt. Im neuen Kinder- und Jugendprogramm steht die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern im Mittelpunkt. Dabei wurde in gemeinsamer Abstimmung mit der bayerischen Jugendhilfepraxis und den Partnern auf Landesebene auf den vorhandenen bewährten Strukturen aufgebaut. Unter dem Titel „Potenziale entfalten – Gesellschaftliches Miteinander gestalten – Brücken bauen“ werden zentrale Herausforderungen und Lösungsansätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern benannt. Bewährtes soll fortgeführt und – wo nötig – durch neue Impulse bereichert und ergänzt werden. Insbesondere wurden die den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe betreffenden Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtags umgesetzt (im Einzelnen siehe hierzu entsprechende Verweise und Fußnoten im Kinder- und Jugendprogramm). Eingeflossen sind ferner weitere wichtige Erkenntnisgrundlagen, wie z. B. der Dritte Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern, der 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und die UN-Kinderrechtskonvention sowie die UN- Behindertenrechtskonvention. Auch wichtige Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren“ sowie die Erkenntnisse des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurden berücksichtigt (z. B. Etablierung ausreichender Partizipationsstrukturen von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; im Einzelnen siehe auch schriftlicher Bericht Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 der Staatsregierung vom 24. Juni 2013 zum Beschluss des Landtages vom 14. April 2010 betreffend „Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung; LT-Drs. 16/4515). Die jugendpolitischen Eckwerte der Enquete-Kommission spiegeln sich bereits in den Leitlinien des Kinder- und Jugendprogramms wider (z. B. Gestaltung einer Jugendpolitik, die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur selbstverantwortlichen Gestaltung des eigenen Lebens, besonderer Fokus auf benachteiligte junge Menschen, Zusammenarbeit der Politikfelder), vgl. Enquete-Kommission (Nr. 1150 ff.) sowie Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung (S. 20 bis 29). Vor diesem Hintergrund kann im Folgenden auch nur exemplarisch anhand ausgewählter Empfehlungen der Enquete-Kommission skizziert werden, wie diese im Kinderund Jugendprogramm der Staatsregierung aufgegriffen und umgesetzt wurden: Handlungsfeld Werte: – „werteorientierte Jugendverbandsarbeit auszubauen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern (Nr. 1162)“: Die Staatsregierung fördert aus Mitteln der Jugendarbeit die Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter, um das qualitative Niveau dieses Engagements zu sichern und in die Zukunft des Ehrenamts in Bayern zu investieren (vgl. III. 4.2.1 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung). Zudem fördert die Staatsregierung überörtliche Bildungsmaßnahmen der freien und öffentlichen Träger aus Mitteln der Jugendarbeit (vgl. III. 4.2.5 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung). Diese Jugendbildungsmaßnahmen beschäftigen sich insbesondere mit politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Themen und Gegenständen. Die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Bildungsarbeit setzen die jeweiligen Träger in eigener Verantwortung. – „Schaffung und Ausbau einer Infrastruktur der Jugendhilfe , die junge Eltern in der Organisation des Familienlebens insgesamt unterstützt … (Nr. 1171)“: Die Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen und deren Wertschätzung ist für die Staatsregierung eine wesentliche Säule Bayerischer Kinder- und Jugendhilfepolitik (vgl. III. 1, III. 6 Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung). Zu nennen sind die Förderung eines breit gefächerten Beratungsangebotes sowie vielfältiger Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz (z. B. Aufbau von Familienstützpunkten, Sicherstellung flächendeckender Angebote der Erziehungsberatung). Die Angebote im Bereich Früher Hilfen werden durch die flächendeckend vorhandenen Netzwerke frühe Kindheit (KoKis) vernetzt, um konkrete Unterstützung für Familien in belastenden Lebenslagen sicherzustellen. Das evaluierte bayerische KoKi-Förderprogramm wurde vollumfänglich im Bundeskinderschutzgesetz als bundesweiter Standard übernommen. Bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsund Bildungsangebote für Kinder ergänzen und unterstützen die Erziehungs- und Bildungsleistung der Eltern. Die Angebote der Kindertagesbetreuung leisten auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (vgl. III. 3 Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung). Der Freistaat Bayern unterstützt die verantwortlichen Gemeinden nachhaltig mit erheblichen Mitteln und trägt unter Berücksichtigung der Betriebs- und Investitionskostenförderung derzeit etwa 52 % der Grundkosten der Kinderbetreuung. Allein für die Betriebskostenförderung sind 2016 rund 1,6 Mrd. Euro (Bundes- und Landesmittel ) eingeplant. Besondere Förderanreize unterstützen, dass die zuständigen Kommunen ein ausreichendes Betreuungsangebot auch in Randzeiten und Ferien schaffen können. Mit höherer Betreuungsdauer/Buchungszeit steigt auch die kindbezogene Förderung durch den Freistaat Bayern nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Handlungsfeld Freizeit, Engagement, Beteiligung: – „Einrichtungen im Feld der Jugendarbeit in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen und kontinuierlich zu fördern und zu unterstützen (Nrn. 1176, 1181)“: Die Staatsregierung fördert Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln der Jugendarbeit; die entsprechenden Mittel kommen auch Einrichtungen in Trägerschaft der Kommunen zugute. Im Hinblick auf ihre landesweite Bedeutung sind besonders die Jugendbildungsstätten sowie die Jugendherbergen herauszuheben (vgl. III. 4.2.6 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung). – „landesweit tätige Jugendverbände sollen Fachkräfte beschäftigen und Geschäftsstellen betreiben (Nr. 1182)“: Landesweit tätige Jugendverbände erhalten eine Basisförderung , die sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben und Zielsetzungen nach §§ 11, 12 SGB VIII unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu erfüllen, u. a. durch Geschäftsstellen mit hauptamtlichen Fach- und Verwaltungskräften (vgl. III. 4.2.2 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung). Handlungsfeld Schule und Bildung: – „Bei vorschulischer Bildung müssen weiterhin kleinkindgerechte , spielerische, spontane nicht-unterrichtliche Formen im Vordergrund stehen (Nr. 1202)“: Die dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) zugrunde liegende Pädagogik setzt grundsätzlich an den Alltagssituationen aus der Lebenswelt der Kinder an. Die Aufgabe der Fachkräfte ist dabei, jedes Kind entsprechend seiner persönlichen Ausgangslage individuell wahrzunehmen, seine soziale Entwicklung zu begleiten und, an den Interessen des Kindes orientiert, eine anregende Lernumwelt zu gestalten. Dabei wird das Kind als aktiver Mitgestalter seiner Bildung verstanden (vgl. III. 3.1 Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung ). – „schulbezogene Jugendarbeit auf der Grundlage eines Landesförderprogramms auszubauen und die Angebote ausreichend zu finanzieren (Nrn. 1191, 1203)“: Mit dem Fachprogramm „Schulbezogene Jugendarbeit“ werden Jugendorganisationen, Jugendringe und Einrichtungen der Jugendarbeit angeregt und unterstützt, in Kooperation mit Schulen und unter aktiver Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler Aktivitäten und Projekte der Jugendarbeit durchzuführen (vgl. III. 4.2.5 des Kinder - und Jugendprogramms der Staatsregierung) – „bedarfsgerechter flächendeckender Ausbau der Jugendsozialarbeit an den Hauptschulen, Förderschulen und Berufsschulen (Nr. 1207)“: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 Für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat die Staatsregierung ein Ausbauziel von 1.000 Stellen innerhalb von 10 Jahren bis 2019 festgelegt (vgl. III. 5.2.1 Kinder - und Jugendprogramm der Staatsregierung, zur Umsetzung im Einzelnen, vgl. 2 a). Handlungsfeld Ausbildung und Beruf – „Bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist die Zielgruppe des § 13 SGB VIII besonders in den Blick zu nehmen…. (Nr. 1219, 1220, 1221)“: Die Staatsregierung hat zur Förderung der Zielgruppe durch die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit eine bewährte Förderstruktur aufgebaut, mit der beachtliche Integrationserfolge erzielt werden. Wichtiges Ziel ist und bleibt die Sicherung der Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung der vorrangig zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung (vgl. III. 5.3 Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung, zur Umsetzung im Einzelnen, vgl. 2 a und 8 a). Handlungsfeld Jugendinformation, Kultur, Medien – „Zur Förderung der Medienkompetenz werden einerseits die Unterstützung der Eltern, andererseits die Förderung der jungen Menschen selbst gefordert (Nr. 1236, 1237, 1238,1239,1240)“: Für beide Adressatengruppen bestehen zahlreiche und differenzierte Angebote (vgl. III. 7 Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung). Die Staatsregierung fördert und unterstützt Institutionen und Projekte, die sowohl Eltern bei der Medienerziehung unterstützen (z. B. Projekt ELTERNTALK der Aktion Jugendschutz) als auch junge Menschen zur Auseinandersetzung mit Kultur und Medien anregen. Exemplarisch wird hier auf die Förderung des „JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis“ sowie der Kinder- und Jugendfilmfeste („KI- FINALE“/„JUFINALE“) auf Bezirks- und Landesebene hingewiesen. Besonders hervorzuheben ist dabei auch der Ansatz, bei der Fortentwicklung der Angebote die Sichtweisen der Kinder und Jugendlichen selbst mit in den Vordergrund zu rücken. 2. a) Was hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um die politischen und gesellschaftlichen Teilhabechancen von Jugendlichen zu verbessern und diesen Punkt als zentrale Aufgabe bayerischer Jugendpolitik zu festigen? Die Staatsregierung setzt einen Schwerpunkt bei den Angeboten der Jugendarbeit, die einen wichtigen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe leisten (zur Umsetzung im Einzelnen, vgl. 1 c, 3 a, 5 a). Für mehr Chancengerechtigkeit für sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen engagiert sich die Staatsregierung durch zwei bundesweit beachtete Förderprogramme: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) seit 2003 sowie Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) seit 1983. Dadurch werden optimale Rahmenbedingungen seitens des Freistaats für Kommunen geschaffen, um ihrer Verantwortung in diesem sekundär-präventiven Bereich nachzukommen und entsprechende Angebote vorzuhalten . (Jugendsozialarbeit ist kommunale Pflichtaufgabe.) Die Förderprogramme wurden weiterentwickelt: Förderprogramm JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen – Ministerratsbeschluss „JaS 1000“: Bis 2019 werden an Grund-, Mittel-, Förder- u. Berufsschulen und Brennpunkt-Realschulen 1.000 JaS-Stellen im gemeinsamen Schulterschluss von Staatsregierung und Kommunen realisiert sein (Stand 1. Juli 2016: 788 geförderte JaS-Stellen an 1.071 JaS-Einsatzorten); – Ministerratsbeschluss „vorgezogener Ausbau um ein Jahr im Hinblick auf zusätzlichen Bedarf wegen massiv gestiegenen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen“: Der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 beträgt 16,5 Mio. Euro (im Vergleich 2015: 13,7 Mio. Euro). Der Zuwachs für den vorgezogenen Ausbau im Hinblick auf die Integration beträgt 1,9 Mio. Euro. Für die Jahre 2017 und 2018 steigt der Haushaltsansatz weiter auf 17,48 Mio. Euro bzw. 18,22 Mio. Euro. – Aufgrund der hohen Anteile an Flüchtlingskindern wird sich insgesamt auch der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung erhöhen. Dies wird sich auch im Hinblick auf den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen massiv zeigen. Daher werden laut Beschluss des Ministerrats vom 9. Oktober 2015 bei der Zuteilung der neuen JaS- Stellen Schulen mit hohem Anteil an Flüchtlingskindern priorisiert und die Umsetzung des Ausbauprogramms beschleunigt . Förderprogramm AJS – Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit – Die AJS verfolgt das Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beruflich und sozial einzugliedern. In Bayern gibt es hierfür ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen ganzheitlichen Qualifizierungsund Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten. – Es stehen 2016 rd. 5,5 Mio. Euro (2015 rd. 4 Mio. Euro; Zuwachs von 1,5 Mio. Euro in 2016 für Integration) im Landeshaushalt zur Verfügung, zudem im Förderzeitraum 2014 bis 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) 40 Mio. Euro ESF-Mittel. Hinzu kommen jährlich rd. 0,7 Mio. Euro Landesmittel aus dem Arbeitsmarktfonds. Die Staatsregierung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung und wirksamen Bekämpfung verfestigter Jugendarbeitslosigkeit. Die Maßnahmen der AJS richten sich auch an unbegleitete minderjährige oder junge volljährige Flüchtlinge, welche der Zielgruppe des § 13 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) zuzurechnen sind, und die bei guter Bleibeperspektive über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um das konkrete Maßnahmenziel (Übergang in Arbeit, Ausbildung oder Beruf) erreichen zu können. – Die Herausforderung zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung mit dem vorrangig verantwortlichen Kooperationspartner Arbeitsverwaltung (SGB II und SGB III) wurde weiter konsequent angegangen, denn nach der Instrumentenreform 2012 war ein deutlicher Rückgang an Mitfinanzierung seitens Arbeitsverwaltung bei den Projekten in den Jugendwerkstätten zu verzeichnen. Nach wiederholt eingebrachten gesetzlichen Verbesserungsvorschlägen ist es nun im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung (in Kraft getreten am 1. August 2016) gelungen, in § 18 SGB II die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu verankern, insbesondere wenn zur Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zwischen den beteiligten Stellen und Einrichtungen abgestimmte, den individuellen Bedarf deckende Leistungen erforderlich sind. Es muss beobachtet werden, ob dies auch zu einer deutlichen Verbesserung bei der gemeinsamen Finanzierung der Vorschalt- und Ausbildungsprojekte in den Jugendwerkstätten führt. b) Wie beurteilt die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre für alle Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern? Das Recht zur Teilnahme an Landtags-, Bezirks-, Gemeindeund Landkreiswahlen (aktives Wahlrecht) setzt in Bayern die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus (Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 12 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV), Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG), Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 des Bezirkswahlgesetzes i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 LWG, Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Für die Absenkung des aktiven Wahlalters wäre neben der einfachgesetzlichen Änderung der Wahlgesetze auch eine Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, die einen Landtagsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit und eine Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden beim anschließenden Volksentscheid erfordern würde (Art. 75 Abs. 2 BV). Forderungen nach einer Absenkung des aktiven Wahlalters wurden in der Vergangenheit mehrfach an den Landtag in Form von Eingaben, Anträgen und Gesetzentwürfen herangetragen, jedoch stets mehrheitlich abgelehnt (zuletzt der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher an demokratischen Entscheidungsprozessen – Jugendbeteiligungsgesetz vom 27. Januar 2016, LT-Drs. 17/9735 und 17/11893, der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 28. Januar 2016, LT-Drs. 17/9757 und 17/11894, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wahlalter 16 – Mehr Demokratie und Mitbestimmung für Bayerns Jugend“ vom 1. April 2015, LT-Drs. 17/6014 und 17/7214 und der Dringlichkeitsantrag der SPD vom 8. Dezember 2015 „Absenkung des Wahlalters auf 16“, LT-Drs. 17/9379 und 17/11899; in der letzten Wahlperiode zuletzt der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 4. März 2010, LT-Drs. 16/4039 und 16/5549; Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Verfassung – Schaffung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Gemeinde - und Landkreiswahlen und Bezirkswahlen vom 6. Juli 2011, LT-Drs. 16/9191 und 16/10778; Antrag vom 9. November 2011 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes, LT-Drs. 16/10198 und 16/11402). Die Gründe, die zur Ablehnung der Eingaben, Anträge und Gesetzentwürfe angeführt wurden, treffen nach wie vor zu. Die Anknüpfung des Wahlrechts an das Mindestalter von 18 Jahren ist weiterhin, insbesondere aus folgenden Gründen sachgerecht: – Das Wahlrecht ist ein grundlegendes demokratisches Recht des Staatsbürgers. – Durch die Ausübung des Wahlrechts nimmt der Staatsbürger an der politischen Willensbildung sowie der Bestimmung und Legitimation der Staatsgewalt teil. – Der Staatsbürger trägt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern übernimmt auch Mitverantwortung für die politischen Entscheidungen, die von den gewählten Personen getroffen werden. – Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen setzt Reife und politische Urteilsfähigkeit sowie das Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung voraus. – Der Gesetzgeber muss im Hinblick auf den Gleichheitssatz beim Wahlalter zwangsläufig typisieren und pauschalieren . Die Anknüpfung an die Volljährigkeit ist sachgerecht . Erst wenn auch sonst von der erforderlichen Einsichtsfähigkeit für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Rechten und Pflichten auszugehen ist, ist es gerechtfertigt, mit dem Wahlrecht über die Geschicke aller mitzubestimmen. Es bestehen jedoch vielfältige weitere Möglichkeiten, politische Interessen und Positionen zu stärken. Auf kommunaler Ebene können sich Jugendliche beispielsweise durch ein Engagement in einem sogenannten Jugendparlament oder Jugendbeirat wirkungsvoll beteiligen. Über die Einrichtung entsprechender Gremien entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die politische Beteiligung und Partizipation Jugendlicher auf kommunaler Ebene, z. B. bei Einwohner - und Bürgerversammlungen oder Bürgerentscheiden , zu stärken? Die Umwandlung der Bürgerversammlung in eine sog. „Einwohnerversammlung “ und des Bürgerantrags in einen sog. „Einwohnerantrag“ wurde von der Fraktion SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits wiederholt gefordert (z. B. LT-Drs. 17/138). Zur Bürgerversammlung hat der Landtag am 16. Juli 2013 auf Antrag der Fraktionen der FDP und der CSU beschlossen (LT-Drs. 16/18007): „Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Bayerischen Gemeindeordnung eine Regelung vorzulegen, die nicht nur Gemeindebürgern , sondern allen Gemeindeeinwohnern ein Rederecht in Bürgerversammlungen nach Art. 18 GO einräumt.“ Die Staatsregierung ist dieser Forderung mit Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften, Stand 14. Juli 2016, nachgekommen . Ein Stimmrecht für Kinder und Jugendliche bei den Bürgerversammlungen ist hingegen abzulehnen. Für die verantwortungsvolle Ausübung von Mitwirkungsrechten in gemeindlichen Versammlungen ist ein gewisses Maß an Lebenserfahrung erforderlich. Daher ist es sinnvoll, die Volljährigkeit als Voraussetzung für das Stimmrecht beizubehalten. Auch eine Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei Bürgerentscheiden wurde bereits wiederholt gefordert. Zuletzt enthielten die bereits zitierten und abgelehnten Gesetzentwürfe vom 27. Januar 2016 und 28. Januar 2016 (vgl. 2 b) Bestrebungen im Hinblick auf ein Stimmrecht bei Bürgerentscheiden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats bzw. Kreistags (Art. 18 a Abs. 13 Satz 1 der Gemeindeordnung – GO, Art. 12 a Abs. 12 Satz 1 der Landkreisordnung – LKrO). Ein Stimmrecht für Kinder und Jugendliche bei Bürgerentscheiden ist jedoch aus denselben Gründen abzulehnen wie ein Wahlrecht . Zudem ist auch die Teilnahme an Bürgerentscheiden ab Vollendung des 18. Lebensjahres neben der einfachge- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 setzlichen Regelung in Art. 18 a Abs. 10 Satz 3 i. V. m. Art. 15 Abs. 2 GO und Art. 12 a Abs. 10 Satz 3 i. V. m. Art. 11 Abs. 2 LKrO ebenfalls in der Bayerischen Verfassung verankert (Art. 7 Abs. 1, 2 BV). 3. a) Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um die schulische und außerschulische politische Bildungsarbeit zur Prävention gegen extremistische oder rassistische Einstellungen von Jugendlichen zu stärken? Die Prävention gegen Extremismen und Rassismen durch Menschenrechts- und Demokratieerziehung sowie interkulturelle Bildung zählt zu den Bildungs- und Erziehungsaufgaben aller Schulen. Diese sind in Übereinstimmung mit dem einschlägigen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 2013 aufgerufen, pädagogische Handlungskonzepte für den Umgang mit Vielfalt zu entwickeln und diese im Rahmen ihres Schulentwicklungsprogramms umzusetzen . Dementsprechend lernen die Schülerinnen und Schüler, das positive Potenzial ethnischer Vielfalt wahrzunehmen , Demokratie und Menschenrechte wertzuschätzen sowie sich gegen Gewalt, Rassismus und jede andere Form der Diskriminierung einzusetzen. Jährlich werden die Schulen zudem zur Teilnahme an einschlägigen Wettbewerben und Projekten, wie beispielsweise dem bundesweiten EU- Projekttag (zuletzt am 2. Mai 2016), eingeladen, die Toleranz und das Miteinander fördern und somit Extremismen und Rassismen vorbeugen. Des Weiteren setzt die landesweite Initiative „Werte machen stark“ einen Schwerpunkt bei der Konzeption von Projekten gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus an den bayerischen Schulen. U. a. mit dem Programm „mehrWERT Demokratie“ unterstützt das Wertebündnis Bayern die schulische Werteerziehung durch die Bereitstellung von Handreichungen und die Durchführung außerunterrichtlicher Projektwochen zur Menschenrechtsund Demokratieerziehung etwa in Schullandheimen. Im Jahr 2009 wurde außerdem im Kontext des Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus an den neun Schulberatungsstellen in Bayern das Kompetenznetzwerk der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz eingerichtet. Sie sind für den Umgang mit jeglicher – auch für politisch-religiös motivierten – Form von Extremismus an Schulen ausgebildet und stehen als kompetente Ansprechpartner für anlassbezogene, verhaltensorientierte Prävention zur Verfügung. Sie führen selbst Beratungsgespräche mit Lehrkräften, Eltern bzw. betroffenen Jugendlichen durch und/oder vermitteln geeignete Experten. Ggf. binden sie auch entsprechende außerschulische Partner mit ein, wie beispielsweise die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), und/oder stellen andere weiterführende Kontakte her. Ihre präventive und beratende Tätigkeit bedient sich sozialpsychologischer Methoden und unterliegt der Verschwiegenheit. Zudem arbeitet die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit als wichtiger Akteur der schulischen und außerschulischen Bildung gegen extremistische Gefährdungen, indem sie zur Erziehung zu Demokratie und Toleranz beiträgt . Sie behandelt das Thema „Extremismus“ regelmäßig in unterschiedlichen Bereichen ihrer Arbeit, z. B. explizit in der Gedenkstättenarbeit, bei Veranstaltungen, durch Publikationen , aber auch implizit in der allgemeinen Demokratieerziehung : – Aktivitäten an den KZ-Gedenkstätten und den zeithistorischen Dokumentationen, u. a. Betreuung der an die Gedenkstätten teilabgeordneten Lehrkräfte und Kooperationen mit den Dokumentationszentren in München und Nürnberg sowie mit dem Memorium Nürnberger Prozesse ; – nationale und internationale Bildungszusammenarbeit (insbesondere mit Israel und Tschechien im Rahmen der hierfür geschlossenen Absichtserklärungen zur Bildungskooperation ), u. a.: Organisation verschiedener schulischer und außerschulischer Projekte im Rahmen der bayerisch-israelischen Bildungszusammenarbeit, z. B. gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring oder dem Landtag; Durchführung von bayerisch-tschechischen Schulprojekten, z. B. in Kooperation mit tschechischen Institutionen (vgl. grenzgeschichten.net); – Kooperationen mit den israelitischen Kultusgemeinden sowie mit weiteren Akteuren der jüdischen Gemeinschaft in Bayern; – Veranstaltungen und Publikation zur Thematik „Politik wagen – ein Argumentationstraining“; – Kooperationen mit Behinderteneinrichtungen, hier insbesondere das Projekt „Perspektivwechsel“ mit Gemeinsam Mensch e.V., bei dem antizivilem Verhalten sehr frühzeitig und methodisch äußerst nachhaltig entgegengewirkt wird; – wissenschaftliche Tagungen, z. B. zum Thema „Gewalt“ oder „Rechtsradikale Anschauungen in der Schule und auf dem Sportplatz“; – Publikationen und Internetangebote zu einschlägigen Themen, z. B. Publikation „Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation “; – Organisation von Projekttagen, z. B. zum Thema „Flüchtlinge in Europa“; – Unterstützung für Schulklassen bei der Organisation und Durchführung interkultureller Stadtspaziergänge für Schülerinnen und Schüler der Übergangsklassen; – Medienprojekt „Perspektiven“ zu den Themen „Menschen - und Kinderrechte“ und „Flucht, Vertreibung und Ankommen“ mit Jugendlichen in Übergangsklassen bzw. integrativen Bildungsangeboten; – regelmäßige Publikation von Materialien zur allgemeinen Demokratieerziehung (v. a. Wandzeitungen für Schülerinnen und Schüler sowie die Grundinformation Politik- Reihe für Jugendliche und Studierende); – Materialien zu Gesellschaft, politischem System und Leben in Deutschland/Bayern für Schülerinnen und Schüler der Übergangsklassen. Darüber hinaus gehört die außerschulische Jugendbildung zu den gesetzlich verankerten und in der Praxis bedeutsamen Schwerpunkten der Jugendarbeit. Zahlreiche Veranstaltungen und die Arbeit in den Strukturen der Jugendarbeit tragen zum demokratischen Verständnis junger Menschen bei. Die Staatsregierung unterstützt aus Mitteln der Jugendarbeit insbesondere folgende Institutionen und Aktivitäten (vgl. III. 4.2.5 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung): – Die Mitgliedsorganisationen des Rings politischer Jugend erhalten im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms eine staatliche Förderung für Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit (vgl. 5 b). – Die Staatsregierung fördert das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als spezielles Ange- Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 bot der Jugendarbeit im Kontext Schule. Aktuell nehmen bayernweit über 430 Schulen an dem Projekt teil (Stand: 16. September 2016). – Die Pflege einer jugendgemäßen Erinnerungskultur in Bezug auf die totalitäre Herrschaft und die Verbrechen der NS-Diktatur gehört zu den besonderen Anliegen bayerischer Jugendarbeit. Entsprechende Projekte und Aktivitäten werden aus Mitteln der Jugendarbeit gefördert. Insbesondere sind hier das Jugendgästehaus Dachau mit dem Max-Mannheimer-Studienzentrum und das Projekt „DoKuPäd – Pädagogik rund um das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände“ auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg zu nennen. Aus den Mitteln für Schullandheime wird das vom Bayerischen Schullandheimwerk e.V. getragene Wertebündnisprojekt „mehrWERT Demokratie“ unterstützt, das im Rahmen von Wochenkursen an derzeit neun Schullandheimen die demokratische Werthaltung junger Menschen fördert, ihre Bereitschaft zum Engagement für die Demokratie sowie ihre Fähigkeit zur Partizipation stärkt und sie ermutigt, aktiv am demokratischen Leben teilzunehmen. Des Weiteren besteht das Beratungsnetzwerk Bayern gegen Rechtsextremismus aus den verschiedenen Beratungsangeboten , die im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! gefördert werden und deren Vernetzung von der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) koordiniert wird, die am Bayerischen Jugendring angebunden und durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird. Das Angebot beinhaltet: – Vier regionale Beratungsstellen in Bayern, die in den Bezirken vor Ort für die Mobile Beratung und den Aufbau sowie die Pflege von Vernetzungsstrukturen sowie die Informationsvermittlung und Sensibilisierungsmaßnahmen zuständig sind; – Ein Projekt zur Beratung von Eltern, Angehörigen und Personensorgeberechtigten sowie Fachkräften aus Regelstrukturen im Umgang mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen; – BUD Bayern e.V. – Verein zur Beratung, Unterstützung und Dokumentation für Opfer von rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Bayern (Opferberatung). Ergänzend zu den Beratungsangeboten im Bereich Rechtsextremismus hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS) als wichtiger Netzwerkpartner des Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus bereits im Jahr 2015 eine landesweite Fachstelle zur Prävention religiös begründeter Radikalisierung eingerichtet. Die Fachstelle in Trägerschaft des Vereins ufuq.de setzt an, bevor sich junge Menschen von radikalen Predigern angezogen fühlen und bietet Hilfestellung zum Umgang mit Salafismus an. Sie informiert und berät Einrichtungen der Bildungs- und Jugendarbeit, aber auch kommunale Verwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure in der Prävention von religiös begründeten Radikalisierungen und dem Umgang mit demokratie- und freiheitsfeindlichen Einstellungen. Über die breit gefächerten Unterstützungsangebote von ufuq.de hinaus, betreibt das StMAS innerhalb seines Ressorts regelmäßig phänomenspezifische Wissensvermittlung zur Abgrenzung zwischen dem Islam und seiner religiösen Vielfalt und extremistischen Strömungen wie dem Islamismus bzw. Salafismus. Darüber hinaus wird das Präventionsnetzwerk derzeit über die Unterstützung der kommunalen Ebene in die Fläche gebracht, um durch kommunale Präventionsnetzwerke die Vernetzung und Sensibilisierung vor Ort zu unterstützen und möglichst umfassend unterschiedlichste Akteure vor Ort einzubinden. Durch die kommunalen Präventionsnetzwerke wird es möglich, die landesweiten Beratungsstrukturen noch besser bekannt zu machen und damit auch die Erreichbarkeit von Jugendlichen zu verbessern . Dies wird durch virtuelle Informationsangebote begleitet , die sich derzeit im Aufbau befinden. Der aktiven Vernetzung auf kommunaler Ebene dient auch ein Mobiles Impulstheaterstück („krass“) mit Begleitprogramm , das derzeit erfolgreich bei der Präventionsarbeit an Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt wird. Ufuq.de war umfassend an der vorbereitenden Schulung und konzeptionellen Umsetzung des Theaterstücks beteiligt. Des Weiteren laufen derzeit Maßnahmen zum Ausbau einer verbandsübergreifenden muslimischen Seelsorge und im Bereich des interreligiösen und interkulturellen Dialogs innerhalb muslimischer Jugendverbände an. Zudem sollen präventive Angebote im Umfeld von Jugendlichen, beispielsweise über die stärkere Einbindung von Eltern, phänomenspezifisch ausgebaut werden. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung nach einer Stärkung der politischen Bildung in den Lehrplänen bayerischer Schulen, z. B. durch einen Ausbau des Sozialkundeunterrichts? Die politische Bildung an Schulen in Bayern wird mit der sukzessiven Einführung des LehrplanPLUS ab dem Schuljahr 2016/2017 an den weiterführenden Schulen nochmals nachhaltig gestärkt. Die zentrale Veränderung im neuen LehrplanPLUS gegenüber den aktuell gültigen Lehrplänen aller Fächer ist, dass Kompetenzorientierung und damit kompetenzorientiertes Unterrichten von besonderer Bedeutung sind. Während Wissen in einer einzelnen Unterrichtsstunde vermittelt werden kann, sind der Aufbau und der Erwerb von Kompetenzen (zu welchen auch Haltungen zählen) nur in größeren Lerneinheiten möglich. Somit steht die Aneignung von Wissen und Können im Vordergrund, die dauerhaft verfügbar, anschlussfähig und anwendungsbezogen sind. Gerade diese neue Schwerpunktsetzung auf die Kompetenzen trägt einer nachhaltigen Stärkung der politischen Bildung und der Erziehung zur Demokratie noch mehr als bisher Rechnung. Zu dem handelt es sich bei der politischen Bildung um ein schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel und damit um eine ganz zentrale Aufgabe von Schule sowie um ein Grundprinzip in allen Bereichen schulisch-pädagogischer Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler lernen weit über das Fach Sozialkunde hinaus, Demokratie und Menschenrechte wertzuschätzen und das positive Potenzial gesellschaftlicher Vielfalt wahrzunehmen . Somit hat die politische Bildung in den bayerischen Lehrplänen bereits das gebotene Gewicht. c) Plant die Staatsregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen zusätzliche Förderprogramme zur Prävention gegen islamistische Radikalisierung junger Menschen und gegen die Ausbreitung rassistischer und rechtsextremer Einstellungen unter Jugendlichen? Bezüglich der Extremismusprävention hat sich im schulischen Bereich das Kompetenznetzwerk der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz bewährt (vgl. 3 a). In den letzten Jahren hat sich das Anforderungsprofil für die Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 Regionalbeauftragten verändert: Neben neuen Entwicklungen im Bereich des Rechtsextremismus trifft dies auch auf den extremistischen Islamismus zu. Die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz werden dementsprechend kontinuierlich von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit u. a. in Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung und mit der gebotenen Intensität weiterqualifiziert. Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit plant zudem ein dreijähriges Modellprojekt (2017 bis 2019), um fachlich umfassend abgesicherte Kenntnisse über Islam und Islamismus – v. a. im Bereich der schulischen Bildung – bei Lehrkräften und Multiplikatoren nachhaltig zu implementieren . Hierbei wird eine wissenschaftlich ausgewiesene Fachkraft beauftragt, grundlegende und aktuelle Erkenntnisse über die derzeitigen Entwicklungen im Islam strukturiert zu vermitteln, Informationsveranstaltungen, Pilotprojekte und wissenschaftliche Veranstaltungen insbesondere für Lehrkräfte und Multiplikatoren, aber auch für Schulen unmittelbar durchzuführen und die Erkenntnisse auf einer im Bildungsbereich gut verfügbaren Webseite aufzubereiten. 4. a) Ist es der Staatsregierung gelungen, im Sinne der Bedeutung des Religions- und Ethikunterrichts bei der Vermittlung grundlegender Werte ein flächenund bedarfsdeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht in Bayern zu schaffen? Der bis 2019 verlängerte Modellversuch „Islamischer Unterricht “ (IU) vermittelt muslimischen Schülerinnen und Schülern im Rahmen des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags Wissen über die islamische Religion und ist zugleich ein Angebot zur Werte- und Persönlichkeitsbildung. Die Einbeziehung interreligiöser und persönlichkeitsbildender Inhalte in den Lehrplan stellt auch ein Gegengewicht zu fundamentalistischem Gedankengut dar. In Ermangelung eines legitimierten Ansprechpartners auf muslimischer Seite handelt es sich zwar nicht um einen Islamischen Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG). Er genießt ungeachtet dessen bei muslimischen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern gute Akzeptanz. Zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 war der IU an ca. 260 Standorten eingerichtet. Zum Schuljahr 2016/2017 ist eine bedarfsorientierte Ausweitung auf bis zu 400 Standorte in allen Regierungsbezirken in Vorbereitung. b) Gibt es in Bayern genügend Ausbildungsmöglichkeiten für qualifizierte Lehrkräfte im Bereich des islamischen Religionsunterrichts? Die qualifizierten Lehrkräfte im IU werden am Zentrum für islamisch-religiöse Studien (IZIR) der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg ausgebildet und an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen fortgebildet. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass die Universität etwa der Nachfrage nicht entsprechen könnte. c) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, zur Gewährleistung eines wissenschaftlich fundierten und an den demokratischen Grundwerten orientierten islamischen Religionsunterrichts weitere spezialisierte Lehrstühle für islamische Theologie und Religionspädagogik einzurichten? Am Department für Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) der Universität Erlangen-Nürnberg bestehen derzeit vier Lehrstühle ; drei dieser Lehrstühle sind adäquat besetzt, beim vierten läuft aktuell das Verfahren zur Besetzung und ist weit gediehen. Alle Lehrstühle sind auch mit wissenschaftlichem Personal ausgestattet. Durch die Überarbeitung der Lehramtsprüfungsordnung I (§ 49 a LPO I) vom 9. September 2013 wurde im Unterrichtsfach IU die Ablegung des Staatsexamens für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Realschulen möglich. Der Einschätzung der Staatsregierung nach werden die am DIRS vorhandenen personellen Kapazitäten auf absehbare Zeit ausreichen, um den Bedarf Bayerns an akademisch ausgebildetem Lehrpersonal für den IU zu decken . Diese Annahme wird unter Berücksichtigung der Entwicklung des Personalbedarfs an den öffentlichen Schulen und der Ergebnisse der bundesweiten Evaluierung aller vom Bund geförderten „Zentren für islamische Studien“ regelmäßig überprüft werden. 5. a) Was hat die Staatsregierung in den letzten acht Jahren zum weiteren Ausbau und zur besseren Förderung der Jugendverbandsarbeit als tragende Säule der Jugendarbeit in Bayern unternommen? Die auf Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit gegründete verbandliche Jugendarbeit regt seit vielen Jahrzehnten die jungen Menschen in besonderer Weise zu aktiver Mitarbeit an und befähigt und ermutigt sie dazu, soziale Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv an der demokratischen Entwicklung und Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen. Die Staatsregierung fördert die Jugendverbände aus Mitteln der Jugendarbeit. Zuständig für die Förderung der Jugendverbände auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Landkreis , Bezirk) sind die kommunalen Gebietskörperschaften. Die staatlichen Fördermaßnahmen für die Jugendverbände beschränken sich gemäß den Regelungen in § 85 Abs. 2 SGB VIII auf Strukturen und Maßnahmen, die die Verbände bei ihren Aktivitäten auf überörtlicher Ebene unterstützen (vgl. III. 4.2.2 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung). Insbesondere sind hier die folgenden Fördermaßnahmen zu nennen: – Die Leistungsfähigkeit der ehrenamtlichen verbandlichen Jugendarbeit ist entscheidend davon abhängig, dass die Jugendverbände über zentrale Leitungsorgane, über Geschäftsstellen mit Verwaltungsfachpersonal und über pädagogische Fachkräfte verfügen. Deshalb stellt die Staatsregierung Mittel der Jugendarbeit für Zuwendungen bereit, die an landesweit tätige Jugendverbände geleistet werden, um ihre organisatorische Grundstruktur zu gewährleisten, das ehrenamtliche Engagement durch pädagogisch qualifizierte hauptberufliche Fachkräfte sowie Verwaltungsfachkräfte zu unterstützen und Aktivitäten mit Bedeutung für den gesamten Landesverband zu ermöglichen. Hierfür erhalten die landesweit tätigen Jugendverbände eine Basisförderung, die sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben und Zielsetzungen nach §§ 11, 12 SGB VIII unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu erfüllen. Die Richtlinien zur Förderung der landesweit tätigen Jugendverbände zur Erfüllung ihrer Aufgaben im konzeptionellen , organisatorischen, jugendpolitischen und verwaltungsmäßigen Bereich (Basisförderung) sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. – Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis stehen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr, um an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, an Tagungen Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 der Verbände und anderen, im Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit im Einzelnen genannten, Veranstaltungen der Jugendarbeit teilnehmen zu können. Der Freistaat Bayern gewährt den bei ihm beschäftigten Ehrenamtlichen in solchen Fällen die volle Lohnfortzahlung bis zur Dauer von fünf Tagen im Jahr. Um Jugendleiterinnen und Jugendleitern, wenn oder soweit sie vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erhalten , gleichwohl die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird in bestimmten Fällen der Verdienstausfall aus Mitteln der Jugendarbeit erstattet. b) Wie hat sich die Förderung der politischen Jugendverbände in den letzten acht Jahren entwickelt? Die Mitgliedsorganisationen des Rings politischer Jugend erhalten im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms eine staatliche Förderung für Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit. Die Förderung stieg in mehreren Schritten von 210.000 € im Jahr 2009 auf 322.000 € im Jahr 2016. c) Was hat die Staatsregierung in den letzten acht Jahren zum Ausbau des internationalen Jugendaustausches und der internationalen Jugendbegegnung unternommen? Der Freistaat Bayern fördert die internationale Jugendarbeit im Rahmen seiner Zuständigkeit als überörtlicher Träger der Jugendhilfe gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII aus staatlichen Mitteln , die für folgende Aufgaben verwendet werden (vgl. III. 4.2.5 des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung ): – Bilaterale Programme mit überörtlicher Ausrichtung auf Basis der Absprachen des Bayerischen Jugendrings (BJR) mit den jeweiligen Partnerregionen, – Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit sowie Lehrkräften in biund multinationalen Veranstaltungen im In- und Ausland, – besondere Begegnungsformen und Projekte der Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit. Die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der internationalen Jugendarbeit zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. 6. a) Was hat die Staatsregierung in den vergangenen acht Jahren zur Aufwertung und stärkeren Berücksichtigung außerschulischer Lernorte und Räume für selbst organisierte Bildungs- und Lernprozesse unternommen? Als zentrale Voraussetzung für die Durchführung von Jugendarbeit müssen geeignete Räume zur Verfügung stehen , um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur gemeinsamen Freizeitgestaltung zu geben. Zahlreiche Einrichtungen bieten aktuell in Bayern in diesem Sinne Raum und Gelegenheit für jugendliches Engagement, auf überörtlicher Ebene, z. B. Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen , oder auf örtlicher Ebene, beispielsweise Jugendheime und Jugendfreizeitstätten. Die Staatsregierung fördert seit Jahrzehnten in verlässlicher Weise Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln der Jugendarbeit; die entsprechenden Mittel kommen auch Einrichtungen in Trägerschaft der Kommunen zugute. Im Hinblick auf ihre landesweite Bedeutung sind besonders die Jugendbildungsstätten sowie die Jugendherbergen herauszuheben (vgl. III. 4.2.6 des Kinderund Jugendprogramms der Staatsregierung). b) Plant die Staatsregierung eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendbildungsstätten in Bayern ? Laut dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 steigen die Ausgaben für die Jugendarbeit (Kap. 10 07 TG 78) gegenüber 2016 um zwei Mio. € auf über 29,4 Mio. € jährlich; die Entscheidung hierüber trifft der Landtag . Die genaue Aufteilung der staatlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms bleibt den Haushaltsverhandlungen zwischen der Staatsregierung und dem BJR vorbehalten. c) Was ist aus Sicht der Staatsregierung erforderlich, um die Kooperation von Schule und Jugendarbeit zu verbessern und die schulbezogene Jugendarbeit weiter auszubauen? Die Reformen bei den verschiedenen Schularten sowie der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten führen zu Veränderungen im Bereich der schulischen Bildung. Dieser Prozess hat zur Folge, dass sich auch die Jugendarbeit mit den außerschulischen Angeboten der Jugendverbände und offenen Jugendarbeit neu im Bildungssystem positionieren muss. Insbesondere für die verbandliche Jugendarbeit, aber auch für die offene Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Jugendtreffs) stellt sich die Frage, inwiefern sie sich auf eine engere Zusammenarbeit mit der Schule einlassen kann, ohne wesentliche Prinzipien wie Selbstorganisation, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit aufzugeben. Den vom 141. Hauptausschuss des BJR im Jahr 2012 beschlossenen „15-Punkte-Plan“ zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule sieht die Staatsregierung als geeignete Grundlage für die Klärung der damit zusammenhängenden Fragen an. In dem Beschluss fordert der BJR beispielsweise, Jugendarbeit dorthin zu bringen, wo sich Kinder und Jugendliche die längste Zeit des Tages aufhalten ; auch seien Kinder und Jugendliche von Anfang an in die Planung, Durchführung, Mitgestaltung und Mitverantwortung der Aktivitäten aktiv einzubeziehen. Zudem sollte die zeitlich-organisatorische Abstimmung der schulischen und außerschulischen Angebote weiter verbessert werden. Bereits vorhandene Spielräume für eine engere Zusammenarbeit sollen dabei genutzt und neue Formen der Kooperation sukzessive etabliert werden. Im Zusammenhang mit der noch nicht abgeschlossenen Fachdiskussion über Möglichkeiten der Aufwertung von informeller und non-formaler Bildung wird die Staatsregierung nach Möglichkeiten suchen, die Bedeutung der Jugendarbeit als Ort informeller und non-formaler Bildung stärker herauszustellen. Dem Fachprogramm für schulbezogene Jugendarbeit kommt im Zusammenhang mit der Kooperation von Jugendhilfe und Schule neben der Jugendsozialarbeit an Schulen besondere Bedeutung zu. Zudem unterstützt es die Bemühungen der Staatsregierung, die Schulen stärker zu öffnen und außerschulische Partner zu gewinnen (vgl. III. 4.3 des Kinderund Jugendprogramms der Staatsregierung). Ebenso von Bedeutung ist hier das von der Staatsregierung geförderte Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als spezielles Angebot der Jugendarbeit im Kontext Schule (vgl. 3 a). Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 7. a) Was hat die Staatsregierung im Sinne der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in den vergangenen acht Jahren unternommen, um das duale System der Ausbildung zu stärken und das Ausbildungsplatzangebot zukunftsfähig zu gestalten ? Wesentlicher Bestandteil des dualen Systems der Berufsausbildung ist der Konsens der Sozialpartner hinsichtlich der Inhalte der Ausbildung. Die inhaltliche Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung erfolgt auf Bundesebene unter Beteiligung aller relevanten Partner unter Mitarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung. Ausbildungsordnungen werden laufend modernisiert bzw. neu geordnet – mehr dazu unter: https://www.bibb.de/de/41.php. Diesen Prozess hat die Staatsregierung in ihrer Zuständigkeit intensiv flankiert. Insbesondere gehört hierzu das Bemühen, jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen jungen Menschen eine Qualifizierungsmöglichkeit oder einen Ausbildungsplatz anzubieten sowie verschiedene Zielgruppen, wie Jugendliche mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung, einzubeziehen. Die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ hat sich seit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung am 15. September 2014 zur Dachmarke im Bereich der Berufsbildung in Bayern entwickelt. Neue Handlungsfelder, wie die Arbeitswelt 4.0, Maßnahmen für junge Flüchtlinge sowie Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive und die bayernweite Woche der Aus- und Weiterbildung sind hinzugekommen. Damit haben die Allianzpartner die Aussagen aus der Initiative „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ bekräftigt und auf eine breite gemeinsame Basis gestellt. Ziel der Allianz ist es, allen jungen Menschen eine berufliche Bildung zu ermöglichen und den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu sichern. Das gilt auch für die Menschen, die in Bayern Schutz gesucht haben. Daher beinhaltet die Allianz nun als weiteren Schwerpunkt die Integration von jungen Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Derzeit werden 25 bereits genehmigte zusätzliche Ausbildungsakquisiteure (Stand 13. September 2016) aus Mitteln des Bayerischen Arbeitsmarktfonds gefördert, um Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu unterstützen. Dafür stehen in diesem Jahr rund 1,62 Mio. Euro zur Verfügung. Um für die Gruppe der benachteiligten Jugendlichen die direkte Einmündung in eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen oder um „Warteschleifen“ zu verkürzen, unterstützt die Staatsregierung bereits seit über zehn Jahren mit dem Programm „Fit for Work“ die bayerischen Ausbildungsbetriebe . Denn entscheidend für den gelingenden Übergang ist die Bereitschaft der Betriebe, auch diesen Jugendlichen eine Chance auf eine betriebliche Ausbildung zu geben sowie zusätzliches zeitliches und finanzielles Engagement in deren Ausbildung zu investieren. Diese Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). In der abgeschlossenen ESF- Förderperiode 2007 bis 2013 wurden nach dem Programm „Fit for Work“ in Bayern bereits 11.001 betriebliche Ausbildungsstellen mit 27,6 Mio. Euro gefördert. Im ESF-Zeitraum 2014 bis 2020 stehen für die Förderung der bayerischen Ausbildungsbetriebe 26,7 Mio. Euro zur Verfügung. Aktuell kann dem Ausbildungsbetrieb ein Zuschuss zu den Kosten der Ausbildungsvergütung in Höhe von 4.400 Euro gewährt werden. Die Förderkonditionen sind mit den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ geregelt und im Internet eingestellt unter: http://www.stmas. bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2015.php. Mit „Fit for Work für Geflüchtete“ sollen betriebliche Ausbildungsstellen für junge Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete aus Landesmitteln ergänzend zum ESF-Förderprogramm „Fit for Work – Chance Ausbildung“ mit 2,64 Mio. Euro p. a. gefördert werden. Die Förderung soll zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016 (Oktober 2016) greifen. Aus dem Programm „Fit for Work“ werden auch Teilzeit- Berufsausbildungen gefördert. Jungen Menschen mit Familienverantwortung , insbesondere jungen alleinerziehenden Müttern, wird hiermit die Möglichkeit eröffnet, neben ihren familiären Pflichten eine Ausbildung mit reduzierter wöchentlicher Ausbildungsdauer zu absolvieren. Zielsetzung ist die langfristige Sicherung des Lebensunterhalts durch qualifizierte Erwerbstätigkeit mit weitestgehender Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Als weiterer Teil der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ wurde das Projekt „Unterstützung von Studienabbrecher (inne)n an den bayerischen Hochschulen – erfolgreicher Übergang in die Berufsausbildung“ im Jahr 2015 gestartet. Das Projekt besteht aus zwei Teilen: 1. Beschäftigung von Akquisiteuren für Studienabbrecher (AQ´S) und 2. der Landeskoordinierungsstelle (LKS). Ziel der AQ´S ist es, diejenigen Hochschulstudentinnen und -studenten, die ihr Studium abgebrochen haben bzw. kurz davor stehen, zu erreichen, um diese Personen direkt in eine Berufsausbildung zu vermitteln. Studienabbrecher sollen in der direkten Ansprache davon überzeugt werden, dass ein Studienabbruch keinen Makel darstellt, sondern, dass das Überdenken einer getroffenen Bildungsentscheidung völlig legitim ist. Durch die AQ´S soll den Studienabbrechern auch aufgezeigt werden, dass Studium und die Berufsausbildung zwar nicht gleichartig, aber gleichwertig sind. Zur Umsetzung dieses Ziels werden im Rahmen des Projekts max. sechs AQ´S (Vollzeitstellen) eingesetzt, was bedeutet, dass ein AQ´S mehrere Hochschulstandorte betreut. Zur Effektivitätssteigerung der Arbeit der AQ´S wurde eine Landeskoordinierungsstelle (LKS) für Studienabbrecher eingerichtet. Sie begleitet als überregionaler Ansprechpartner alle AQ´S in der Umsetzung der Vermittlungsarbeit und stellt in einer gezielten Netzwerkarbeit die Kooperation mit den Agenturen für Arbeit, den Hochschulen sowie den Wirtschaftsorganisationen sicher. Für das Projekt stehen 864.000 Euro aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds zur Verfügung. Das Projekt ist derzeit bis 31. August 2017 befristet. Mit dem Arbeitsmarktfonds (AMF) steht ein Instrument zur Verfügung, das einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und zur Sicherung der Fachkräftebedarfe der bayerischen Unternehmen leistet. So werden aus dem AMF auch Maßnahmen gefördert (Förderschwerpunkt 2: Berufsausbildungsmaßnahmen), die Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss dabei unterstützen, einen Ausbildungsplatz zu erlangen bzw. die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Gefördert werden Projekte zur Unterstützung von Ausbildungsaktivitäten sowie zur Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule (Abgangsklassen) in die Berufsausbildung sowie zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem, soweit keine anderweitige, ins- Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 besondere gesetzliche Förderung erfolgt. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Lebenssituation und/oder der Lage auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes haben. In den Jahren 2008 bis 2015 wurden insgesamt 50 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 10 Mio. Euro im Förderschwerpunkt 2 (Berufsausbildungsmaßnahmen) durchgeführt und beendet . Bei der Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung schreitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bayern voran, wenngleich es ein langer Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt ist. Die Einführung von inklusiven Strukturen am allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt nach wie vor eine (gesamtgesellschaftliche ) Daueraufgabe. Der Freistaat Bayern unterstützt den Zugang zu Arbeit und Ausbildung auf einem zunehmend inklusiven Arbeitsmarkt insbesondere durch finanzielle Leistungen an Arbeitgeber (einschließlich Integrationsfirmen) und Unterstützungsmaßnahmen für schwerbehinderte (junge) Menschen. Zu nennen sind hier vor allem folgende Maßnahmen (neben den bestehenden Regelleistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung): – Die Staatsregierung setzt zusammen mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern) das Programm „Initiative Inklusion“ (hier: Handlungsfeld 3) mit Mitteln der bayerischen Ausgleichsabgabe fort. Für die Integration von (jungen) Menschen mit Behinderung wird bis Ende 2018 die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefördert. Der Freistaat Bayern wird hierbei etwa 8 Mio. Euro aus der Landesausgleichsabgabe einsetzen , nachdem die Programmmittel bereits 2016 ausgeschöpft worden sind. Im Rahmen der Weiterführung des Programms sollen weitere ca. 270 Ausbildungsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes gefördert werden. Bisher (seit Programmstart 2011) sind 306 neue Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche gefördert worden. – Daneben unterstützt die Staatsregierung mit dem Sonderprogramm „Berufsorientierung Individuell“ (Umsetzung des Handlungsfelds 1 der „Initiative Inklusion“ in Bayern) den Aufbau und die Förderung eines beruflichen Orientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, insbesondere solcher Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Maßnahme wurde 2011 begonnen und lief bis zum Schuljahresende 2015/2016. Mit Stand 15. Dezember 2015 (letzte verfügbare Daten) wurden 2.780 Schülerinnen und Schüler unterstützt. Die Länder können künftig auch anteilig Mittel der Ausgleichsabgabe zur Kofinanzierung einsetzen. Die genaue Ausgestaltung derartiger Orientierungsverfahren auf bayerischer Ebene wird derzeit zwischen den zuständigen Ressorts diskutiert. Auch mit der sogenannten Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“, welche die Staatsregierung mit der RD Bayern und den bayerischen Bezirken seit einigen Jahren umsetzt, werden junge Menschen mit (geistiger) Behinderung durch eine flächendeckende Unterstützung – vergleichbar einem beruflichen Orientierungsverfahren – beim Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützt. Seit 2007 konnten 351 geistig behinderte Förderschülerinnen und Förderschüler (Stand: September 2015, letzte verfügbare Daten) in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts vermittelt werden. Angesichts der besonderen Bedürfnisse der Zielgruppe ist dies ein großer Erfolg. Außerdem fördert die Staatsregierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe jährlich 85 Integrationsfirmen mit rund 3.700 Arbeitsplätzen, wovon ca. 1.700 mit Menschen mit Behinderung besetzt sind (Stand: März 2016). In diesem Zusammenhang wurde die Förderrichtlinie in diesem Jahr überarbeitet, was zu einer geschätzten Ausweitung der Förderung um etwa 3 Mio. Euro jährlich auf 13 Mio. Euro führen wird. Vereinzelt sind die Integrationsunternehmen in der dualen Ausbildung (von Jugendlichen mit Behinderung) aktiv. Alles in allem reichte Bayern allein 2015 Leistungen in Höhe von rd. 73,4 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe für die Förderung der beruflichen Teilhabe aus. Davon entfielen über 50 Mio. Euro auf die direkte Förderung von Arbeitgebern und Menschen mit Behinderung. Die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung hat sowohl die Jugendlichen im Auge als auch die Fachleute. In den Jahren 2010, 2012 und 2015 veranstaltete die Staatsregierung die „Berufsbildung – Berufsbildungsmesse und Berufsbildungskongress “ in den Räumen der NürnbergMesse. Zwischen rd. 61.000 und 75.000 Besucherinnen und Besucher waren vor Ort, um jeweils an bis zu 280 Messeständen berufliche Bildung „zum Anfassen“ zu erleben. Rund 83 Prozent der Gäste waren bayerische Jugendliche, die damit bei ihrer Berufswahlorientierung unterstützt wurden. Für Eltern, Bildungsfachleute und Betriebsinhaber wurden auf dem Bayerischen Berufsbildungskongress aktuelle Themen der beruflichen Bildung behandelt, so im Jahr 2015 die Herausforderungen für die berufliche Bildung durch den Zuzug nach Deutschland. Weitere Informationen unter: http://www.berufsbildung.bayern.de/. Im Zeitraum von 2008 bis 2015 führte die Staatsregierung fünf Ausbildungskonferenzen durch, die sich an Fachleute der beruflichen Bildung aus der Wirtschaft, der Arbeits- und Sozialverwaltung, der Schulen und von Bildungsträgern richteten und vielfältige Impulse setzten. Weitere Informationen dazu: http://www.berufsbildung.bayern.de/bbk/aus bildungskonferenz/historie. Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren die ausbildungsvorbereitenden Angebote in Vollzeit für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge weiterentwickelt und bedarfsorientiert ausgebaut. Diese Angebote stellen Varianten des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) dar und sind z.T. kooperativ (mit einem externen Partner) organisiert . Diese Klassen zielen v. a. darauf ab, dass die jungen Menschen möglichst schnell die notwendige Ausbildungsreife erlangen, um im Anschluss erfolgreich in eine (duale) Ausbildung einzumünden. Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitangeboten für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in den vergangenen acht Jahren zeigt folgende Tabelle (der starke Anstieg in den vergangenen beiden Schuljahren ist auf den enormen Ausbau der Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im zweijährigen Modell zurückzuführen): Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13170 Schuljahr Zahl der Schülerinnen und Schüler in Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge 2008/09 3.789 2009/10 3.934 2010/11 3.655 2011/12 3.441 2012/13 3.320 2013/14 3.728 2014/15 5.124 2015/16 10.099 Die Staatsregierung hat ferner insbesondere folgende Aktivitäten zur Stärkung des dualen Systems ergriffen: – Bayernweite Imagekampagne „Ausbildung macht Elternstolz “ mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) und Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bayern zur Sensibilisierung von Eltern für Chancen und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung (seit Herbst 2015). – Bayernweite „Woche der Aus- und Weiterbildung“: Diese fand unter dem Dach der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ vom 19. Februar 2016 bis 27. Februar 2016 statt. Die 15 Auftaktveranstaltungen am 19. Februar 2016 haben mehr als 6.500 Gäste besucht und rund 430 Aussteller und Betriebe boten an ihren Ständen Berufe „zum Anfassen“. b) Wie hoch ist in Bayern der Anteil benachteiligter und gering qualifizierter Jugendlicher, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz im dualen System bekommen? Im Rahmen der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ ist auch verabredet, dass benachteiligten Jugendlichen das gesamte Qualifizierungsspektrum aufgezeigt werden soll. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist den Begriff des „Benachteiligten“ nicht gesondert aus. Als gering qualifiziert gilt z. B., wer keinen Mittelschulabschluss (MSA) hat. So waren im Berichtsjahr 2014/2015 711 Bewerber ohne MSA bei den Arbeitsagenturen (AA) gemeldet. Am 30. September 2015 waren von diesen nur noch 37 Bewerber unversorgt . Übersicht für die letzten fünf Jahre: 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 Bewerber ohne MSA 882 741 679 715 711 Unvermittelte Bewerber ohne MSA 23 50 41 62 37 c) Was unternimmt die Staatsregierung zur Schaffung zusätzlicher außerbetrieblicher Ausbildungsplätze und zur Stärkung der Träger der Jugendberufshilfe ? Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Vermittlung in betriebliche Ausbildungsplätze. Es sind regelmäßig mehr freie Ausbildungsplätze als unvermittelte Bewerber vorhanden. Daher besteht kein Bedarf für außerbetriebliche Ausbildungsplätze außerhalb der schulischen Ausbildungsgänge. 8. a) Wie hat sich der Ausbau und die Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) und der Jugendwerkstätten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von leistungsschwächeren und sozial benachteiligten Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf in den vergangenen acht Jahren entwickelt? Die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (vgl. 2 a) fördert bedarfsgerechte ganzheitliche Maßnahmen für junge Menschen. Diese Maßnahmen wurden in den letzten acht Jahren gefördert mit: rd. 45 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds, rd. 20,5 Mio. Euro aus staatlichen Haushaltsmitteln, rd. 6,1 Mio. Euro aus dem Arbeitsmarktfonds. An den geförderten Maßnahmen haben insgesamt fast 14.000 junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf teilgenommen. Die geförderten Maßnahmen der Jugendwerkstätten sind fast ausschließlich im Bereich des ESF angesiedelt. Mit dem Erlass der „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom 8. Dezember 2008 für den ESF-Förderzeitraum 2007 bis 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Gesamtfinanzierung notwendiger Maßnahmen nach dem Einsatz der vorrangigen nationalen Mittel nach den SGB II, III und VIII nicht nur durch ESF-Mittel, sondern im Bedarfsfall zusätzlich durch staatliche Haushaltsmittel zu sichern. Hierfür hat die Staatsregierung jährlich rd. 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2008 wurden bis zum Ablauf des ESF-Förderzeitraums im Frühjahr 2015 bayernweit 414 AJS-Projekte, durchgeführt von 61 Projektträgern, in die Förderung aufgenommen . Mehr als 10.000 junge Menschen haben an diesen Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen. Um eine Unterbrechung laufender Projekte durch eine Förderlücke am Übergang der ESF- Förderperioden zu vermeiden, wurde für 12 Maßnahmen als Überbrückung eine Förderung in Höhe von rd. 430.000 Euro ausschließlich aus staatlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden konnten so nahtlos weiter qualifiziert und ausgebildet werden. Im Förderschwerpunkt 3 des Arbeitsmarktfonds werden überwiegend niederschwellige Maßnahmen angeboten, die jungen Menschen die für ein Bestehen in der modernen Arbeitswelt unerlässlichen Grundlagen vermitteln sollen (keine Ausbildungsprojekte). In den letzten acht Jahren haben über 3.800 junge Menschen dieses Angebot angenommen. Im Zuge der letzten Instrumentenreform sind die Finanzierungsanteile nach den SGB II und SGB III ab 2012 zunächst deutlich zurückgegangen. Trotz vielfältiger Bemühungen um eine trag- und zukunftsfähige Lösung hat sich diese Tendenz zunächst fortgesetzt, die Finanzierung der Maßnahmen durch die vorrangig Zuständigen blieb überwiegend unzureichend. Nach wiederholt eingebrachten gesetzlichen Verbesserungsvorschlägen ist es, im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, nunmehr zumindest gelungen, in § 18 SGB II die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu verankern, insbesondere wenn zur Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zwischen den beteiligten Stellen und Einrichtungen abgestimmte, den individuellen Bedarf deckende Leistungen erforderlich sind. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von bewährten Drucksache 17/13170 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 und bedarfsgerechten ganzheitlichen Projekten der AJS ist auch weiterhin die zwingende Mitfinanzierung seitens der Arbeitsverwaltung einzufordern. Für 2016 wurden von der Staatsregierung, auch um einer steigenden Nachfrage hinsichtlich der Integration junger Flüchtlinge mit Zielgruppenmerkmalen begegnen zu können , zusätzliche 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Zugangszahlen und der Fördermittel spiegeln nicht nur die Folgen der Instrumentenreform, sondern auch die konjunkturellen Entwicklungen: bei guter Konjunktur haben auch junge Menschen aus der Zielgruppe mit weniger stark ausgeprägten oder weniger vielfältigen Problemlagen die Möglichkeit, einen unmittelbaren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu finden. Zudem zeichnet sich Bayern durch eine im Bundes- und Ländervergleich niedrige Arbeitslosenquote bei jungen Menschen unter 25 Jahren aus. Aktuell (Stand: August 2016) sind 33.815 Menschen bzw. 4,1 % (saisonal übliche Werte nach Schul- und Ausbildungsende; zweitniedrigster Wert im Bundesländervergleich hinter Baden-Württemberg mit 3,8 %) arbeitslos. Die Anzahl der Teilnehmenden und der in der AJS tätigen Jugendwerkstätten haben sich bedarfsgerecht entwickelt. b) Was wurde in den vergangenen Jahren unternommen , um angesichts der restriktiven Handhabung von Instrumenten des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) und des SGB II sowie den strengeren Fördervorgaben der Europäischen Union eine Gesamtfinanzierung der Maßnahmen für junge Menschen mit einem erhöhten Förderbedarf sicherzustellen ? Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von bewährten und bedarfsgerechten ganzheitlichen Projekten der AJS ist seit Langem ein besonderes Anliegen der Staatsregierung, dabei ist insbesondere auch eine adäquate Mitfinanzierung seitens der Arbeitsverwaltung mit den Instrumenten des SGB II bzw. SGB III einzufordern (siehe ausführlich hierzu Kapitel III. 5.1 im Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung ). Entsprechende Handlungserfordernisse werden bei III. 5.3 im Kinder- und Jugendprogramm beschrieben. Siehe hierzu auch Ausführungen unter Ziffer 2 a und 8 a. Am 1. August 2016 ist das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ‒ Rechtsvereinfachung ‒ sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (BGBl I S. 1824) in Kraft getreten. Dadurch wurde neben der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (vgl. 8 a) auch die Schnittstelle zwischen Ausbildungsförderung und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) neu geordnet, und die bisherigen, stringenten Leistungsausschlüsse des SGB II wurden gelockert. Abzuwarten bleibt, ob damit auch die Zielsetzung einer verbesserten rechtskreisübergreifenden Finanzierung in der Praxis umgesetzt wird. Wichtig ist v. a. die entsprechende finanzielle Ausstattung der Agenturen für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung. Für Studiengänge an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen bleibt es zwar grundsätzlich beim Vorrang der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und beim Leistungsausschluss im SGB II. Für Studentinnen und Studenten, die bei den Eltern leben und tatsächlich Leistungen nach dem BAföG beziehen oder nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen oder Vermögen nicht beziehen, sind aber nun aufstockende oder ersetzende SGB-II-Leistungen möglich. Auch für Studentinnen und Studenten, die bei den Eltern leben, und über deren Antrag auf BAföG-Leistungen noch nicht entschieden wurde, sind übergangsweise ersetzende SGB-II-Leistungen zulässig; diese Leistung erfolgt nicht darlehensweise , sondern als Zuschuss; werden nachträglich BAföG-Leistungen zuerkannt, kann der SGB-II-Leistungsträger vom BAföG-Amt Erstattung verlangen (§ 40 a SGB II). Für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und für Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind ab sofort grundsätzlich Leistungen des SGB II möglich, sowohl ersetzend als auch ergänzend neben SGB-III-Förderleistungen . Der für die o. g. Ausbildungsgänge bis zum 31. Juli 2016 geltende allgemeine Leistungsausschluss wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch weitgehend aufgehoben. Damit wurden die finanziellen Rahmenbedingungen auch mit Wirkung für junge Menschen in Ausbildung deutlich verbessert . Mit dem Arbeitsmarktfonds (AMF) werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter sowie Projekte außerhalb der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds gefördert. Sofern Projekte beantragt werden, die diesen Zielvorgaben entsprechen, ist eine Förderung über den AMF möglich. c) Welchen Weiterentwicklungs- und Anpassungsbedarf sieht die Staatsregierung, um die Gesamtfinanzierung von passgenauen Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit an der Schnittstelle von SGB II, III und VIII sowie der Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesförderung langfristig zu sichern und die verschiedenen Fördersysteme besser zu harmonisieren? Gegenstand der ESF-Förderung ist die Eingliederung von Jugendlichen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie in das Erwerbsleben. Die ESF-Finanzierung von Vorhaben zur dauerhaften Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ist bis zum Ende der Förderperiode 2020 grundsätzlich gesichert, da das ESF-Budget in der Höhe von 40 Mio. Euro zur Verfügung steht. Es bleibt für die Förderperiode erhalten, wenn die vereinbarten Ergebnisse erzielt werden und eine Umsetzung finanziell durch ausreichende nationale Kofinanzierung gesichert ist. Für die kommende Förderperiode nach 2020 können aktuell noch keine Vorhersagen getroffen werden . Es ist aber davon auszugehen, dass die Eingliederung besonders benachteiligter und beeinträchtigter junger Menschen in Ausbildung, Beruf und Arbeit auch ein Ziel künftiger EU-Politik sein wird. Aktuell wird zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds und den speziellen Hinweisen zur ESF-Förderung der AJS eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, um die Förderung langfristig zu sichern und zu harmonisieren.