Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 21.10.2016 Einheimischenmodelle Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens wegen deutscher Einheimischenmodelle ? 2. Was hat die Staatsregierung seit dem Treffen von Staatsminister Joachim Herrmann mit Vertretern der EU-Kommission, über das die Staatsregierung am 23. Juni 2015 berichtet hat, weiter unternommen, um eine Lösung im Sinne der bayerischen Kommunen herbeizuführen ? 3. a) Welche Städte und Gemeinden in Bayern haben seit 2013 Einheimischenmodelle neu aufgelegt? b) Wie viele Grundstücke wurden in den Jahren seit 2013 im Rahmen von Einheimischenmodellen verkauft? c) Hat sich in diesem Zeitraum der Anteil von Grundstücken , die im Rahmen von Einheimischenmodellen verkauft wurden, am Gesamtmarkt für Baugrundstücke verändert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.11.2016 Zu 1. und 2.: In einem Gespräch von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann mit der stellvertretenden Generaldirektorin der Generaldirektion „Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU“, Frau Irmfried Schwimann, und Carsten Bermig, dem für Deutschland zuständigen Mitglied des Kabinetts von Elżbieta Bienkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), das Ende April in Brüssel stattfand, wurden Möglichkeiten für eine Lösung des Streits zwischen der Kommission, dem Bund und Bayern zu dem Vertragsverletzungsverfahren wegen Einheimischenmodellen von Kommunen erneut eingehend erörtert. Die Kommission hielt grundsätzlich an ihrer Haltung fest, dass eine vergünstigte Vergabe von Baugrundstücken an Ortsansässige einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den Binnenmarkt darstelle. Herr Staatsminister Joachim Herrmann stellte dieser Position das Verhandlungsangebot gegenüber, die Vergabe von Grundstücken auf Grundlage eines Kriterienkatalogs zu regeln , der den Ortsbezug z. B. durch soziales Engagement in einer Kommune herstellt und der eine Priorisierung der Vergabekriterien vornimmt. Dabei sollen die Kommunen auch Entscheidungsspielräume erhalten. Wie die Europäische Kommission die Frage der inhaltlichen Ausgestaltung von Einheimischenmodellen konkret beurteilen wird, ist noch nicht endgültig abzusehen. Die Staatsregierung wird sich weiterhin für die europarechtskonforme Berücksichtigung der Ortsansässigkeit bei der Vergabe von Grundstücken einsetzen und den Weg eines koordinierten Vorgehens in dieser Sache mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Europaabgeordneten weiter verfolgen. Zu 3. a–c: Daten hierzu liegen nur bis zum Jahr 2013 vor (vgl. Anlage ). Entsprechende Daten für den Zeitraum seit 2013 liegen nicht vor. Aufgrund des sehr hohen Abfrageaufwandes wurde von einer Erhebung im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage, bei der letztlich alle 2.056 Gemeinden in Bayern angefragt werden müssten, abgesehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2017 17/14288 Bayerischer Landtag