Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.09.2016 Verlagerung des Gesundheitsministeriums nach Nürnberg Während die Bundesrepublik Deutschland seit mehreren Jahrzehnten große Anstrengungen unternimmt, um sämtliche Bundesministerien in der Hauptstadt Berlin anzusiedeln , geht die Bayerische Staatsregierung in dieser Legislaturperiode einen entgegengesetzten Weg und verlegt nach dem Heimatministerium nun auch das Gesundheitsministerium nach Nürnberg. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Motive spielten bei der Entscheidung, das neu geschaffene Gesundheitsministerium nach einem vor Kurzem erfolgten Aufbau in München nach Nürnberg zu verlagern? 2. Welche Gebäude werden für das Ministerium in Nürnberg gekauft oder angemietet? 3. Welche Kosten entsehen durch die Verlagerung des Ministeriums (aufgeschlüsselt nach den voraussichtlichen reinen Umzugskosten, den Mieten und anderen Folgekosten sowie den Auswirkungen im Personalbereich )? 4. a) Gibt es bereits eine weitere Verwendung für die Gebäude , die bisher durch das Ministerium belegt waren? b) Wenn nein, welche Kosten entstehen durch das ungenützte Gebäude? c) Wenn ja, welche Nachnutzung ist vorgesehen? d) Wenn nein, bis wann ist mit einer Folgenutzung für das Gebäude zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu beschränken ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.10.2016 Zu 1.: Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung vom 26. bis 30. Juli 2016 in St. Quirin die Verlagerung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) von München nach Nürnberg beschlossen. Mit der Verlagerung des StMGP nach Nürnberg werden wichtige strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum gesetzt. Für die Gesundheitsregion Franken bietet sich die einmalige Chance, Synergien und Effizienzsteigerungen zu erzielen und weiter zu wachsen. Zu 2.: Für den Dienstsitz des StMGP in Nürnberg wurde noch kein Gebäude gemietet oder gekauft. Zu 3.: Mit Beschluss des Ministerrats vom 30. Juli 2016 wurde das StMGP beauftragt, dem Ministerrat ein mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgestimmtes Verlagerungs- bzw. Errichtungskonzept einschließlich einer zeitlichen Planung, der finanziellen Auswirkungen sowie ein Personaleinzelkonzept vorzulegen. Das Konzept ist so rechtzeitig zu erstellen, dass erste Umsetzungsschritte bereits im Jahr 2017 verwirklicht werden können . Da das Konzept für die Verlagerung des StMGP nach Nürnberg derzeit erst erstellt wird, können die Kosten, die durch die Verlagerung entstehen, noch nicht beziffert werden . Zu 4. a) bis d): Vgl. Antwort zu Frage 3. Zu 5.: Bei der Verlagerung des StMGP wird größtmögliche Rücksicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genommen. Insoweit wird das Konzept zur Verlagerung des StMGP unter Einbindung des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Für die Beschäftigten des StMGP gilt das im Rahmen der Heimatstrategie beschlossene Personalrahmenkonzept mit den entsprechenden Garantien. Insbesondere gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, d. h. es finden keine Zuteilungen nach Nürnberg und keine Umsetzungen oder Versetzungen ohne das Einvernehmen der Beschäftigten statt. Die Verlagerung erfolgt sozialverträglich. Jedem Beschäftigten, der aus persönlichen Gründen nicht mit nach Nürnberg gehen kann, wurde Unterstützung zugesichert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13601 Bayerischer Landtag