Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.10.2016 1. Welche Entlastungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamte plant die Staatsregierung kurz- und mittelfristig? Als Ergebnis der Beratungen zum Thema Sicherheit wurde auf der Klausurtagung in St. Quirin durch den Ministerrat ein umfangreiches Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke “ beschlossen. Ziel dieses Konzepts ist die weitere Stärkung der bayerischen Sicherheitsbehörden und der Justiz. Dies bedeutet insbesondere für die Bayerische Polizei eine spürbare personelle Verstärkung bis 2020, aber auch eine deutliche Anhebung des Polizeisachhaushalts. Für spürbar mehr Präsenz und Sicherheit werden 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500 dauerhafte Stellen bei der Bayer. Polizei geschaffen. Diese personelle Verstärkung wird bereits mittelfristig zu einer Entlastung bei der Bayer. Polizei führen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel auch die personelle Verstärkung durch Fachkräfte für IuK und Technik und Spezialisten geplant. Diese Verstärkung erfolgt zusätzlich zu den Stellen aus dem Nachtragshaushalt 2016, die als Folge aus den menschenverachtenden Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015 beschlossen wurden. Die Intensivierung der Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität, u. a. durch den Einsatz von mehr „Cybercops“, bildet dabei einen Schwerpunkt . Die Einstellungen für diese Spezialisten sollen im Jahr 2017 erfolgen und mittelfristig zur Unterstützung und Entlastung beitragen. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 2016 eine schnelle Entlastung des Vollzugsdienstes von Verwaltungsaufgaben auch durch 80 neue Arbeitnehmerstellen aus dem Nachtragshaushalt 2016 ermöglicht worden ist. Im Rahmen des Sachhaushalts sind unter anderem Verbesserungen der Ausstattung im technischen Bereich zur Unterstützung der Sachbearbeitung und für einen effizienteren Kräfteeinsatz geplant. So sollen die Videoüberwachung mit mobilen und stationären Anlagen ausgebaut und Prognosesysteme (z. B. Precobs) weiterentwickelt werden. Weiterhin soll die Integration von Informations- und Kommunikationstechnik in Kraftfahrzeugen sowie die Reduzierung und Digitalisierung der Sachbearbeitung („Büro auf der Straße“, technische Hilfsmittel in Streifenfahrzeugen, Software zur Spracherkennung ) verbessert werden. Die Polizeiverbände beobachten überdies permanent die Entwicklungen in ihren Bereichen, um darauf belastungs - und kräfteorientiert reagieren zu können und für ausgeglichene Belastung, z. B. durch entsprechende Personalzuführung/-verteilung, Optimierung von internen 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/13929 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 05.09.2016 Entlastung der Polizei Im Hinblick darauf, dass die bayerischen Polizeibeamten extrem viele Überstunden angehäuft haben und Unterstützung in Form von jungen Beamten erst in wenigen Jahren zu erwarten ist, frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Entlastungsmaßnahmen für bayerische Polizeibeamte plant die Staatsregierung kurz- und mittelfristig ? 2. Welche weiteren Entlastungsmaßnahmen wurden angedacht , letztendlich aber verworfen? a) Welche Argumente gaben hierfür den Ausschlag? 3. Inwieweit sind die Mitarbeitervertretungen in diese Überlegungen mit eingebunden? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, wie andere Bundesländer und der Bund versuchen, die Überbelastung ihrer Polizeibeamten zu mindern (wenn ja, bitte Nennung der Maßnahmen)? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Maßnahmen im Hinblick auf eine Anwendbarkeit auch in Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13929 Ablauf- und Geschäftsprozessen, effizienten Kräfteansatz und flexible Dienstplanung, zu sorgen. Weiterhin sei erwähnt, dass sich die Bayerische Polizei derzeit in der Erprobung von sozialadäquaten und arbeitszeitkonformen Arbeitszeitmodellen im Schicht- und Wechselschichtdienst befindet. Dies vor dem Hintergrund der Aspekte Gesundheit und Gesunderhaltung, Fürsorge, Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz sowie vor dem handlungsleitenden Gedanken, physische wie psychische Belastungen für Schichtdienstleistende zu reduzieren. Für die Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei wird im Rahmen der Kräftedisposition Wert darauf gelegt, dass, abhängig von den jeweiligen Einsatzanforderungen , Belastungsspitzen durch die Gewährung von Blockfreizeiten minimiert werden können. Die Fürsorgepflicht ist in der Organisations- und Führungskultur der Staatsregierung wie auch der Bayerischen Polizei verankert und gelebte Praxis. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Minderung von Belastungen und Stress unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Führungsaufgabe , Teil eines ständigen Prozesses in einer sich fortentwickelnden Organisation und letztlich insbesondere Teil des Selbstverständnisses der Bayerischen Polizei. Darüber hinaus sind einzelne Vorschläge Gegenstand laufender Beratungen in den zuständigen Gremien. So hat der Freistaat Bayern im Jahr 2013 die Idee wie der aufgegriffen, die Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Beliehene zu ersetzen. Der Bundesrat hat am 22.04.2016 beschlossen, eine entsprechende Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Die Bundesregierung hat daraufhin einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der das Anliegen des Bundesrates aufgreift, aber noch Änderungen in der Formulierung vorschlägt . Das weitere Gesetzgebungsverfahren im Bundestag ist abzuwarten. 2. Welche weiteren Entlastungsmaßnahmen wurden angedacht, letztendlich aber verworfen? a) Welche Argumente gaben hierfür den Ausschlag? Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage werden die hohen Belastungen für die Bayerische Polizei andauern . Insofern scheiden insbesondere die Reduzierung von Objekt- und Personenschutzmaßnahmen aus. Der Umfang dieser Maßnahmen beruht jeweils auf einer entsprechenden Gefährdungsbewertung. Weiterhin ist eine Reduzierung von außerbayerischen Einsätzen kein geeignetes Mittel, die bestehende Belastungssituation zu verringern. Die gegenseitige Unterstützung von Bund und Ländern zur Bewältigung größerer Einsatzlagen, die mit eigenen Kräften nicht zu bewältigen sind, ist unabdingbar. So wurde auch die Bayerische Polizei anlässlich des G7-Gipfels 2015 mit etwa 6.000 Einsatzkräften der Länder und des Bundes unterstützt. 3. Inwieweit sind die Mitarbeitervertretungen in diese Überlegungen mit eingebunden? Die Mitarbeitervertretungen werden nach den Regelungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) an den Entscheidungsprozessen beteiligt. 4. Ist der Staatsregierung bekannt, wie andere Bundesländer und der Bund versuchen, die Überbelastung ihrer Polizeibeamten zu mindern (wenn ja, bitte Nennung der Maßnahmen)? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Maßnahmen im Hinblick auf eine Anwendbarkeit auch in Bayern? Konkrete Einzelmaßnahmen anderer Länder und des Bundes sind dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht bekannt.