Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 13.02.2014 Förderung bezahlbaren Wohnraums in München durch den Freistaat Bayern Neben den Kommunen ist auch der Freistaat Bayern in der Verantwortung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In München wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie kommt der Freistaat Bayern seiner in Art. 106 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung verankerten Verpflichtung zur Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen „billiger Volkswohnungen“ nach? 2. Wie viel bezahlbarer Wohnraum entstand in den Jahren 2007 bis 2013 durch Aktivitäten des Freistaats Bayern (nicht der Kommunen) zum Beispiel im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms? a) Durch Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäuser ? b) Durch Förderung des Baues und Erwerbs von Eigenwohnraum ? 3. a) Wie viel Mietwohnraum existiert derzeit in München, der mithilfe von Wohnraumförderung durch den Freistaat Bayern entstanden ist? b) Welche Größen haben die Wohneinheiten? 4. Wie entwickelte sich der durchschnittliche Mietpreis für diese Wohnungen in den Jahren 2007 bis 2013? 5. a) Wie viele Mieter dieser Wohnungen erhalten derzeit Wohngeld? b) In welchem Umfang? 6. Wie hat sich die Zahl der Wohngeldempfänger in die- sen Wohnungen in den Jahren 2007 bis 2013 entwickelt ? 7. a) Wie hat sich der Wohnraum für Staatsbedienstete in den Jahren 2006 bis 2013 entwickelt? b) Wie viel hiervon wird von der Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau (Stadibau) in Eigenbesitz verwaltet? c) Wie viel im Pachtwege? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.03.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Wie kommt der Freistaat Bayern seiner in Art. 106 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung verankerten Verpflichtung zur Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen „billiger Volkswohnungen“ nach? Kern der Sozialen Marktwirtschaft ist die Verbindung von freiheitlicher Ordnung und sozialem Schutz. Folgerichtig sind Bund, Länder und Gemeinden dazu aufgerufen, wirtschaftlich und rechtlich ein Klima zu schaffen und zu erhalten , in dem Wohnungsbauinvestitionen gedeihen und sich die Bürgerinnen und Bürger selbst versorgen können. Jenen Haushalten aber, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihr Grundbedürfnis auf angemessene Wohnung zu befriedigen, steht der Staat entsprechend dem Auftrag in Artikel 106 der Bayerischen Verfassung zur Seite. Der Freistaat Bayern fördert seit jeher mit beträchtlichen Mitteln die Schaffung bezahlbarer Wohnungen. Im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt der Freistaat sowohl den Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum. Der Ministerrat hat am 12.03.2013 beschlossen, die Landesmittel im Jahr 2014 um 50 Millionen € auf 210 Millionen € zu erhöhen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags stehen somit heuer zusammen mit den Kompensationsmitteln des Bundes 260 Millionen € für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern wird auf die Kernstädte als Brennpunkte des Bedarfs konzentriert, die Wohneigentumsförderung erfolgt schwerpunktmäßig außerhalb davon; diese dämpft zudem wirkungsvoll Abwanderungstendenzen gerade der jungen Familien aus den ländlicher strukturierten Gebieten und ist so ein wichtiges Instrument, den Siedlungsdruck in Ballungsräumen zu mindern. 2. Wie viel bezahlbarer Wohnraum entstand in den Jahren 2007 bis 2013 durch Aktivitäten des Freistaats Bayern (nicht der Kommunen) zum Beispiel im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms? a) Durch Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern ? In Bayern wurde in den Jahren 2007 bis 2013 im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms der Neu- und Umbau von knapp 9.200 Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. b) Durch Förderung des Baues und Erwerbs von Eigenwohnraum ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1341 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1341 In den Jahren 2007 bis 2013 wurde bayernweit im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms der Bau und Erwerb von über 15.100 Eigenwohnungen mit staatlichen Mitteln unterstützt. 3. a) Wie viel Mietwohnraum existiert derzeit in München , der mithilfe von Wohnraumförderung durch den Freistaat Bayern entstanden ist? Zum letztverfügbaren Stand am 31.12.2012 gab es nach den Unterlagen der die Förderdarlehen verwaltenden Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in der Landeshauptstadt München 38.905 mit staatlichen Mitteln geförderte und noch belegungsgebundene Mietwohnungen. b) Welche Größen haben die Wohneinheiten? Die Größe aller jemals in München mit staatlichen Mitteln geförderten und noch belegungsgebundenen Mietwohnungen ist nicht zu ermitteln. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der in der Landeshauptstadt München im Jahr 2013 geförderten Wohnungen beträgt nach Angaben der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt 72 m². 4. Wie entwickelte sich der durchschnittliche Mietpreis für diese Wohnungen in den Jahren 2007 bis 2013? Die Höhe und die Entwicklung der durchschnittlichen Mietpreise aller jemals in München mit staatlichen Mitteln geförderten und noch belegungsgebundenen Mietwohnungen sind nicht zu ermitteln. Als Erstvermietungsmiete wurde von der Stadt München als der für die Mietwohnraumförderung gem. § 1 DVWoR zuständigen Bewilligungsstelle im Jahr 2007 für im Rahmen der einkommensorientierten Förderung neu geschaffene Mietwohnungen eine Miethöhe von 9,00 € je m² Wohnfläche festgesetzt. Bei so geförderten Mietwohnungen im Jahr 2013 wurden 9,25 € Miete je m² Wohnfläche festgelegt. Der berechtigte Mieter zahlt aber nur die für ihn jeweils zumutbare Miete. Diese betrug beispielsweise 5,50 € pro m² Wohnfläche im Jahr 2013 für einen Haushalt der Einkommensstufe 1 (bis 27.000 € maßgebliches Jahreseinkommen gem. Nr. 19.3 WFB – 2012 bei einem vier Personenhaushalt mit zwei Kindern). 5. a) Wie viele Mieter dieser Wohnungen erhalten derzeit Wohngeld? b) In welchem Umfang? 6. Wie hat sich die Zahl der Wohngeldempfänger in diesen Wohnungen in den Jahren 2007 bis 2013 entwickelt? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Wohngeldgesetz unterscheidet nicht danach, ob eine Wohnung öffentlich bzw. mit staatlichen Mitteln gefördert wurde oder nicht. Dementsprechend wird dies auch nicht in den Antragsformularen für die Gewährung von Wohngeld abgefragt. Daten zur Zahl der Wohngeldempfänger in öffentlich-geförderten Wohnungen liegen daher nicht vor. 7. a) Wie hat sich der Wohnraum für Staatsbedienstete in den Jahren 2006 bis 2013 entwickelt? b) Wie viel hiervon wird von der Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau (Stadibau) in Eigenbesitz verwaltet? c) Wie viel im Pachtwege? Die Antwort auf die Frage 7 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 31.12. 2005 31.12. 2006 31.12. 2007 31.12. 2008 31.12. 2009 31.12. 2010 31.12. 2011 31.12. 2012 Belegungsrechte S-BahnBereich von München insgesamt 10.295 10.251 10.379 10.419 10.332 10.282 10.250 10.234 davon im Eigentum der Stadibau GmbH 4.733 4.967 5.121 5.248 5.375 5.484 5.494 5.551 davon Pachtwohnungen in der Bewirtschaftung der Stadibau GmbH 792 792 790 790 775 774 770 769