Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.09.2016 Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff der „Flüchtlingsfrauen“ „Asylbewerberinnen“ gemeint sind. Flüchtlinge sind Personen , deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. 1. a) Wie viele sogenannte Schutzräume für weibliche Flüchtlinge gibt es derzeit in Bayern? b) Wo befinden sich diese (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Städten angeben)? c) Wie viele davon wurden im Jahr 2016 errichtet? 2. a) Wie viele der genannten, im Jahre 2016 errichteten Schutzräume wurden schon bezogen? c) Wie viele Flüchtlingsfrauen sind derzeit in Bayern in sogenannten Schutzräumen untergebracht (bitte Zahlen und Prozentzahl im Verhältnis zu registrierten geflüchteten Frauen in Bayern insgesamt aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten angeben)? Vorgaben für die Ausgestaltung von Unterkünften und insbesondere spezieller „Schutzräume“ sind weder dem Bundesrecht noch dem Landesrecht zu entnehmen. Weil die Staatsregierung hier jedoch einen besonderen Bedarf sieht, gibt es bayernweit 54 Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder. Davon sind 33 Unterkünfte bzw. Bereiche in Unterkünften ausschließlich Frauen mit und ohne Kindern vorbehalten. Hinzu kommt die Bereitstellung von Zimmern in 8 Erstaufnahmedependancen in Oberbayern sowie die Belegung von Wohnungen an 13 Standorten in Oberfranken für Frauen mit und ohne Kinder. Für die genaue Benennung der Standorte dieser Unterbringungsmöglichkeiten wird auf die Antwort zu Frage 5 b zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr auf Drs. 17/11481 verwiesen. Die Anzahl der genannten Unterbringungsmöglichkeiten stand mit Ablauf des ersten Quartals 2016 zur Verfügung. Wie sich aus der Antwort zu Frage 5 b zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr auf Drs. 17/11481 ergibt, reichen die Unterbringungsmöglichkeiten von ausschließlich von Frauen mit und ohne Kindern genutzten Gemeinschaftsunterkünften, über die Nutzung von Teilbereichen in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen bis hin zu nur zeitweise von alleinstehenden Frauen bzw. von Frauen und deren Kindern belegten Wohnungen. Zudem finden schwankende Bele- 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13184 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 16.08.2016 Schutzräume für Flüchtlingsfrauen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele sogenannte Schutzräume für weibliche Flüchtlinge gibt es derzeit in Bayern? b) Wo befinden sich diese (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Städten angeben)? c) Wie viele davon wurden im Jahr 2016 errichtet? 2. a) Wie viele der genannten, im Jahre 2016 errichteten Schutzräume wurden schon bezogen? b) Wie viele Flüchtlingsfrauen sind derzeit in Bayern in Asylbewerberheimen untergebracht (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten angeben )? c) Wie viele Flüchtlingsfrauen sind derzeit in Bayern in sogenannten Schutzräumen untergebracht (bitte Zahlen und Prozentzahl im Verhältnis zu registrierten geflüchteten Frauen in Bayern insgesamt aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13184 gungen von Frauen mit und ohne Kinder statt, wobei auch die Anzahl der Kinder differiert. Deshalb kann die Belegung dieser Unterbringungsmöglichkeiten durch Frauen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten sowie daraus folgend die Angabe der Prozentzahl im Verhältnis zu allen registrierten geflüchteten Frauen in Bayern in der für die Anfrage verfügbaren Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beziffert werden. 2. b) Wie viele Flüchtlingsfrauen sind derzeit in Bayern in Asylbewerberheimen untergebracht (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten angeben)? Insgesamt sind in Bayern zum Stichtag 31. Juli 2016 40.954 Frauen untergebracht. Die Verteilung auf die Regierungsbezirke ist dabei folgende : Regierungsbezirk Gesamt Oberbayern 13.228 Niederbayern 2.482 Oberpfalz 3.437 Oberfranken 3.275 Mittelfranken 7.714 Unterfranken 5.095 Schwaben 5.723 Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Landkreise und Städte kann in der für die Anfrage verfügbaren Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beantwortet werden.