derperioden (2014 und 2015) einen Vergleich der Ausgaben schwierig, da einige Förderprogramme bereits mit dem Jahr 2013 endeten, einige erst zum 31.12.2015. Darüber hinaus variiert auch das Maßnahmenspektrum der zwei Förderperioden . So werden z. B. die Förderprogramme der Wasserwirtschaft , der Forstwirtschaft, der Landespflege, der Teichwirtschaft , aber auch verschiedene andere Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms künftig außerhalb des ELER- Programms (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) angeboten. Gründe dafür sind neben EU-Vorschriften auch Vereinfachungen im Vollzug. Die Vergleichbarkeit von Finanzmitteln zwischen alter und neuer Förderperiode ist damit eingeschränkt. Zu 1.: In der Förderperiode 2007–2013 wurden bis Ende 2015 für ELER-finanzierte Maßnahmen rund 1,23 Mrd. € Landesmittel (ohne GAK1-Mittel) ausbezahlt. Zu 2.: ELER-Finanzplan 2014–2020: ELER-Mittel Kofi nanzierungsmittel und weitere öffentliche Mittel (GAK-Mittel, Landesmittel, sonstige öffentliche Mittel (Städte, Gemeinden, ...)) Gesamte öffentliche Ausgaben 1.515.975.451 € 2.041.963.027 € 3.557.938.478 € Der Finanzplan (GAK- und Landesmittel) steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse. Zu 3. a): Ja, dies ist erfolgt. Zu 3. b): Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 sind für ELER- Maßnahmen folgende bayerische Landesmittelansätze eingeplant : 2017: 185.457.400 € 2018: 194.357.400 € Damit ergibt sich im Vergleich zum Doppelhaushalt 2015/2016 eine Erhöhung um + 29,850 Mio. € bzw. + 38,750 Mio. € (+ 68,6 Mio. € insgesamt). Zu 3. c): Siehe Antwort zu Frage 3 a. Zu 4. a): Nein. Zu 4. b) und c): Siehe Antwort zu Frage 4 a. 1 GAK = Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/13690 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 06.09.2016 Landesmittel für ELER Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe sind in der Förderperiode 2007–2013 Landesmittel für das Programm ELER – Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums – zur Verfügung gestellt worden? 2. In welcher Höhe werden in der laufenden Förderperiode 2014–2020 Landesmittel für das Programm ELER (voraussichtlich) zur Verfügung gestellt? 3. a) Ist es geplant, die Höhe der Landesmittel im Entwurf Doppelhaushalt 2017/2018 anzuheben, um der steigenden Nachfrage nach Fördermitteln staatzugeben? b) Wenn ja, in welcher Höhe? c) Wenn nein, warum nicht? 4. a) Wurden in der laufenden Förderperiode Kürzungen der Landesmittel für das Programm ELER vorgenommen ? b) Wenn ja, wann bzw. in welcher Höhe? c) Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.10.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf Landesmittel , die über die ELER-Programme (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) der zwei Förderperioden 2007–2013/15 und 2014–2020/2023 verausgabt wurden bzw. eingeplant sind. Grundsätzlich macht der Überschneidungszeitraum der zwei ELER-För- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.