Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.10.2016 Zu 1. und 2. a): Nach Abfrage aller bayerischen Waffenbehörden und der Polizeipräsidien durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde in Bayern nur ein Fall bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Günzburg war vor etwa drei Jahren einem Mitarbeiter des Landratsamts auf einer Jagdversammlung von einem namentlich nicht bekannten Teilnehmer mitgeteilt worden, dass bei ihm zwei unbekannte Personen vorstellig geworden seien und angegeben hätten, von der Waffenbehörde zu sein und Kontrollen durchführen zu wollen. Auf Nachfrage des Waffenbesitzers konnten die Personen jedoch keine Behördenausweise vorzeigen und wurden daraufhin nicht in die Wohnung gelassen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hierzu nicht vor. Zu 2. b): Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 2. c): Insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Günzburg wurden Waffenbesitzer seit diesem Vorfall auf verschiedenen Veranstaltungen darüber informiert, dass bei Aufbewahrungskontrollen immer nach dem Dienstausweis gefragt werden soll. Zu 3. a): Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhebt in einem zweijährigen Turnus die Zahl der Aufbewahrungskontrollen und etwaige Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen. Danach betrug die Zahl der Vor- Ort-Kontrollen durch die Waffenbehörden im vergangenen Kontrollzeitraum 2013/14 insgesamt 20.169, dies entspricht 9,1 Prozent aller bayerischen Waffenerlaubnisinhaber zum 31.12.2014. Davon fanden 52 Prozent der Kontrollen angemeldet statt, 48 Prozent unangemeldet. Im Vergleich zum vorvergangenen Kontrollzeitraum 2011/12 mit 13.644 Kontrollen ist dies eine Steigerung von rund 48 Prozent und gegenüber dem Kontrollzeitraum 2009/10 mit 2.326 Kontrollen eine Steigerung um rund 767 Prozent. Die nächste Evaluierung der durchgeführten Aufbewahrungskontrollen erfolgt nach Ablauf des Evaluierungszeitraums 2015/16 Anfang 2017. Zu 3. b): Bei Aufbewahrungskontrollen weisen sich die Mitarbeiter der Waffenbehörden durch ihren jeweiligen Dienstausweis aus. Zudem führen die Mitarbeiter der Waffenbehörden in der Regel auch Auszüge aus der Waffenakte mit, aus der die jeweiligen Waffen und deren Aufbewahrungsnachweis hervorgehen, um durch diesen Abgleich die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen überprüfen zu können. 17. Wahlperiode 24.11.2016 17/13276 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 30.08.2016 Falsche Kontrollen bei Waffenbesitzern Aus Mitteilungen des Landratsamtes Esslingen sowie des Landratsamtes Göppingen geht hervor, dass in Baden- Württemberg falsche Kontrolleure, die sich als „Mitarbeiter der Waffen-Behörde“ ausgeben, bei Waffenbesitzern Kontrollen vornehmen wollen. Die Aufbewahrungskontrollen sind vorgetäuscht mit dem Ziel, Diebstähle zu begehen oder die Wohnräume für spätere Einbrüche auszukundschaften. Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind in Bayern Vorfälle bekannt, bei denen falsche Kontrolleure die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen überprüfen? 2. a) Bejahendenfalls: Wie viele Vorfälle wurden gemeldet? b) Wie sind die falschen Kontrolleure an die Andressen der Waffenbesitzer gekommen? c) Wurden die Waffenbesitzer über die falschen Kontrollen informiert? 3. a) Wie viele Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern haben in den letzten Jahren in Bayern stattgefunden (seit 2010)? b) Mit welchen Dokumenten weisen sich die Kontrolleure bei den Kontrollen aus? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.