Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 19.09.2016 Pflege in bayerischen Justizvollzugsanstalten Wie der Durchschnitt der Bevölkerung werden auch Strafgefangene , die zu längeren Haftstrafen oder Sicherheitsverwahrung verurteilt wurden, immer älter. Damit ergibt sich auch für die bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVA) zunehmend das Problem einer qualifizierten Pflege. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele pflegebedürftige Häftlinge sind in den bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs und Pflegestufe )? 2. Wie schätzt die Staatsregierung die weitere Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Häftlinge in den kommenden Jahren ein? 3. a) Wie werden die pflegebedürftigen Häftlinge in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit gepflegt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? b) Von wem werden die pflegebedürftigen Häftlinge in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit gepflegt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? 4. a) Wie viele examinierte Pflegekräfte werden in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? b) Gibt es dazu einen Pfegepersonalschlüssel? c) Ist dieser in den betroffenen Justizvollzugsanstalten erfüllt? 5. Wie erfolgt die Pflege von Insassen der Sicherheitsverwahrung ? 6. Wie ist die Übergabe von pflegebedürftigen Häftlingen an Pflegeeinrichtungen nach deren Entlassung geregelt ? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 20.10.2016 1. Wie viele pflegebedürftige Häftlinge sind in den bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs und Pflegestufe)? Die Anzahl der pflegebedürftigen Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Enthalten sind die Gefangenen, bei denen nach Einschätzung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt eine Pflegebedürftigkeit von zumindest erheblichem Ausmaß (vergleichbar der Pflegestufe I) vorlag. Die förmliche Festsetzung einer bestimmten Pflegestufe ist nicht vorgesehen . Justizvollzugsanstalt Anzahl der pflegebedürftigen Gefangenen zum Stichtag 31. August 2016 Aichach 0 Amberg 0 Ansbach 0 Aschaffenburg 0 Augsburg-Gablingen 2 Bad Reichenhall 0 Bamberg 0 St. Georgen-Bayreuth 1 Bernau 0 Ebrach 0 Eichstätt 0 Erding 0 Erlangen 0 Garmisch-Partenkirchen 0 Hof 0 Ingolstadt 0 Kaisheim 0 Kempten 0 Kronach 0 Landsberg am Lech 0 Landshut 1 Laufen-Lebenau 0 Memmingen 0 Mühldorf am Inn 0 München 0 Neuburg an der Donau 0 Neuburg-Herrenwörth 0 Niederschönenfeld 0 Nürnberg 8 Passau 0 Regensburg 0 Schweinfurt 0 Straubing 11 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.01.2017 17/13711 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13711 Justizvollzugsanstalt Anzahl der pflegebedürftigen Gefangenen zum Stichtag 31. August 2016 Traunstein 0 Weiden 0 Würzburg 6 2. Wie schätzt die Staatsregierung die weitere Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Häftlinge in den kommenden Jahren ein? Konkrete Aussagen hierzu wären spekulativ. Entsprechend der allgemeinen demografischen Entwicklung ist jedoch anzunehmen , dass die Anzahl der pflegebedürftigen Gefangenen grundsätzlich eher zunehmen dürfte. Gerade auch um dieser prognostizierten Entwicklung Rechnung zu tragen, ist im Zuge des geplanten Neubaus einer Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz die Einrichtung einer geriatrischen Abteilung vorgesehen, in der auf die speziellen Bedürfnisse älterer und damit oft pflegebedürftiger Gefangener besonders eingegangen werden kann. 3. a) Wie werden die pflegebedürftigen Häftlinge in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit gepflegt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? Pflegebedürftige Gefangene werden in den Justizvollzugsanstalten nach den Erfordernissen des konkreten Einzelfalls durch qualifiziertes Personal in baulich geeigneten Räumen mit Unterstützung entsprechender medizinisch-technischer Hilfsmittel versorgt. Je nach individuellem Gesundheitszustand des betroffenen Gefangenen kommt eine Vielzahl von denkbaren Konstellationen in Betracht; von der moderaten Unterstützung bei der Grundversorgung bis hin zu umfangreicheren Pflegeleistungen. Zudem ändert sich die Zusammensetzung der Gefangenenpopulation ständig. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Anstalten ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Ganz grundsätzlich richtet sich die Gesundheitsfürsorge in den bayerischen Justizvollzugsanstalten nach den einschlägigen Vorschriften des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes und des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Danach haben die Gefangenen einen Anspruch auf Krankenbehandlung , wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Gefangene haben ferner Anspruch auf ärztliche Behandlung und – soweit notwendig – Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln sowie auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. In jeder Justizvollzugsanstalt ist eine ausreichende, zweckmäßige und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechende medizinische Grundversorgung sichergestellt . Dies wird durch die Beschäftigung von Ärzten einschließlich des erforderlichen Pflegepersonals gewährleistet . Neben den hauptamtlich beschäftigten Ärzten ist eine Vielzahl von externen Fachärzten (Internisten, Orthopäden, Zahnärzte usw.) vertraglich zu Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten verpflichtet. Zur stationären Behandlung sind in den größeren Anstalten Krankenabteilungen eingerichtet, in die auch Gefangene aus kleineren Anstalten, die über solche Abteilungen nicht verfügen, verlegt werden können. In den Krankenabteilungen befinden sich vielfach auch rollstuhl- und behindertengerechte Hafträume, die zur Versorgung beziehungsweise Unterbringung von pflegebedürftigen Gefangenen genutzt werden können, wenn der Zustand eine Unterbringung in einem regulären Haftraum nicht zulässt. Soweit die Behandlung nicht innerhalb speziell eingerichteter Krankenabteilungen möglich ist, können Inhaftierte bei Bedarf auch zu externen Ärzten oder in Krankenhäuser ausgeführt werden, um dort die notwendige Behandlung zu erhalten. b) Von wem werden die pflegebedürftigen Häftlinge in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit gepflegt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? Pflegebedürftige Gefangene werden von den Anstaltsärzten , den Gesundheits- und Krankenpflegern sowie von Krankenpflegehelfern aus dem allgemeinen Vollzugsdienst betreut. Soweit erforderlich werden auch externe Fachkräfte , zum Beispiel Fachärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Fußpfleger, hinzugezogen. Auch insoweit hängt dies vom konkreten Bedarf im jeweiligen Einzelfall ab, sodass sich eine schematische Aufschlüsselung nach einzelnen Anstalten wiederum verbietet. 4. a) Wie viele examinierte Pflegekräfte werden in bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen JVAs)? Justizvollzugsanstalt Anzahl der examinierten Pflegekräfte zum Stichtag 31. August 2016 nach Mitteilung der Justizvollzugsanstalten Aichach 15 Amberg 8 Ansbach 0 Aschaffenburg 0 Augsburg-Gablingen 8 Bad Reichenhall 0 Bamberg 0 St. Georgen-Bayreuth 21 Bernau 5 Ebrach 5 Eichstätt 0 Erding 0 Erlangen 0 Garmisch-Partenkirchen 0 Hof 1 Ingolstadt 0 Kaisheim 8 Kempten 2 Kronach 0 Landsberg am Lech 7 Landshut 7 Laufen-Lebenau 0 Memmingen 1 Mühldorf am Inn 0 München 27 Neuburg an der Donau 0 Neuburg-Herrenwörth 2 Niederschönenfeld 4 Nürnberg 16 Passau 0 Regensburg 0 Drucksache 17/13711 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Justizvollzugsanstalt Anzahl der examinierten Pflegekräfte zum Stichtag 31. August 2016 nach Mitteilung der Justizvollzugsanstalten Schweinfurt 0 Straubing 36 Traunstein 0 Weiden 1 Würzburg 12 b) Gibt es dazu einen Pfegepersonalschlüssel? c) Ist dieser in den betroffenen Justizvollzugsanstalten erfüllt? Einen Pflegepersonalschlüssel gibt es nicht. Die Versorgung der Gefangenen wird jedoch gemäß den gesetzlichen Vorgaben (vgl. Antwort zu Frage 3 a) durch eine entsprechende Personalausstattung der Justizvollzugsanstalten beziehungsweise durch die Hinzuziehung externer Fachkräfte sichergestellt. 5. Wie erfolgt die Pflege von Insassen der Sicherheitsverwahrung ? In der behindertengerecht eingerichteten und barrierefreien Einrichtung für Sicherungsverwahrte in Straubing gibt es eine eigene Pflegeabteilung (Wohnflügel A) mit insgesamt acht Plätzen. Die Sicherungsverwahrten werden hier von dem Pflegepersonal des Straubinger Anstaltsspitals mitbetreut , an das sich die Sicherungsverwahrten rund um die Uhr wenden können. Zudem befindet sich täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Krankenpfleger auf der Pflegeabteilung der Einrichtung für Sicherungsverwahrte. 6. Wie ist die Übergabe von pflegebedürftigen Häftlingen an Pflegeeinrichtungen nach deren Entlassung geregelt? Im Rahmen des allgemeinen Übergangsmanagements können die zuständigen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten – abhängig vom Bedarf im Einzelfall – Gefangene bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen unterstützen oder auf andere Weise bei der Organisation einer ausreichenden Betreuung nach der Entlassung helfen.