Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 18.08.2016 Bilanz der Wohnraumförderung in den letzten 10 Jahren Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 1 a und den Einnahmen aus Frage 1 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? 2. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Eigenmittel (ohne Mittel des Bundes und der Bayern Labo) in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Eigenmitteln hervorgehen – also ohne Einnahmen wie die Mittel des Bundes oder der BayernLabo bzw. Einnahmen, die auf Ausgaben von Mitteln des Bundes oder der BayernLabo durch den Freistaat Bayern zurückgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 2 a und den Einnahmen aus Frage 2 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? 3. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel des Bundes in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Mitteln des Bundes hervorgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung für Eigentum , Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 3 a und den Einnahmen aus Frage 3 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? 4. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel der BayernLabo in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Mitteln der BayernLabo hervorgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung für Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 3 a und den Einnahmen aus Frage 3 b für die Wohn- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13600 raumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? 5. a) Zu welchen Anteilen fließen Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen wieder der bayerischen Wohnraumförderung, dem allgemeinen bayerischen Staatshaushalt oder dritten Akteuren wie Bund und BayernLabo zu? b) Zu welchen Anteilen fließen Gewinne aus der Förderung des Wohnungsbaus des Freistaats wieder ausschließlich der bayerischen Wohnraumförderung, dem bayerischen Staatshaushalt oder dritten Akteuren wie Bund und BayernLabo zu? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.10.2016 Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) bündelt als Organ staatlicher Wohnungspolitik die bankspezifischen Aufgaben der Wohnraum- und Städtebauförderung . Die nachfolgenden Antworten erfolgen auf der Basis der von dort zugelieferten Informationen. 1. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte auf geschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den letzten elf Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus die in folgender Übersicht aufgeführten Mittel in den einzelnen Jahren ausgezahlt. Eine Aufteilung nach Miet- und Eigenwohnungen war nicht möglich. Maßgeblich in der Wohnraumförderung ist aber der auch in den Haushaltsplänen des Freistaats dargestellte Bewilligungsrahmen . Dieser wurde in jedem Jahr in voller Höhe in Anspruch genommen. Bezogen auf die Einzelmaßnahmen läuft die finanzielle Abwicklung mit Auszahlungsmitteln (zur Abwicklung früherer Programme) entsprechend dem Baufortschritt zeitlich nach. b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den letzten elf Jahren Rückflüsse aus Darlehen (zur Förderung des Wohnungsbaus) sowie Finanzierungsmittel des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus erhalten. Von den Rückflüssen erhält der Bund entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Verzinsung und Tilgung der den Ländern gemäß Art. 104 a Abs. 4 Grundgesetz (GG) zur Förderung des Wohnungsbaues sowie der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen ausgeliehenen Bundesmittel (Zins- und Tilgungsvereinbarung Wohnungsbau – WoBauZTV) vom 14.09.1990 seinen Anteil. In der nachfolgenden Übersicht sind die Einnahmen (Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskostenanteile, Einnahmen aus Finanzzuweisungen des Bundes) ausgewiesen, die beim Land zur Förderung im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Jahr Ausgaben insgesamt davon Darlehen davon Zuschüsse davon leistungsfreie Darlehen für die Studentenwohnraum -förderung Euro Euro Euro Euro 2005 291.293.314,44 257.254.078,76 14.973.267,88 19.065.967,80 2006 241.448.517,94 207.803.217,42 17.400.156,12 16.245.144,40 2007 245.770.426,07 212.686.499,81 15.731.722,26 17.352.204,00 2008 305.892.290,50 260.136.325,42 26.018.648,08 19.737.317,00 2009 256.109.974,07 210.095.266,09 30.422.656,98 15.592.051,00 2010 291.368.504,41 224.595.515,27 37.634.059,14 29.138.930,00 2011 248.724.085,58 187.170.769,28 37.427.446,30 24.125.870,00 2012 241.333.980,86 177.924.572,36 46.234.218,50 17.175.190,00 2013 276.797.697,99 207.531.715,88 45.325.437,11 23.940.545,00 2014 265.403.812,40 183.440.656,87 58.668.088,53 23.295.067,00 2015 303.508.474,57 211.618.535,66 56.011.545,91 35.878.393,00 Gesamt 2.967.651.078,83 2.340.257.152,82 385.847.246,81 241.546.679,20 Drucksache 17/13600 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr Rückflüsse des Landes (ohne die an den Bund abgeführten Rückflüsse) davon Tilgungen davon Zinsen davon Einnahmen aus Verwaltungskosten Anteil Freistaat Bayern zuzüglich Einnahmen aus Bundesfinanzzuweisungen Euro Euro Euro Euro Euro 2005 144.322.309,48 124.864.793,01 7.130.459,71 12.327.056,76 47.585.235,11 2006 138.708.121,90 117.098.751,12 9.832.258,37 11.777.112,41 40.573.587,20 2007 119.394.461,72 95.351.528,75 12.396.615,69 11.646.317,28 61.317.000,00 2008 129.521.048,41 103.617.241,11 15.115.163,61 10.788.643,69 61.317.000,00 2009 146.659.405,75 118.793.698,97 17.572.217,11 10.293.489,67 61.317.000,00 2010 180.315.120,03 150.197.601,35 19.131.813,82 10.985.704,86 61.317.000,00 2011 165.255.291,84 133.110.049,20 21.099.000,34 11.046.242,30 61.317.000,00 2012 171.603.222,25 137.593.837,68 23.364.051,61 10.645.332,96 61.317.000,00 2013 171.943.666,86 136.945.957,66 24.942.192,13 10.055.517,07 61.317.000,00 2014 139.027.576,28 102.789.718,17 26.229.088,85 10.008.769,26 61.317.000,00 2015 127.860.237,62 90.551.077,32 27.601.205,85 9.707.954,45 61.317.000,00 Gesamt 1.634.610.462,14 1.310.914.254,34 204.414.067,09 119.282.140,71 640.011.822,31 In den Rückflüssen sind u. a. auch die Rückflüsse aus der Förderung von Heimen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung, aus der Förderung des Wohnungsbaus für Staatsdiener sowie der Darlehensförderung in der Städtebauförderung (bis 1994) enthalten. In der verfügbaren Zeit war eine Herausrechnung der unterschiedlichen Darlehen, die zum Teil bis in die Anfangszeit der sozialen Wohnraumförderung im Freistaat nach dem Krieg zurückreichen, nicht möglich. c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 1 a und den Einnahmen aus Frage 1 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum , Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? In den letzten elf Jahren stellt sich die Bilanz zwischen Ausgaben und den Einnahmen aus Mitteln für die Wohnraumförderung wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt dar. Eine Aufteilung nach der Förderung von Eigentum und Mietwohnungen ist nicht möglich. Wohnraumförderung in Bayern (Landes- und Bundesmittel) Jahr Ausgaben insgesamt Einnahmen insgesamt *) Differenz Euro Euro Euro 2005 291.293.314,44 191.907.544,59 99.385.769,85 2006 241.448.517,94 179.281.709,10 62.166.808,84 2007 245.770.426,07 180.711.461,72 65.058.964,35 2008 305.892.290,50 190.838.048,41 115.054.242,09 2009 256.109.974,07 207.976.405,75 48.133.568,32 2010 291.368.504,41 241.632.120,03 49.736.384,38 2011 248.724.085,58 226.572.291,84 22.151.793,74 2012 241.333.980,86 232.920.222,25 8.413.758,61 2013 276.797.697,99 233.260.666,86 43.537.031,13 2014 265.403.812,40 200.344.576,28 65.059.236,12 2015 303.508.474,57 189.177.237,62 114.331.236,95 Gesamt 2.967.651.078,83 2.274.622.284,45 693.028.794,38 *) Rückflüsse, die dem Land verbleiben, zuzüglich Bundeszuweisungen für die Wohnraumförderung 2. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Eigenmittel (ohne Mittel des Bundes und der BayernLabo) in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den letzten elf Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus die in folgender Übersicht aufgeführten Mittel des Landes in den einzelnen Jahren ausgezahlt. Eine Aufteilung nach Miet- und Eigenwohnungen ist nicht möglich . Jahr Ausgaben des Landes davon Darlehen davon Zuschüsse davon leistungsfreie Darlehen für die Studentenwohnraumför - derung Euro Euro Euro Euro 2005 243.708.079,33 209.693.743,72 14.948.367,81 19.065.967,80 2006 200.874.930,74 167.230.384,54 17.399.401,80 16.245.144,40 2007 192.454.922,47 159.370.996,21 15.731.722,26 17.352.204,00 2008 247.342.091,35 201.586.126,27 26.018.648,08 19.737.317,00 2009 197.876.067,79 151.949.359,81 30.334.656,98 15.592.051,00 2010 242.126.836,89 179.401.124,75 33.586.782,14 29.138.930,00 2011 194.532.542,54 136.029.144,24 34.377.528,30 24.125.870,00 2012 182.524.908,30 119.199.999,80 46.149.718,50 17.175.190,00 2013 234.859.272,19 165.981.990,08 44.936.737,11 23.940.545,00 2014 236.528.963,94 154.565.808,41 58.668.088,53 23.295.067,00 2015 234.835.776,58 143.223.137,67 55.734.245,91 35.878.393,00 Gesamt 2.407.664.392,12 1.788.231.815,50 377.885.897,42 241.546.679,20 b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Eigenmitteln hervorgehen – also ohne Einnahmen wie die Mittel des Bundes oder der Bayern- Labo bzw. Einnahmen, die auf Ausgaben von Mitteln des Bundes oder der BayernLabo durch den Freistaat Bayern zurückgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den letzten elf Jahren Rückflüsse des Landes aus der Förderung des Wohnungsbaus (Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskostenanteile) wie in nachfolgender Übersicht dargestellt erhalten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13600 Jahr Rückflüsse aus Landesmitteln davon Tilgungen davon Zinsen davon Einnahmen aus Verwaltungskosten Anteil Freistaat Bayern Euro Euro Euro Euro 2005 144.322.309,48 124.864.793,01 7.130.459,71 12.327.056,76 2006 138.708.121,90 117.098.751,12 9.832.258,37 11.777.112,41 2007 119.394.461,72 95.351.528,75 12.396.615,69 11.646.317,28 2008 129.521.048,41 103.617.241,11 15.115.163,61 10.788.643,69 2009 146.659.405,75 118.793.698,97 17.572.217,11 10.293.489,67 2010 180.315.120,03 150.197.601,35 19.131.813,82 10.985.704,86 2011 165.255.291,84 133.110.049,20 21.099.000,34 11.046.242,30 2012 171.603.222,25 137.593.837,68 23.364.051,61 10.645.332,96 2013 171.943.666,86 136.945.957,66 24.942.192,13 10.055.517,07 2014 139.027.576,28 102.789.718,17 26.229.088,85 10.008.769,26 2015 127.860.237,62 90.551.077,32 27.601.205,85 9.707.954,45 Gesamt 1.634.610.462,14 1.310.914.254,34 204.414.067,09 119.282.140,71 c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 2 a und den Einnahmen aus Frage 2 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum , Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? In den letzten elf Jahren stellt sich die Bilanz zwischen Ausgaben und den Einnahmen für die Wohnraumförderung wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt dar. Jahr Ausgaben des Landes Einnahmen des Landes Differenz Euro Euro Euro 2005 243.708.079,33 144.322.309,48 99.385.769,85 2006 200.874.930,74 138.708.121,90 62.166.808,84 2007 192.454.922,47 119.394.461,72 73.060.460,75 2008 247.342.091,35 129.521.048,41 117.821.042,94 2009 197.876.067,79 146.659.405,75 51.216.662,04 2010 242.126.836,89 180.315.120,03 61.811.716,86 2011 194.532.542,54 165.255.291,84 29.277.250,70 2012 182.524.908,30 171.603.222,25 10.921.686,05 2013 234.859.272,19 171.943.666,86 62.915.605,33 2014 236.528.963,94 139.027.576,28 97.501.387,66 2015 234.835.776,58 127.860.237,62 106.975.538,96 Gesamt 2.407.664.392,12 1.634.610.462,14 773.053.929,98 3. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel des Bundes in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum , Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den letzten elf Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus die in folgender Übersicht aufgeführten Mittel des Bundes in den einzelnen Jahren ausgezahlt. Bundesmittel wurden für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende im Betrachtungszeitraum nicht eingesetzt. Eine Aufteilung nach Miet- und Eigenwohnungen ist nicht möglich. Jahr Ausgaben aus Bundesmitteln davon für Darlehen davon für Zuschüsse Euro Euro Euro 2005 47.585.235,11 47.560.335,04 24.900,07 2006 40.573.587,20 40.572.832,88 754,32 2007 53.315.503,60 53.315.503,60 0,00 2008 58.550.199,15 58.550.199,15 0,00 2009 58.233.906,28 58.145.906,28 88.000,00 2010 49.241.667,52 45.194.390,52 4.047.277,00 2011 54.191.543,04 51.141.625,04 3.049.918,00 2012 58.809.072,56 58.724.572,56 84.500,00 2013 41.938.425,80 41.549.725,80 388.700,00 2014 28.874.848,46 28.874.848,46 0,00 2015 68.672.697,99 68.395.397,99 277.300,00 Gesamt 559.986.686,71 552.025.337,32 7.961.349,39 b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Mitteln des Bundes hervorgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung für Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Der Freistaat hat in den vergangenen elf Jahren die in nachfolgender Übersicht dargestellten Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus erhalten, die aus Mitteln des Bundes hervorgehen. Eine Aufschlüsselung nach Miet- und Eigenwohnungen ist nicht möglich. Jahr Finanzzuweisung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau *) nachrichtlich Rückflüsse aus Bundesmitteln **) davon Tilgungen davon Zinsen Euro Euro Euro Euro 2005 47.585.235,11 73.356.577,87 63.578.329,03 9.778.248,84 2006 40.573.587,20 59.296.960,25 49.998.260,27 9.298.699,98 2007 61.317.000,00 58.447.363,97 49.718.491,52 8.728.872,45 2008 61.317.000,00 60.141.753,07 51.600.994,43 8.540.758,64 2009 61.317.000,00 69.605.305,92 61.332.432,47 8.272.873,45 2010 61.317.000,00 93.682.639,25 85.907.236,85 7.775.402,40 2011 61.317.000,00 79.351.303,73 71.990.456,70 7.360.847,03 2012 61.317.000,00 70.958.163,69 64.049.088,08 6.909.075,61 2013 61.317.000,00 67.511.995,89 61.074.586,76 6.437.409,13 2014 61.317.000,00 60.116.948,37 54.467.311,70 5.649.636,67 2015 61.317.000,00 80.047.824,46 74.339.465,60 5.708.358,86 Gesamt 640.011.822,31 772.516.836,47 688.056.653,41 84.460.183,06 *) ab 2007 Kompensationsmittel gem. Entflechtungsgesetz **) die Rückflüsse wurden an den Bund abgeführt c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 3 a und den Einnahmen aus Frage 3 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? In den letzten elf Jahren stellt sich die Bilanz zwischen Ausgaben und den Einnahmen aus Bundesmitteln für die Wohnraumförderung wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt dar. Drucksache 17/13600 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Ausgaben aus Bundesmitteln Einnahmen aus Finanzzuweisung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau Differenz nachrichtlich Rückflüsse aus Bundesmitteln*) Euro Euro Euro Euro 47.585.235,11 47.585.235,11 0,00 73.356.577,87 40.573.587,20 40.573.587,20 0,00 59.296.960,25 53.315.503,60 61.317.000,00 -8.001.496,40 58.447.363,97 58.550.199,15 61.317.000,00 -2.766.800,85 60.141.753,07 58.233.906,28 61.317.000,00 -3.083.093,72 69.605.305,92 49.241.667,52 61.317.000,00 -12.075.332,48 93.682.639,25 54.191.543,04 61.317.000,00 -7.125.456,96 79.351.303,73 58.809.072,56 61.317.000,00 -2.507.927,44 70.958.163,69 41.938.425,80 61.317.000,00 -19.378.574,20 67.511.995,89 28.874.848,46 61.317.000,00 -32.442.151,54 60.116.948,37 68.672.697,99 61.317.000,00 7.355.697,99 80.047.824,46 559.986.686,71 640.011.822,31 -80.025.135,60 772.516.836,47 *) die Rückflüsse aus den Bundesmitteln wurden an den Bund abgeführt Die Bewilligungen der Kompensationsmittel erfolgen zweckgebunden für den Wohnungsbau im Laufe des Jahres. Entsprechend den Förderrichtlinien werden die bewilligten Mittel nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Abfinanzierung der Baumaßnahmen in der Eigenwohnraumförderung dauert in der Regel zwischen einem und drei Jahren, im Mietwohnungsbau in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. 4. a) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Mittel der BayernLabo in den letzten 10 Jahren zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach einmaligen Ausgaben – wie z. B. Zuschüsse zum Bau – und Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollen – wie zum Beispiel Darlehen –, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung von Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? b) In welchem finanziellen Umfang hat der Freistaat Bayern Einnahmen aus der Förderung des Wohnungsbaus in den letzten 10 Jahren erhalten, die aus Mitteln der BayernLabo hervorgehen (bitte aufgeschlüsselt nach Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen – die zu einem späteren Zeitpunkt zurückfließen sollten – und Einnahmen aus der Förderung, sowie jeweils aufgeschlüsselt nach der Förderung für Eigentum, Mietwohnungen und Studentenwohnungen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? c) Was ist die Bilanz zwischen den Ausgaben aus Frage 3 a und den Einnahmen aus Frage 3 b für die Wohnraumförderung der letzten 10 Jahre (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren von 2005 bis 2015)? Im Jahr 2015 eröffnete sich zur Ausweitung des Bewilligungsrahmens die Möglichkeit, dass die BayernLabo im Rahmen ihres öffentlichen Förderauftrags zusätzliche Mittel für die Wohnungsbauförderung bereitstellen kann. Die Gegenfinanzierung stellt die BayernLabo aus Mitteln des Zweckvermögens dar. Die Rückflüsse der Darlehen des Zweckvermögens, die der Freistaat Bayern als haftendes Eigenkapital in die Landesbank eingebracht hat, müssen von der BayernLabo für Zwecke der Wohnraumförderung als Darlehen eingesetzt werden. Infolge der allgemeinen Finanzlage kam es zu außerplanmäßigen Rückflüssen, die für eine Ausweitung der allgemeinen Wohnraumförderung eingesetzt werden konnten. Die BayernLabo stellte im Jahr 2015 einen Bewilligungsrahmen von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden 911.200 Euro ausbezahlt. 5. a) Zu welchen Anteilen fließen Rückzahlungen von früheren Ausgaben wie Darlehen wieder der bayerischen Wohnraumförderung, dem allgemeinen bayerischen Staatshaushalt oder dritten Akteuren wie Bund und BayernLabo zu? Rückflüsse aus den Darlehen des Landes werden nach dem Gesetz über die Verwendung der Rückflüsse aus Darlehen des Freistaats zur Förderung des Wohnungsbaues vom 01.07.1956, zuletzt geändert durch Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014, laufend für Maßnahmen vorrangig der Wohnraumförderung verwendet. Sie können auch im Rahmen der Städtebauförderung für Maßnahmen eingesetzt werden, die der Verbesserung der Wohnverhältnisse dienen . Die Rückflüsse aus den Darlehen des Bundes wurden an den Bund in den einzelnen Jahren wie folgt abgeführt. Jahr Rückflüsse aus Bundesmitteln Euro 2005 73.356.577,87 2006 59.296.960,25 2007 58.447.363,97 2008 60.141.753,07 2009 69.605.305,92 2010 93.682.639,25 2011 79.351.303,73 2012 70.958.163,69 2013 67.511.995,89 2014 60.116.948,37 2015 80.047.824,46 Gesamt 772.516.836,47 b) Zu welchen Anteilen fließen Gewinne aus der Förderung des Wohnungsbaus des Freistaats wieder ausschließlich der bayerischen Wohnraumförderung , dem bayerischen Staatshaushalt oder dritten Akteuren wie Bund und BayernLabo zu? Der Freistaat zieht aus der Förderung des Wohnungsbaus keine Gewinne. Gewinne der Bayerischen Landesbank standen in früheren Jahren gem. Art. 12 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (BayLaBG) für staatswirtschaftliche Zwecke – insbesondere für die Wohnraumförderung – zur Verfügung. Mit Art. 22 des Haushaltsgesetzes 2003/2004 wurde diese Gewinnverwendung ausgesetzt. Mit dem Haushaltsgesetz 2009/2010 (Art. 19) wurden die Regelungen in Art. 12 Sätze 3 bis 5 des BayLaBG zur Gewinnverwendung gestrichen.