Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 29.08.2016 Bayerische Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Aus welchen Regierungsbezirken kommen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in die Aufnahmeund Rückführungseinrichtungen (ARE) in Bamberg und Manching verlegt wurden (mit Bitte um Angabe der Herkunftsländer der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und deren Anzahl)? b) Seit wann werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Ukraine in die ARE in Bamberg und Manching verlegt (mit Bitte um Auflistung nach ARE, Monat und Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber )? c) Mit welcher Begründung werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Ukraine in die ARE in Bamberg und Manching verlegt ( mit Bitte um Auflistung nach ARE, Monat und Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber)? 2. a) Welche Gründe liegen jetzt vor, dass weiter Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die ARE I und II verlegt werden, obwohl das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in der Antwort vom 05.04.2016 auf eine Schriftliche Anfrage (17/10869) von „noch 343 Personen zur Verlegung in die Aufnahme - und Rückführungseinrichtung I in Manching/Ingolstadt bzw. 935 Personen in Bamberg“ ausgeht? b) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen nach heutigem Stand noch in die ARE verlegt werden? c) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden seit Ende Februar 2016 aus den ARE heraus rückgeführt (mit Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung)? 3. a) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden bisher aus den ARE heraus rückgeführt (mit Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung)? b) Von welchem Zeitraum für das Asylverfahren geht die Staatsregierung aus, wenn sie ebenfalls in der oben genannten Antwort von „einem effizienten Verfahren vor Ort“ ausgeht? c) Wie belegt die Staatsregierung die Zweckmäßigkeit der Rückführungszentren – eine schnellere Bearbeitung und Abwicklung der Asylverfahren? 4. a) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber befinden sich in den ARE in Manching und Bamberg? b) Wie viele Kinder befinden sich darunter (mit Bitte um Angabe der sich darunter befindenden schulpflichtigen Kinder)? 5. a) Welche Einschränkungen gelten für den Zugang von haupt- bzw. ehrenamtlichen Helfern in den ARE? b) Wie werden diese Einschränkungen begründet? c) Ist die Verlegung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in die ARE aus weiteren Herkunftsländern außerhalb des Balkans und der Ukraine geplant? 6. a) Welche Initiativen ergreift die Staatsregierung, um weitere Herkunftsländer als sogenannte „sichere Herkunftsländer “ auszuweisen? b) Um welche Länder handelt es sich hierbei? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.10.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: 1. a) Aus welchen Regierungsbezirken kommen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Bamberg und Manching verlegt wurden (mit Bitte um Angabe der Herkunftsländer der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und deren Anzahl)? Grundsätzlich kommen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber , die nach Manching und Bamberg verlegt werden, aus allen Regierungsbezirken. Bamberg ist dabei grundsätzlich für in Nordbayern untergebrachte Asylbewerber zuständig und Manching für Südbayern, soweit es jeweils Herkunftsländer aus dem Westbalkan betrifft. Die Asylbewerber kommen aus den Herkunftsländern, die in Bamberg und Manching vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet werden. Dies sind in Manching die Herkunftsländer aus dem Westbalkan und der Ukraine und in Bamberg die Herkunftsländer aus dem Westbalkan, Georgien , russische Föderation, Marokko und Senegal. Die genaue Anzahl der Asylbewerber, die verlegt wurden, ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand rückwirkend ermittelbar. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.11.2016 17/13281 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13281 b) Seit wann werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Ukraine in die ARE in Bamberg und Manching verlegt (mit Bitte um Auflistung nach ARE, Monat und Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber)? Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Ukraine werden nicht nach Bamberg verlegt. In Manching werden seit dem 04.04.2016 auch Asylverfahren von Personen aus der Ukraine bearbeitet. Dazu werden Asylbewerber auch gezielt nach Manching verlegt. Die Anzahl der Verlegungen pro Monat kann dabei in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand rückwirkend ermittelt werden. c) Mit welcher Begründung werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Ukraine in die ARE in Bamberg und Manching verlegt ( mit Bitte um Auflistung nach ARE, Monat und Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber)? Nach Bamberg erfolgt keine Verlegung von Asylbewerbern aus der Ukraine. Die Außenstelle des BAMF in Manching ist für die Bearbeitung von Verfahren mit Antragstellern aus der Ukraine zuständig. Dort können die Verfahren vom BAMF zügig bearbeitet werden, sodass zeitnah Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens besteht. Diese Verfahrensbeschleunigung ist für beide Seiten vorteilhaft. 2. a) Welche Gründe liegen jetzt vor, dass weiter Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die ARE I und II verlegt werden, obwohl das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in der Antwort vom 05.04.2016 auf eine Schriftliche Anfrage (17/10869) von „noch 343 Personen zur Verlegung in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I in Manching/Ingolstadt bzw. 935 Personen in Bamberg“ ausgeht? Die Angaben in der Antwort vom 05.04.2016 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 12.02.2016 (Drs. 17/10869) bezog sich auf Personen aus den Westbalkanstaaten . Die Verfahren von Asylbewerbern aus dem Westbalkan in Bayern sind weitgehend abgearbeitet. Zur weiteren Auslastung werden nun auch die Verfahren von Personen aus anderen Herkunftsländern mit geringer Bleibeperspektive in Bamberg und Manching bearbeitet. Dies entspricht der Zielstellung der Einrichtungen, Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive rasch Klarheit über den Ausgang ihres Verfahrens zu verschaffen. Dazu werden weiter neu ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive , wie zum Beispiel aus dem Senegal, in die Einrichtungen verlegt. b) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen nach heutigem Stand noch in die ARE verlegt werden? Wie viele Asylbewerber noch nach Bamberg und Manching verlegt werden sollen, ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Zugänge von Asylsuchenden in Bayern und daher nicht prognostizierbar. Auch zukünftig sollen in den Einrichtungen weiterhin Verfahren von Antragstellern mit geringer Bleibeperspektive bearbeitet und diese dementsprechend dorthin verlegt werden. c) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden seit Ende Februar 2016 aus den ARE heraus rückgeführt (mit Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung )? Vom 29.02.2016 bis 20.09.2016 wurden 172 Asylbewerber aus der ARE I und 824 Asylbewerber aus der ARE II (insgesamt 996 Asylbewerber) heraus zurückgeführt. Eine Unterteilung nach Staatsangehörigkeit und Zielland liegt nicht vor. Genaue Daten bedürfen einer aufwendigen Einzelauswertung, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. 3. a) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden bisher aus den ARE heraus rückgeführt (mit Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Rückführung)? Die Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Darin wird hinsichtlich der Anzahl abgeschobener oder freiwillig ausgereister Personen auf Daten der Zentralen Ausländerbehörden Oberbayern und Oberfranken zurückgegriffen. Hinsichtlich der Fragestellung werden nur nachweislich freiwillig ausgereiste Personen gezählt, bei denen zur Bestätigung der tatsächlich erfolgten Ausreise die hierzu ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung bereits bei der Zentralen Ausländerbehörde in Rücklauf kam. Da der Rücklauf erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt und vor allem bei freiwilligen Ausreisen auf dem Landweg oft auch überhaupt nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der freiwillig ausgereisten Personen tatsächlich deutlich höher ist als in der Tabelle angegeben. Hinsichtlich der Anzahl anerkennender beziehungsweise ablehnender Asylentscheidungen wird gebeten, sich an das BAMF zu wenden, das für die Durchführung der Verfahren zuständig ist (siehe Anlage). b) Von welchem Zeitraum für das Asylverfahren geht die Staatsregierung aus, wenn sie ebenfalls in der oben genannten Antwort von „einem effizienten Verfahren vor Ort“ ausgeht? Es besteht ein „effizientes Verfahren vor Ort“, da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Manching rund 3 Monate und in Bamberg 2,5 Monate beträgt. c) Wie belegt die Staatsregierung die Zweckmäßigkeit der Rückführungszentren – eine schnellere Bearbeitung und Abwicklung der Asylverfahren? Die Bearbeitung und Abwicklung der Asylverfahren in Bamberg und Manching ist statistisch schneller als im Bundesdurchschnitt . Zudem ist als deutliches Indiz der Zweckmäßigkeit zu werten, dass in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern die Verfahren von Asylbewerbern aus dem Westbalkan weitgehend abgearbeitet sind. 4. a) Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber befinden sich in den ARE in Manching und Bamberg ? Zum Stand 26.09.2016 befanden sich in Bamberg 376 Personen , in Manching 712. Drucksache 17/13281 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie viele Kinder befinden sich darunter (mit Bitte um Angabe der sich darunter befindenden schulpflichtigen Kinder)? In Manching befinden sich 258 Minderjährige im Alter von 0 bis 17 Jahren. Hiervon sind 105 schulpflichtig. In Bamberg befinden sich 82 Kinder, wovon 33 schulpflichtig sind. 5. a) Welche Einschränkungen gelten für den Zugang von haupt- bzw. ehrenamtlichen Helfern in den ARE? In Manching ist der Zutritt generell nur berechtigten Personen gestattet. Neben den Bewohnern und beispielsweise Handwerkern oder Besuchern mit konkretem Besuchsziel können dies auch ehrenamtliche Helfer sein. Der „Terminkalender “ mit den Terminen der Ehrenamtlichen in der Einrichtung wird – nach Abstimmung mit der Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Ingolstadt – dem Sicherheitsdienst zur Verfügung gestellt, welcher dem ehrenamtlichen Helfer bei der Zugangskontrolle einen Besucherausweis aushändigt. In Bamberg erfolgt bei allen Personen, die die Einrichtung betreten wollen, eine Ausweiskontrolle bzw. Kontrolle der Zugangsberechtigung. Hauptamtliche Helfer bekommen entweder einen Zugangsausweis oder sind registriert. Die entsprechenden Listen liegen dem Wachdienst an der Pforte vor und werden vor dem Einlass gegengeprüft. Ehrenamtliche Helfer sind teilweise ebenfalls registriert (z. B. Verein „Freund statt Fremd“). Darüber hinaus ist ein Einlass in die Einrichtung nur gestattet, wenn ein ehrenamtlicher Helfer einen bestimmten Bewohner besuchen möchte (dieser muss den Besucher am Tor abholen), oder dies mit der Einrichtungsleitung abgesprochen und genehmigt wurde. b) Wie werden diese Einschränkungen begründet? Diese Einschränkungen für den Zugang sind aus Sicherheitsgründen erforderlich, um über die sich auf dem Gelände befindlichen Personen informiert zu sein. Dies dient auch dem Schutz der Bewohner. c) Ist die Verlegung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in die ARE aus weiteren Herkunftsländern außerhalb des Balkans und der Ukraine geplant? In den Einrichtungen in Manching und Bamberg werden Anträge von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit geringer Bleibeperspektive bearbeitet. Derzeit sind dies neben den genannten der Senegal, Marokko, russische Föderation und Georgien. Auch die zukünftige Bearbeitungspraxis wird dieser Zielstellung entsprechen. 6. a) Welche Initiativen ergreift die Staatsregierung, um weitere Herkunftsländer als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ auszuweisen? b) Um welche Länder handelt es sich hierbei? Die Staatsregierung unterstützt den aktuellen Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einstufung von Algerien , Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Darüber hinaus hat die Staatsregierung die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme weiterer Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu prüfen. In Betracht kommen zum einen diejenigen Staaten, die von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt worden sind, oder diejenigen Staaten , bei denen die Gesamtschutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nur gering ist. Anlage ARE I Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Kosovo Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro Serbien Ukraine gesamt abgeschobene Personen 173 5 0 212 18 0 27 13 448 nachweislich freiwillig ausgereiste Personen 757 12 0 207 7 1 39 217 1.240 davon Förderung mit REAG/ GARP-Unterstützung 635 7 0 141 5 1 30 216 1.035 davon Förderung mit Landesmitteln 0 0 0 1 0 0 0 0 1 ARE II abgeschobene Personen 257 74 0 409 74 2 137 0 953 nachweislich freiwillig ausgereiste Personen 670 27 0 309 38 1 38 0 1.083 davon Förderung mit REAG/ GARP-Unterstützung 509 11 0 188 17 0 21 0 746 davon Förderung mit Landesmitteln 10 0 0 21 3 0 8 0 42