Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn, Dr. Paul Wengert SPD vom 05.09.2016 Probleme bei der Bergrettung durch Abzug der Bundeswehr -SAR-Hubschrauber Seit November 1961 beteiligt sich die Bundeswehr vom Standort Landsberg aus an Bergrettungseinsätzen in den bayerischen Alpen. Ihre SAR (Search and Rescue – Suchund Rettungsdienst)-Hubschrauber haben seither in bester Zusammenarbeit mit der Bergwacht im Bayerischen Roten Kreuz zahlreichen Menschen das Leben gerettet, viele Verletzte geborgen sowie Wanderer und Sportler in den Bergen aus ausweglosen Situationen befreit. Dieser lebensrettende Einsatz der Bundeswehr – im Inneren – wird nicht nur von der Bergwacht und allen anderen an diesen Rettungseinsätzen beteiligten Organisationen, sondern von der gesamten Gesellschaft hoch geschätzt. Nach Medienberichten will die Bundeswehr ihren SAR- Hubschrauber vom Fliegerhorst Penzing bei Landsberg am Lech bis Ende des Jahres nach Niederstetten in Baden- Württemberg verlegen. Damit würde sich die Anflugzeit in Teile der bayerischen Alpen deutlich verlängern; möglicherweise wären die SAR-Einsätze sogar infrage gestellt. Das reißt eine Lücke, die vor dem Hintergrund steigender Einsatzzahlen dringend geschlossen werden muss. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die SAR-Hubschrauber der Bundeswehr nachtflugfähig sind, also sieben Tage die Woche rund um die Uhr zum Einsatz kommen können. Das trifft auf andere Rettungshubschrauber nicht zu. Zudem soll der bisher eingesetzte, bestens bewährte Hubschraubertyp Bell UH1-D noch in diesem Jahr außer Dienst gestellt werden, möglicherweise ohne dass ein gebirgstauglicher Ersatz zur Verfügung steht. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass der SAR-Hubschrauber vom Standort Penzing bei Landsberg nach Baden-Württemberg verlegt werden soll? b) Wann wurden Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck über diesen Sachverhalt persönlich informiert? c) Wann genau hat die Staatsregierung seit Bekanntwerden dieser Verlegung welche Maßnahmen und Schritte gegenüber Bundesregierung und Bundeswehr unternommen, um den SAR-Hubschrauber für Bergrettungseinsätze am Standort Penzing zu halten? 2. a) Wie viele Hubschraubereinsätze fanden bei der Bergrettung in den Jahren 2013 bis 2015 statt? b) Wie verteilen sich diese Einsätze der letzten drei Jahre auf die verschiedenen beteiligten Hubschrauber? c) Welche der beteiligten Hubschrauber sind schlechtwetter - und nachtflugfähig? 3. a) Um wie viele Minuten verlängert sich die Anflugzeit durch die Verlegung nach Baden-Württemberg für Einsätze im bisherigen Einsatzgebiet nach Erkenntnissen der Staatsregierung (bitte nach Landkreisen bzw. Gebirgsregionen gegliedert)? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die o. g. Verlängerung der Anflugzeit unter dem Blickwinkel der Anforderungen bei der Bergrettung? c) Was hat die Staatsregierung bis dato konkret unternommen , um die durch die geplante Verlegung entstehenden „regionaler Lücken“ bei der Hubschrauberrettung im Gebirge zu schließen (bitte konkrete Maßnahme mit Datum auflisten)? 4. a) Welche weiteren speziellen Vorteile und Fähigkeiten hat der SAR-Hubschrauber der Bundeswehr, die bei anderen Rettungshubschraubern nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen, nach Kenntnissen der Staatsregierung? b) Welche der o.g. Einsätze der letzten drei Jahren erforderten die speziellen Fähigkeiten des Bundeswehr- SAR-Hubschraubers? c) Wie will die Staatsregierung die durch einen Abzug des SAR-Hubschraubers aus Penzing entstehende mögliche Lücke bei Bergrettungseinsätzen mit Blick auf dessen spezielle Fähigkeiten schließen? 5. a) Wann wird der bisher eingesetzte, bewährte Hubschraubertyp Bell UH1-D nach den derzeitigen Erkenntnissen der Staatsregierung außer Dienst gestellt ? b) Durch welches Hubschraubermodell soll er nach Informationen der Staatsregierung ersetzt werden? c) Welche Alternativen sieht die Staatsregierung für Bergrettungseinsätze der Bundeswehr zum Hubschrauber NH90, dem von erfahrenen Bergrettern eine fehlende Eignung, vor allem wegen des sog. Downwash, nachgesagt wird? 6. a) Haben sich an der Bergrettung beteiligte Organisationen aufgrund der o. g. geplanten Verlegung des SAR- Hubschraubers und der Außerdienststellung des Bell UH1-D an die Staatsregierung gewandt? b) Wenn ja, wann war das jeweils (bitte mit Auflistung der Organisation und des Datums)? c) Wenn ja, welchen Inhalt hatten die o. g. Stellungnahmen ? 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die zukünftige Entwicklung der Hubschraubereinsätze bei der Bergrettung ein? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.01.2017 17/14060 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14060 b) Werden die Anforderungen an die Bergrettung aus Sicht der Staatsregierung in den nächsten Jahren steigen ? c) Wenn ja, welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür ? 8. a) Wie finanziert sich die Bergrettung in Bayern derzeit? b) Hält die Staatsregierung diese Finanzierung für ausreichend , auch angesichts zukünftiger Entwicklungen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.11.2016 Vorbemerkung zur Antwort des Staatsministeriums des Innern , für Bau und Ver- kehr (als Bestandteil der Antwort): Da die Fragen Belange der Bergwacht Bayern und der Bundeswehr berühren, hat das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr die Landesleitung der Bergwacht Bayern und das Landeskommando Bayern um Stellungnahme zu den sie betreffenden Fragen gebeten. Das Landeskommando Bayern hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich der Wissen- stand des Landeskommandos Bayern wiedergegeben ist. Informationen mit einem höheren Detaillierungsgrad müssten über eine Anfrage beim Bundesministerium der Verteidigung angefordert und der entsprechende Zeitvorlauf dafür einkalkuliert werden. Allgemein hat das Landeskommando Bayern zudem auf Folgendes hingewiesen: Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr hat die Bundeswehr einen nationalen Such- und Rettungsdienst (SAR) für Luftfahrzeuge eingerichtet. Hauptaufgabe der SAR-Hubschrauber der Bundeswehr ist es, in Not befindliche Luftfahrzeuge zu suchen, deren Insassen zu retten und – im Rahmen der Möglichkeiten – Post und Fracht zu bergen. Die Aufgabe Luftrettung einschließlich der Bergrettung ist nicht originärer Auftrag der SAR-Hubschrauber und wird subsidiär bei Bedarf im Rah- men der Nothilfe durchgeführt. Die Dichte des in Bayern aufgebauten Luftret- tungsnetzes hat die Bedeutung der SAR-Hubschrauber für die Luftrettung in Bay- ern deutlich verringert. So verfügt die Luftrettung in Bayern auch über Hubschrau- ber, die für die Bergrettung speziell ausgestattet sind. 1. a) Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass der SAR-Hubschrauber vom Standort Penzing bei Landsberg nach Baden-Württemberg verlegt werden soll? Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Rüdiger Wolf hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2010 Staatsminister Joachim Herrmann darüber informiert, dass die Bundeswehr mit Wirkung vom 1. Januar 2011 Anpassungen im Bereich des Such- und Rettungsdienstes (SAR) vornehmen und damit der Betrieb des SAR-Kommandos Ingolstadt endgültig eingestellt wird, aber das SAR-Kommando Penzing erhalten bleibt. In einem von Staatsminister Joachim Herrmann schon am 27. Juli 2010 mit dem Inspekteur der Luftwaffe geführten Gespräch hatte der Inspekteur bereits signalisiert, dass der Standort Penzing aufgrund seiner Bindung an den Transall-Betrieb voraussichtlich zumindest bis zum Jahr 2020 bestehen bleiben soll. Anlässlich eines Berichts der Süddeutschen Zeitung vom 7. Februar 2011 mit der Überschrift „Fliegerhorst Penzing droht das Aus“ hat Staatsminister Joachim Herrmann erneut mit einem Schreiben vom 10. Februar 2011 den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung Christian Schmidt um aktuelle Informationen zum weiteren Bestehen des SAR-Kommandos Penzing gebeten . In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass das SAR-Kommando Penzing für Bayern ein wichtiger Partner in der Luftrettung ist, wenn ein Hubschrauber des öffentlichen Luftrettungsdienstes zum Beispiel aufgrund anderweitiger Einsatzbindung nicht zur Verfügung steht. In besonderem Maße sind die Bundeswehrhubschrauber aus Penzing eine zuverlässige Unterstützung der Einsatzkräfte der Bergwacht bei Notfällen im bayerischen Alpenraum. Bayern hat daher ein großes Interesse daran, dass es sich weiterhin auf die wertvolle Unterstützung der Bundeswehr an diesem Standort verlassen kann. Staatsminister Joachim Herrmann hat deshalb den Parlamentarischen Staatssekretär Christian Schmidt um Unterstützung in seinem Bemühen um eine Aufrechterhaltung des SAR-Kommandos Penzing gebeten. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt hat mit Schreiben vom 27. Mai 2011 Staatsminister Joachim Herrmann geantwortet, dass er zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zum Standort Penzing im Rahmen der weiteren Bundeswehrplanung treffen kann. Über die nun noch für das Jahr 2016 angesetzte Verlegung wurde die Staatsregierung nicht direkt informiert. Erst anlässlich der Presseberichterstattung hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr am 8. September 2016 auf telefonische Nachfrage beim Presseoffizier Penzing die Information erhalten, dass die Einsatzgruppe SAR zum 24. September 2016 komplett aufgelöst und der SAR- Auftrag künftig von Niederstetten in Baden-Württemberg aus wahrgenommen wird. Staatsminister Joachim Herrmann hat sich daher mit einem Schreiben vom 21. Oktober 2016 an die Bundesministerin der Verteidigung Frau Dr. Ursula von der Leyen gewandt und erneut sein Bedauern über den Abzug des SAR-Hubschraubers aus Penzing sowie seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass er aus dem Bundesministerium der Verteidigung keine weiteren Informationen zur Zukunft des SAR-Kommandos Penzing bekommen und nun erst aus der Presse von der unmittelbaren Schließung erfahren hat. Staatsminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass zwar aufgrund der zahlreich zur Verfügung stehenden Hubschrauber von Luftrettungsdienst und Polizeien durch die Schließung des SAR-Kommandos Penzing keine unmittelbare Lücke in die bayerische Gebirgsluftrettung gerissen wird. Es wäre aber dennoch für die Patientinnen und Patienten vorteilhaft, wenn weiterhin ein für Einsätze in der Gebirgsluftrettung geeigneter SAR- Hubschrauber der Bundeswehr an einem Standort, der nahe am bayerischen Alpenraum liegt, verfügbar wäre. Außerdem hat Staatsminister Joachim Herrmann darum gebeten, rechtzeitig über den Zeitpunkt der Außerdienststellung des bislang zur Aushilfe in der Gebirgsluftrettung eingesetzten SAR-Hubschraubertyps Bell UH-1D sowie eine Entscheidung über ein Nachfolgemodell unterrichtet zu werden. Drucksache 17/14060 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wann wurden Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck über diesen Sachverhalt persönlich informiert? Siehe Antwort zu Frage 1 a. c) Wann genau hat die Staatsregierung seit Bekanntwerden dieser Verlegung welche Maßnahmen und Schritte gegenüber Bundesregierung und Bundeswehr unternommen, um den SAR-Hubschrauber für Bergrettungseinsätze am Standort Penzing zu halten? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. a) Wie viele Hubschraubereinsätze fanden bei der Bergrettung in den Jahren 2013 bis 2015 statt? Die Bergwacht Bayern hat dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr folgende Zahlen vorgelegt: Bergrettungseinsätze mit Hubschraubern im Jahr 2013: 1.470 Bergrettungseinsätze mit Hubschraubern im Jahr 2014: 1.271 Bergrettungseinsätze mit Hubschraubern im Jahr 2015: 1.509 b) Wie verteilen sich diese Einsätze der letzten drei Jahre auf die verschiedenen beteiligten Hubschrauber ? Die Bergwacht Bayern hat dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr folgende Zahlen vorgelegt: Jahr 2013: Rettungshubschrauber aus Bayern: 995 Rettungshubschrauber aus anderen Bundesländern: 33 Polizeihubschrauberstaffel Bayern: 81 Bundeswehr-SAR Penzing: 72 Bundeswehr-SAR Ingolstadt: 1 Bundespolizei-SAR: 8 Hubschrauber aus Österreich: 279 Hubschrauber aus der Schweiz: 1 Jahr 2014: Rettungshubschrauber aus Bayern: 833 Rettungshubschrauber aus anderen Bundesländern: 22 Polizeihubschrauberstaffel Bayern: 108 Bundeswehr-SAR Penzing: 72 Bundeswehr-SAR Ingolstadt: 0 Bundespolizei-SAR: 5 Hubschrauber aus Österreich: 230 Hubschrauber aus der Schweiz: 1 Jahr 2015: Rettungshubschrauber aus Bayern: 981 Rettungshubschrauber aus anderen Bundesländern: 19 Polizeihubschrauberstaffel Bayern: 130 Bundeswehr-SAR Penzing: 73 Bundeswehr-SAR Ingolstadt: 1 Bundespolizei-SAR: 6 Hubschrauber aus Österreich: 298 Hubschrauber aus der Schweiz: 1 c) Welche der beteiligten Hubschrauber sind schlechtwetter- und nachtflugfähig? Einen Allwetterhubschrauber, der bei jedem Wetter fliegen kann, gibt es nicht. Schlechtes Wetter kann für jeden Hubschrauber dazu führen, dass er einen Einsatz nicht sofort durchführen kann. In Bayern gibt es drei Hubschrauber des öffentlichen Luftrettungsdienstes, die rund um die Uhr betrieben werden: • ITH Christoph München (Standort: Universitätsklinikum München-Großhadern) • ITH Christoph Regensburg (Standort: Universitätsklinikum Regensburg) • ITH Christoph Nürnberg (Standort: Flughafen Nürnberg) Auch die Polizeihubschrauberstaffel Bayern, die Bundespolizeifliegerstaffel Oberschleißheim und die Bundeswehr- SAR-Hubschrauber fliegen nachts. Die beteiligten Rettungshubschrauber der anderen Länder sind nicht nachtflugtauglich. Die Hubschrauber der REGA aus der Schweiz werden grundsätzlich auch nachts eingesetzt. Zu den verschiedenen österreichischen Hubschraubern liegen im Einzelnen keine Erkenntnisse über einen Nachtflugbetrieb vor. Die am häufigsten eingesetzten österreichischen Hubschrauber stehen aktuell nicht in der Nacht zur Verfügung. 3. a) Um wie viele Minuten verlängert sich die Anflugzeit durch die Verlegung nach Baden-Württemberg für Einsätze im bisherigen Einsatzgebiet nach Erkenntnissen der Staatsregierung (bitte nach Landkreisen bzw. Gebirgsregionen gegliedert)? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu Folgendes mitgeteilt: Die Anflugzeit eines SAR-Hubschraubers hängt zum einen vom Hubschraubertyp und dessen Fluggeschwindigkeit und zum anderen von äußeren Einflussfaktoren wie Wetter und Zuladung ab. Aufgrund der offenen Auswahlentscheidung für den Ersatz der Bell UH-1D kann derzeit keine quantitative Aussage zu den zu erwartenden Anflugzeiten getätigt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verlängerung von Anflugwegen für Südbayern gegenüber der Bell UH-1D durch deutlich höhere Fluggeschwindigkeiten der modernen Hubschrauber nur reduziert auf die Anflugzeit auswirken wird. Im Gegenzug werden sich Anflugwege und Anflugzeiten für den nordbayerischen Raum durch die Verlegung deutlich verkürzen. Ergänzend hat die Bergwacht Bayern dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung der Anflug mit dem derzeitigen Hubschrauber Bell UH-1D von etwa 30 Minuten auf 90 Minuten ansteigen wird. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die o. g. Verlängerung der Anflugzeit unter dem Blickwinkel der Anforderungen bei der Bergrettung? Siehe Antwort zu Frage 3 c. c) Was hat die Staatsregierung bis dato konkret unternommen , um die durch die geplante Verlegung entstehende „regionaler Lücken“ bei der Hubschrauberrettung im Gebirge zu schließen (bitte konkrete Maßnahme mit Datum auflisten)? Sowohl das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als auch die Bergwacht Bayern bedauern es, dass die Bundeswehr als bewährter Partner nicht mehr im bisherigen Umfang Hubschrauber für den Einsatz in der Gebirgsluftrettung zur Verfügung stellen kann. Aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr hat sich durch die Verlegung jedoch keine Lücke aufgetan. Auch die Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14060 Bergwacht Bayern hat dazu in einer Internetmeldung vom 9. September 2016 dargestellt, dass sich durch die Verlagerungen gewisse Verschiebungen, jedoch keine Lücken ergeben. Die Gebirgsluftrettung ist weiterhin sichergestellt. Die Bergwacht Bayern, die Durchführenden des öffentlichen Luftrettungsdienstes in Bayern, Landes- und Bundespolizei und ebenfalls die Bundeswehr arbeiten auch künftig über den bei der Bergwacht Bayern angesiedelten Fachbeirat Gebirgsluftrettung eng zusammen. 4 a) Welche weiteren speziellen Vorteile und Fähigkeiten hat der SAR-Hubschrauber der Bundeswehr, die bei anderen Rettungshubschraubern nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen, nach Kenntnissen der Staatsregierung? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu Folgendes mitgeteilt: Die SAR-Hubschrauber der Bundeswehr verfügen über eine für die Hauptaufgabe ‚Suche von in Not befindlichen Luftfahrzeugen und Rettung ihrer Insassen‘ angepasste Ausstattung, die im Wesentlichen aus den Komponenten Suchausstattung (Funkpeiler), medizinische Ausstattung und Rettungswinde besteht. Für den Luftrettungsdienst sind davon die Anteile medizinische Ausstattung und Rettungswinde nutzbar. Diese beiden Ausstattungsanteile sind auch im zivilen Luftrettungswesen verfügbar, je nach Einsatzgebiet mit oder ohne Rettungswinde. Die Bergwacht Bayern hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf den Vorteil hingewiesen, dass es für SAR-Hubschrauber ohne anderen Einsatzauftrag unproblematischer ist, längere Zeit im Einsatzgebiet zu verweilen, um beispielsweise auf ein wettertechnisch günstigeres Einsatzfenster zu warten. Hingegen gehört die Suche nach seit längerer Zeit abgängigen Personen grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich der Rettungshubschrauber, da sie für Folgeeinsätze wieder zur Verfügung stehen müssen. Für längere Suchflüge ist ein Polizeihubschrauber oder ein Bundeswehrhubschrauber heranzuziehen. b) Welche der o. g. Einsätze der letzten drei Jahre erforderten die speziellen Fähigkeiten des Bundeswehr -SAR-Hubschraubers? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu mitgeteilt, dass keiner der Einsätze die speziellen Fähigkeiten des Bundeswehr- SAR-Hubschraubers erfordert hat. c) Wie will die Staatsregierung die durch einen Abzug des SAR-Hubschraubers aus Penzing entstehende mögliche Lücke bei Bergrettungseinsätzen mit Blick auf dessen spezielle Fähigkeiten schließen? Siehe Antwort zu Frage 3 c und Frage 4 b. 5. a) Wann wird der bisher eingesetzte, bewährte Hubschraubertyp Bell UH-1D nach den derzeitigen Erkenntnissen der Staatsregierung außer Dienst gestellt ? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu mitgeteilt, dass nach seiner Kenntnis die Bell UH-1D über den 31. Dezember 2016 hinaus noch für maximal 30 Monate genutzt werden soll. b) Durch welches Hubschraubermodell soll er nach Informationen der Staatsregierung ersetzt werden ? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu mitgeteilt, dass ihm derzeit nicht bekannt ist, ob seitens des Bundesministeriums der Verteidigung eine abschließende Entscheidung zum Nachfolgemodell getroffen worden ist. c) Welche Alternativen sieht die Staatsregierung für Bergrettungseinsätze der Bundeswehr zum Hubschrauber NH90, dem von erfahrenen Bergrettern eine fehlende Eignung, vor allem wegen des sog. Downwash, nachgesagt wird? Das Landeskommando Bayern hat dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dazu mitgeteilt, dass nach seinem Kenntnisstand die Bundeswehr beabsichtigt, den Hubschraubertyp NH90 für den Auftrag SAR nicht zu nutzen, sondern für diese Aufgabe einen anderen Typ zu beschaffen. 6. a) Haben sich an der Bergrettung beteiligte Organisationen aufgrund der o.g. geplanten Verlegung des SAR-Hubschraubers und der Außerdienststellung des Bell UH-1D an die Staatsregierung gewandt? Nein. b) Wenn ja, wann war das jeweils (bitte mit Auflistung der Organisation und des Datums)? Entfällt. c) Wenn ja, welchen Inhalt hatten die o. g. Stellungnahmen ? Entfällt. 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die zukünftige Entwicklung der Hubschraubereinsätze bei der Bergrettung ein? Die Bergwacht Bayern hat dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr mitgeteilt, dass sie weiterhin eine leicht steigende Entwicklung der Einsatzzahlen von Rettungshubschraubern erwartet. Diese Entwicklung entspricht den allgemeinen Einsatzzahlen, die sich wiederum entsprechend der jährlich leicht steigenden Besucherzahlen in den Alpen verhalten. b) Werden die Anforderungen an die Bergrettung aus Sicht der Staatsregierung in den nächsten Jahren steigen? c) Wenn ja, welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür? Nach Einschätzung der Bergwacht Bayern werden die Anforderungen an die Bergrettung in Bayern auch in den kommenden Jahren steigen, denn der Fremdenverkehr in Bayern wird weiterhin stark beworben und entwickelt. Je erfolgreicher sich der Tourismus darstellt, umso höher werden die Anforderungen und Ansprüche an die Bergrettung. 8. a) Wie finanziert sich die Bergrettung in Bayern derzeit ? Die Antwort auf diese Frage kann dem Internetauftritt der Bergwacht Bayern entnommen werden: Die Bergwacht Bayern ist dem Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes zugeordnet und somit ein Teil ei- Drucksache 17/14060 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 ner Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bergwacht Bayern verwaltet ihre Finanzen innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes eigenständig. Sie hat einen jährlichen Gesamtaufwand von etwa 9,2 Millionen Euro. Nur etwa ein Drittel dieses Aufwands wird den betroffenen Personen in Rechnung gestellt. Gemäß Artikel 24 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ist sie verpflichtet, Benutzungsentgelte für ihre Leistungen zu verlangen. Ein weiteres Drittel stellt der Freistaat Bayern für die Beschaffung der Einsatzfahrzeuge, Kommunikations - und anderweitigen Rettungsmittel zur Verfügung . Der Restbetrag finanziert sich über Spenden an die 116 Bergwachten. In Absprache der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern wird ein jährlicher Refinanzierungsbedarf von 3.400.000 Euro angenommen. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der zu erwartenden Einsätze geteilt und dann der jeweils betroffenen Person oder deren Versicherung in Form von sogenannten „Einsatzpauschalen “ in Rechnung gestellt. Die Höhe der Einsatzpauschale richtet sich nach dem Aufwand und kann 234 Euro, 490 Euro oder 980 Euro betragen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern. b) Hält die Staatsregierung diese Finanzierung für ausreichend, auch angesichts zukünftiger Entwicklungen ? Ja. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14060