Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 07.11.2016 1. Welche durch die Kommunen als sinnvoll erachteten Förderungen und Maßnahmen wurden durch die Gespräche evaluiert? Die Frage wird so verstanden, dass die Ergebnisse des Gesprächs mit kommunalen Vertretern wiedergegeben werden sollen. Bei dem Expertentreffen mit Vertretern von Kommunen und Verbänden am 17. März 2015 in Nürnberg wurde deutlich , dass Unterschiede zwischen Großstädten, Städten, urbanem und ländlichem Raum existieren. Auch innerhalb dieser Gruppen bestehen teilweise große Unterschiede im Hinblick auf Interesse, Betroffenheit und Bereitschaft zur Mitwirkung. Folgende Schlussfolgerungen waren Konsens zwischen den meisten der Beteiligten: • Elektromobilität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe , an der viele Akteure (Wirtschaft, Kommunen, Staat etc.) mitwirken müssen. Die meisten Kommunen sehen den Aufbau von Ladeinfrastruktur nicht als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. • Es besteht ein hoher Informationsbedarf zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Ergebnisse aus den Modellregionen - und Schaufensterprojekten wurden erörtert und könnten anderen Kommunen und Akteuren als Input dienen . • Eine Förderung von Ladeinfrastruktur wird von einem Teil der Kommunen als notwendig angesehen, soweit keine Geschäftsmodelle gefunden werden. Es wird auf die für einzelne Kommunen hohen Kosten für Anschaffung und Betrieb hingewiesen. Es sollte eine Teilung der Kosten zwischen den Akteuren erfolgen. • Notwendig ist die Beseitigung von Unsicherheiten, z. B. bei Steckern und sonstigen (rechtlichen) Rahmenbedingungen . Insbesondere eine Standardisierung bei der Bezahlung wird für erforderlich gehalten. 2. Welche Förderungen und Maßnahmen der kommunalen Ebene wurden davon bereits vorgenommen? Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) hat sich dafür eingesetzt, dass die Anliegen der kommunalen Vertreter aufgegriffen werden. So bietet die Projektleitstelle des bayerisch-sächsischen Schaufensters „Elektromobilität verbindet“ den Kommunen Hilfestellung beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an. So wurden verschiedene praxisgerechte Dokumente und Hilfsmittel speziell für Kommunen entwickelt (u. a. technische Mindestanforderungen, Steckbriefe zu Ladesäulen und 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/14053 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.09.2016 Ladestationen für Elektroautos In der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage mit der Drucksachennummer 17/5965 wird unter Frage 4, welche Förderung für die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Ladestationen für Elektroautos der Städte und Gemeinden die Staatsregierung vorsieht, auf das bayerischsächsische Schaufenster „Elektromobilität verbindet“ im März 2015 hingewiesen, bei dem u. a. kommunale Vertreter zu Gesprächen eingeladen wurden, um die An- und Herausforderungen der Kommunen in Erfahrung zu bringen und in einem weiteren Schritt die Kommunen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu unterstützen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche durch die Kommunen als sinnvoll erachteten Förderungen und Maßnahmen wurden durch die Gespräche evaluiert? 2. Welche Förderungen und Maßnahmen der kommunalen Ebene wurden davon bereits vorgenommen? 3. Was wird von der Staatsregierung außerdem unternommen , damit weitere Ladestationen für Elektroautos in Bayern installiert werden? 4. Wie viele Ladestationen für Elektroautos gibt es bereits in Bayern (bitte aufgeteilt nach Bezirken)? 5. Wie viele der in Bayern bereits vorhandenen Ladestationen werden mit umweltfreundlichem Strom aus Sonne, Wind oder Wasser versorgt? 6. Was wird seitens der Staatsregierung unternommen, dass bereits existierende Ladestationen mit umweltfreundlichem Strom versorgt werden, und was unternimmt die Staatsregierung dafür, dass bei dem Bau neuer Ladestationen auf dieses Kriterium Wert gelegt wird? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14053 Ladeinfrastrukturbetreibern, Bewertungskonzept für Ladeorte , e-Check Ladeinfrastruktur). In einer Veranstaltungsreihe „Kommunale Elektromobilität“ wurden 2016 unterschiedliche Teilaspekte der Elektromobilität (Ladesäulentechnik, Ladesäulenbetrieb, Elektromobilitätskonzepte) behandelt. Dabei haben u. a. Vertreter der Modellregionen ihre Erfahrungen weitergegeben. Zudem steht die Projektleitstelle den bayerischen Kommunen als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und wurde 2016 rund 20 Mal von Kommunen zu Fachpräsentationen und Vorträgen eingeladen. Das StMWi hat im Rahmen der Überarbeitung der Ladesäulenverordnung auf Bundesebene darauf hingewirkt, dass neben den Steckern auch Standards für Ad-hoc-Bezahlmöglichkeiten geschaffen werden. Auch hat sich das StMWi für die Beseitigung von Unsicherheiten im Energierecht (Ladepunkt ist Letztverbraucher und damit der Ladestationsbetreiber kein Energieversorger) und Steuerrecht (u.a. Befreiung von der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Laden am Arbeitsplatz) eingesetzt. Zusammen mit anderen betroffenen Ressorts der Staatsregierung wird darauf hingewirkt, dass die Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur verbessert werden (z. B. zuletzt gemeinsamer Bundesratsantrag von Bayern und Sachsen zur Änderung des WEG- und Mietrechts, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur im Gemeinschaftseigentum nicht zu behindern). Vor dem Hintergrund der fehlenden Informationen über vorhandene Ladeinfrastruktur in Bayern hat das StMWi 2015 den sogenannten Lade-Atlas Bayern (http://ladeatlas .elektromobilitaet-bayern.de) initiiert. Dieser soll u. a. Kommunen die Möglichkeit bieten, den Bestand an Ladeinfrastruktur zu sichten und einen Überblick über das Nutzungsverhalten und die Auslastung von Ladeinfrastruktur zu geben. Für den kommenden Doppelhaushalt 2017/18 hat das StMWi einen neuen Haushaltstitel angemeldet, aus dem – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – der Aufbau von Ladeinfrastruktur durch verschie denste Betreiber (darunter Kommunen) gefördert werden soll. 3. Was wird von der Staatsregierung außerdem unternommen , damit weitere Ladestationen für Elektroautos in Bayern installiert werden? Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, will die Staatsregierung – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag – in Ergänzung zur geplanten Förderung von Ladeinfrastruktur durch den Bund bayerische Haushaltsmittel für die Förderung des bedarfsgerechten und flächendeckenden Aufbaus öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern bereitstellen . Des Weiteren soll die Projektleitstelle des bayerischsächsischen Schaufensters „Elektromobilität verbindet“ in eine Kompetenzstelle Elektromobilität überführt werden, um Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur und der Einführung von Elektromobilität weiterhin zu unterstützen. 4. Wie viele Ladestationen für Elektroautos gibt es bereits in Bayern (bitte aufgeteilt nach Bezirken)? Vorbemerkung: Erst durch die am 17. März 2016 in Kraft getretene Ladesäulenverordnung (BGBl. I 2016 S. 457 ff.) haben Betreiber von Normal- und Schnellladeinfrastruktur die Pflicht, der Bundesnetzagentur In- bzw. Außerbetriebnahme von Ladepunkten mitzuteilen. Die Bundesnetzagentur plant, die eingehenden Daten jährlich in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Diese Anzeigepflicht gilt aber nur für ab diesem Zeitpunkt neu errichtete Ladesäulen, sodass derzeit keine offiziellen Angaben zur Anzahl und räumlichen Verteilung von bereits bestehenden Ladestationen zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der fehlenden Informationen über vorhandene Ladeinfrastruktur in Bayern hat das StMWi wie unter Frage 2 ausgeführt den Lade-Atlas Bayern initiiert. Damit wird das Ziel verfolgt, möglichst vollständige Informationen über die Ladeinfrastruktur in Bayern den potenziellen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber keine Pflicht für Ladeinfrastrukturbetreiber, ihre Lademöglichkeiten im Lade-Atlas Bayern anzugeben, und somit keine Garantie auf Vollständigkeit. Zum 27. September 2016 weist der Lade-Atlas Bayern den nachfolgend aufgeführten Stand an Ladestandorten nach Bezirken aus: Regierungsbezirk Ladeorte Anschlüsse Mittelfranken 134 219 Niederbayern 164 424 Oberbayern 428 705 Oberfranken 107 179 Oberpfalz 102 182 Schwaben 188 292 Unterfranken 129 210 1.252 2.211 5. Wie viele der in Bayern bereits vorhandenen Ladestationen werden mit umweltfreundlichem Strom aus Sonne, Wind oder Wasser versorgt? 6. Was wird seitens der Staatsregierung unternommen, dass bereits existierende Ladestationen mit umweltfreundlichem Strom versorgt werden, und was unternimmt die Staatsregierung dafür, dass bei dem Bau neuer Ladestationen auf dieses Kriterium Wert gelegt wird? Gewöhnlich werden Ladestationen aus dem elektrischen Netz mit Strom versorgt. Das elektrische Netz in Bayern ist Teil des europäischen Verbundnetzes (ENTSO-E-Netz). Eine Zuordnung von Energieträgern/Energiequellen ist in elektrischen Netzen aus physikalischen Gründen nur zu erzeugten , nicht aber zu verbrauchten Strommengen möglich. Informationen zu nicht-netzgekoppel ten Ladestationen liegen nicht vor.