Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.10.2016 1. Mit welchen Summen wurden die einzelnen nichtstaatlichen Museen in kommunaler Trägerschaft in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im vergangenen Jahr jeweils über den Staatshaushalt, den Kulturfonds Bayern, die Bayerische Landesstiftung oder EU-Programme finanziell gefördert? 2. a) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der investiven Vorhaben? b) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der Maßnahmen , die dem laufenden Betrieb zuzuordnen sind? c) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der Personalkosten ? Die Förderung nichtstaatlicher Museen aus Mitteln des Staatshaushalts bei Kap. 15 74 TG 77 erfolgt durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern. Ebenso wie bei der Vergabe von Mitteln des Kulturfonds Bayern, bei dem es sich ebenfalls um staatliche Ausgabemittel handelt (Kap. 15 05 TG 70), der Bayerischen Landesstiftung sowie aus EU-Programmen handelt es sich um eine Projektförderung , keine institutionelle Förderung. In den nachstehenden Ausführungen werden die Fördersummen derjenigen ausschließlich kommunal getragenen Museen in Bayern für das Jahr 2015 ausgewiesen, die sich in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern befinden. Beiliegende Tabelle 1 weist die von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern mitgeteilten Fördersummen für Museumsprojekte ausschließlich kommunal getragener Museen in Bayern für das Jahr 2015 aus, die sich in Kommunen mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern befinden; insgesamt waren dies 969.583,60 €. Der Anteil investiver Maßnahmen beläuft sich bei den zu fördernden Vorhaben grundsätzlich auf 100 %. Nach den Zuwendungsrichtlinien der Landesstelle ist eine finanzielle Förderung des laufenden Betriebs einschließlich Personalkosten nicht zulässig. Beiliegende Tabelle 2 gibt die Fördersummen aus dem Bayerischen Kulturfonds für Museumsprojekte ausschließlich kommunal getragener Museen in Bayern in Kommunen mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2015 wieder; insgesamt waren dies 734.500 €. Bei den mit Mitteln des Kulturfonds Bayern geförderten Maßnahmen handelt es sich bei zwei (von zehn) Museumsprojekten um investive Maßnahmen. Der Anteil der investiven Maßnahmen lag bei 75,97 %. Die Kulturfonds-Förderung beschränkt sich auf Investitionsmaßnahmen und Sonderausstellungen nichtstaatlicher Museen. Laufende Betriebskosten einschließlich Personalkosten sind aus Mitteln des Kulturfonds 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/13921 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.09.2016 Finanzierung nichtstaatlicher Museen in kommunaler Trägerschaft Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit welchen Summen wurden die einzelnen nichtstaatlichen Museen in kommunaler Trägerschaft in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im vergangenen Jahr jeweils über den Staatshaushalt, den Kulturfonds Bayern, die Bayerische Landesstiftung oder EU- Programme finanziell gefördert? 2. a) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der investiven Vorhaben? b) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der Maßnahmen , die dem laufenden Betrieb zuzuordnen sind? c) Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil der Personalkosten ? 3. a) Welche Kooperationen gibt es bei den unter Punkt 1 genannten Museen jeweils auf fachlicher Ebene mit Kultureinrichtungen des Freistaats? b) Inwieweit ist hier regelmäßig die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern beteiligt? 4. a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der vom Freistaat zur Verfügung gestellten Gelder, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ausgereicht werden? b) Wie lange laufen jeweils diese Verträge? 5. In welcher Weise wird bei der Finanzierung berücksichtigt , ob es sich um kommunale Träger handelt, die in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Landesentwicklungsprogramm beheimatet sind oder über sehr geringe Haushaltsmittel verfügen? 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung ganz allgemein im Bereich der nichtstaatlichen Museumsfinanzierung , um die Vielfalt und Dichte der Museumslandschaft in Bayern langfristig zu garantieren und regionale Identitäten zu unterstützen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13921 Bayern aufgrund geltender Förderbestimmungen grundsätzlich nicht förderfähig. Beiliegende Tabelle 3 weist die von der Bayerischen Landesstiftung mitgeteilten Fördersummen an ausschließlich kommunal getragene Museen in Bayern in Kommunen mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für das Jahr 2015 aus; insgesamt sind dies 335.000 €. Die Bayerische Landesstiftung fördert ausschließlich investive Maßnahmen , Kosten des laufenden Betriebs einschließlich Personalkosten werden nicht übernommen. Förderungen aus dem Operationellen Programm EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern 2014–2020 im Bereich der Museen befinden sich derzeit noch in der Anlaufphase. In 2015 wurde kein Museum in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus diesem Programm gefördert. Maßnahmen, die dem laufenden Betrieb zuzuordnen sind, sowie Personalkosten sind nicht förderfähig. Gemäß beiliegender Tabelle 4 konnten mit dem Förderprogramm LEADER im vergangenen Jahr EU-Mittel in Höhe von 403.930 € für Projekte von Museen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verausgabt werden. Es handelt sich bei den geförderten Projekten um investive Vorhaben . Maßnahmen, die dem laufenden Betrieb zuzuordnen sind, sowie Personalkosten sind nicht förderfähig. 3. a) Welche Kooperationen gibt es bei den unter Punkt 1 genannten Museen jeweils auf fachlicher Ebene mit Kultureinrichtungen des Freistaats? b) Inwieweit ist hier regelmäßig die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern beteiligt? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verfügt nicht über einen entsprechenden Überblick zu allen Kooperationen der angesprochenen nichtstaatlichen Museen mit Kultureinrichtungen des Freistaates. Auf eine Umfrage bei allen Kultureinrichtungen wurde verzichtet , da dies in der zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht leistbar ist. Beispielhaft kann genannt werden, dass das Museum Fünf Kontinente dem Stadtmuseum Ingolstadt seit 2008 Dauerleihgaben zur Verfügung stellt. Weitere Kooperationen gibt es mit dem Museumspädagogischen Zentrum (MPZ). Eine Beteiligung der Landesstelle findet fallweise statt. Hingewiesen wird zudem darauf, dass bei allen Projekten mit musealem Bezug im Rahmen des Kulturfonds und bei den Förderprogrammen LEADER und EFRE obligatorisch eine Stellungnahme der Landesstelle für nichtstaatliche Museen als Bestandteil der Förderabwicklung eingeholt wird. 4. a) Wie hoch ist jeweils der Anteil der vom Freistaat zur Verfügung gestellten Gelder, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ausgereicht werden? b) Wie lange laufen jeweils diese Verträge? Die ausgereichten Gelder sind nicht an vertragliche Vereinbarungen zwischen Freistaat und Zuwendungsempfänger gebunden. 5. In welcher Weise wird bei der Finanzierung berücksichtigt , ob es sich um kommunale Träger handelt, die in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Landesentwicklungsprogramm beheimatet sind oder über sehr geringe Haushaltsmittel verfügen ? Mit Mitteln aus dem Kulturfonds Bayern werden kulturelle Maßnahmen und Projekte in ganz Bayern und besonders in der Fläche gefördert (ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg). Die Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf ist bei der Kulturfonds- Förderung nicht vorrangiges Ziel. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist ein Entscheidungskriterium bei der Bewertung der finanziellen Beteiligung der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften an den einzelnen Projekten. Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern ist bestrebt, im Rahmen der individuellen Betrachtung der Verhältnisse an den Museen insbesondere die Dringlichkeit des Vorhabens, seine Bedeutung für das Museum bzw. museumsfachliche Belange und schließlich die Bedürftigkeit des Antragstellers gebührend zu berücksichtigen . Bei der Vergabe von Mitteln aus der Bayerischen Landesstiftung handelt es sich nur um eine untergeordnete Projekt-Mitfinanzierung (der maximale Fördersatz liegt aktuell bei 9 %), daher erfolgt nur eine geringe Berücksichtigung landesentwicklungspolitischer/finanzieller Besonderheiten bei der Förderung. Die Förderung im Rahmen des Strukturfonds EFRE ist nur im Rahmen von integrierten räumlichen Entwicklungsmaßnahmen möglich (interkommunale Kooperationen, an denen mindestens eine Stadt beteiligt ist). Eine Förderung ist in ganz Bayern, außer der Planungsregion 14 (Großraum München), möglich. Der besondere Handlungsbedarf gemäß Landesentwicklungsplan wird insofern indirekt berücksichtigt . Im Rahmen des Förderprogramms LEADER war in der Förderperiode 2007–2013 die Lage in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf kein gesondertes Kriterium für die Förderfähigkeit bzw. die Förderintensität. In der Förderperiode 2014-2020 erhalten LEADER-Projekte, die sich in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf befinden, einen um 10 % erhöhten Fördersatz. Im Jahr 2015 erfolgten noch keine Zahlungen aus der neuen Förderperiode. 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung ganz allgemein im Bereich der nichtstaatlichen Museumsfinanzierung, um die Vielfalt und Dichte der Museumslandschaft in Bayern langfristig zu garantieren und regionale Identitäten zu unterstützen ? Die Zahl der bayerischen Museen ist in den vergangenen drei Jahrzehnten enorm gestiegen. Die bayerische Museumslandschaft zählte im Jahr 1979 rund 450 nichtstaatliche Museen. Diese Zahl ist bis 2015 auf etwa 1.350 Museen angestiegen. Die Zunahme an nichtstaatlichen Museen bei gleichzeitig sinkenden kommunalen Etats für diese freiwillige Aufgabe bedingt, dass die Kommunen bei Einrichtung und Unterhalt ihrer Museen Prioritäten setzen und auf eine regionale Schwerpunktbildung hinwirken müssen. Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern ist hierbei als Service-Einrichtung des Freistaats Bayern ihr Ansprechpartner und berät mit dem Ziel eines langfristigen, soliden Betriebs und der Entwicklung eines klaren Museumsprofils . Die Förderungen beruhen auf dem Grundsatz der ausgewogenen Entwicklung des kulturellen Lehrens in den Regionen. Drucksache 17/13921 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Tabelle 1 Zuwendungen an nichtstaatliche Museen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen über 20.000 Einwohner/-innen im Jahr 2015 durch die Landesstelle für die nicht staatlichen Museen in Bayern Kommune Museumsname Zuwendung (ausschließlich investiv) Amberg Stadtmuseum 14.000,00 € Aschach (Bezirk Ufr) Museen Schloss Aschach 3.650,00 € Aschaffenburg Christian-Schad-Museum 150.000,00 € Aschaffenburg Schlossmuseum 40.000,00 € Bad Kissingen Obere Saline und Bismark-Museum 12.000,00 € Bad Windsheim (Bezirk Mfr) Fränkisches Freilandmuseum 125.000,00 € Bayreuth Kunstmuseum 17.350,00 € Deggendorf Stadtmuseum 15.000,00 € Erlangen Stadtmuseum 8.000,00 € Fürstenfeldbruck Stadtmuseum in Fürstenfeldbruck 21.000,00 € Gersthofen Ballonmuseum 3.000,00 € Großweil (Bezirk Obb) Freiichtmuseum an der Glentleiten 4.600,00 € Ingolstadt Stadtmuseum 5.500,00 € Ingolstadt Medizin-historisches Museum 75.000,00 € Ingolstadt Museum konkrete Kunst und Design 100.000,00 € Jexhof (Lkr FFB) Bauernhofmuseum 3.035,60 € Landsberg am Lech Herkomer-Museum 100.000,00 € Lauf a. d. Pegnitz Industriemuseum 6.711,00 € Lindau Stadtmuseum 47.892,00 € Maihingen (Bezirk Schw) Bauernmuseum 30.000,00 € Memmingen Antonitermuseum 3.000,00 € Memmingen Memminger Museen 10.000,00 € Mühldorf (Lkr) KZ-Gedenkstätte (Kreismuseum) 42.150,00 € Neusath-Perschen (Bezirk Opf) Oberpfälzer Freilandmuseum 13.005,00 € Nürnberg Fembohaus 8.000,00 € Nürnberg Memorium 3.000,00 € Nürnberg Museum Industriekultur 10.000,00 € Regensburg Historisches Museum 4.000,00 € Rosenheim Städtisches Museum 8.000,00 € Schweinfurt Stadtmuseum (Museum Altes Gymn.) 49.600,00 € Sonthofen Heimathaus 8.000,00 € Straubing Gäubodenmuseum 8.000,00 € Unterschleißheim Stadtmuseum 10.000,00 € Waldkraiburg Stadtmuseum 7.000,00 € Würzburg Kulturspeicher 4.090,00 € Summe 969.583,60 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13921 Tabelle 2 Zuwendungen an nichtstaatliche Museen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen über 20.000 Einwohner/-innen im Jahr 2015 durch den Bayerischen Kulturfonds Kommune Art der Maßnahme Zuwendung davon Investitionen Stadt Freising Ausstellung „Freising im Visier – die bemalten Scheiben der Freisinger Feuerschützen seit 1684“ im Stadtmuseum Freising 10.000,00 € Stadt Friedberg Neubau eines Museumsdepots für das Museum im Wittelsbacher Schloss Friedberg 327.000,00 € 327.000,00 € Landkreis Fürstenfeldbruck Ausstellung „Geschichte eines Flusses: Die Amper. Vom Ammersee bis Olching“ am Bauernhofmuseum Jexhof (Fürstenfeldbruck) 3.000,00 € Museum Fürstenfeldbruck (Stadt Fürstenfeldbruck) Ausstellung „Am Wasser – Steinzeitmenschen am Haspelsee"“ (Museum Fürstenfeldbruck) 5.500,00 € Museen der Stadt Landshut (Stadt Landshut) „LANDSHUTmuseum: Eröffnungsausstellung“ 54.000,00 € Bezirk Mittelfranken Sonderausstellung und Publikation „Hammerhart! Werkzeug von 1700 bis 1950“ Fränk. Freilandmuseum (Bad Windsheim) 32.000,00 € Landkreis Passau Ausstellung „Eine Frau am Kreuz“ (Asbach) 18.000,00 € Bezirk Schwaben Errichtung und Neukonzeption des Schwäbischen Schützenmuseums – Fortsetzungsmaßnahme – (Kronburg-Illerbeuren) 231.000,00 € 231.000,00 € Stadt Schweinfurt Literaturausstellung „Weltpoesie allein ist Weltversöhnung – Friedrich Rückert – Dichter, Orientalist , Zeitkritiker“ zum Leben u. Werk d. Dichters (Schweinfurt) 30.000,00 € Stadt Würzburg Ausstellung „Lichtbild und Datenbild – Spuren Konkreter Fotografie“ im Kulturspeicher Würzburg 24.000,00 € Summe 734.500,00 € 558.000,00 € Anteil an der Gesamtförderung 75,97% Tabelle 3 Zuwendungen an nichtstaatliche Museen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen über 20.000 Einwohner/-innen im Jahr 2015 durch die Bayerische Landesstiftung Kommune Art der Maßnahme Zuwendung (ausschließlich investiv) Augsburg Sanierung der ehemaligen AKS-Hallen in Augsburg 170.000,00 € Landsberg a. Lech Sanierung und Neugestaltung des Herkomeranwesens in ein Museum mit Cafè in Landsberg a. Lech 90.000,00 € Landshut Sanierung (1. BA) des ehem. Franziskanerklosters und Ausbau zu einem Stadtmuseum in Landshut – Nachfinanzierung 75.000 € Summe 335.000,00 € Tabelle 4 Zuwendungen an nichtstaatliche Museen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in Kommunen über 20.000 Einwohner/-innen im Jahr 2015 durch LEADER Kommune Art der Maßnahme Zuwendung (ausschließlich investiv) Forchheim Pfalzmuseum mit Erweiterung „Erlebnismuseum Rote Mauer“/Erlebnismuseum Kasematte in der St.Veit- Bastion 64.137 € Roth Museum Eisenhammer – Sonderausstellungsräume 167.710 € Bad Kissingen Museum Obere Saline mit Bismarck-Museum und Spielzeugwelt/Weltbad Kissingen 108.359 € Bad Kissingen Museum Obere Saline mit Bismarck-Museum und Spielzeugwelt/Spielzeugmuseum 63.724 € Summe 403.930,00 € Anlage