Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2016 Situation der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem Senegal und Ghana in Bayern Die Situation in den sog. sicheren Herkunftsländern Senegal und Ghana ist keinesfalls für alle Menschen sicher. Die Arbeitsverbote machen die Menschen mürbe und krank, dennoch kehren die allerwenigsten freiwillig heim. Zudem fehlt es der wachsenden Bevölkerung an einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen. Durch die EU-Fischpolitik, aber auch durch asiatische Fischfangflotten werden die Erwerbsmöglichkeiten der Senegalesen im Fischfang geschmälert, zudem verschärft der Klimawandel die Wüstenbildung im Norden des Landes. Seit 24.10.2015 darf Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten wie Senegal und Ghana die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn der nach dem 31.08.2015 gestellte Asylantrag abgelehnt wurde. Bayern hat seine Ausländerbehörden ab dem 31.03. angewiesen , keine Arbeitserlaubnisse auszustellen bzw. zu verlängern . Diese Anweisung ist rechtlich umstritten. Mit dieser Anfrage sollen die Daten meiner Anfrage vom Oktober 2015 aktualisiert werden. Es soll weiter überprüft werden, inwieweit sich die an die Arbeitsverbote geknüpften Erwartungen der Staatsregierung erfüllt haben. Die Arbeitslosigkeit im Senegal und in Ghana ist sehr groß. Zudem gelingt es aufgrund von Bürokratieproblemen Asylheimkehrern kaum, Arbeitsvisa für die Bundesrepublik zu erlangen. Es wäre gut, wenn heimkehrende Flüchtlinge mit beruflichem Know-how ausgestattet wären, um dort Betriebe aufbauen zu können, die Arbeitsplätze schaffen können . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Senegalesen und wie viele Ghanaer befinden sich derzeit in Bayern, aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer (Einreisejahr)? b) Wie viele davon sind vor / wie viele nach dem 31. August 2015 eingereist? 2. Wie viele der in Bayern lebenden Senegalesen befinden sich in Arbeit oder Ausbildung? 3. a) Wie viele mussten ihre Arbeit, wie viele ihre Ausbildung nach dem 31.03.2015 wegen Genehmigungsentzug beenden, wie viele nach dem 31.08.? b) Um welche Mittel könnte der Staatshaushalt (Bund und Land) entlastet werden, wenn die gestatteten und die geduldeten Asylsuchenden arbeiten dürften und eine Arbeit finden, die es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten? 4. a) Wie viele Asylsuchende wurden 2016 nach Senegal bzw.Ghana abgeschoben, wie viele sind freiwillig heimgekehrt? b) Wie viele Asylsuchende wurden 2016 in welche EU- Staaten abgeschoben, wie viele sind freiwillig in die jeweiligen Dublin-Staaten ausgereist? 5. Wie viele Asylsuchende aus dem Senegal und wie viele aus Ghana haben 2015, wie viele vor dem 31.08. 2016 und wie viele nach dem 31.08.2016 ihre Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende erhalten? 6. Wie lange dauern derzeit die Wartezeiten bis zu Beginn des Asylverfahrens, wie lange das Asylverfahren selbst für die Asylsuchenden aus den beiden Herkunftsländern ? 7. Wie häufig ist Personen, die zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland zuwandern wollen, dies auf dem dafür vorgesehenen Weg des Visumverfahrens gelungen? Wie viele Visa-Anträge gab es bislang, und wie viele davon wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet ? 8. Welche Entwicklungsprojekte unterstützt Bayern mit welchen Mitteln und inwieweit sieht die Staatsregierung hier in Bayern erworbene Ausbildungen und Qualifikationen als Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in diesen beiden Ländern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.10.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Senegalesen und wie viele Ghanaer befinden sich derzeit in Bayern, aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer (Einreisejahr )? Laut Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 31.08.2016 insgesamt 3.043 senegalesische und 1.664 ghanaische Staatsangehörige in Bayern auf. Zur jeweiligen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.12.2016 17/13381 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13381 Aufenthaltsdauer liegen keine statistischen Auswertungen vor, sie könnte nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Der Aufenthaltsstatus kann nachstehender, nicht abschließender Übersicht aus dem Ausländerzentralregister entnommen werden: Status Ghana Senegal Niederlassungserlaubnis (einschl . Daueraufenthalt EG) 612 172 völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe 16 25 EU-Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigigkeitsgesetz/EU 31 52 familiäre Gründe 339 122 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 25 409 anhängige Asylverfahren 67 1.796 b) Wieviele davon sind vor / wie viele nach dem 31. August 2015 eingereist? Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor, sie könnten nur mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 2. Wie viele der in Bayern lebenden Senegalesen befinden sich in Arbeit oder Ausbildung? Auf die Antwort zu Frage 1 b wird verwiesen. 3. a) Wie viele mussten ihre Arbeit, wie viele ihre Ausbildung nach dem 31.03.2015 wegen Genehmigungsentzug beenden, wie viele nach dem 31.08.? Auf die Antwort zu Frage 1 b wird verwiesen. b) Um welche Mittel könnte der Staatshaushalt (Bund und Land) entlastet werden, wenn die gestatteten und die geduldeten Asylsuchenden arbeiten dürften und eine Arbeit finden, die es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten? Auf die Antwort zu Frage 1 b wird verwiesen. 4. a) Wie viele Asylsuchende wurden 2016 nach Senegal bzw.Ghana abgeschoben, wie viele sind freiwillig heimgekehrt? Dieses Jahr wurden bis zum 31.08.2016 insgesamt 4 Senegalesen in den Senegal abgeschoben. Nach Ghana fanden im gleichen Zeitraum 2 Abschiebungen statt. Dem Ausländerzentralregister kann entnommen werden, dass bis zum 31.08.2016 insgesamt 344 Senegalesen und 5 Ghanaer aus Bayern freiwillig das Bundesgebiet verlassen haben. b) Wie viele Asylsuchende wurden 2016 in welche EU-Staaten abgeschoben, wie viele sind freiwillig in die jeweiligen Dublin-Staaten ausgereist? Im Rahmen des Vollzugs des § 32 a Asylgesetz wurden insgesamt 52 Senegalesen und 5 Ghanaer in andere EU- Staaten überstellt. Eine Aufstellung der einzelnen Zielstaaten innerhalb der EU könnte nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand erfolgen. Freiwillige Rücküberstellungen fanden nicht statt. 5. Wie viele Asylsuchende aus dem Senegal und wie viele aus Ghana haben 2015, wieviele vor dem 31.08.2016 und wie viele nach dem 31.08.2016 ihre Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende erhalten? Auf die Antwort zu Frage 1 b wird verwiesen. 6. Wie lange dauern derzeit die Wartezeiten bis zur Beginn des Asylverfahrens, wie lange das Asylverfahren selbst für die Asylsuchenden aus den beiden Herkunftsländern? Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es handelt sich dabei um eine Bundesbehörde. Die Staatsregierung verfügt insoweit über keine statistischen Daten. 7. Wie häufig ist Personen, die zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland zuwandern wollen, dies auf dem dafür vorgesehenen Weg des Visumverfahrens gelungen? Wie viele Visa-Anträge gab es bislang, und wie viele davon wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet? Die Entscheidung über Visums-Anträge fällt in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes und damit des Bundes . Die Staatsregierung verfügt insoweit über keine statistischen Daten. 8. Welche Entwicklungsprojekte unterstützt Bayern mit welchen Mitteln und inwieweit sieht die Staatsregierung hier in Bayern erworbene Ausbildungen und Qualifikationen als Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in diesen beiden Ländern? Derzeit finden Überlegungen über geeignete Fördermaßnahmen im Senegal statt, auch mit dem Ziel, die Rückführungssituation zu verbessern. In Bayern durchgeführte Ausbildungen und Qualifikationen sind nur dann hilfreich, wenn sie zur Vorbereitung der freiwilligen Rückkehr dienen und eine bessere Reintegration im Senegal oder in Ghana gewährleisten .