Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 31.08.2016 Zwischenbilanz der neuen UPD in Bayern Im September 2015 hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), in Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, an die Sanvartis GmbH vergeben. Zuvor hatte eine Angebotsgemeinschaft aus dem Sozialverband „VdK Deutschland“, dem „Verbraucherzentrale Bundesverband“ sowie dem „Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP e.V.)“ die Beratung gewährleistet. Nachdem die Sanvartis GmbH zum Jahresbeginn 2016 die Beratung aufgenommen hat, soll nun seit Anfang Juli das Beratungsspektrum vollumfänglich zur Verfügung stehen . Medienberichte legen nahe, dass die mit der Neuvergabe verbundenen Erwartungen bisher nicht erfüllt werden. Ich frage die Staatsregierung, ob ihr Kenntnisse zu folgenden Fragen vorliegen: 1. a) Sind die vier von der Sanvartis GmbH für Bayern angekündigten Beratungsstellen mittlerweile vollständig eingerichtet und in Betrieb? b) Mit wie vielen Mitarbeitern sind die vier bayerischen Beratungsstellen jeweils zu welchen Öffnungszeiten besetzt? c) In welchen Sprachen wird in den bayerischen Beratungsstellen jeweils zu welchen Zeiten beraten? 2. a) Werden in den Beratungsstellen Räumlichkeiten mit anderen Einrichtungen oder Firmen, beispielsweise in Form eines gemeinsamen Empfangs- und Wartebereichs , gemeinsam genutzt? b) Wie groß sind die Räumlichkeiten der jeweiligen Beratungsstellen (aufgeschlüsselt nach gemeinsam mit anderen und ausschließlich durch die UPD genutzte Räumlichkeiten)? c) Sind die gemeinsam mit anderen und die ausschließlich durch die UPD genutzten Räume eindeutig voneinander abgetrennt und ist die gemeinsame Nutzung für die Ratsuchenden zweifelsfrei erkennbar? 3. a) Gibt es abgeschlossene Räume, in denen vertrauliche Gespräche mit einzelnen Ratsuchenden geführt werden können? b) Sind die Beratungsstellen verkehrsgünstig erreichbar, barrierefrei und eindeutig gekennzeichnet? 4. a) Wie haben sich die Beratungszahlen der UPD in Bayern – bitte aufgeschlüsselt nach telefonischer, persönlicher , schriftlicher und Onlineberatung – seit dem 01.01.2016 entwickelt? b) Inwieweit hat die Sanvartis GmbH öffentlich auf das neu strukturierte Angebot der UPD aufmerksam gemacht ? 5. a) Wie viele Vollzeitäquivalente standen nach Kenntnis der Staatsregierung im Juli 2016 für die Beratung bayerischer Ratsuchender zur Verfügung (bitte Beratungsformen einzeln benennen)? b) Wie viele der von der Sanvartis GmbH im Angebotsverfahren auf Bundesebene angekündigten Stellen (bitte Beratungsformen einzeln benennen) waren zum 31.07.2016 besetzt? c) Welche Qualifikationen und Kompetenzen weisen die Beschäftigten (bitte Beratungsformen einzeln benennen ) auf? 6. a) Entspricht das Beratungsangebot der neuen UPD dem im Vergabeverfahren abgegebenen Angebot der Sanvartis GmbH? b) Werden die durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vergabe an die Sanvartis GmbH gesetzten Ziele in den Bereichen Erreichbarkeit, Qualität, Regionalität, Bürgernähe durch die neue UPD erfüllt? 7. a) Wann wird die Stelle des unabhängigen Auditors besetzt ? b) Mit wem wird die Stelle des unabhängigen Auditors besetzt? c) Welche Kompetenzen und Handlungsspielräume hat der unabhängige Auditor? 8. Gibt es Mitarbeiter der UPD, die vor beziehungsweise parallel zu ihrer Beratertätigkeit in anderen Abteilungen der Sanvartis GmbH oder bei anderen Leistungserbringern im Gesundheitssystem tätig waren beziehungsweise sind? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.10.2016 Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragen 1 a–8 vor. Über die Vergabe der Fördermittel nach § 65 b des Sozialgesetzbuches V für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) entscheidet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13602 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13602 Patienten. Die Staatsregierung ist weder in das Vergabeverfahren noch in die Qualitätssicherung einbezogen worden. Der Freistaat Bayern führt über die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH, die Trägerin der UPD ist, keine Rechtsaufsicht. Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert bezieht sich daher auf Umstände, für die die Staatsregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Die Fragen der Abgeordneten Weikert lassen sich nur durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH selbst beantworten. Insbesondere hinsichtlich der Größe, Beschaffenheit, Erreichbarkeit oder Nutzung der Räumlichkeiten , Anzahl der Vollzeitstellenäquivalente, Qualifikationen und Beratungszahlen, aufgeschlüsselt nach telefonischer, persönlicher, schriftlicher oder Onlineberatung sowie der möglichen Parallelbeschäftigung von Beratern liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Auch die Ermittlung der Anzahl der bundesweit zuständigen Berater liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Staatsregierung.