Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2016 Kredite GWC-AG Bad Endorf Die GWC-AG Bad Endorf ist zu 75 % im Gemeindebesitz, die restlichen Geschäftsanteile sind Privat- und Streubesitz. Für den Umbau der Thermengebäude vor ca. 10 Jahren wurden Kredite aus öffentlicher Hand aufgenommen. Bei einem Übergang an die GWC sollen diese Verbindlichkeiten ebenfalls auf die GWC übergehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch derzeit die Verbindlichkeiten aus diesen Kreditaufnahmen sind? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, ob diese Kredite zu bleibenden Konditionen an den Käufer GWC übergehen , obwohl der Kreditnehmer nun keine Kommune mehr ist? 3. a) Haftet die Gemeinde Bad Endorf auch nach dem Übergang der Thermen in eine Aktiengesellschaft für den Ausfall der Kredite (z. B. bei Insolvenz der Thermen)? b) Ist der Staatsregierung bekannt, inwiefern die Anteilseigner der übrigen 25 Prozent haften? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.11.2016 Vorbemerkung: Die Gesundheitswelt Chiemgau AG (GWC AG) befindet sich im Mehrheitsbesitz (ca. 76 %) der Marktgemeinde Bad Endorf . 26,3 % der Aktien besitzt die Marktgemeinde unmittelbar , 50,00 % besitzt die Stiftung „Gesundheitswelt Chiemgau “ Bad Endorf GmbH, die wiederum zu 100 % von der Marktgemeinde gehalten wird. Die übrigen 23,7 % der Aktien befinden sich im Streubesitz. Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Endorf hat am 27.10.2015 beschlossen, die Entflechtung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Markt und der GWC AG zu prüfen und einen entsprechenden Entflechtungsprozess vor allem in Bezug auf die Grundstückssituation, die komplex ist, weil sie durch unterschiedliche Eigentumsverhältnisse, Bestellung von Erbbaurechten und Pachtverträge geprägt wird, einzuleiten. Hierbei ist unter anderem auch die Veräußerung der Therme an die GWC AG (das Grundstück steht im Eigentum der GWC AG; die Therme wurde auf der Grundlage eines Erbbaurechts vom Markt Bad Endorf errichtet ), geplant. Dies war bereits Gegenstand einer Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Claudia Stamm betreffend „Immobiliengeschäfte der Marktgemeinde Bad Endorf“ vom 10.06.2016, die Fragestellungen zu der Neustrukturierung der Beteiligungsunternehmen der Gemeinde Bad Endorf und unter anderem auch zum Verkauf der vorgenannten Thermen-Grundstücke der Gemeinde beinhaltete (LT-Drs. 17/12814 vom 14.10.2016). Zu 1.: Zum Stichtag 31.12.2016 belaufen sich die Verbindlichkeiten der Marktgemeinde Bad Endorf aus insgesamt sieben Darlehensverträgen, die für den Umbau der Therme aufgenommen worden sind, auf 7.616.099,00 Euro zuzüglich Vorfälligkeiten für sechs Darlehen in Höhe von 1.367.704,00 Euro. Zu 2. und 3. a)–b): Die der Schriftlichen Anfrage zugrunde liegende Prämisse, dass „bei einem Übergang an die GWC (…) diese Verbindlichkeiten ebenfalls auf die GWC übergehen“ sollen, ist nicht zutreffend. Die GWC AG tritt in keine Darlehensverträge ein, die der Markt Bad Endorf abgeschlossen hat. Kreditnehmer bleibt der Markt Endorf. Die Verbindlichkeiten aus den Darlehensverträgen sollen vom Markt Bad Endorf aus den Erlösen des Entflechtungsprozesses abgelöst werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.01.2017 17/14099 Bayerischer Landtag