Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Harald Güller, Günther Knoblauch, Reinhold Strobl, Susann Biedefeld SPD vom 07.09.2016 Steuervereinbarungen in der EU Die Europäische Kommission erklärte vor Kurzem die Steuererleichterungen Irlands gegenüber Apple für illegal – Verstoß gegen die Beihilferichtlinien – und verlangt eine Nachzahlung von 13 Milliarden Euro. Das bayerische Finanzministerium ließ verlauten, dass für die Bundesrepublik keine Nachzahlungen zu erwarten seien, und Finanzminister Söder teilte in mehreren Stellungnahmen mit, dass für ihn die drohenden Nachzahlungen unverhältnismäßig hoch seien. Daher fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Gibt es weitere multinationale Unternehmen, die in Bayern ihren Hauptsitz für Deutschland haben, die durch Steuervereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten der EU ihre Steuerlast in Deutschland senken ? b) Wenn ja, welche Unternehmen sind das? c) Wenn ja, mit welchen Staaten wurden diese Verträge geschlossen? 2. Entgehen dem Freistaat und der Bundesrepublik Steuergelder – und wenn ja, in welcher Höhe – durch solche Vereinbarungen? 3. Auf welcher Grundlage stehen die Aussagen von Finanzminister Dr. Markus Söder, dass die Forderungen der Europäischen Kommission gegenüber Apple überzogen seien (Süddeutsche Zeitung: „Leider reich“, S. 13, 01.09.2016)? 4. Inwiefern sieht der Finanzminister die Handelsbeziehungen zu den USA durch eine von der EU-Kommission geforderte berechtigte Nachzahlung von Steuern an Irland bzw. andere EU-Staaten, in denen Apple eine Niederlassung hat, belastet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.10.2016 Zu 1. a) bis c): Welche multinationalen Unternehmen im Einzelnen mit welchen anderen Mitgliedstaaten der EU Steuervereinbarungen getroffen haben, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung . Zu 2.: Ob und ggfs. welche Auswirkungen Steuervereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten auf das Steueraufkommen in Deutschland haben könnten, ist nicht abzusehen. Das Ergebnis der Prüfung durch die EU-Kommission bzw. letztlich des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bleibt abzuwarten. Unabhängig davon unterliegen multinationale Unternehmen bzw. deren Niederlassungen oder Betriebsstätten in Deutschland laufenden Betriebsprüfungen. Auch hieraus können sich, insbesondere aus der Prüfung von Verrechnungspreisen , Korrekturen des Steueraufkommens in Deutschland ergeben. Zu 3.: Unerwünschte Steuergestaltungen und „Steuerdumping“ müssen mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Hierzu bedarf es klarer, gemeinsamer Regeln auf internationaler Ebene. Zu 4.: Deutschland hat als Exportnation großes Interesse an dauerhaft guten transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. Die USA arbeiten im Rahmen des Anti-BEPS-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnverlagerung und unerwünschter Steuervermeidung gemeinsam mit den anderen G20-Mitgliedern an international abgestimmten Lösungen und verfolgen damit das gleiche Ziel wie Deutschland. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13708 Bayerischer Landtag