Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 10.08.2016 Ausstattung der Bayerischen Polizei I – Schutzausstattung und Fahrzeuge Ende Juli 2016 wurde auf der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossen, die Bayerische Polizei mit modernster Ausrüstung auszustatten. Genannt werden in der Pressemitteilung vom 28.07.16 unter anderem ballistische Helme, neuartige Schutzwesten und gepanzerte Fahrzeuge. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Handelt es sich bei den angekündigten ballistischen Helmen um diejenigen ballistischen Helme, die der Innenminister bereits anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Gewalt gegen Polizeibeamte am 11.05.16 als in Planung befindlich angekündigt hat? b) Wann werden die ballistischen Helme sowie die ballistische Schutzausstattung für Oberarme und Schultern, die auch gegen Gewehre mit militärischer Munition schützen, nach Einschätzung der Staatsregierung in den Streifenfahrzeugen zur Verfügung stehen? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die jährlichen Kosten für die genannte ballistische Schutzausstattung ? 2. a) Wie unterscheiden sich die in der Pressemitteilung vom 28.07.16 angekündigten neuartigen Schutzwesten von den Unterziehschutzwesten, mit denen die Polizeibeamten bereits ausgestattet sind? b) Plant die Staatsregierung, für den Streifendienst eine Fahrzeugausstattung in der Schutzklasse 4 zur Verfügung zu stellen? c) Wenn ja, wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten hierfür? 3. a) Welche über die Landtags-Drucksache 17/10879 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Staatsregierung aktuell über die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Polizeipräsidiums Oberpfalz hinsichtlich des Einsatzes von sogenannten Taser-Geräten? b) Wann startet nach den Planungen der Staatsregierung der Pilotversuch zum Einsatz von Body-Cams bei den Polizeipräsidien München, Schwaben Nord und Oberbayern Süd, nachdem das PP München im Auftrag des StMI hierzu bereits ein Grobkonzept erstellt hat? c) Plant die Staatsregierung, den zuletzt in einem sechsmonatigen Pilotversuch getesteten, ausziehbaren Einsatzstock für alle Polizeibeamten in Bayern einzuführen ? 4. a) Wie viele Streifenwagen der Bayerischen Polizei sind mit CAR-PCs oder CAR-PADs ausgestattet (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent der Gesamtzahl der Streifenwagen angeben)? b) Wie viele Streifenwagen sind mit vollwertigen Notebook -Arbeitsplätzen ausgestattet (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent der Gesamtzahl der Streifenwagen angeben)? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten, um jedes Streifenfahrzeug mit einem CAR-PC auszustatten ? 5. a) Über wie viele einsatztaugliche Sonderwagen der Bereitschaftspolizei in den unterschiedlichen Schutzklassen verfügt die Bayerische Polizei derzeit? b) Plant die Staatsregierung, den Fuhrpark von Sonderwagen aufzustocken? c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten für etwaige neu anzuschaffende Sonderwagen? 6. a) Wie viele Polizeibeamte sind bereits mit einem digitalen Handsprechfunkgerät ausgerüstet? b) Wie viele Einsatzfahrzeuge sind mit Fahrzeugfunkgeräten ausgerüstet? 7. a) Plant die Staatsregierung, jeden Polizeibeamten mit einem digitalen Handsprechfunkgerät und alle Einsatzfahrzeuge mit Fahrzeugfunkgeräten auszustatten ? b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten hierfür ? 8. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, die Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei mit TEM1-Einsatztaschen auszurüsten, und wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung? b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten für die Anschaffung von TEM1-Einsatztaschen für alle Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.11.2016 17/13268 Bayerischer Landtag 1 TEM = Taktische Einsatzmedizin Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13268 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.10.2016 Zum besseren Verständnis stellen wir den Antworten zu den Fragen 1 und 2 über die ballistische Schutzausrüstung folgende allgemeine Erläuterung voran. Das neue ballistische Schutzkonzept der Bayerischen Polizei besteht aus einer Mannausstattung mit einer neuen Funktionshülle für die persönlich zugewiesene ballistische Schutzweste. Dazu kommt eine Fahrzeugausstattung mit ballistischen Erweiterungselementen. In allen Einsatzfahrzeugen werden künftig je zwei Sätze davon mitgeführt. Die Ausrüstung besteht aus: • ballistischer Schulterüberwurf für den Brust-, Schulterund Halsbereich • ballistischer Tiefschutz • ballistischer Helm • ballistische Überziehweste (Plattenüberwurf) der Schutzklasse 4 Die Basisausstattung besteht aus der persönlichen Schutzweste , dem Schulterüberwurf, dem Tiefschutz und dem Helm. Sie hat die Schutzklasse 1 und bietet somit einen wirksamen Schutz gegen die gebräuchlichsten Faustfeuerwaffen und gegen einige Maschinenpistolen. Die Ausrüstung ist relativ leicht und flexibel und kann somit auch in polizeilichen Einsatzlagen getragen werden, in denen nicht mit einem Schusswaffengebrauch, aber mit Hiebwaffen wie beispielsweise Schlagstöcken oder Stichwaffen wie beispielsweise Messern zu rechnen ist. Die Erweiterung mit der ballistischen Überziehweste bietet auch in extremen Einsatzlagen Schutz. Die Platten der Schutzklasse 4 halten einem Beschuss aus Gewehren und militärischer Munition stand. Der modulare Aufbau der neuen ballistischen Schutzausstattung erlaubt eine flexible Kombination der einzelnen Elemente. Die Einsatzkräfte können sich am Einsatzort lageangepasst und bedarfsgerecht ausrüsten. Die hohe Belastung der Einsatzkräfte in Konflikteinsätzen kann so auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Gleichzeitig bietet die Ausrüstung im Bedarfsfall maximalen Schutz für die eingesetzten Kräfte. Die Beschlüsse der Kabinettsklausur in St. Quirin zum Juli 2016 berücksichtigen darüber hinaus die zunehmende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus in Europa und die jüngsten Ereignisse in Würzburg, München und Ansbach. Aus diesem Grund wurde die zahlenmäßige Ausweitung der ballistischen Fahrzeugausstattung bei den geschlossenen Einsatzeinheiten für die Bayerische Polizei beschlossen. Die Anzahl der Aufrüstsätze wird an die Zahl der Fahrzeuginsassen ange-- passt. 1. a) Handelt es sich bei den angekündigten ballistischen Helmen um diejenigen ballistischen Helme, die der Innenminister bereits anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Gewalt gegen Polizeibeamte am 11.05.16 als in Planung befindlich angekündigt hat? Die Helme sind Teil der bereits von Staatsminister Herrmann vorgestellten Planungen zur Verbesserung des ballistischen Schutzes bei der Bayerischen Polizei. b) Wann werden die ballistischen Helme sowie die ballistische Schutzausstattung für Oberarme und Schultern, die auch gegen Gewehre mit militärischer Munition schützen, nach Einschätzung der Staatsregierung in den Streifenfahrzeugen zur Verfügung stehen? Die eingangs beschriebene ballistische Schutzausrüstung wurde in Lose aufgeteilt und öffentlich ausgeschrieben. Die Auslieferung der Funktionshülle sowie des ballistischen Schulterüberwurfs und des Tiefschutzes läuft bereits und soll nach den vorliegenden Planungen in der zweiten Jahreshälfte 2017 abgeschlossen sein. Die Auslieferung der Plattenüberwürfe soll nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Lieferanten bis zum 1. Quartal 2017 abgeschlossen sein. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der ballistischen Helme läuft derzeit. Die vertragliche Vorgabe sieht ebenfalls eine vollständige Belieferung der Bayerischen Polizei in der ersten Jahreshälfte 2017 vor. Bedingt durch die hohen Stückzahlen für die Ausstattung der Bayerischen Polizei und die derzeit enorme Nachfrage bei den Herstellern ballistischer Schutzausrüstung im gesamten europäischen Raum können aber nach dem aktuellen Sachstand Verzögerungen bei einzelnen Losen nicht ausgeschlossen werden. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die jährlichen Kosten für die genannte ballistische Schutzausstattung ? Die Kosten für das neue ballistische Schutzkonzept (Mannausstattung und Fahrzeugausstattung einschließlich der Erweiterung bei den geschlossenen Einsatzeinheiten) der Bayerischen Polizei belaufen sich auf rund 34 Mio. €. Die Beschaffung erfolgt in den Jahren 2016 und 2017. 2. a) Wie unterscheiden sich die in der Pressemitteilung vom 28.07.16 angekündigten neuartigen Schutzwesten von den Unterziehschutzwesten, mit denen die Polizeibeamten bereits ausgestattet sind? Die persönliche zugewiesene Schutzweste besitzt die Schutzklasse 1 und damit einen wirksamen Schutz gegen die gebräuchlichsten Faustfeuerwaffen und einige Maschinenpistolen , aber auch gegen Hieb- und Stichwaffen. Die Weste kann verdeckt unter der Kleidung und mit der neuen Funktionshülle künftig auch über der Kleidung getragen werden . Hierdurch verbessert sich der Tragekomfort erheblich. Die persönliche Schutzweste ist relativ leicht und flexibel und kann deshalb im täglichen Dienst stets getragen werden , um die Einsatzkräfte bei unvorhersehbaren Angriffen zu schützen. Die neuen ballistischen Überziehwesten der Schutzklasse 4 halten auch einem Beschuss aus Gewehren und militärischer Munition stand. Technisch bedingt kann die hohe Schutzklasse 4 nur durch die Verwendung von unflexiblen und relativ schweren Verbundplatten erreicht werden. Die Ausrüstung ist für extreme Einsatzlagen vorgesehen und für das Tragen im täglichen Dienst grundsätzlich nicht geeignet. b) Plant die Staatsregierung, für den Streifendienst eine Fahrzeugausstattung in der Schutzklasse 4 zur Verfügung zu stellen? Die Antwort zu dieser Frage ergibt sich aus der einleitenden Erläuterung zu den Fragen 1 und 2. c) Wenn ja, wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten hierfür? Die Gesamtkosten für die Ausstattung im Wach- und Streifendienst und bei den geschlossenen Einsatzeinheiten der Drucksache 17/13268 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bayerischen Polizei mit Westen der Schutzklasse 4 werden derzeit auf rund 8,8 Mio. Euro geschätzt. 3. a) Welche über die Landtags-Drucksache 17/10879 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Staatsregierung aktuell über die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Polizeipräsidiums Oberpfalz hinsichtlich des Einsatzes von sogenannten Taser -Geräten? Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe (AG) unter Federführung des Polizeipräsidiums Oberpfalz die Möglichkeiten und Grenzen von Elektroimpulsgeräten für die Bayerische Polizei. Erste Zwischenergebnisse der AG zeigen, dass beim Einsatz von Elektroimpulsgeräten gegen Täter mit Schusswaffe bzw. Stich-/Schnittwaffe und Tätern ohne Waffe stark differenziert werden muss. Hieraus ergeben sich in der praktischen Anwendung eine Reihe zu berücksichtigender Handlungsalternativen . Abschließende Aussagen können hierzu jedoch noch nicht getroffen werden, da die AG ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe soll dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) zum Jahresende 2016 vorgelegt werden. b) Wann startet nach den Planungen der Staatsregierung der Pilotversuch zum Einsatz von Body-Cams bei den Polizeipräsidien München, Schwaben Nord und Oberbayern Süd, nachdem das PP München im Auftrag des StMI hierzu bereits ein Grobkonzept erstellt hat? Seitens der Projektleitung wird von einem Start im Oktober 2016 ausgegangen. c) Plant die Staatsregierung, den zuletzt in einem sechsmonatigen Pilotversuch getesteten, ausziehbaren Einsatzstock für alle Polizeibeamten in Bayern einzuführen? Aufgrund der positiven Erkenntnisse aus dem Pilotversuch soll der sogenannte Einsatzstock kurz, ausziehbar (ESA) bei der Bayerischen Polizei als Mannausstattung zeitnah eingeführt werden. Die Vorbereitungen für die Einführung laufen bereits. 4. a) Wie viele Streifenwagen der Bayerischen Polizei sind mit CAR-PCs oder CAR-PADs ausgestattet (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent der Gesamtzahl der Streifenwagen angeben)? Bei der Bayerischen Polizei sind aktuell (Stand 20.08.2016) 488 Car-Pads im Einsatz. Bei den Car-Pads handelt es sich um speziell für den Einsatzzweck bei der Bayerischen Polizei ausgestaltete Tablet-PCs, die vor allem bei den polizeilichen Fahndungseinheiten verwendet werden. Die Car-Pads sind mobil einsetzbar und nicht fest im Einsatzfahrzeug verbaut . Daher sind die Geräte keinem Einsatzfahrzeug direkt zugeordnet, sondern werden flexibel, je nach Bedarf bzw. Auftrag von den Einsatzkräften in verschiedenen Einsatzfahrzeugen verwendet. b) Wie viele Streifenwagen sind mit vollwertigen Notebook-Arbeitsplätzen ausgestattet (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent der Gesamtzahl der Streifenwagen angeben)? Die Bayerische Polizei ist derzeit (Stand 20.08.2016) mit 2.249 mobilen Standardarbeitsplätzen (Notebooks und seit Anfang dieses Jahres auch sog. Convertibles, die gleichzeitig als Notebook und als Tablet nutzbar sind) ausgestattet. Damit ist die Bayerische Polizei zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen polizeilichen Aufgabenstellungen mit ortsungebundenen Arbeitsplätzen ausgestattet. Da die Notebooks völlig frei beweglich sind, sind diese grundsätzlich keinem Streifenwagen zugeordnet. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten, um jedes Streifenfahrzeug mit einem CAR-PC auszustatten ? Sowohl die Car-Pads als auch die mobilen Standardarbeitsplätze sind flexibel und damit ortsunabhängig (fahrzeugunabhängig ) einsetzbar. Eine feste Zuordnung zu Einsatzfahrzeugen ist daher auch weiterhin nicht vorgesehen. Eine weitere Ausstattung der Bayerischen Polizei vor allem mit den vielfältig einsetzbaren mobilen Standardarbeitsplätzen (vgl. zu Frage 4 b) erfolgt jedoch weiterhin Zug um Zug abhängig von zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in den Budgets durch die Verbände. 5. a) Über wie viele einsatztaugliche Sonderwagen der Bereitschaftspolizei in den unterschiedlichen Schutzklassen verfügt die Bayerische Polizei derzeit ? Das Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bund und den Ländern sieht eine Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder durch den Bund vor. Die Bayerische Bereitschaftspolizei verfügt zurzeit über sechs Sonderwagen (SW 4), die vom Bund beschafft und zugewiesen wurden. Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten stehen nicht immer alle SW 4 gleichzeitig für den Einsatz zur Verfügung. Seitens des verantwortlichen Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei wird eine ständige Einsatzbereitschaft von jeweils mindestens zwei SW 4 für Nord- bzw. Südbayern angestrebt. Die SW 4 besitzen einen ballistischen Schutz durch den Aufbau mit Stahlplatten und beschusshemmendem Glas. Eine Auskunft über eine ballistische Schutzklasse kann jedoch nicht getroffen werden, da die SW 4 bei ihrer Beschaffung durch den Bund Ende der 80er-Jahre nicht für den Beschuss zertifiziert wurden. b) Plant die Staatsregierung, den Fuhrpark von Sonderwagen aufzustocken? Aufgrund der erhöhten Terrorgefahr in Europa befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) unter Beteiligung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit hoher Priorität mit einem Konzept für eine neue Generation von Sonderwagen für die Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundespolizei. Das Konzept beinhaltet neben der Ausstattung der Fahrzeuge auch die Anzahl und Verteilung im Bundesgebiet. Die neue Generation sollen die bisherigen SW 4 ersetzen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2017 erwartet. c) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten für etwaige neu anzuschaffende Sonderwagen? Aufgrund der laufenden Befassung in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe (siehe Antwort zur vorherigen Frage) kann derzeit keine Aussage zu den voraussichtlichen Kosten getroffen werden. Wir gehen derzeit von einer Ausstattung der Länder durch den Bund aus. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13268 6. a) Wie viele Polizeibeamte sind bereits mit einem digitalen Handsprechfunkgerät ausgerüstet? Aktuell werden im Bereich der Bayerischen Polizei ca. 14.200 Handfunkgeräte (HRT) betrieben. Die Angehörigen der geschlossenen Einsatzeinheiten sind durchgängig mit einem HRT ausgestattet. Für die restlichen Dienststellen steht derzeit eine funktionale Ausstattung zur Verfügung, d. h. jede Streife im Einsatz kann mit einem HRT ausgestattet werden. b) Wie viele Einsatzfahrzeuge sind mit Fahrzeugfunkgeräten ausgerüstet? Grundsätzlich sind alle Einsatzfahrzeuge mit mindestens einem Fahrzeugfunkgerät (MRT) ausgestattet. Im zweiten Quartal 2016 betrug die Zahl der Fahrzeugfunkgeräte ca. 8.900 Stück. 7. a) Plant die Staatsregierung, jeden Polizeibeamten mit einem digitalen Handsprechfunkgerät und alle Einsatzfahrzeuge mit Fahrzeugfunkgeräten auszustatten ? Der grundsätzliche Bedarf an Endgeräten bei der Bayerischen Polizei für den flächendeckenden Einsatz ist gedeckt. Untersuchungen bzgl. der notwendigen Ausstattung der Bayerischen Polizei zur Bewältigung von Terrorlagen führten zu der Erkenntnis, dass eine individuelle Mannausstattung speziell mit Handfunkgeräten grundsätzlich anzustreben wäre. Zur Ausstattung der Einsatzfahrzeuge siehe Antwort zu Frage 6 b. b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten hierfür? Um zu einer 1:1 Mannausstattung zu kommen, wären weitere ca. 10.000 Handfunkgeräte erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 6 Mio. €. 8. a) Hält es die Staatsregierung für erforderlich, die Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei mit TEM1- Einsatztaschen auszurüsten, und wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung? Im Fall eines terroristischen Anschlags, aber auch bei anderen lebensbedrohlichen Einsatzlagen (z. B. Amok, Bedrohungslagen ), muss sich die Bayerische Polizei auch auf Szenarien einstellen, bei denen schwerverletzte Personen nicht von den ungeschützten Kräften des Rettungsdienstes versorgt werden können. In diese Szenarien ist einzubeziehen , dass zum einen lebensbedrohlich Verletzte nicht aus dem Gefahrenbereich transportiert werden können, und zum anderen professionelle Kräfte des Rettungsdienstes nicht zeitgerecht zugeführt werden können. In solchen Lagen sind unsere ersteinschreitenden Einsatzkräfte die einzigen, die unter schwersten Bedingungen, auch im Einwirkungsbereich bewaffneter Täter, lebensbedrohliche Zustände Verletzter erkennen und diesen durch möglichst einfache und effektive Maßnahmen begegnen müssen. Die Maßnahmen der konventionellen Erste Hilfe reichen hierfür nicht aus. Aus diesem Grund müssen die Erste-Hilfe- Fähigkeiten und die hierfür erforderliche, spezifische Ausrüstung der Bayerischen Polizei angepasst werden. Diesen ganzheitlichen Ansatz der sog. „Taktischen Einsatzmedizin“ (TEM) verfolgten wir bislang nur bei den Spezialeinheiten. Insbesondere zur Versorgung lebensbedrohlicher Blutungen durch Schussverletzungen benötigen wir spezifische Ausrüstungsgegenstände, die nicht in den Kfz-Verbandkästen vorhanden sind. Gleichzeitig müssen diese Ausrüstungsgegenstände den im Einsatz befindlichen Kräften auch unter schwierigsten Bedingungen schnell zugänglich sein und werden deshalb in speziellen Taschen an der ballistischen Schutzausrüstung mitgeführt. b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Kosten für die Anschaffung von TEM1-Einsatztaschen für alle Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei? Analog der ballistischen Schutzausstattung sehen wir im Wach- und Streifendienst eine Fahrzeugausstattung mit je zwei und bei den geschlossenen Einsatzeinheiten eine Fahrzeugausstattung entsprechend der Fahrzeuginsassen mit den sog. „Medi-Pac‘s“ vor. Nach einer ersten Marktschau sind je „Medi-Pac“ ca. 110 Euro zu veranschlagen. Eine detaillierte Kostenschätzung ist derzeit nicht möglich, da die europaweite Ausschreibung und die damit einhergehende Bedarfserhebung bei den Polizeiverbänden noch nicht abgeschlossen ist. 1 TEM = Taktische Einsatzmedizin