Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.09.2016 Strukturindikator zur Abgrenzung des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) Im Rahmen der anstehenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) soll auch der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) neu abgegrenzt werden. Hierfür wurde ein Strukturindikator gebildet. Die Eingangswerte als Basisdaten sowie die Ergebnisse des Strukturindikators müssen der Staatsregierung in komprimierter Form und für jede Gemeinde vorliegen. Zur Ermittlung der Gemeinden im Rahmen der LEP-Teilfortschreibung hat die Staatsregierung alle zum 12. Juli 2016 aktuell verfügbaren Daten herangezogen. Um die Frage zu klären, wie der Verfassungsauftrag, für gleichwerte Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu sorgen, umgesetzt werden kann, hat der Landtag eine Enquete-Kommission einberufen. Diese beschäftigt sich in ihrer Arbeit auch mit grundsätzlichen Fragen der Landesplanung. Eine Offenlegung der Eingangsparameter sowie der Rechenergebnisse des Strukturindikators wäre daher für die Arbeit der Enquete-Kommission dienlich. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kriterien wurden für den Strukturindikator zur RmbH-Abgrenzung im Rahmen der anstehenden LEP- Teilfortschreibung herangezogen (Angaben bitte für jede Gemeinde und für jeden Landkreis gesondert ausweisen )? 2. Welche konkreten Eingangswerte der Basisdaten sind in den Strukturindikator eingeflossen (Angaben bitte für jede Gemeinde und für jeden Landkreis gesondert ausweisen )? 3. Zu welchem konkreten Ergebnis führte der Strukturindikator (konkreten Endwert bitte für jede Gemeinde und jeden Landkreis gesondert ausweisen)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.10.2016 1. Welche Kriterien wurden für den Strukturindikator zur RmbH-Abgrenzung im Rahmen der anstehenden LEP-Teilfortschreibung herangezogen (Angaben bitte für jede Gemeinde und für jeden Landkreis gesondert ausweisen)? Der RmbH wird in einem ersten Schritt auf Ebene der Kreisregionen , d. h. Landkreise und kreisfreie Städte (dabei werden kreisfreie Städte unter 100.000 Einwohnern mit dem sie umgebenden Landkreis zusammengefasst), anhand eines Strukturindikators festgelegt. In einem zweiten Schritt wird bei allen Gemeinden, die nicht in RmbH-Kreisregionen liegen , mittels des Strukturindikators geprüft, ob eine Zuordnung zum RmbH als Einzelgemeinde angezeigt ist. Das Vorgehen ist in der Begründung zu 2.2.3 in der LEP-Teilfortschreibung beschrieben. Dort finden sich auch die fünf Kriterien , aus denen sich der Strukturindikator zusammensetzt (sowohl für die Kreisregionen als auch für die Einzelgemeinden ), sowie deren Gewichtung. Da die herangezogenen Kriterien des Strukturindikators jeweils für alle Gemeinden bzw. Kreisregionen gleich sind, erübrigt sich eine Auflistung der Kriterien nach einzelnen Gemeinden oder Landkreisen. Der Strukturindikator setzt sich wie folgt zusammen: Für Kreisregionen: – Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 %), – Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 %), – Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 %), – verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 %) sowie – Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 %). Für Gemeinden: – Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 %), – Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose ; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 %), – Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 %), Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.12.2016 17/13686 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13686 – Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 %) sowie – Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 %). 2. Welche konkreten Eingangswerte der Basisdaten sind in den Strukturindikator eingeflossen (Angaben bitte für jede Gemeinde und für jeden Landkreis gesondert ausweisen)? Die konkreten Eingangswerte der Basisdaten sind beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) bzw. bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht und können dort angefragt werden. Dies sind im Einzelnen: LfStat: Bevölkerungsvorausberechnung 2014–2034 (Kreise) sowie 2014–2028 (Gemeinden), verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 (Kreise), Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 (Gemeinden), Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-Jährigen 2010 bis 2014 (Kreise und Gemeinden), Einwohnerzahlen 2011 bis 2015, Stand 30.06. (Kreise und Gemeinden; zur Berechnung der Beschäftigtendichte), Einwohnerzahlen der 18- bis unter 30-Jährigen 2010 bis 2014, Stand 31.12. (Kreise und Gemeinden ; zur Berechnung des Wanderungssaldos je Einwohner ). BA: Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 Jahresdurchschnitt (Kreise ), Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2015 (Gemeinden), sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 2011 bis 2015 (Kreise und Gemeinden), sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 2011 bis 2015 (Gemeinden; zur Berechnung der Arbeitslosenkennzahl). 3. Zu welchem konkreten Ergebnis führte der Strukturindikator (konkreten Endwert bitte für jede Gemeinde und jeden Landkreis gesondert ausweisen)? Als konkretes Ergebnis wurde jede Kreisregion, die einen Wert von unter 90 % beim Strukturindikator aufwies, dem RmbH zugeordnet. In einem zweiten Schritt wurden alle Gemeinden (mit Ausnahme der kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner, die gemäß Begründung zu 2.2.3 LEP selbst eine Kreisregion bilden), die nicht in RmbH-Kreisregionen liegen , anhand eines Strukturindikators auf Gemeindeebene untersucht. Hier wurden dann als konkretes Ergebnis alle Gemeinden, die einen Wert von unter 90 % beim Strukturindikator auf Gemeindeebene aufwiesen, dem RmbH zusätzlich zugeordnet. Ferner blieben Kreisregionen und Gemeinden, die bereits im LEP 2013 oder gemäß dem Beschluss des Ministerrats zur Heimatstrategie am 05.08.2014 dem RmbH zugeordnet waren, auch dann im RmbH, wenn die Berechnung des Strukturindikators mit den aktuellsten Daten einen Wert von über 90 % ergab („Bestandsschutz“ im Rahmen der laufenden Teilfortschreibung). Insgesamt werden auf diese Weise 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt.