Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 10.08.2016 Polizeiausbildung in Bayern Bereits zu Beginn des Jahres 2015 waren alle zu diesem- Zeitpunkt vorhandenen Ausbildungskapazitäten bei der Bayerischen Polizei gebunden. Die Staatsregierung hat nun Ende Juli 2016 beschlossen, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500 Polizisten einzustellen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Polizeischulen gibt es momentan in Bayern? b) Wo befinden sie sich (bitte aufschlüsseln nach 2. Qualifikationsebene und 3. Qualifikationsebene)? c) Wie ist momentan der Auslastungsgrad der einzelnen Polizeischulen? 2. a) Können nach Einschätzung der Staatsregierung die Ausbildungskapazitäten kurzfristig erhöht werden? b) Wenn ja, wie? c) Um wie viele Stellen? 3. a) Plant die Staatsregierung bereits die Erweiterung bestehender oder die Schaffung zusätzlicher Ausbildungseinrichtungen ? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei ? c) Welche finanziellen Mehrbelastungen für den Staatshaushalt würden sich nach Einschätzung der Staatsregierung hierdurch ergeben? 4. a) Wie viele Bewerber/-innen für Ämter der 2. Qualifikationsebene wurden seit 2010 jährlich abgelehnt (Begründung )? b) Wie viele Bewerber/-innen für Ämter der 3. Qualifikationsebene wurden seit 2010 jährlich abgelehnt (Begründung )? 5. a) Wie viele der Ende Juli 2016 beschlossenen, zusätzlichen 500 Polizisten pro Jahr sollen durch Einstellungen von Polizeischülern besetzt werden? b) Wie viele der Ende Juli 2016 beschlossenen, zusätzlichen 500 Polizisten pro Jahr sollen durch sonstige Einstellungen, z. B. von aus anderen Bundesländern abgeworbenen Polizeibeamten, besetzt werden? 6. a) Plant die Staatsregierung, die Vermittlung von Kenntnissen in der taktischen Einsatzmedizin in die Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene bzw. in das Studium zur 3. Qualifikationsebene zu implementieren? b) Plant die Staatsregierung, Kenntnisse in der taktischen Einsatzmedizin im Rahmen von Fortbildungen für bereits ausgebildete Polizeibeamte zu vermitteln? c) Wie begründet die Staatsregierung jeweils ihre Auffassung diesbezüglich? 7. Welche finanziellen Mehrbelastungen für den Staatshaushalt würden sich nach Einschätzung der Staatsregierung dadurch ergeben, dass die Vermittlung von Kenntnissen in der taktischen Einsatzmedizin in die Aus- und Fortbildungen für Polizeibeamte aufgenommen werden? 8. a) Wie viele Bewerber/-innen können nach Einschätzung der Staatsregierung mit den derzeit vorhandenen Ausbildungseinrichtungen maximal pro Einstellungstermin in der 2. Qualifikationsebene eingestellt werden? b) Wie viele Bewerber/-innen können nach Einschätzung der Staatsregierung mit den derzeit vorhandenen Ausbildungseinrichtungen maximal pro Einstellungstermin in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.09.2016 1. a) Wie viele Polizeischulen gibt es momentan in Bayern ? b) Wo befinden sie sich (bitte aufschlüsseln nach 2. Qualifikationsebene und 3. Qualifikationsebene)? c) Wie ist momentan der Auslastungsgrad der einzelnen Polizeischulen? Für die Ausbildung in der 2. und der 3. Qualifikationsebene (QE) gibt es folgende Standorte: Standort Qualifikationsebene Würzburg III. Bereitschaftspolizeiabteilung Sedanstraße 52 97082 Würzburg 2. QE Nürnberg IV. Bereitschaftspolizeiabteilung Kornburger Straße 60 90469 Nürnberg 2. QE Sulzbach-Rosenberg VII. Bereitschaftspolizeiabteilung Franz-Josef-Strauß-Str. 1 92237 Sulzbach-Rosenberg mit der Außenstelle Nabburg VII. Bereitschaftspolizeiabteilung Fichtenbühl 92507 Nabburg 2. QE Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.12.2016 17/13185 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13185 Eichstätt II. Bereitschaftspolizeiabteilung Pirkheimerstraße 3 85072 Eichstätt 2. QE Königsbrunn V. Bereitschaftspolizeiabteilung Föllstraße 24 86343 Königsbrunn 2. QE Dachau VI. Bereitschaftspolizeiabteilung John-F.-Kennedy-Platz 1 85221 Dachau 2. QE Außerdem Ausbildung des sog. Sonderprogramms München und Spitzensport Sommer Aus- und Fortbildungsstandort Ainring Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei Zwieselstraße 1 83404 Ainring lediglich Ausbildung Spitzensport Winter Studienstandort Fürstenfeldbruck Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Fürstenfeld 5 82256 Fürstenfeldbruck 3. QE Studienstandort Sulzbach-Rosenberg Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – Fachbereich Polizei Franz-Josef-Strauß-Str. 1 92237 Sulzbach-Rosenberg (die Liegenschaft ist örtlich eng mit der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung verbunden ) 3. QE Zu den Ausbildungsstandorten der 2. Qualifikationsebene ist noch anzumerken, dass an den Standorten i. d. R. auch Einsatzhundertschaften der Bayer. Polizei und andere Einheiten stationiert sind. Für weitergehende Informationen rund um die Örtlichkeiten der Polizeiausbildung können wir Sie auf die Internetseite http://www.mit-sicherheit-anders.de/deine-ausbildung/ ausbildungsstandorte/ aufmerksam machen. Mit Einstellungen von insgesamt über 1.500 Beamtinnen und Beamten im Jahr 2016 sind die Ausbildungsstandorte der 2. als auch der 3. Qualifikationsebene, ohne die unter Frage 2 dargestellte Erhöhung der Kapazitäten, ausgelastet . 2. a) Können nach Einschätzung der Staatsregierung die Ausbildungskapazitäten kurzfristig erhöht werden ? b) Wenn ja, wie? c) Um wie viele Stellen? Die Ausbildungskapazitäten in den kommenden zwei Jahren werden erhöht. Hierzu ist es erforderlich, in den bestehenden Bereitschaftspolizeiabteilungen zu verdichten sowie Containerbauten, in denen sowohl Unterkunftsräume für die Beamten in Ausbildung als auch Lehrsäle untergebracht werden, aufzustellen. Die regulär vorhandenen Ausbildungskapazitäten werden um die Anzahl der Stellen, die die Bayer. Polizei im Doppelhaushalt 2017/2018 erhält, ergänzt. 3. a) Plant die Staatsregierung bereits die Erweiterung bestehender oder die Schaffung zusätzlicher Ausbildungseinrichtungen ? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei? c) Welche finanziellen Mehrbelastungen für den Staatshaushalt würden sich nach Einschätzung der Staatsregierung hierdurch ergeben? Um die zusätzlichen Einstellungen bei der Bayer. Polizei, die der Ministerrat in seiner Klausurtagung in Sankt Quirin beschlossen hat, realisieren zu können, ist eine Erweiterung der bestehenden Ausbildungsstandorte erforderlich. Überdies wurde durch den Ministerrat beschlossen, in Freyung (Niederbayern) ein Ausbildungs- und Trainingszentrum für Spezialeinheiten der Polizei zu errichten. Zusätzlich sollen dort mittelfristig Einheiten der Bereitschaftspolizei stationiert werden. Die Voraussetzungen in Freyung für diesen neu zu schaffenden Standort und die Erweiterungsmöglichkeiten an bestehenden Standorten werden gerade geprüft. Dazu ist es erforderlich, den polizeilichen Bedarf festzulegen und vor Ort die Gegebenheiten mit den zuständigen Stellen abzustimmen . Diese Erhebungen laufen gerade. Vor Abschluss der Prüfung ist es nicht möglich, einen konkreten Mittelbedarf festzulegen. Der Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern nutzt am Standort Sulzbach-Rosenberg teilweise die Kapazitäten der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung. An diesem Standort wird derzeit geprüft, wie die künftigen Ausbildungsbedarfe für die Ausbildung in der 2. und der 3. Qualifikationsebene gedeckt werden können und welche Maßnahmen erforderlich sind, um möglichst schnell insbesondere die Kapazitäten der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung zu erweitern. 4. a) Wie viele Bewerber/-innen für Ämter der 2. Qualifikationsebene wurden seit 2010 jährlich abgelehnt (Begründung)? b) Wie viele Bewerber/-innen für Ämter der 3. Qualifikationsebene wurden seit 2010 jährlich abgelehnt (Begründung)? Aus der nachfolgenden Tabelle können für den angefragten Zeitraum pro Einstellungsjahr die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst und die hiervon eingestellten Beamtinnen und Beamten entnommen werden : Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bewerbungen 2. QE (inkl. Sonderprogramm München, Spitzensport und zweigleisige Bewerbungen ) 7.013 5.578 4.823 5.255 5.392 5.484 davon zweigleisig beworben 1.561 1.092 1.045 1.112 1.255 1.109 Direktbewerber 3. QE (inkl. Umsteiger *) 447 615 495 479 539 523 Einstellungen 2. QE (inkl. Sonderprogramm München und Spitzensport) 1.373 1.190 1.266 1.108 1.190 1.117 Einstellungen 3. QE 90 120 120 90 90 90 *Als Umsteiger werden die Beamtinnen und Beamten bezeichnet , die bereits in der 2. QE ein gestellt wurden und sich für eine Neueinstellung 3. QE bewerben Drucksache 17/13185 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die nicht eingestellten Bewerberinnen und Bewerber haben überwiegend die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht erfüllt oder kamen im Rahmen der Bestenauslese nicht zum Zuge. 5. a) Wie viele der Ende Juli 2016 beschlossenen, zusätzlichen 500 Polizisten pro Jahr sollen durch Einstellungen von Polizeischülern besetzt werden ? b) Wie viele der Ende Juli 2016 beschlossenen, zusätzlichen 500 Polizisten pro Jahr sollen durch sonstige Einstellungen, z. B. von aus anderen Bundesländern abgeworbenen Polizeibeamten, besetzt werden? Im Jahr 2017 sind 300 Einstellungsmöglichkeiten für eine Ausbildung im regulären Polizeivollzugdienst vorgesehen. Die übrigen Einstellungen des Jahres 2017 erfolgen in Bereichen , die aufgrund einer Berufsausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums nicht im regulären Polizeivollzugsdienst ausgebildet werden müssen (z. B. „Cybercops“). Im darauffolgenden Jahr ist eine Besetzung der Stellen mit neu einzustellenden Polizeivollzugsbeamten vorgesehen . Eine Aussage bzgl. der Einstellungen in den Jahren 2019 und 2020 ist erst nach den Beratungen über den betreffenden Doppelhaushalt möglich. Zwischen Bund und Ländern besteht eine Übereinkunft, der zufolge keine Abwerbung von bereits eingestellten Polizeivollzugsbeamten erfolgt. 6. a) Plant die Staatsregierung, die Vermittlung von Kenntnissen in der taktischen Einsatzmedizin in die Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene bzw. in das Studium zur 3. Qualifikationsebene zu implementieren ? b) Plant die Staatsregierung, Kenntnisse in der taktischen Einsatzmedizin im Rahmen von Fortbildungen für bereits ausgebildete Polizeibeamte zu vermitteln ? c) Wie begründet die Staatsregierung jeweils ihre Auffassung diesbezüglich? Alle Bayer. Polizeivollzugsbeamten werden bereits in Erster Hilfe beschult. Aufbauend auf den Lehrinhalten der Ausbildung decken verschiedene und wechselnde Fortbildungsmodule Ersthelfermaßnahmen bei lebensbedrohlichen Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich der Einweisung in die automatisierte externe Defibrillation (AED), sowie Themen für spezielle Einsatzsituationen, wie z. B. Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Blutungen, ab. Den Ansatz der „Taktischen Einsatzmedizin“ (TEM) verfolgten wir bislang nur bei den Spezialeinheiten. Im Fall eines terroristischen Anschlags, aber auch bei anderen lebensbedrohlichen Einsatzlagen (z. B. Amok, Bedrohungslagen ), muss sich die Bayer. Polizei auch auf Szenarien einstellen, bei denen schwerverletzte Personen nicht von den (ungeschützten) Kräften des Rettungsdienstes versorgt werden können. In diese Szenarien ist einzubeziehen, dass zum einen lebensbedrohlich Verletzte nicht aus dem Gefahrenbereich transportiert werden können, und zum anderen professionelle Kräfte des Rettungsdienstes nicht zeitgerecht zugeführt werden können. In solchen Lagen sind unsere ersteinschreitenden Polizeivollzugsbeamten die einzigen, die unter schwersten Bedingungen , auch im Einwirkungsbereich bewaffneter Täter, lebensbedrohliche Zustände Verletzter erkennen und diesen durch möglichst einfache und effektive Maßnahmen begegnen müssen. Die Maßnahmen der konventionellen Erste-Hilfe reichen nicht aus, um in solchen Einsatzsituationen umfassend und professionell reagieren zu können. Wir passen daher die Inhalte der Erste-Hilfe-Fortbildung für alle Einsatzkräfte der Bayer. Polizei, sowie die Inhalte der Ausbildung der 2. QE und die Inhalte der berufspraktischen Abschnitte für die Regelbewerber der 3. QE entsprechend an und beschaffen geeignete Ausrüstungsgegenstände. 7. Welche finanziellen Mehrbelastungen für den Staatshaushalt würden sich nach Einschätzung der Staatsregierung dadurch ergeben, dass die Vermittlung von Kenntnissen in der taktischen Einsatzmedizin in die Aus- und Fortbildungen für Polizeibeamte aufgenommen werden? Die erforderlichen Schulungsmaßnahmen werden mit unserem vorhandenen Multiplikatorensystem umgesetzt. Für den Staatshaushalt entstehen durch die Vermittlung der Kenntnisse in der taktischen Einsatzmedizin keine finanziellen Mehrbelastungen. 8. a) Wie viele Bewerber/-innen können nach Einschätzung der Staatsregierung mit den derzeit vorhandenen Ausbildungseinrichtungen maximal pro Einstellungstermin in der 2. Qualifikationsebene eingestellt werden? b) Wie viele Bewerber/-innen können nach Einschätzung der Staatsregierung mit den derzeit vorhandenen Ausbildungseinrichtungen maximal pro Einstellungstermin in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden? Derzeit befinden sich bei der Bayer. Bereitschaftspolizei 2.610 Beamte in der 2. Qualifikationsebene zeitgleich in Ausbildung. Jede weitere Erhöhung der Einstellungszahlen in die 2. Qualifikationsebene erfordert eine Anpassung der Ausbildungskapazitäten. In der 3. Qualifikationsebene werden pro Jahr 90 Beamte (30 im März, 60 im September jedes Jahres) eingestellt. Hierbei ist noch anzumerken, dass ein Großteil der Ausbildungskapazitäten für die 3. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (Aufstieg von der 2. in die 3. Qualifikationsebene ) verwendet wird. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13185