Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 13.09.2016 Ausbau der Wasserkraft in Bayern und Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Wasserkraftanlagen wurden in Bayern seit Oktober 2013 neu errichtet? a) An welchen Standorten wurden diese errichtet? b) Wie groß ist die installierte Leistung der einzelnen Anlagen ? 2. Wie viele der seit Oktober 2013 neu errichteten Wasserkraftanlagen wurden an bestehenden Querbauwerken errichtet? 3. An wie vielen Wasserkraftanlagen in Bayern wurden seit Oktober 2013 Modernisierungen oder Nachrüstungen vorgenommen? a) An welchen Standorten? b) Wie groß ist die jeweils neu hinzugekommene installierte Leistung? 4. Wie hat sich die insgesamt in Bayern installierte Wasserkraftleistung in den letzten fünf Jahren entwickelt (Angabe bitte pro Jahr)? 5. Existiert noch die am damaligen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eingerichtete Arbeitsgruppe „Durchgängigkeit/Fischschutz“ am jetzigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz? a) Wer gehört dieser Arbeitsgruppe an? b) Welche konkreten Ergebnisse wurden von der Arbeitsgruppe erarbeitet? 6. Welche fischökologischen Untersuchungen hat das Landesamt für Umwelt seit Oktober 2013 an welchen innovativen Wasserkraftanlagen durchgeführt? a) Zu welchen Ergebnissen kamen diese Untersuchungen ? 7. Inwieweit finden Kontrollen bei Wasserkraftanlagen hinsichtlich der Vorgaben zum Schutz der Fischpopulation sowie zur Durchgängigkeit des entsprechenden Gewässers statt? a) Wie oft und in welcher Höhe wurden seit Oktober 2013 Geldbußen wegen Verstößen gegen besagte Vorgaben verhängt? 8. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen bayerische Wasserkraftanlagenbetreiber aufgrund von Verstößen gegen Vorgaben zum Schutz der Fischpopulation bzw. zur Durchgängigkeit des entsprechenden Gewässers EEG-Vergütung (EEG = Erneuerbare- Energien-Gesetz) zurückerstatten mussten? a) Wenn ja, wie viele Fälle waren dies? b) In welcher Höhe musste die EEG-Vergütung zurückerstattet werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.10.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Wasserkraftanlagen wurden in Bayern seit Oktober 2013 neu errichtet? a) An welchen Standorten wurden diese errichtet? b) Wie groß ist die installierte Leistung der einzelnen Anlagen? Seit August 2014 können Standort und installierte Leistung der seither in Bayern neu hinzugekommenen Anlagen dem öffentlich zugänglichen Anlagenregister der Bundesnetzagentur entnommen werden (siehe nachfolgende Tabelle): Postleitzahl Ort installierte Leistung [kW] 82442 Saulgrub 1.424,0 86736 Auhausen 90,0 83278 Traunstein 147,6 83483 Bischofswiesen 6,0 91126 Kammerstein 5,5 95694 Mehlmeisel 7,5 95469 Speichersdorf 4,0 87642 Halblech 70,0 95666 Zirkenreuth 5,5 91330 Eggolsheim 140,0 83646 Wackersberg 1,5 94148 Kirchham 5,5 85435 Erding 45,0 83075 Bad Feilnbach 35,0 94547 Iggensbach 6,0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13666 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13666 Postleitzahl Ort installierte Leistung [kW] 95694 Mehlmeisel 6,3 83454 Anger 20,0 91154 Roth Hofstetten 90,0 96197 Wonsees 5,5 97654 Bastheim 2,5 94239 Zachenberg 10,0 87435 Kempten 275,0 87477 Sulzberg 900,0 83209 Prien am Chiemsee 10,0 83071 Stephanskirchen 90,0 83324 Ruhpolding 22,0 84088 Neufahrn 16,4 96224 Altenkunstadt 286,0 83224 Grassau 11,0 94262 Reichsdorf 37,0 84424 Isen/Burgrain 4,0 86505 Münsterhausen 45,0 94469 Deggendorf 10,0 82362 Weilheim 10,0 87561 Oberstdorf 98,0 83259 Schleching 130,0 83376 Truchlaching 312,0 92363 Breitenbrunn 4,0 85778 Haimhausen 9,0 82398 Polling 7,5 82335 Berg 21,6 Von Oktober 2013 bis August 2014 wurden gemäß Wasserkraftdatei der bayer. Wasserwirtschaftsverwaltung weitere 9 Anlagen neu errichtet (Datenattribute „Neubau“ bzw. „Reaktivierung “ nach vorheriger Stilllegung): Postleitzahl Ort installierte Leistung [kW] 95485 Warmensteinach 49,1 86159 Augsburg 160,0 96179 Rattelsdorf, M 15,0 87724 Ottobeuren, M 11,0 97450 Arnstein, St 10,9 84048 Mainburg, St 9,0 95236 Stammbach, M 10,0 82541 Münsing 1,3 87480 Weitnau, M 45,0 2. Wie viele der seit Oktober 2013 neu errichteten Wasserkraftanlagen wurden an bestehenden Querbauwerken errichtet? Hierzu liegen keine Angaben vor. Grundsätzlich werden neue Wasserkraftanlagen nur an bestehenden Querbauwerken errichtet. 3. An wie vielen Wasserkraftanlagen in Bayern wurden seit Oktober 2013 Modernisierungen oder Nachrüstungen vorgenommen? a) An welchen Standorten? b) Wie groß ist die jeweils neu hinzugekommene installierte Leistung? Modernisierungen werden in der Wasserkraftdatei der bayer . Wasserwirtschaftsverwaltung nicht erfasst. In 2013 konnte eine deutliche Leistungssteigerung um 5 MW durch den Zubau einer weiteren Turbine am Kraftwerk Gars/Inn erzielt werden. Daten seit August 2014 sind im öffentlich zugänglichen Anlagenregister der Bundesnetzagentur vorhanden, vgl. nachfolgende Tabelle zu Standorten. In dieser Datei werden auch Daten zur Leistung vor und nach der Ertüchtigung sowie der Leistungssteigerung geführt − allerdings sind die Datensätze teilweise unvollständig und ungeprüft. Aus den Meldungen kann eine Leistungssteigerung durch Ertüchtigung in der Größenordnung von 2,8 MW ermittelt werden: Postleitzahl Ort Leistungszuwachs berechnet [kW] 91126 Schwabach 23,0 86641 Rain am Lech 2,4 89349 Burtenbach 20,0 93158 Teublitz 21,5 86984 Prem 3,9 84051 Essenbach- Oberahrain 5,2 94124 Büchlberg 105,0 84424 Isen 1,4 91587 Adelshofen 1,9 91807 Solnhofen 8,1 89312 Günzburg 18,4 87719 Mindelheim 6,2 63853 Mömligen 22,3 93176 Beratzhausen 3,5 85456 Wartenberg 3,3 08562 Eitting 2,5 93444 Bad Kötzting 8,9 95326 Kulmbach 4,8 94227 Zwiesel 11,8 86150 Augsburg 7,9 87757 Kirchheim 9,7 84555 Jettenbach 3,2 94265 Patersdorf 4,0 94234 Viechtach 107,9 89362 Offingen 29,5 93462 Lam 3,0 92237 Sulzbach-Rosenberg 0,7 86153 Augsburg 38,3 95703 Plößberg 15,9 92277 Hohenburg 8,0 84579 Unterneukirchen 2,2 84579 Unterneukirchen 2,2 94133 Röhrnbach 18,3 94252 Regenhütte 37,7 91757 Treuchtlingen 2,2 92545 Niedermurach 4,0 92637 Weiden 5,1 90579 Langenzenn 4,3 93176 Beratshausen 12,2 97842 Karbach 3,1 92685 Floß 1,4 83486 Ramsau 0,7 89350 Mindelaltheim 35,1 83052 Bruckmühl 44,4 89426 Wittislingen 2,5 91083 Baiersdorf 12,1 90768 Fürth OT Flexdorf 6,8 95448 Bayreuth 8,7 96176 Pfarrweisach 1,4 Drucksache 17/13666 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Postleitzahl Ort Leistungszuwachs berechnet [kW] 94256 Drachselried 0,9 92431 Neunburg v. W. 9,8 86875 Waal 2,0 92555 Trausnitz 11,3 85461 Bockhorn 1,5 95180 Berg/OT Untertiefen-grün 14,7 94545 Hohenau 48,0 92559 Winklarn 2,7 93462 Lam 5,6 94110 Wegscheid 6,2 91462 Dachsbach 3,8 91634 Wilburgstetten 3,5 84094 Elsendorf 2,3 92277 Hohenburg 3,5 92703 Krummennaab 4,1 97737 Gemünden 3,7 86399 Bobingen 2,0 96114 Hirschaid 1,8 83022 Rosenheim 8,3 96260 Weismain 2,7 97461 Hofheim 1,0 89423 Gundelfingen 3,0 93474 Arrach 1,5 92358 Wissing 0,2 83413 Lebenau 116,5 95339 Wirsberg 3,5 91344 Waischenfeld 6,5 84079 Bruckberg 5,9 92555 Trausnitz 13,3 85125 Kinding 1,2 85777 Fahrenzhausen-Weng 14,1 91126 Rednitzhembach 19,9 83324 Ruhpolding 0,5 91301 Forchheim 90,0 94107 Untergriesbach/ Jochenstein 9,4 92542 Dieterskirchen 1,2 94548 Innerzell 10,6 86862 Lamerdingen- Großkitzighofen 6,5 95493 Bischofsgrün 1,7 95466 Weidenberg 3,1 84163 Marklkofen 2,4 97640 Oberstreu OT Mittelstreu 2,9 95666 Leonberg 2,6 91346 Wiesenttal 0,6 94130 Obernzell 8,6 94405 Landau an der Isar 5,5 96184 Rentweinsdorf 4,1 86853 Langerringen 3,0 85462 Eitting 23,9 85445 Schwaig 11,7 86415 Mering 14,0 83093 Bad Endorf 0,7 94264 Langdorf 9,8 Postleitzahl Ort Leistungszuwachs berechnet [kW] 90530 Wendelstein 12,4 96047 Bamberg 52,0 96364 Marktrodach OT Zeyern 22,1 82496 Oberau 4,7 83209 Prien am Chiemsee 3,3 94209 Regen 20,8 96472 Rödental 3,7 90530 Wendelstein 4,8 83209 Prien am Chiemsee 7,6 92690 Dießfurt 5,0 92685 Floß 1,4 91362 Pretzfeld 15,0 84034 Landshut 5,9 91344 Waischenfeld 8,7 87437 Kempten 164,9 94239 Ruhmannsfelden 8,3 96274 Itzgrund – Gleußen 11,1 87474 Buchenberg 0,9 97633 Aubstadt 2,0 95119 Naila 5,2 94078 Freyung 51,4 86551 Aichach 6,1 92681 Erbendorf 4,4 89331 Burgau 8,6 91278 Pottenstein 1,7 86551 Aichach 5,0 86653 Daiting 1,0 95028 Hof a. d. Saale 8,7 92280 Kastl 4,0 83308 Trostberg 6,4 89257 Illertissen 12,5 91154 Roth 9,8 83308 Trostberg 27,8 94371 Rattenberg 13,3 83043 Bad Aibling 5,2 97702 Brünn 2,1 94209 Regen 117,9 92536 Pfreimd 8,4 91242 Ottensoos 26,6 94474 Vilshofen an der Donau 16,3 91154 Roth 1,0 95659 Arzberg 11,5 89343 Jettingen-Scheppach 44,3 91607 Gebsattel 1,3 94137 Bayerbach 28,7 92539 Schönsee 19,5 92540 Altendorf bei Nabburg – OT 2,7 92421 Schwandorf, Ortsteil Fronberg 10,4 82266 Inning 2,9 92542 Dieterskirchen 7,6 94264 Langdorf 3,8 84175 Schalkham 6,0 87727 Babenhausen 5,6 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13666 Postleitzahl Ort Leistungszuwachs berechnet [kW] 94151 Mauth 68,6 96148 Baunach 2,0 86947 Weil 2,8 87544 Blaichach, Gunzes-ried-Winkel 30,0 83365 Aiging 3,9 92331 Lupburg 3,0 93437 Furth im Wald 0,0 83454 Anger 18,5 94113 Tiefenbach 6,4 83373 Taching am See 2,5 95632 Wunsiedl 3,6 94253 Bischofsmais 0,8 94431 Pilsting 0,9 92721 Störnstein 15,2 94133 Röhrnbach 9,6 91224 Pommelsbrunn 1,8 96260 Weismain 1,0 95361 Kauerndorf 4,9 93180 Deuerling 6,8 90574 Rosstal 3,3 86875 Waal 2,2 92540 Altendorf 4,9 92694 Etzenricht 7,8 94146 Hinterschmiding 7,8 94536 Eppenschlag 2,4 94556 Neuschönau/ Schönanger 1,1 95478 Kemnath 3,4 83301 Traunreut 23,4 86663 Asbach-Bäumen-heim 7,2 87452 Altusried 4,0 92345 Dietfurt 1,8 94137 Bayerbach 21,3 85114 Buxheim 0,7 83346 Bergen Chiemgau 5,8 94139 Breitenberg 2,9 96317 Kronach 7,4 94136 Thyrnau 22,7 94145 Haidmühle 4,0 93470 Lohberg 5,6 94348 Wallmühle 3,9 83376 Truchtlaching 73,3 83324 Ruhpolding 1,6 92554 Thanstein 15,2 94371 Rattenberg 6,8 95652 Waldsassen 2,6 91344 Waischenfeld 4,0 93176 Beratzhausen 5,9 91247 Vorra-Artelshofen 5,7 96369 Weißenbrunn 1,7 94474 Vilshofen 2,7 94157 Perlesreut 10,2 82216 Maisach OT Ger-merswang 4,0 92706 Luhe-Wildenau 8,9 91353 Hausen 35,7 Postleitzahl Ort Leistungszuwachs berechnet [kW] 92655 Grafenwöhr 10,8 92670 Windischeschen-bach 18,0 86690 Mertingen 9,0 91174 Spalt 8,5 91362 Pretzfeld 4,0 83486 Ramsau 5,0 84367 Tann 0,5 93449 Waldmünchen 4,0 83080 Oberaudorf 50,0 83416 Saaldorf-Surheim 5,0 82405 Wessobrunn 2,0 95704 Pullenreuth 3,0 91235 Hartenstein/ En-genthal 8,5 86862 Lamerdingen 4,0 87660 Irsee 0,5 83737 Gmund 35,0 83324 Ruhpolding 5,0 85391 Allershausen 7,0 93149 Nittenau 31,0 4. Wie hat sich die insgesamt in Bayern installierte Wasserkraftleistung in den letzten fünf Jahren entwickelt (Angabe bitte pro Jahr)? In den letzten 5 Jahren fand eine moderate Steigerung der installierten Leistung von rund 2,35 auf rund 2,37 GW statt. Eine exakte Aufteilung auf die Jahre ist durch die Art der Datenerfassung im Nachhinein nicht möglich, da die Meldung von Anlagen nicht zwingend im Jahreszyklus, sondern teilweise mit deutlichem Nachlauf erfolgt. 5. Existiert noch die am damaligen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eingerichtete Arbeitsgruppe „Durchgängigkeit/Fischschutz“ am jetzigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ? a) Wer gehört dieser Arbeitsgruppe an? b) Welche konkreten Ergebnisse wurden von der Arbeitsgruppe erarbeitet? Die Arbeitsgruppe „Durchgängigkeit/Fischschutz“ wurde als temporäre Arbeitsgruppe des im Jahre 2012 gegründeten Arbeitskreises „Wasserkraft“ eingerichtet. Der Ad-hoc- Arbeitsgruppe gehörten neben Vertretern des vormaligen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit sowie des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) Personen aus dem Kreise der Wasserkraft und der Fischerei sowie die Professoren Dr. rer. nat. Geist und Dr.-Ing. Rutschmann von der Technischen Universität München an. Mit Beendigung der Tätigkeit des übergeordneten Arbeitskreises Wasserkraft, in dem man sich über die Situation der Wasserkraftnutzung in Bayern und ihre technische Weiterentwicklung austauschte sowie über eine ökologisch verträgliche Wasserkraft und entsprechende Umsetzungskonzepte diskutierte, fanden auch keine weiteren Aktivitäten mehr in der nachgeordneten Ad-hoc-Arbeitsgruppe statt. Zu den Themen Fischschutz und Fischabstieg, welche auch Kernthemen der genannten Arbeitsgruppe in Bayern waren, existiert auch bereits seit 2012 ein bundesweites, gleichnamiges Forum, an dem auch viele Vertreter der Adhoc -Arbeitsgruppe aktiv mitwirken. Das vom Umweltbun- Drucksache 17/13666 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 desamt moderierte Forum „Fischschutz & Fischabstieg“ (http://forum-fischschutz.de) verfolgt unter fachlichen Gesichtspunkten einen Interessen-übergreifenden Ansatz zum Schutz von Fischpopulationen mit dem Ziel, ein gemeinsames , bundesweites Verständnis zur Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit zu entwickeln. Die dort entwickelten Ergebnisse und Erkenntnisse haben zumeist auch Relevanz für die bayerische Situation und sollen daher in der Praxis weiter berücksichtigt werden. 6. Welche fischökologischen Untersuchungen hat das Landesamt für Umwelt seit Oktober 2013 an welchen innovativen Wasserkraftanlagen durchgeführt ? a) Zu welchen Ergebnissen kamen diese Untersuchungen ? Am LfU läuft seit März 2014 das Projekt „Fischmonitoring an innovativen Wasserkraftanlagen“, das von der TU München, Lehrstuhl für aquatische Systembiologie durchgeführt wird. Es besteht aus zwei Untersuchungsmodulen: Im Forschungsmodul A „Anlagenbedingte Wirkungen“ werden die direkten Auswirkungen an Fischen untersucht und bewertet. An der Wasserkraftanlage werden sowohl das natürliche Artenspektrum als auch Versuchsfische bei standardisierten Fischzugaben mittels spezieller Fangnetze , sogenannter „Hamennetze“, gefangen und auf Auswirkungen durch die Wasserkraftanlage (Rechen, Turbine) hin untersucht. Hierbei werden alle möglichen Abstiegskorridore mit Ausnahme des Wehres betrachtet. Die Befischungen werden zu unterschiedlichen Jahreszeiten vorgenommen und die Ergebnisse der Untersuchungen in verschiedenen Klassen erfasst. Im Forschungsmodul B „Ökologische Auswirkungen“ werden das Fischartenspektrum, am Gewässergrund lebende Kleintiere, Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen sowie wichtige Umweltfaktoren im Ober- und Unterwasser der Wasserkraftanlagen untersucht. Ein relativer Vergleich der Ergebnisse vor und nach Kraftwerksbau kann Aufschlüsse darüber geben, ob und in welchem Umfang Veränderungen bezüglich des Artenspektrums und der vorliegenden Lebensräume über den Untersuchungszeitraum auftreten. Das Forschungsprojekt ist Teil des 10-Punkte-Fahrplans zur umweltverträglichen Wasserkraftnutzung in Bayern, den die Staatsregierung in 2012 beschlossen hat. Hier wurden die einzelnen Schritte dargestellt, mit denen die Wasserkraftnutzung in Einklang mit gewässerökologischen und naturschutzfachlichen Anforderungen gebracht werden kann. An den nachfolgend angeführten Anlagen fanden bisher folgende Untersuchungen statt (siehe Anlage). Das Forschungsvorhaben läuft noch bis zum 31.12.2020. Die Auswertungen aller Proben und der gewonnenen Daten werden erst im letzten Projektjahr vollständig abgeschlossen sein, sodass konkrete Ergebnisse erst zu Projektende veröffentlich werden können. Über aktuelle Projektentwicklungen und erste Veröffentlichungen der TU München zu Teilaspekten des Forschungsvorhabens wird das LfU in einer Veranstaltung Anfang 2017 informieren. 7. Inwieweit finden Kontrollen bei Wasserkraftanlagen hinsichtlich der Vorgaben zum Schutz der Fischpopulation sowie zur Durchgängigkeit des entsprechenden Gewässers statt? a) Wie oft und in welcher Höhe wurden seit Oktober 2013 Geldbußen wegen Verstößen gegen besagte Vorgaben verhängt? Die Wasserwirtschaftsämter (technische Gewässeraufsicht) führen grundsätzlich die Überwachung von Wasserkraftanlagen objektbezogen, nach pflichtgemäßem Ermessen und stichprobenartig durch. In den Jahren 2014 und 2015 fand eine verstärkte Überwachung der Restwasserabgaben statt, die einen wesentlichen Faktor zur Gewährleistung der Durchgängigkeit von Restwasserstrecken an Ausleitungskraftwerken darstellen . Über die Ergebnisse dieser Überwachung wurde dem Landtag nach einer Abfrage bei den zuständigen Behörden vor Ort ausführlich berichtet (Vollzugsmitteilung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.07.2015 zum Beschluss des Landtags vom 10.06.2015 auf Drs. 17/6892): Zum Berichtszeitpunkt waren in rund 50 Fällen Verfahren bzgl. Ordnungswidrigkeiten durch die Kreisverwaltungsbehörden eingeleitet worden, etwa 40 Verfahren waren abgeschlossen. Die Höhe der von den Wasserrechtsbehörden verhängten Bußgelder beträgt bis zu 2.000 Euro. 8. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen bayerische Wasserkraftanlagenbetreiber aufgrund von Verstößen gegen Vorgaben zum Schutz der Fischpopulation bzw. zur Durchgängigkeit des entsprechenden Gewässers EEG-Vergütung (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) zurückerstatten mussten? a) Wenn ja, wie viele Fälle waren dies? b) In welcher Höhe musste die EEG-Vergütung zurückerstattet werden? Für die Auszahlung der EEG-Vergütung ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Eine Berichtspflicht gegenüber der Staatsregierung besteht nicht. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13666 - 1 - Anlage