Durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt wurden im Jahr 2015 insgesamt 19 682 Kostenrechnungen im Zusammenhang mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Bayerische Polizei erstellt, im ersten Halbjahr 2016 waren es 8.817 Kostenrechnungen . Da je nach Konstellation im Zuge eines Transportes mehrere polizeiliche Teilstreckenbegleitungen anfallen können, ist die genannte Zahl der erstellten Kostenrechnungen nicht identisch mit der Zahl der begleiteten Transporte . Zu 2. und 2. a): Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung sind Art. 1, 2, 6, 10 Abs. 1 Nrn. 1, 5 des Kostengesetzes i. V. m. Tarif-Nr. 2.II.5/4 des Kostenverzeichnisses. Die Gebührenhöhe für Transportbegleitungen ist in Nr. 44 der Anlage zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geregelt. Im Jahr 2015 wurden Kosten in Höhe von 3.763.354,00 €, im ersten Halbjahr 2016 in Höhe von 1.815.720,00 € durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt zum Soll gestellt. Zu 3.: Die Gebühren sind kostendeckend. Eine Gebührenanpassung erfolgte zuletzt zum 1. Juni 2015. Zu 3. a): Entfällt. Zu 4. und 4. a) bis b): Ein Überblick über die entsprechenden Gebühren der anderen Länder liegt der Staatsregierung nicht vor. Eine zur Gewinnung dieser Erkenntnisse erforderliche Länderumfrage war in der Kürze der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu 5. und 5. a): Detaillierte Erkenntnisse über die Praxis der Gebührenerhebung bei Transporten, die durch mehrere Bundesländer führen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine zur Gewinnung dieser Erkenntnisse erforderliche Länderumfrage war in der Kürze der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass auch die anderen Länder für den Einsatz ihrer Landespolizei die im jeweiligen Land geregelten Gebühren erheben. 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13269 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 05.09.2016 Vergütung von Polizeieinsätzen zur Begleitung von Schwertransporten Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schwertransporte wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 durch die Bayerische Polizei begleitet? 2. Wie hoch waren die hierfür erhobenen Gebühren? a) Wonach berechnen sich diese? 3. Sind die Gebühren kostendeckend? a) Wenn nein, warum werden die Gebühren nicht auf ein kostendeckendes Niveau angehoben? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Gebühren in allen Bundesländern gleich hoch sind? a) Falls nicht, wie hoch sind die Abweichungen? b) Wie erklären sich diese Abweichungen? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob bei Transporten, die durch mehrere Bundesländer führen, die jeweiligen Landesgebühren anfallen? a) Wie werden diese Transporte abgerechnet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.10.2016 Vorbemerkung: Im Rahmen der folgenden Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf den Gesamtkomplex der Großraum- und Schwertransporte bezieht. Isolierte Aussagen nur zu Schwertransporten können nicht getroffen werden. Zu 1.: Über die absolute Zahl der durch die Bayerische Polizei begleiteten Großraum- und Schwertransporte liegen der Staatsregierung keine statistischen Werte vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.