Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 13.09.2016 Nachfrage zu den Flügen zur gemeinsamen Kabinettssitzung der Staatsregierungen Bayerns und Sachsens Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie setzen sich die von der Staatsregierung ermittelten theoretischen Dienstwagenkosten in Höhe von rund 14.940 Euro detailliert zusammen (inkl. Anzahl der Dienstwagen, Spritkosten etc.)? b) Wurden bei der Kalkulation die ohnehin anfallenden Kosten für die vorgehaltenen Dienstwagen und das Fahrerpersonal herausgerechnet („sunk costs“)? 2. Wie setzen sich die von der Staatsregierung ermittelten theoretischen Kosten bei Nutzung der Bahn inkl. Übernachtung in Höhe von rund 14.700 Euro detailliert zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Übernachtungskosten , Kosten für Bahntickets etc.)? 3. Wurde in der Kalkulation die kostenfreie Beförderungsmöglichkeit mit der Deutschen Bahn innerhalb der bayerischen Landesgrenzen für Kabinettsmitglieder , die zugleich Mitglieder des Landtags sind, miteinbezogen ? 4. Wurden Ermäßigungsoptionen wie z. B. BahnCard oder ggf. weitere existierende Sonderkonditionen zwischen der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern bei der Kalkulation berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? 5. a) Wurde als Alternative auch ein Linienflug, der mehrmals täglich zwischen München und Leipzig verkehrt, geprüft? b) Wenn ja, warum wurde auf diese Alternative nicht zurückgegriffen ? c) Welche Gesamtkosten wären bei einem Linienflug angefallen ? 6. Sind im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung über die 33.320 Euro für die Chartermaschine hinaus weitere Reisekosten entstanden, insbesondere für die Flughafentransfers sowie für die Anreise der Kabinettsmitglieder , die nicht mit dem Flugzeug anreisten? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 17.10.2016 1. a) Wie setzen sich die von der Staatsregierung ermittelten theoretischen Dienstwagenkosten in Höhe von rund 14.940 Euro detailliert zusammen (inkl. Anzahl der Dienstwagen, Spritkosten etc.)? Die Kosten i. H. v. 14.940 € setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: • durchschnittliche Kosten für die benötigten Dienst-Kfz einschließlich aller Fix- und Unkosten (0,48 €/km regulär bzw. 2,09 €/km für Sonderfahrzeuge) • Anzahl der erforderlichen Dienst-Kfz für die Kabinettsmitglieder und Begleit- und Sicherheitspersonal: 30 • Gesamtkilometer für Hin- und Rückfahrt (924 km) b) Wurden bei der Kalkulation die ohnehin anfallenden Kosten für die vorgehaltenen Dienstwagen und das Fahrerpersonal herausgerechnet („sunk costs“)? In den Kosten der Dienstwagen sind die Kosten für das Fahrerpersonal enthalten. Die Kostenermittlung basiert auf den geltenden Berechnungsgrundlagen, die unter anderem auch zur steuerlichen Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen werden. 2. Wie setzen sich die von der Staatsregierung ermittelten theoretischen Kosten bei Nutzung der Bahn inkl. Übernachtung in Höhe von rund 14.700 Euro detailliert zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Übernachtungskosten, Kosten für Bahntickets etc.)? Die Kosten i. H. v. 14.700 € setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Anzahl der Teilnehmer: 31 • Ticketpreis für die Zugfahrt je Teilnehmer: 324 € • Hotelkosten je Teilnehmer: 150 € 3. Wurde in der Kalkulation die kostenfreie Beförderungsmöglichkeit mit der Deutschen Bahn innerhalb der bayerischen Landesgrenzen für Kabinettsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Landtags sind, miteinbezogen? Die kostenfreie Beförderungsmöglichkeit mit der Deutschen Bahn für die Kabinettsmitglieder wurde in die Kalkulation nicht miteinbezogen. 4. Wurden Ermäßigungsoptionen wie z. B. BahnCard oder ggf. weitere existierende Sonderkonditionen zwischen der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern bei der Kalkulation berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.12.2016 17/13534 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13534 Ermäßigungsoptionen wurden bei der Kostenkalkulation nicht berücksichtigt. Für die Beantwortung der Anfrage wurden für die Berechnung der fiktiven Kosten die regulären Preise der Deutschen Bahn herangezogen. Es hätte zu einem erheblichen Mehraufwand geführt, die persönlichen Sonderkonditionen für alle Dienstreiseteilnehmer im Einzelfall zu ermitteln. 5. a) Wurde als Alternative auch ein Linienflug, der mehrmals täglich zwischen München und Leipzig verkehrt, geprüft? Bei der Vorbereitung der Reise war die Anreise mittels Linienflug geprüft worden. b) Wenn ja, warum wurde auf diese Alternative nicht zurückgegriffen? Die gemeinsame Anreise mittels Linienflug war nicht möglich , da bei den infrage kommenden Linienflugverbindungen keine ausreichenden Kapazitäten an freien Plätzen zur Verfügung standen. c) Welche Gesamtkosten wären bei einem Linienflug angefallen? Mangels Kapazitäten an freien Plätzen bei den infrage kommenden Linienflugverbindungen können keine Gesamtkosten benannt werden. 6. Sind im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung über die 33.320 Euro für die Chartermaschine hinaus weitere Reisekosten entstanden, insbesondere für die Flughafentransfers sowie für die Anreise der Kabinettsmitglieder, die nicht mit dem Flugzeug anreisten? Für die Anreise zum bzw. Abreise vom Flughafen München sowie für die Fahrtkosten der Kabinettsmitglieder, die nicht mit der Chartermaschine nach Leipzig angereist sind, sind weitere Reisekosten angefallen. Keine Kosten sind für die Transfers vom und zum Flughafen Leipzig angefallen, da diese von der Gastgeberseite getragen wurden.