Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 07.11.2016 Zu 1. bis 5.: Das Programm startete am 18. Oktober 2016. Seit diesem Zeitpunkt können die Unternehmen ihre Anträge über das Onlineformular bei den Regierungen stellen. Die Richtlinie ist auf dem Portal www.digitalbonus.bayern eingestellt. Zu 6.: Das neue Förderprogramm wird den Unternehmen beim Einstieg in neue digitale Geschäftsmodelle helfen. Gefördert werden digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit im Unternehmen. Der Digitalbonus bietet dafür drei Varianten. • Der DIGITALBONUS STANDARD erlaubt eine Förderung bis zu 10.000 Euro. Er wird als Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit gewährt. • Der DIGITALBONUS PLUS ist ein Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Nach einer vertieften Prüfung können bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Die beiden Zuschussvarianten sind als klassische Anteilsfinanzierung ausgestaltet. Der Fördersatz beträgt 50 % oder 30 %, je nachdem, ob es sich um ein kleines oder ein mittleres Unternehmen handelt. • Neben diesen Zuschüssen oder in Kombination mit diesen können im Rahmen des Programms auch DIGITAL- KREDITE über die LfA-Förderbank im Hausbankverfahren gewährt werden. Zinsverbilligte Darlehen bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro sind hier möglich. Detaillierte Informationen sind unter www.digitalbonus. bayern abrufbar. 17. Wahlperiode 16.12.2016 17/14055 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Lotte, Annette Karl, Natascha Kohnen, Bernhard Roos SPD vom 26.09.2016 Förderprogramm „Digitalbonus“– IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen Der Freistaat Bayern plant, einen Digitalbonus einzuführen, um kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und ihnen die Nutzung moderner und sicherer IT-Systeme, digitaler Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Was ist der aktuelle Stand bei der Einführung des Förderprogramms ? 2. Warum kann der Digitalbonus bisher noch nicht in Anspruch genommen werden? 3. Bis wann plant die Staatsregierung die endgültige Einführung des Förderprogramms? 4. Aus welchem Grund liegt bisher noch keine Richtlinie für die Vergabe des Digitalbonus in den drei Varianten (Standard , Plus und Kredit) vor? 5. Bis wann plant die Staatsregierung, diese Richtlinie einzuführen ? 6. Nach welchen Kriterien soll der Digitalbonus in den drei Varianten erfolgen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.