Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1.1 Bei wie vielen (verbeamteten bzw. angestellten) bayerischen Lehrkräften welcher Schularten (Grundschule, Mittel-/Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium , Berufsschule, Fachoberschule/Berufsoberschule) lagen seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2015/2016 die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor? 1.2 Wie vielen dieser Lehrkräfte wurde ein BEM angeboten? 1.3 Wie viele dieser Lehrkräfte haben ein BEM abgelehnt? 2.1 Für wie viele Lehrkräfte der unter Frage 1.1 gennannten Schularten wurde seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2015/2016 ein BEM durchgeführt? 2.2 Mit welchen Ergebnissen wurde das BEM abgeschlossen ? 2.3 Welches Geschlecht hatten die Lehrkräfte in den unter Frage 1.1. genannten Schularten, denen ein BEM angeboten worden ist? 3. Welches Durchschnittsalter hatten die Lehrkräfte in den unter Frage 1.1 genannten Schularten, denen ein BEM angeboten wurde? 4.1 Mit welchen Akteuren (z. B. örtlichem Bezirkspersonalrat, Schwerbehindertenvertretung, Regierung, Vertrauensperson , Arbeitsagentur, Integrationsamt) und Maßnahmen (z. B. Veränderung der Arbeitssituation, stufenweise Wiedereingliederung, begrenzte Dienstunfähigkeit, Sonstiges) wurde BEM in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 in den o. g. Fällen durchgeführt? 4.2 Für wie viele Lehrkräfte der unter Frage 1.1 genannten Schularten wurde in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 ein Präventionsverfahren gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX eingeleitet und mit welchen Ergebnissen? 5. In welchen zeitlichen Abständen werden in den unter Frage 1.1 genannten Schularten Gefährdungsbeurteilungen wegen körperlicher und psychischer Belastungen durchgeführt (Arbeitsschutz)? 6. Wie viele Anfragen gab es in den Schuljahren 2008/2009 bis 2015/2016 bei den Staatlichen Schulberatungsstellen (Beauftragte für Lehrergesundheit) insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken? 7. Wie viele Beratungen sind in dem o. g. Zeitraum von Beauftragten für Lehrergesundheit insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken durchgeführt worden ? 8. Welche Anlässe (thematisch) für Anfragen gab es in dem o. g. Zeitraum insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken ? 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/13922 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 16.08.2016 Betriebliches Gesundheitsmanagement für bayerische Lehrkräfte: Umsetzungsstand von Arbeitsschutz, betrieblichem Eingliederungsmanagement, Präventionsverfahren und Gesundheitsförderung durch Beauftragte für Lehrergesundheit Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern“ (§ 1 Abs. 1 des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG). Gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG ist auch eine Gefährdung der psychischen Gesundheit zu vermeiden bzw. gering zu halten und in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Dazu hat der Dienstherr „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen“ (§ 3 Abs. 2 ArbSchG). Für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres in der Summe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ist gemäß § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) Neuntes Buch (IX) ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, um Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit (wieder-)herzustellen, zu erhalten, zu verbessern bzw. zu fördern. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat dafür einen Leitfaden zur Durchführung des BEM an staatlichen Schulen und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern erlassen (KMS vom 05.11.2009, Nr. II.5-5P1044-1.124876). Außerdem ist bei Gefährdung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ein Präventionsverfahren gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX einzuleiten (KMS vom 20.01.2015, Nr. II.5-BP4010-6b.151906). Seit 2008 werden für Lehrkräfte und Schulleitungen präventive Maßnahmen wie Fortbildungen, Coaching und Supervision durch jeweils einen Beauftragten für Lehrergesundheit an den staatlichen bayerischen Schulberatungsstellen angeboten (Pressemitteilung Nr. 450 vom 10.12.2014 des KM). Mehrere Studien (vgl. Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband – BLLV, Präventions- und Interventionsstudie des Aktionsrates Bildung 2014) und die Petition des BLLV vom 31.01.2013 zur Umsetzung des Arbeitsschutzes und der arbeitsmedizinischen Verpflichtung machen deutlich, dass Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für bayerische Lehrkräfte noch zu wenig und unsystematisch umgesetzt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13922 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.10.2016 1.1 Bei wie vielen (verbeamteten bzw. angestellten ) bayerischen Lehrkräften welcher Schularten (Grundschule, Mittel-/Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Berufsschule, Fachoberschule /Berufsoberschule) lagen seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2015/2016 die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor? Gem. § 84 Abs. 2 SGB IX ist Voraussetzung eines BEM, dass Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird bei Lehrkräften nicht zentral erfasst und gespeichert. Gem. Ziff. II.1 der „Hinweise zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gem. § 84 Abs.2 SGB IX an staatlichen Schulen und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern“ (im Folgenden: Hinweise zum BEM) ermitteln die Schulleitungen, bei welchen Lehrkräften diese Voraussetzung erfüllt ist. Aus Gründen des Datenschutzes wurden die Schulen angehalten , dazu kein automatisiertes Verfahren einzusetzen, sondern die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in Papier zu erfassen, und Daten, die älter als 15 Monate sind, zu vernichten. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 1.2 Wie vielen dieser Lehrkräfte wurde ein BEM angeboten ? Gem. Ziff. II 4.5 der „Hinweise zum BEM“ ist das Angebot, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen , in die Personalakte aufzunehmen. Die Zahl solcher Angebote wird nicht zentral erfasst; auch die Schulen erfassen dies nicht und bewahren solche Daten nicht auf. Zur Ermittlung der Zahl der Angebote, ein BEM durchzuführen , wäre es daher erforderlich, die Personalakten aller im fraglichen Zeitraum (Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2015/2016) im aktiven Dienst befindlichen Lehrkräfte der genannten Schularten zu überprüfen. Diese Aufgabe wäre von den personalverwaltenden Stellen, d. h. den Regierungen und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW), zu leisten. Ausweislich der statistischen Angaben in der Publikation „Schule und Bildung in Bayern 2015, Tab. C 2“ gab es an den staatlichen Schulen in Bayern im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 87.974 voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personenzahl). Hinzu kämen noch die Personen, die seit dem Schuljahr 2009/2010 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind bzw. im Schuljahr 2015/2016 in den aktiven Schuldienst eingetreten sind. Die Überprüfung einer Zahl von ca. 90.000 Personalakten über einen Zeitraum von sieben Schuljahren hinweg ist nicht leistbar. Auch eine Abfrage bei den Schulen erscheint nicht zielführend: Hier wären wenig valide Daten zu erwarten , da die Ergebnisse von der Erinnerung der Schulleitungen abhingen, und bei diesen im gefragten Zeitraum zudem auch personelle Wechsel stattfanden. Zugleich mit der Zuleitung der „Hinweise zum BEM“ wurde allerdings den genannten Schulen die Durchführung einer Evaluation der Umsetzung für den Zeitraum vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 angekündigt. Im Rahmen dieser Evaluation wurde ermittelt, dass bei den Schulen in diesem Zeitraum in 2080 Fällen die Voraussetzungen des BEM vorlagen. 1.3 Wie viele dieser Lehrkräfte haben ein BEM abgelehnt ? Aus den in der Antwort zu Frage 1.2 dargestellten Gründen ist es nicht möglich, die Zahl der Ablehnungen eines BEM- Angebots im Zeitraum Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2015/2016 festzustellen. Im Zeitraum der o. g. Evaluation (01.12.2009 bis 30.11.2010) wurde das Angebot der Durchführung des BEM in 785 Fällen abgelehnt. 2.1 Für wie viele Lehrkräfte der unter Frage 1.1 genannten Schularten wurde seit dem Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2015/2016 ein BEM durchgeführt? Aus den oben zu Frage 1.2 dargestellten Gründen ist es nicht möglich zu ermitteln, für wie viele Lehrkräfte im Zeitraum Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2015/2016 ein BEM durchführt wurde. Im Zeitraum der o. g. Evaluation wurde das Angebot der Durchführung des BEM in 1.104 Fällen angenommen. 2.2 Mit welchen Ergebnissen wurde das BEM abgeschlossen ? Gemäß Ziff. II 4.5 der „Hinweise zum BEM“ werden ggf. die Maßnahmen, die aufgrund des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erfolgten, in die Personalakte aufgenommen . Als mögliche Maßnahmen kommen etwa in Betracht: • Ausschöpfen aller Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation , • Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes oder die Beschaffung zusätzlicher Hilfsmittel, • eine Verringerung der Arbeitsbelastung (organisatorische Veränderungen, Informationen über Teilzeit, technische Verbesserungen), • Arbeitsversuche, • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Darstellung ist nicht abschließend, sondern es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an. Vorstellbar ist auch, dass ein BEM-Gespräch ergibt, dass von schulischer Seite keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind, da die Erkrankung in absehbarer Zeit ausheilt oder Maßnahmen von schulischer Seite keinen Nutzen brächten (z. B. schwangerschaftsbedingte Dienstunfähigkeit unmittelbar vor Beginn des Mutterschutzes). Da gem. Ziff. II 4.5 nur dann ein Vermerk in der Personalakte erfolgt, wenn Maßnahmen erfolgten, und zudem auch hier wie in der Antwort zu Frage 1.2 dargestellt die Durchsicht aller Personalakten nicht möglich ist, kann nicht dargestellt werden, mit welchen Ergebnissen die BEM-Verfahren in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 abgeschlossen wurden. 2.3 Welches Geschlecht hatten die Lehrkräfte in den unter Frage 1.1 genannten Schularten, denen ein BEM angeboten worden ist? Aus den in der Antwort zu Frage 1.2 dargestellten Gründen ist es nicht möglich zu ermitteln, wie vielen Lehrerinnen und wie vielen Lehrern im Zeitraum Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2015/2016 ein BEM angeboten wurde. Die Evaluation für den Zeitraum vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 differenzierte nicht nach dem Geschlecht der Lehrkräfte. Drucksache 17/13922 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Welches Durchschnittsalter hatten die Lehrkräfte in den unter Frage 1.1 genannten Schularten, denen ein BEM angeboten wurde? Aus den in der Antwort zu Frage 1.2 dargestellten Gründen ist es nicht möglich zu ermitteln, welches Durchschnittsalter die Lehrkräfte im Zeitraum Schuljahr 2009/2010 bis Schuljahr 2015/2016 hatten, denen ein BEM angeboten wurde. Die Evaluation für den Zeitraum vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 ermittelte nicht das Alter der Lehrkräfte, denen ein BEM angeboten wurde. 4.1 Mit welchen Akteuren (z. B. örtlichem Bezirkspersonalrat , Schwerbehindertenvertretung, Regierung, Vertrauensperson, Arbeitsagentur, Integrationsamt) und Maßnahmen (z. B. Veränderung der Arbeitssituation , stufenweise Wiedereingliederung, begrenzte Dienstunfähigkeit, Sonstiges) wurde BEM in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 in den o. g. Fällen durchgeführt? Gemäß Ziff. II 4.1 der „Hinweise zum BEM“ sind folgende Teilnehmer für das BEM-Gespräch zwingend bzw. fakultativ: „Gesprächsteilnehmer sind immer die betroffene Lehrkraft und die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Lehrkräften an Volksschulen ist auch ein Vertreter des Schulamts zu beteiligen. Eventuelle weitere Teilnehmer können vorab in Absprache zwischen der Schulleitung (bei Volksschulen auch dem Schulamt) und der Lehrkraft festgelegt werden. Hierzu können z. B. folgende Personen in Betracht kommen: • ein Mitglied der Personalvertretung, • die zuständige Vertrauensperson der Schwerbehinderten , • die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner in Gleichstellungsfragen. Insbesondere bei schwierigeren Fallkonstellationen und immer, sobald personalrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, kann auch ein weiteres Gespräch notwendig werden; dann ist auch ein Vertreter der personalverwaltenden Stelle (also der zuständigen Regierung oder des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) zu informieren. Der Zusammenschluss der Teilnehmer zu einem Integrationsteam ist möglich, aber nicht zwingend. Die Absprache zwischen Schulleitung und Lehrkraft über die personelle Zusammensetzung der Teilnehmer hat immer Vorrang. Die Teilnehmer am Betrieblichen Eingliederungsmanagement können sich nur mit Zustimmung von Schulleitung und Lehrkraft vertreten lassen. Im Einzelfall können – wenn dies zielführend erscheint – mit Zustimmung der Lehrkraft auch externe Stellen, etwa Vertreter der gemeinsamen örtlichen Servicestelle der Rehabilitationsträger gem. § 22 ff. SGB IX, der Krankenkasse , Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt, einbezogen werden. Dabei ist die Verpflichtung dieser Stellen zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Im Einvernehmen zwischen der Schulleitung und der Lehrkraft kommen auch andere Personen als die oben genannten in Betracht, die von beiden Seiten vorgeschlagen werden können.“ Dabei ist es nicht zwingend, in die Personalakte mit aufzunehmen , wer am jeweiligen BEM-Verfahren teilgenommen hat. Es gibt also keine Möglichkeit, zu ermitteln, mit welchen Akteuren BEM in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 durchgeführt wurde. Auch die Evaluation erfasste dies nicht. Zur Frage nach den Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 2.2 verwiesen. 4.2 Für wie viele Lehrkräfte der unter Frage 1.1 genannten Schularten wurde in den Schuljahren 2009/2010 bis 2015/2016 ein Präventionsverfahren gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX eingeleitet und mit welchen Ergebnissen ? Gemäß Abschnitt 8 Ziff. 1.1.2 Satz 2 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht sind die Durchführung von Präventionsmaßnahmen und ihre Ergebnisse zwar zu dokumentieren ; die Durchführung von Präventionsmaßnahmen und ihre Ergebnisse werden aber nicht zentral erfasst. Mit Blick auf den Zeitraum über sieben Schuljahre hinweg und die Zahl der Lehrkräfte an staatlichen Schulen ist es nicht möglich, die Anzahl der eingeleiteten Präventionsverfahren und deren Ergebnisse mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. 5. In welchen zeitlichen Abständen werden in den unter Frage 1.1 genannten Schularten Gefährdungsbeurteilungen wegen körperlicher und psychischer Belastungen durchgeführt (Arbeitsschutz)? Das Arbeitsschutzgesetz spricht nicht von einer regelmäßigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne einer Wiederholung in festen Zeitintervallen, sondern versteht die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlichen Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzes. Bei wesentlichen Änderungen (z. B. bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen , neue wissenschaftliche Erkenntnisse) muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert und erneut dokumentiert werden. Daher werden Gefährdungsbeurteilungen von Schulleiterinnen und Schulleitern an bayerischen Schulen nicht zu festen Zeiten, sondern fortlaufend und anlassbezogen (z. B. bei Schwangerschaft einer Lehrkraft) erstellt. 6. Wie viele Anfragen gab es in den Schuljahren 2008/2009 bis 2015/2016 bei den Staatlichen Schulberatungsstellen (Beauftragte für Lehrergesundheit ) insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken ? Dem StMBW liegen hierzu keine Daten vor. Aufgrund der Vielzahl an einzelnen Anfragen unterschiedlicher Art bei den Beauftragten für Lehrergesundheit, die auf verschiedenen Kommunikationswegen eingehen, findet keine Dokumentation an den Dienststellen statt. 7. Wie viele Beratungen sind in dem o. g. Zeitraum von Beauftragten für Lehrergesundheit insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken durchgeführt worden? Das StMBW hat die Aktivitäten der Beauftragten für Lehrergesundheit der Schuljahre 2012/13 und 2013/14 für Zwecke der Konzeptarbeit erhoben. Aus anderen Jahren liegen keine Zahlen vor, vgl. die Antwort zu Frage 6. Die Beauftragten für Lehrergesundheit an den Staatlichen Schulberatungsstellen bieten neben Fortbildungen Maßnahmen zu Supervision und Coaching und individuelle Beratungen an. Zu den „Beratungen“ im engeren Sinne werden hier die Maßnahmen zu Supervision und Coaching für Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die individuellen Beratungen gezählt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13922 a) Maßnahmen zu Supervision und Coaching für Lehrkräfte und Schulleitungen (Anzahl der angebotenen Gruppenbzw . Einzelmaßnahmen): Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Oberbayern* 252 286 Schwaben 84 89 Niederbayern 26 57 Oberpfalz 40 33 Oberfranken 93 128 Unterfranken 35 39 Mittelfranken 152 173 Gesamtzahl 682 805 Hinweis: * In Oberbayern stehen an drei Staatlichen Schulberatungsstellen Beauftragte für Lehrergesundheit zur Verfügung: München Stadt und Landkreis, Oberbayern-West und Oberbayern-Ost. b) Individuelle Beratungen: Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Oberbayern* 81 64 Schwaben 17 21 Niederbayern 10 –** Oberpfalz 19 21 Oberfranken 23 43 Unterfranken 32 37 Mittelfranken 63 57 Gesamtzahl 245 243 Hinweise: * In Oberbayern stehen an drei Staatlichen Schulberatungsstellen Beauftragte für Lehrergesundheit zur Verfügung: München Stadt und Landkreis, Oberbayern-West und Oberbayern-Ost. ** In Niederbayern wurden im Schuljahr 2013/14 keine Daten erhoben. 8. Welche Anlässe (thematisch) für Anfragen gab es in dem o. g. Zeitraum insgesamt und in den einzelnen Regierungsbezirken? In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 gab es Beratungsanlässe zu folgenden Themen: Oberbayern (Staatliche Schulberatungsstellen für München Stadt und Landkreis, für Oberbayern-Ost und für Oberbayern-West zusammengefasst): Schuljahr 2012/13: • kollegiumsinterne Evaluation zur Lehrergesundheit • Konflikte • berufliche Belastungen • Gesundheitsfragen • Durchführung pädagogischer Tage zum Thema Lehrergesundheit • Supervision und Coaching • Mobbing • Vermittlung von Therapeuten und Kliniken Schuljahr 2013/14: • kollegiumsinterne Evaluation zur Lehrergesundheit • Überlastung • mangelnde Wertschätzung • Gesundheitsfragen • Durchführung pädagogischer Tage zum Thema Lehrergesundheit • Supervision und Coaching • Mobbing • Vermittlung von Therapeuten und Kliniken • Gesundheitstag Schwaben: Schuljahr 2012/13: • Umgang mit Stress • schwierige Schüler • Wiedereingliederung Schuljahr 2013/14: • Umgang mit Stress • schwierige Schüler • Zeitmanagement • Kommunikation • Konflikte Niederbayern: Schuljahr 2012/13: • Burnout • Konflikte Schuljahr 2013/14: (keine Datenerhebung) Oberpfalz: Schuljahr 2012/13: • eigene Rolle finden • Überlastung • fehlende Wertschätzung und Anerkennung Schuljahr 2013/14: • Rollenfindungen • Konflikte • Suche nach Entwicklungsmöglichkeiten Oberfranken: Schuljahr 2012/13: • berufliche Belastung • Work-Life-Balance Schuljahr 2013/14: • berufliche Belastung • Work-Life-Balance • schwierige Schüler Unterfranken: Schuljahr 2012/13: • Stress • Konflikte • Krankheit Schuljahr 2013/14: • Stress • Konflikte • Krankheit Mittelfranken: Schuljahr 2012/13: • Konflikte • Beratung zu Möglichkeiten der Wiedereingliederung • Beratung zu Kuraufenthalt, Akuteinweisung und zur Abklärung der Erkrankung durch Fachärzte und den Amtsarzt • Beratung zur Arbeitsweise verschiedener Therapieeinrichtungen in der ambulanten und klinischen Versorgung Drucksache 17/13922 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 • Beratung zu Fragen der beruflichen Weiterentwicklung • Beratung bei Fragen zur beruflichen Teilzeit Schuljahr 2013/14: • Beratung zu Fragen der beruflichen Weiterentwicklung • Beratung zu Möglichkeiten der Wiedereingliederung • Beratung zu Kuraufenthalt, Akuteinweisung und zur Abklärung der Erkrankung durch Fachärzte und den Amtsarzt • Beratung zur Arbeitsweise verschiedener Therapieeinrichtungen in der ambulanten und klinischen Versorgung • individuelle Beratung nach Krisenfall in der Schule • persönliche Belastungssituationen