b) Strebt die Staatsregierung an, dass die beratende Kommission auch Empfehlungen abgeben kann, wenn nur eine Partei dies wünscht? c) Strebt die Staatsregierung an, dass die beratende Kommission eine eigene, von der Deutschen Stiftung Kulturgutverluste unabhängige Geschäftsstelle erhält? 7. a) Strebt die Staatsregierung an, dass die beratende Kommission den gleichen Transparenzpflichten unterliegt wie eine öffentliche Behörde (s. die gegenteilige Auffassung der Kommission im Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 31. März 2015 – 6 A 81/15 –)? b) Strebt die Staatsregierung an, dass die beratende Kommission eine Verfahrensordnung wie ein Schiedsgericht erhält? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.10.2016 Zu 1. bis 7.: Bekannt ist, dass der Bund, genauer die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, derzeit an einer Reform der sog. „Limbach-Kommission“ arbeitet. Staatsministerin Prof. Monika Grütters hat kürzlich eine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/9936), ob es bereits konkrete Vorschläge gebe, mit dem Hinweis beantwortet, diese „im Hinblick auf das nicht abgeschlossene Verfahren“ nicht vorab zu veröffentlichen und diese auch nicht im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren. Da auch die Länder betroffen sind, hat die Kultusministerkonferenz der Länder eine Arbeitsgruppe auf Amtschefebene unter Federführung der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt eingerichtet, die die Position der Länder koordinieren soll, die dann wiederum mit dem Bund abzustimmen ist. Mitglieder der vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe sind neben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Länder je ein benannter Vertreter aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für die kommunalen Spitzenverbände ein Vertreter des Deutschen Städtetages. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten . Der Bund hat mitgeteilt, dass die Weiterentwicklung der beratenden Kommission noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/13923 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 29.09.2016 Reform der Limbach-Kommission Vor dem Hintergrund, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Besetzung der beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter neu organisieren will, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Hat sie Kenntnis von dem Entwurf des Reformkonzepts ? b) Wenn ja, wie wird die Besetzung der beratenden Kommission in Zukunft organisiert? c) Welches Berufungsverfahren für die Mitglieder der beratenden Kommission sieht die Neuregelung vor? 2. a) Wie werden die zwei Kommissionsmitglieder als Vertreter des jüdischen Lebens ausgewählt? b) Wie wird hierbei sichergestellt, dass die Interessen der Vertreter des jüdischen Lebens mit denen der ehemals NS-verfolgten Familien übereinstimmen? c) Wann wird über das Reformkonzept entschieden? 3. a) Wann wird der Entwurf des Reformkonzepts für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht? b) Wer arbeitet das Reformkonzept aus? c) Welche weiteren Neuerungen sieht das Reformkonzept vor? 4. a) Inwieweit sind die Stiftungsmitglieder, Bund, Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände an der Erstellung des Reformkonzepts beteiligt? b) Inwieweit sind die Stiftungsmitglieder, Bund, Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände an der Entscheidung über das Reformkonzept beteiligt? c) Wer wurde vor dem Beschluss über eine Reform um Beratung gebeten? 5. a) Welche Möglichkeiten der Eingabe gibt es vor der Entscheidung über den Beschluss des neuen Konzepts? b) Strebt die Staatsregierung an, die Maßstäbe, nach denen die Kommission entscheiden soll, (gesetzlich oder anderweitig) etwa im Bereich der Beweislastverteilung festzulegen? c) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Wenn ja, sollen grundsätzlich die Maßstäbe der Handreichung von 2001/2007 gelten, wonach die Leitlinien der rückerstattungsrechtlichen Praxis der Nachkriegszeit entsprechende Anwendung finden sollen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.