Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.10.2013 Unterrichtsausfall an Bayerns Gymnasien Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist derzeit der Unterrichtsausfall an Bayerns Gymnasien? 1.1 Wie viele Stunden sind im Durchschnitt in den vergangenen drei Jahren ausgefallen (absolut und relativ)? 1.2 Wie erklären sich die jeweiligen Veränderungen? 2. Wie wird der Ausfall erhoben? 2.1 Wie viele Schulen liegen über dem bayerischen Durch- schnitt? 2.2 Mit welchen Konsequenzen müssen Schulen rechnen, die angeben, über dem bayerischen Durchschnitt zu liegen? 3. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass die Meldungen der Schulen aus Angst vor Konsequenzen nicht geschönt werden? 3.1 Welche Anreize bzw. Vorteile sollen Schulen dazu bewegen , die faktischen Ausfallzahlen zu melden, auch wenn sie möglicherweise über dem Durchschnitt liegen ? 3.2 Hat möglicherweise auch das Ministerium daran Interesse , geschönte, unter dem realen Ausfall liegende Zahlen zu bekommen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.11.2013 1. Wie hoch ist derzeit der Unterrichtsausfall an Bayerns Gymnasien? Im vergangenen Schuljahr 2012/13 betrug an den staatlichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 5 bis 10) in Bayern der Anteil der Unterrichtsstunden, die ersatzlos ausgefallen sind, insgesamt 2,5 % der gemäß Stundenplan vorgesehenen Stunden. 1.1 Wie viele Stunden sind im Durchschnitt in den vergangenen drei Jahren ausgefallen (absolut und relativ )? Im Schuljahr 2012/13 (Erhebungszeitraum: KW 38 in 2012 bis KW 30 in 2013) sind von insgesamt 11.960.101 gemeldeten Unterrichtstunden 304.606 ersatzlos ausgefallen. Dabei wurde, um die Ergebnisse des Unterrichtsausfalls über mehrere Jahre vergleichen zu können, der hochwasserbedingte Unterrichtsausfall in den Kalenderwochen 23 und 24 im Juni 2013 nicht in die Auswertung miteinbezogen. In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 (vor Januar 2012) wurde der Unterrichtsausfall am Gymnasium anhand einer repräsentativen Stichprobenerhebung ermittelt, weswegen eine absolute Anzahl an ausgefallenen Unterrichtsstunden in diesen Schuljahren nicht angegeben werden kann. Relativ ergibt sich für den Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden 3,9 % im Schuljahr 2010/11 und 2,9 % im Schuljahr 2011/12. Die Daten der Erhebung haben gezeigt, dass in zahlreichen Stunden, die nicht nach Stundenplan gehalten werden, sonstige schulische Veranstaltungen wie Studienfahrten, Exkursionen oder Sportveranstaltungen durchgeführt werden ; zweifelsfrei sind auch solche Veranstaltungen für die Entwicklung der jungen Menschen wichtig, machen auch das Profil des Gymnasiums aus und müssen daher einen angemessenen Platz im Schulalltag haben. Als weitere Besonderheiten im Bereich des Gymnasiums sind im Zusammenhang mit dem Thema Unterrichtsausfall die mündlichen Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen und die Abiturprüfungen (hierbei insbesondere die Kolloquiumsprüfungen) zu nennen. 1.2 Wie erklären sich die jeweiligen Veränderungen? Beim Gymnasium konnte der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts in den letzten drei Schuljahren kontinuierlich reduziert werden. Dies ist sowohl dem Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte vor Ort als auch den durch das Staatsministerium zugewiesenen Aushilfsmitteln und Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung sowie nicht zuletzt dem Einstieg in die integrierte Lehrerreserve an 25 ausgewählten Gymnasien im Schuljahr 2012/13 zu verdanken. Zum Schuljahr 2013/14 wurde die integrierte Lehrerreserve flächende- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2014 17/141 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/141 ckend eingeführt, allerdings noch in reduziertem Umfang. Hierfür erhielt jede Schule im Schnitt zehn Wochenstunden zusätzlich. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird dann für die integrierte Lehrerreserve ca. eine volle Stelle pro Schule zur Verfügung stehen. 2. Wie wird der Ausfall erhoben? Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Unterrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/06 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt . Seit dem Schuljahr 2010/11 werden dabei in einer repräsentativen Stichprobe über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Kenngrößen zum Unterrichtsausfall erhoben. Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde die Erhebung auf sämtliche staatlichen Gymnasien ausgeweitet. Als Bezugsgröße für den Anteil ausgefallener Unterrichtsstunden werden stets die im gesamten Erhebungszeitraum gemäß Stundenplan regulär zu unterrichtenden Stunden herangezogen. Ausgehend vom Anteil derjenigen Lehrerstunden , die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht so erteilt werden konnten wie im Stundenplan vorgesehen, umfasst die Quote des ersatzlosen Unterrichtsausfalls ausschließlich diejenigen Stunden, die nicht durch organisatorische Maßnahmen oder Vertretungen aufgefangen werden konnten. 2.1 Wie viele Schulen liegen über dem bayerischen Durchschnitt? Im Schuljahr 2012/13 lagen von den 313 staatlichen Gymnasien insgesamt 131 Schulen über dem Durchschnittswert. 2.2 Mit welchen Konsequenzen müssen Schulen rechnen , die angeben, über dem bayerischen Durchschnitt zu liegen? Bereits während des gesamten Schuljahres werden alle staatlichen Gymnasien von der jeweils zuständigen MBDienststelle hinsichtlich der Vermeidung von Unterrichtsausfall beraten. Im Falle eines vorübergehenden Anstiegs des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts an einer Schule wird vonseiten der MB-Dienststelle das Gespräch mit der örtlichen Schulleitung gesucht, gemeinsame Ursachenforschung betrieben und versucht, eine möglichst effektive individuelle Strategie zur Vermeidung von weiterem Unterrichtsausfall zu finden. Die Schulen haben zu keinem Zeitpunkt mit negativen „Konsequenzen“ zu rechnen; ihnen stehen im Gegenteil zu jedem Zeitpunkt Ansprechpartner sowohl an der jeweils zuständigen MB-Dienststelle als auch im Staatsministerium zur Verfügung, um das gemeinsame Ziel möglichst geringen Unterrichtsausfalls zu erreichen. 3. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass die Meldungen der Schulen aus Angst vor Konsequenzen nicht geschönt werden? 3.1 Welche Anreize bzw. Vorteile sollen Schulen dazu bewegen, die faktischen Ausfallzahlen zu melden, auch wenn sie möglicherweise über dem Durchschnitt liegen? 3.2 Hat möglicherweise auch das Ministerium daran Interesse, geschönte, unter dem realen Ausfall liegende Zahlen zu bekommen? Die Beamten des Freistaates Bayern unterliegen der Wahrheitspflicht . Aus diesem Grund dürfen die Meldungen der Schulen zum Unterrichtsausfall keine absichtlich unrichtig angefertigten Daten enthalten. Die Schulaufsichten überprüfen die Meldungen und halten bei Unstimmigkeiten Rücksprache mit den Schulen. Das Ministerium ist ausschließlich an wahrheitsgemäß übermittelten Angaben interessiert, denn nur so kann die reale Situation an den Schulen vor Ort sachgerecht eingeschätzt werden und eine entsprechende Unterstützung der Schulen stattfinden.