Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 06.09.2016 Floßschifffahrt und Naturschutz an der Isar Im Bereich der Isar zwischen Wolfratshausen und München hat die Floßfahrt lange Tradition. Die Isar ist in diesem Bereich aber auch Teil des Naturschutzgebietes „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“ und des Fauna-Flora- Habitat (FFH)-Schutzgebietes „Oberes Isartal“. 13 Tier- und Pflanzenarten aus dem Anhang II der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, wie zum Beispiel der Huchen, kommen hier vor. Auf Anhang II der FFH-Richtlinie sind „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“, aufgelistet. Verschiedene Entwicklungen bei kommerziellen Vergnügungs -Floßfahrten werfen Fragen nach der Einhaltung von Rechtsnormen und Vorgaben des Naturschutzes im Bereich der Isar auf. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Isar-Floßfahrt in den letzten 15 Jahren auf der Strecke zwischen Wolfratshausen und München entwickelt hat (Anzahl der Anbieter, Anzahl der Fahrten am Tag, im Monat, im Jahr, Anzahl der beförderten Personen)? 2. a) Wie wird sichergestellt, dass die in § 2 genannten Schutzzwecke der Naturschutzgebiets-Verordnung „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“ und die Schutzziele des FFH-Gebiets (unter anderem Sicherung seltener Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften ) nicht durch die Floßschifffahrt verletzt werden ? b) Welche konkreten Auflagen werden diesbezüglich erlassen ? 3. a) Auf welche Art und Weise werden im Rahmen von Genehmigungen zur Floßfahrt festgesetzte Auflagen überprüft? b) Wie oft geschieht dies? c) Wie wird konkreten Hinweisen von Bürgern nachgegangen ? 4. a) Wie oft wurde in den letzen 10 Jahren ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? b) Wie oft wurden in dem genannten Zeitraum Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen § 7 i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung, der ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro vorsieht, erlassen (bitte um Nennung der Höhe des Bußgeldbescheids, der ausstellenden Behörde und des Datums des Erlasses)? 5. a) Welche Eingriffe in das Naturschutzgebiet zur Befahrbarkeit der Isar wurden in den letzten 10 Jahren von den Flößereien oder durch von ihnen beauftragte Unternehmen vorgenommen (bitte um Nennung der exakten Stelle, der genauen Art der Maßnahme, Datum der Maßnahme)? b) Bei wie vielen dieser Eingriffe wurde vorab eine Genehmigung erteilt? 6. a) Welche FFH-Verträglichkeitsprüfungen bezüglich der Eingriffe wurden in den letzten 10 Jahren durchgeführt ? b) Zu welchem Ergebnis kamen diese? c) Wenn keine Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, warum geschah dies nicht? 7. a) Wie werden die Eingriffe dokumentiert? b) Wie kann erfasst werden, wie durch die Summierung der Eingriffe Lebensraumtypen und Fischfauna beeinträchtigt werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.11.2016 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Isar- Floßfahrt in den letzten 15 Jahren auf der Strecke zwischen Wolfratshausen und München entwickelt hat (Anzahl der Anbieter, Anzahl der Fahrten am Tag, im Monat, im Jahr, Anzahl der beförderten Personen)? Isar-Floßfahrten auf der Strecke zwischen Wolfratshausen und München werden von drei Flößereibetrieben durchgeführt . Die Anzahl der Isar-Floßfahrten hat sich nach Auskunft der Regierung von Oberbayern in den letzten 15 Jahren tendenziell leicht vermindert: Anzahl der Fahrten im Jahr (von Anfang Mai – Mitte September ): 2000: 857 2001: 834 2002: 767 2003: 817 2004: 779 2005: 725 2006: 713 2007: 713 2008: 870 2009: 619 2010: 540 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.01.2017 17/14091 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14091 2011: 760 2012: 707 2013: 674 2014: 752 2015: 762 2016: 632 Es werden durchschnittlich 40 Personen pro Fahrt befördert. 2. a) Wie wird sichergestellt, dass die in § 2 genannten Schutzzwecke der Naturschutzgebiets-Verordnung „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“ und die Schutzziele des FFH-Gebiets (unter anderem Sicherung seltener Pflanzengesellschaften und Tiergemeinschaften) nicht durch die Floßschifffahrt verletzt werden? Die rechtmäßige Ausübung der Floßfahrt ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG-VO) „Isar auen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“ von den Verboten nach § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. § 4 NSG-VO ausgenommen. Durch die Floßfahrt selbst ist nach Auskunft der Regierung von Oberbayern nicht mit Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Oberes Isartal“ zu rechnen. Hierdurch sind i. d. R. weder die Dynamik des Gewässers noch das Schutzgut Huchen und Groppe betroffen. Bei Maßnahmen zur Sicherstellung der Flößbarkeit bzw. aus Verkehrssicherungsgründen (z. B. Kiesumverlagerung, Beseitigung eines Wurzelstocks) beantragen die Flößer die konkret beabsichtigten Arbeiten beim jeweils zuständigen Landratsamt (LRA) Bad Tölz oder München. Die Landratsämter überprüfen das beantragte Vorhaben auf die FFH-Verträglichkeit, das LRA Bad Tölz auch auf die Vereinbarkeit mit der NSG-VO (der Landkreis München liegt nicht im Geltungsbereich der NSG-VO). Im Rahmen der Prüfung werden grundsätzlich das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt (WWA), die Naturschutzbehörden, die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern, die örtlichen Fischereiberechtigten und anerkannte Naturschutzverbände beteiligt. b) Welche konkreten Auflagen werden diesbezüglich erlassen? Grundsätzlich sind die Maßnahmen auf den geringstmöglichen Umfang zu beschränken und durch fachkundige Personen , insbesondere einen Isar-Ranger bzw. ein Fachbüro zu begleiten; es dürfen grundsätzlich nur vorhandene Zufahrten genutzt und technisch einwandfreie Geräte verwendet werden. Die Durchführung von Maßnahmen ist mittels Fotoaufnahmen zu dokumentieren und die Dokumentation vorzulegen. Darüber hinaus werden für den jeweiligen Einzelfall ggf. weitere notwendige Auflagen in die behördliche Entscheidung aufgenommen. 3. a) Auf welche Art und Weise werden im Rahmen von Genehmigungen zur Floßfahrt festgesetzte Auflagen überprüft? Die vom zuständigen LRA Bad Tölz erteilten Genehmigungen zur Floßfahrt gem. Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) enthalten wasserwirtschaftliche und sicherheitsrechtliche Auflagen. Überprüfungen dieser Auflagen erfolgen stichprobenartig oder aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden. b) Wie oft geschieht dies? 2016 wurden seitens des zuständigen LRA Bad Tölz zwei unangekündigte, nicht anlassbezogene Überprüfungen durchgeführt. c) Wie wird konkreten Hinweisen von Bürgern nachgegangen ? Gehen Beschwerden von Bürgern ein, wird diesen durch Ortseinsichten von WWA und LRA nachgegangen bzw. es werden Stellungnahmen der betroffenen Flößereibetriebe eingeholt. Die Flößereibetriebe werden ggf. auf die Vorgaben hingewiesen und zu einer ordnungsgemäßen Ausübung der Flößerei angehalten. 4. a) Wie oft wurde in den letzen 10 Jahren ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? Im Jahr 2016 wurden vom LRA Bad Tölz sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Verfahren sind nicht bekannt. b) Wie oft wurden in dem genannten Zeitraum Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen § 7 i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr.8 der Verordnung, der ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro vorsieht, erlassen (bitte um Nennung der Höhe des Bußgeldbescheids , der ausstellenden Behörde und des Datums des Erlasses)? Bisher wurden vom LRA Bad Tölz keine Bußgeldbescheide erlassen, da die Verfahren derzeit noch nicht abgeschlossen sind. 5. a) Welche Eingriffe in das Naturschutzgebiet zur Befahrbarkeit der Isar wurden in den letzten 10 Jahren von den Flößereien oder durch von ihnen beauftragte Unternehmen vorgenommen (bitte um Nennung der exakten Stelle, der genauen Art der Maßnahme, Datum der Maßnahme)? Im Landkreis München, der sich nicht im Bereich der NSG- VO „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“, sondern des FFH-Gebietes „Oberes Isartal“ befindet, sind Maßnahmen ausschließlich im Bereich Georgenstein erforderlich. Im Einzelnen handelt es sich nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern um folgende Maßnahmen (die genauen Daten der Antragstellung sind im Folgenden aufgeführt, soweit sie der Regierung von Oberbayern vorlagen): – Antrag 26.04.2007 auf Verlagerung von Kies im Gewässerbett . Stelle gegenüber dem Georgenstein in einer Länge von 15 m und Breite von 8 m, 100 m³ (Hydraulikbagger ), Zufahrt über das Baierbrunner Wehr. – Antrag per Fax 04.06.2007 auf Umlagerung von Kies auf einer Länge von 10 m im Bereich des Georgensteins. Durchführung der Maßnahme am 05.06.2007 entsprechend den Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde (uNB). – Antrag 21.04.2008 auf Umlagerung von Kies in einem Bereich mit einer Größe von 8 x 10 m (50 m³) gegenüber dem Georgenstein mit Abgabe des Kieses in die Isar (Hydraulikbagger ). Beabsichtigte Durchführung 28.04.2008. – Jährlich wiederkehrende Maßnahmen: Gehölzentnahmen am Prallhang (Georgenstein, Westufer) bzw. Entnahme von Gehölzen, welche umzustürzen drohen oder in die Fahrgasse hineinragen. Durchführung durch den Drucksache 17/14091 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 jeweiligen Eigentümer und Information der uNB (Hinweis auf Artenschutz). – 19.04.2013 Ankündigung gegenüber WWA: Entfernung von Treibholz vom Georgenstein mit Schreitbagger, um die Floßgasse freizuhalten (Verkehrssicherungsmaßnahme ). – Antrag 13.01.2014 auf Kiesumbettung weiter südlich des Georgensteins und Uferverbau mit Wurzelstöcken am Prallufer (Bereich der Hangabbrüche und unterspülten Buchen und Fichten am Westufer) nach Ortseinsicht am 13.01.2014 mit WWA und uNB. Die Antragsunterlagen sind nicht vollständig bzw. überschreiten die Grenze des „Unterhalts“ zum „Gewässerausbau“. – Erneuter Antrag 10.03.2014, nur auf Kiesumlagerung reduziert . Ablehnungsbescheid 27.10.2014 LRA München, da Unterlagen nicht vorgelegt wurden. – Antrag 13.03.2015 mit geforderten Unterlagen (vollständig am 15.04.2015) auf Vertiefung einer bestehenden Wasserrinne. Fluss-km 164,0. Länge 80 m, Breite 12 m, 300–400 m³. Lage südlich der „Georgsinsel“. Erteilung Erlaubnis nach Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) „Isartal“ mit Bescheid vom 21.04.2015. – Antrag 15.02.2016 mit geforderten Unterlagen auf Vertiefung einer bestehenden Wasserrinne. Fluss-km 164,0. Länge 80 m, Breite 12 m, 200–300 m³. Erteilung Erlaubnis nach LSG-VO „Isartal“ mit Bescheid vom 25.02.2016. Im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen wurden im Naturschutzgebiet , das im Bereich der Isar auch FFH-Gebiet ist, folgende Maßnahmen durchgeführt: 2006: – 3 Maßnahmen bei Flusskilometer (Fkm) 175,4: Umlagerungen von Kies am 27.02.2006, 21.04.2006 und 16.07.2006 – 1 Maßnahme bei Fkm 176,2: Umlagerungen von Treibholz (Bäume) und Kies am 21.04.2006 2007: – 1 Maßnahme bei Fkm 175,4: Umlagerung von Kies am 23.04.2007–2008: – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,4: Umlagerungen von Kies, Treibholz und Wurzelstöcken am 21.04.2008 und 06.08.2008 – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,6: Umlagerungen von Treibholz, Kies und Wurzelstöcken am 21.04.2008 und 06.08.2008 2009: – 5 Maßnahmen bei Fkm 175,6: Umlagerungen von Kies und Wurzelstöcken am 05.06.2009, 10.06.2009, 17.06.2009, 15.07.2009 und 12.08.2009 – 1 Maßnahme bei Fkm 175,2: Umlagerungen von Kies und Wurzelstöcken am 15.07.2009 2010: – 1 Maßnahme bei Fkm 175,2: Umlagerung von Kies am 08.03.2010 – 1 Maßnahme bei Fkm 175,0: Umlagerung von Kies am 30.06.2010–2011: – 1 Maßnahme bei Fkm 176,0: Umlagerungen von Kies und Treibholz am 17.03.2011 – 1 Maßnahme bei Fkm 175,2: Umlagerung von Kies am 04.05.2011 – 1 Maßnahme bei Fkm 176,4: Umlagerungen von Kies und Wurzelstöcken am 09.06.2011 2012: – 1 Maßnahme bei Fkm 175,6: Umlagerungen von Kies und eines Wurzelstocks am 05.07.2012 2013: – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,6: Umlagerungen von Treibholz und Kies am 03.05.2013 und 01.07.2013 – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,2: Umlagerungen von Treibholz und Kies am 05.04.2013 und 02.05.2013 2014: – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,4: Umlagerungen von Kies und Treibholz am 17.02.2014 und am 30.04.2014 2015: – 1 Maßnahme bei Fkm 175,6: Umlagerungen von Kies und Treibholz am 06.03.2015 – 2 Maßnahmen bei Fkm 175,2: Umlagerungen von Kies, Steinen und eines Wurzelstocks am 20.05.2015 und 07.07.2015 2016: – 3 Maßnahmen bei Fkm 176,0: Umlagerungen von Kies, Bäumen und Wurzelstöcken am 26.04.2016, 28.06.2016 und 08.07.2016 – 1 Maßnahme bei Fkm 174,5: Umlagerung eines Wurzelstocks und von Kies am 24.08.2016 b) Bei wie vielen dieser Eingriffe wurde vorab eine Genehmigung erteilt? Im Bereich des Landkreises München wurden alle Eingriffe von den Flößereibetrieben vorab angezeigt und mit dem WWA und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Im Bereich des Landkreises Bad Tölz wurde eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Im Übrigen wurden behördliche Zustimmungen ausgesprochen oder Vorhaben abgelehnt. 6. a) Welche FFH-Verträglichkeitsprüfungen bezüglich der Eingriffe wurden in den letzten 10 Jahren durchgeführt? b) Zu welchem Ergebnis kamen diese? c) Wenn keine Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden, warum geschah dies nicht? Die Durchführung der FFH-Vorprüfung ergab nach Auskunft der Regierung von Oberbayern jeweils keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen Erhaltungszielen . Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung war daher nicht erforderlich. 7. a) Wie werden die Eingriffe dokumentiert? Seit 2015 findet im Bereich des Landkreises München bei allen Maßnahmen immer eine ökologische Baubegleitung durch ein Fachbüro statt. Die Maßnahmen werden dokumentiert und die Dokumentation wird den Behörden vorgelegt . Auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird in Zukunft ein externer Sachverständiger eines Umweltfachbüros eingesetzt werden, um eine noch bessere Dokumentation zu erreichen. b) Wie kann erfasst werden, wie durch die Summierung der Eingriffe Lebensraumtypen und Fischfauna beeinträchtigt werden? Die Eingriffe werden dokumentiert. Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) erfolgt ein regelmäßiges Monitoring der Isar, um die Entwicklung des ökologischen Zustandes der Isar festzustellen. Hierbei wird auch der Zustand der Fischfauna berücksichtigt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14091