Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 07.10.2016 Schulbücher für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Schulbücher und Unterrichtsmaterialien gibt es speziell für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen (bitte aufgeschlüsselt nach dem Bedarf von gehörlosen, blinden, geistig, körperlich oder lernbehinderten Kindern)? 2. Wann stehen die entsprechenden Schulbücher für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen im Schuljahr 2016/17 zur Verfügung? 3. Warum kommt es immer wieder zu Verzögerungen (z.T. bis Weihnachten und länger) bei der Ausgabe der entsprechenden Schulbücher? 4. Was unternimmt die Staatsregierung, dass der Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung an Regelschulen nicht schon in den ersten Wochen aufgrund fehlender Unterrichtsmaterialien leidet und die Kinder gegenüber ihren Mitschülern ins Hintertreffen geraten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.11.2016 Zu 1. bis 4: Grundsätzlich obliegt die Anschaffung von lernmittelfreien Schulbüchern den einzelnen Schulen selbst. Über den Einsatz der Bücher entscheidet die jeweilige Lehrkraft in Zusammenarbeit bzw. mit Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes. In den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, sprachliche Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung sowie emotional-soziale Entwicklung wird nach den Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet. Schüler in Inklusion an allgemeinen Schulen erhalten deshalb die Schulbücher der allgemeinen Schule, ggf. ergänzt durch technische Hilfsmittel und adaptiert entsprechend den notwendigen bzw. behinderungsspezifischen Erfordernissen. Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung werden an allgemeinen Schulen je nach individuellem Förderbedarf ganz oder teilweise zieldifferent unterrichtet. Entsprechend dem jeweiligen Förderplan werden bei der Förderung dieser Schüler sowohl Schulbücher aus dem Katalog der in Bayern zugelassenen Schulbücher der allgemeinen Schulen als auch zugelassene Bücher , die sich z. B. auf den Lehrplan im Förderschwerpunkt Lernen beziehen, verwendet. Eine Übersicht über die in den einzelnen Schularten bzw. Förderschwerpunkten zugelassenen Lernmittel findet sich auf der Homepage des Staatministeriums (https://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-undschulleben /lernmittel.html). Für Schüler mit Blindheit und Sehschädigung steht das Angebot der „Bayerischen Medienabteilung für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit und Seheinschränkungen“ (mediablis ) der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte zur Verfügung. Ziel der Bayerischen Medienabteilung ist es, in allen Schularten und in verschiedenen Jahrgangsstufen Texte, Schulbücher sowie spezifische Lehr- und Lernmaterialien anzubieten. Dem Staatsministerium ist es ein großes Anliegen, diesen Service nutzerfreundlich und für einen begleitend unterstützenden Unterricht aufrechtzuerhalten. Es obliegt der Zusammenarbeit zwischen allgemeiner Schule und Mobilem Sonderpädagogischen Dienst, eine Auswahl an dringend notwendigen adaptierten Unterrichtsmaterialien anzufordern. Die mediablis-Stelle kann jedoch nicht ad hoc alle eingehenden Aufträge umsetzen. Eine breite Vielfalt verschiedenster genutzter Unterrichtswerke verteilt über alle Schularten , geänderte oder überarbeitete Auflagen der jeweiligen Schulbücher und nicht zuletzt die Weiterentwicklung der Lehrpläne führt zu einem hohen Bedarf an transkribierten Schulbüchern. Alle in Bayern zugelassenen Schulbücher im Vorfeld komplett zu übertragen, ist somit nicht möglich. Es bleibt daher nur, einzelne Bücher bei konkretem Bedarf zu übertragen, dies beansprucht wegen des Aufwands jedoch grundsätzlich gewisse Zeit. Aufgrund des am 03.12.2014 zwischen dem Land Hessen und dem Verband Bildungsmedien e.V. geschlossenen Vertrags über den erleichterten Zugang von blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zu Inhalten von Unterrichtswerken, dem Bayern mit Verwaltungsvereinbarung vom 24.03.2015 beigetreten ist, ist neuerdings auch eine Versorgung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler mit Schulbuchdateien im PDF-Format möglich. Die Versorgung der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erfolgt in Bayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben über mediablis in München, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz über das Medienzentrum des Bildungszentrums für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg sowie für den Regierungsbezirk Unterfranken über das Medienzentrum des Blindeninstituts in Würzburg. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.01.2017 17/14156 Bayerischer Landtag