zwei iranische Nachrichtenagenturen. Wie die Agentur Fars berichtet, sollen die Raketen mit dem Satz „Israel muss ausradiert werden“ beschriftet gewesen sein. Ein hochrangiger Kommandeur der Revolutionswächter sagte, das Raketenprogramm des Landes sei gegen Israel gerichtet. „Wir haben unsere Raketen mit einer Reichweite von 2.000 Kilometern gebaut, um unseren Feind, das zionistische Regime, aus einer sicheren Entfernung treffen zu können“, zitierte die Agentur Isna den Brigadegeneral Amir Ali Hadschisadeh.“ (http://www.spiegel.de/politik/ausland/iran-meldet-weiterenraketentest -und-droht-israel-a-1081373.html) Zudem heißt es im Verfassungsschutzbericht 2015: „Ungeachtet des am 14. Juli 2015 in Wien unterzeichneten „Joint Comprehensive Plan of Action“ setzen iranische Stellen ihre illegalen proliferationsrelevanten Beschaffungsaktivitäten auf hohem Niveau fort.“ (https://www.verfassungsschutz .de/embed/vsbericht-2015.pdf) Vor diesem Hintergrund und insbesondere angesichts der Tatsache, dass Ministerpräsident Horst Seehofer in der Vergangenheit wiederholt betont hat, dass die Existenz und Sicherheit Israels „Teil unserer Staatsraison“ seien (http://www.bayern.de/eroeffnung-des-neuen-generalkonsulates -des-staates-israel/), frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Folgen hat die Aussage von Ministerpräsident Horst Seehofer („Existenz und Sicherheit Israels sind Teil unserer Staatsraison. Wir in Bayern und Deutschland setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Israel in Sicherheit leben können.“) für die Staatsregierung grundsätzlich im Hinblick auf die bayerisch-iranischen Beziehungen? 1.2 Welche Folgen hat die Aussage von Ministerpräsident Horst Seehofer („Existenz und Sicherheit Israels sind Teil unserer Staatsraison. Wir in Bayern und Deutschland setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Israel in Sicherheit leben können.“) für die Staatsregierung konkret bei Staatsbesuchen im Iran? 1.3 Inwiefern wurden die wiederholten Drohungen iranischer Vertreter gegenüber Israel im Rahmen der Staatsbesuche bayerischer Vertreterinnen und Vertreter im Iran konkret thematisiert bzw. kritisiert? 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über illegale proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten seitens iranischer Stellen in Bayern? 2.2 Welche Konsequenzen haben diese Erkenntnisse für die bayerisch-iranischen Beziehungen? 2.3 Inwiefern spielten diese Erkenntnisse bei den Gesprächen zwischen bayerischen und iranischen Vertreterinnen /Vertretern eine Rolle? 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Entwicklung der Menschenrechtslage im Iran (insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit, der Rechte von Frauen und Homosexuellen sowie hinsichtlich der Zahl der Todesurteile bzw. Exekutionen)? 17. Wahlperiode 22.12.2016 17/13965 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.09.2016 Bayerisch-iranische Beziehungen: Thematisierung der Menschenrechtslage und der wiederholten Drohungen gegenüber Israel Am 14. Juli 2015 haben sich die E3+3 Staaten (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und der Iran auf den Joint Comprehensive Plan of Action zur Beilegung des Streits um das iranische Nuklearprogramm geeinigt. Die Vereinbarung sieht, so das Auswärtige Amt, „technische Beschränkungen und Kontrollmechanismen vor, die gewährleisten, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient und nicht für die Entwicklung von Nuklearwaffen verwendet werden kann. Im Gegenzug sollen die seit 2006 gegen Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufgehoben werden“. Infolge des Abkommens hat sich insbesondere die Bayerische Staatsregierung darum bemüht, enge wirtschaftliche Beziehungen zum Iran zu knüpfen. Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres reiste die Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner Anfang September 2016 mit einer Wirtschaftsdelegation in den Iran. Ziel der Reise sei eine weitere Verbesserung der iranisch-bayerischen Beziehungen: „Wir brauchen eine stabile Partnerschaft auf der Basis von Zusammenarbeit und wachsendem persönlichen Vertrauen.“ (http://www. focus.de/regional/bayern/international-aigner-fliegt-mit-wirt schaftsdelegation-in-den-iran_id_5890299.html) Kritische Äußerungen von Ilse Aigner oder anderen Vertreterinnen /Vertretern der Staatsregierung zu Menschenrechtsverletzungen oder zu den wiederholten Drohungen aus dem Iran gegenüber Israel waren hingegen nicht zu vernehmen. Dabei gäbe es hierfür durchaus Anlass: So erklärte die Bundesregierung in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 6. Juli 2016 in der Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Besorgnis über die Lage der Menschenrechte im Iran: „Hoffnungen auf eine Besserung der Lage unter der Regierung Rouhani haben sich bislang nicht erfüllt. Insbesondere die hohe Zahl der Hinrichtungen, die im Jahr 2015 mit mindestens 765 eine neue Rekordhöhe erreicht hat, ist besorgniserregend.“ (http://www.volkerbeck.de/wp-content/ uploads/2016/08/060716-MF-57-MdB-Beck.pdf) Medienberichten zufolge hat der Iran darüber hinaus entgegen der UN-Resolution 2231, die Teheran aufruft, keine ballistischen Raketen zu starten, die zur Beförderung von Nuklearwaffen in der Lage sind, entsprechende Raketentests offenbar fortgesetzt: „Die Islamische Republik feuerte am Mittwoch nach eigenen Angaben zwei Geschosse ab, die Ziele in 1.400 Kilometer Entfernung trafen. Das melden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/13965 3.2 Inwiefern wurde die Menschenrechtslage im Iran im Rahmen der Staatsbesuche bayerischer Vertreterinnen und Vertreter im Iran konkret thematisiert bzw. kritisiert ? 3.3 Welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse über die Menschrechtslage im Iran grundsätzlich für die bayerisch-iranischen Beziehungen? Antwort des Staatsministers für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 28.10.2016 1.1 Welche Folgen hat die Aussage von Ministerpräsident Horst Seehofer („Existenz und Sicherheit Israels sind Teil unserer Staatsraison. Wir in Bayern und Deutschland setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Israel in Sicherheit leben können.“) für die Staatsregierung grundsätzlich im Hinblick auf die bayerisch-iranischen Beziehungen? 1.2 Welche Folgen hat die Aussage von Ministerpräsident Horst Seehofer („Existenz und Sicherheit Israels sind Teil unserer Staatsraison. Wir in Bayern und Deutschland setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Israel in Sicherheit leben können.“) für die Staatsregierung konkret bei Staatsbesuchen im Iran? Eine Diskussion des Themas „Existenz und Sicherheit Israels “ gegenüber politischen Repräsentanten ausländischer Regierungen (hier speziell des Irans) wird von der Staatsregierung vorrangig als Gegenstand der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland und damit als Aufgabe der Bundesregierung gesehen. Dies gilt unabhängig davon, dass natürlich auch die Staatsregierung zu diesen Fragen eine klare Position hat und diese an geeigneter Stelle auch zum Ausdruck bringt. Besuche von Ministerinnen und Ministern mit Fokus auf die von ihrem Ressort vertretenen fachlichen Themen und Anliegen mitreisender Delegationsmitglieder, die auf der ausländischen Seite auf entsprechende Fachminister oder Vertreter spezifischer Institutionen treffen, bieten in der Regel keinen geeigneten Rahmen für eine zielführende Ansprache solcher Themen. Was den Bereich der Wirtschaft betrifft, so verspricht sich die Staatsregierung hier von einem zunehmenden wirtschaftlichen Austausch einen vor allem mittel- bis langfristig wirksamen Beitrag zur Veränderung in der unserer Werthaltung entsprechenden Richtung. Speziell im Hinblick auf den Iran in der gegenwärtigen Situation sieht die Staatsregierung – im Einklang mit der Bundesregierung – in der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen, des damit verbundenen Austauschs und des positiven Beitrags zu Einkommen und Arbeitsplätzen im Iran, einen auch kurzfristig wirksamen und notwendigen Beitrag zur Stabilisierung der Reformkräfte im Land und damit zu einer Unterstützung der von der Staatsregierung vertretenen Positionen . 1.3 Inwiefern wurden die wiederholten Drohungen iranischer Vertreter gegenüber Israel im Rahmen der Staatsbesuche bayerischer Vertreterinnen und Vertreter im Iran konkret thematisiert bzw. kritisiert? Im Rahmen der Reise von Frau Staatsministerin Ilse Aigner gab es Begegnungen mit Ministern bzw. Vizeministern der Ressorts Energie, Industrie, dem stellvertretenden Leiter der Umweltbehörde sowie mit dem Vizegouverneur der Zentralbank und einer Reihe von Bankenvertretern. In den Gesprächen ging es ausschließlich um die Wiederaufnahme der Wirtschaftsbeziehungen, die Schaffung von Voraussetzungen für einen funktionierenden Zahlungsverkehr und die Unterstützung der Anliegen der mitgereisten Unternehmen gegenüber den fachlich zuständigen iranischen Stellen. Weitere Besuche von Kabinettsmitgliedern im Iran haben bislang nicht stattgefunden. 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über illegale proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten seitens iranischer Stellen in Bayern? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 2.2 Welche Konsequenzen haben diese Erkenntnisse für die bayerisch-iranischen Beziehungen? 2.3 Inwiefern spielten diese Erkenntnisse bei den Gesprächen zwischen bayerischen und iranischen Vertreterinnen/Vertretern eine Rolle? Da keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen (siehe Antwort zu Frage 2.1), erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2.2 und 2.3. 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Entwicklung der Menschenrechtslage im Iran (insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit, der Rechte von Frauen und Homosexuellen sowie hinsichtlich der Zahl der Todesurteile bzw. Exekutionen )? Der Staatsregierung liegen hierzu über Presseberichterstattung und andere öffentlich zugängliche Dokumente hinaus keine Erkenntnisse vor. 3.2 Inwiefern wurde die Menschenrechtslage im Iran im Rahmen der Staatsbesuche bayerischer Vertreterinnen und Vertreter im Iran konkret thematisiert bzw. kritisiert? 3.3 Welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse über die Menschrechtslage im Iran grundsätzlich für die bayerisch-iranischen Beziehungen? Die Antwort zu den Fragen 1.1, 1.2 und 1.3 gilt für die Thematisierung der Menschenrechtslage entsprechend.