Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 06.10.2016 Förderung Reduzierung der Milcherzeugung Zur Erhöhung des Milchpreises werden Milchviehbetriebe finanziell unterstützt, wenn diese für einen bestimmten Zeitraum weniger Milch abliefern, als mit ihrer Anzahl an Großvieheinheiten möglich wäre. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ab welcher Anzahl an Großvieheinheiten kann ein Betrieb von dieser Förderung der Mengenreduzierung profitieren? 2. a) Für welchen Zeitraum? b) In welchem Prozentsatz muss eine solche Mengenreduzierung erfolgen, damit sie gefördert wird? 3. Wie viele Milchviehbetriebe gibt es in Bayern, welche weniger als 50 und weniger als 30 Großvieheinheiten in ihrem Betrieb haben (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.11.2016 Zu 1.: Die Förderung ist nicht an eine bestimmte Anzahl an Großvieheinheiten gebunden. Von der Förderung können alle Milcherzeuger profitieren, die ihre Liefermengen in einem bestimmten 3-Monats-Zeitraum im Vergleich zu einem Bezugszeitraum um mindestens 1 500 kg reduzieren wollen. Zu 2. a): Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich vier Zeiträume vor: Antragsrunde Bezugszeitraum Verringerungszeitraum 1 01.10.2015 –31.12.2015 01.10.2016 – 31.12.2016 2 01.11.2015 –31.01.2016 01.11.2016 – 31.01.2017 3 01.12.2015 –29.02.2016 01.12.2016 – 28.02.2017 4 01.01.2017 –31.03.2017 01.01.2017 – 31.03.2017 Da bereits in der zweiten Antragsrunde das EU-weit zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 150 Mio. € deutlich überzeichnet war, entfallen die dritte und vierte Antragsrunde . Zu 2. b: Die EU-Vorgaben sehen keinen Prozentsatz vor, zu dem eine Mengenreduzierung erfolgen muss, um grundsätzlich eine Beihilfe erhalten zu können. Es ist lediglich eine Mindestantragsmenge von 1 500 kg festgelegt. Zu 3.: Die im Rahmen der Viehbestandserhebung durch das Bayerische Landesamt für Statistik erhobenen Daten beziehen sich auf Tierarten und nicht auf Großvieheinheiten. Eine Einteilung in die Größenklasse weniger als 30 Kühe ist ebenfalls nicht vorgesehen. Für die Beantwortung der Frage werden deshalb hilfsweise die vorhandenen Daten (Stand Mai 2016) zu Beständen mit weniger als 20 Milchkühen und weniger als 50 Milchkühen herangezogen. Die Zahlen sind in folgender Tabelle dargestellt: Regierungsbezirk Anzahl der Milchviehbetriebe mit weniger als 20 Milchkühen Anzahl der Milchviehbetriebe mit weniger als 50 Milchkühen Oberbayern 3.147 8.026 Niederbayern 1.707 3.650 Oberfranken 827 1.646 Mittelfranken 943 1.882 Unterfranken 344 609 Oberpfalz 1.558 3.451 Schwaben 1.853 5.223 Bayern gesamt 10.379 24.487 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.01.2017 17/14093 Bayerischer Landtag