Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Lotte, Annette Karl, Natascha Kohnen, Bernhard Roos SPD vom 14.09.2016 Medical Valley Award Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie fördert ab 2016 Vorgründungsvorhaben in der Gesundheitswirtschaft mit dem Medical Valley Award. Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Aus welchen Gründen kam es zu einer mehrfachen Verschiebung des Förderprogramms? b) Konnten die Ursachen der zeitlichen Verzögerungen behoben werden? c) Bis wann plant die Staatsregierung die endgültige Vergabe des ersten Medical Valley Awards? 2. a) Aus welchem Grund liegt bisher noch keine Richtlinie für die Vergabe des Awards vor? b) Bis wann plant die Staatsregierung, diese Richtlinie einzuführen? c) Nach welchen Kriterien soll die Vergabe des Awards erfolgen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 11.10.2016 Zu 1. a), b), 2. a) und b): Die Fördergrundsätze zum Medical Valley Award sind am 27. September 2016 in Kraft getreten. Da bei der Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat gemäß Art. 40 Abs. 1 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) auch Fragen der Veranschlagung berührt waren, erfolgte die Abstimmung parallel zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 und nahm entsprechend Zeit in Anspruch. Zu 1. c) und 2. c): Die Vergabe der Awards erfolgt in der Regel durch ein zweistufiges Verfahren. Zur Vorauswahl der förderwürdigen Projekte werden die eingereichten Projektskizzen zunächst von der jeweiligen zentralen Koordinationsstelle unter Zugrundelegung der folgenden Auswahlkriterien bewertet: • Hohes Innovationspotenzial und technisch-wissenschaftliche Originalität • Tragbares Geschäftsmodell und hohes Ausgründungspotenzial • Klare Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb • Engagiertes und qualifiziertes Team mit grundsätzlicher Gründungsbereitschaft • Erhebliches technisch-wissenschaftliches Risiko • Positive Schutzrechtsituation • Anschlussfähigkeit am Ende der Förderung Bei einer positiven Bewertung gibt eine mit hochrangigen Experten besetzte Jury eine Förderempfehlung ab. Nach anschließender Einreichung des formalen Förderantrags wird dieser vom Projektträger geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Förderung. Die Erteilung der Förderbescheide ist für April/Mai 2017 vorgesehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.12.2016 17/13295 Bayerischer Landtag