gebracht wird, ohne es auf die Strahlenbelastung zu untersuchen? b) Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die zurzeit übliche Überprüfung ausreichend ist bzw. angesichts hoher Belastungen speziell bei Wildschweinen eine flächendeckende Untersuchung notwendig wäre? c) Nach welchen Kriterien werden die Stichproben zur Untersuchung ausgewählt? 6. a) Welche der Messstellen für die Radioaktivitätsüberwachung des Jagdverbandes wurden mit Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des damaligen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz finanziert? b) Wie hoch war die Förderquote? c) In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Haushaltsmittel aufgewendet? 7. Wurden die Messstationen der Bayerischen Staatsforsten mit Haushaltsmitteln finanziert? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie wird kontrolliert, ob zu hoch belastetes Fleisch von Wildschweinen in den Handel gelangt? Die Verantwortung dafür, dass in Verkehr gebrachte Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, liegt in der Verantwortung des Inverkehrbringers (Lebensmittelunternehmer , Jäger). Dazu werden die Messeinrichtungen der Qualifizierten Messstellen für die Radioaktivitätsmessung, die die Jäger im Rahmen ihrer Eigenkontrolluntersuchungen betreiben, jährlich von einer amtlichen Stelle auf richtige Funktionsweise hin geprüft. Zusätzlich erfolgen amtliche stichprobenartige Kontrollen von Wildschweinen auf eine Kontamination mit Radiocäsium. b) Wie viele Kontrollen diesbezüglich gab es in den letzten 5 Jahren? c) Wie viele Betriebe wurden dazu in den letzten 5 Jahren kontrolliert? Seit 2012 wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung 633 Wildschweinproben untersucht. Die Proben werden üblicherweise im Rahmen von Betriebskontrollen von 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14309 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2016 Radioaktiv kontaminiertes Wildschwein in Bayern Deutschland wurde durch den Reaktorunfall von Tschernobyl sehr unterschiedlich betroffen. Vor allem Gebiete in Süddeutschland sind stark belastet. Das sind die Gegenden, bei denen es während des Durchzugs der radioaktiven Luftmassen geregnet hat. Als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl wird heute noch das langlebige Radionuklid Cäsium-137 gefunden, das aufgrund seiner physikalischen Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seit dem Reaktorunfall bis heute in etwa zur Hälfte zerfallen ist. Dies belastet vor allem Wildbret und bestimmte wild wachsende Speisepilze. Wenn jemand gern Pilze oder Wildbret verzehrt, sollte er darauf achten, selbst erlegtes Wildbret oder selbst gesammelte Pilze nicht in übermäßigen Mengen zu verzehren. Wenn er diese Produkte aus dem Handel bezieht, gilt der Grenzwert von 600 Bq/kg. Bei Wildbret z. B. von Wildschweinen wird die Strahlenbelastung von Messstellen der Jäger durchgeführt. Die Jäger müssen sicherstellen, dass alles Wildbret, das in den Handel gelangt, den Grenzwert von 600 Bq/kg nicht überschreitet. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie wird kontrolliert, ob zu hoch belastetes Fleisch von Wildschweinen in den Handel gelangt? b) Wie viele Kontrollen diesbezüglich gab es in den letzten 5 Jahren? c) Wie viele Betriebe wurden dazu in den letzten 5 Jahren kontrolliert? 2. a) Wie viele Verstöße gegen geltendes Recht wurden bei den Kontrollen entdeckt? b) Wie viele dieser Verstöße wurden nach Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als fahrlässig eingestuft ? 3. a) Wie viele Verstöße waren bußgeldbewehrt? b) Wie hoch waren die verhängten Bußgelder in den einzelnen Fällen? c) Wie viele dieser Verstöße wurden als vorsätzlich eingestuft ? 4. a) Wurden dabei auch strafbewehrte vorsätzliche Verstöße entdeckt? b) Wenn ja, wie viele? 5. a) Kann noch von einem fahrlässigen Verfahren ausgegangen werden, wenn Schwarzwild aus bekanntermaßen hoch belasteten Landkreisen in den Verkehr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14309 der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde entnommen. 2. a) Wie viele Verstöße gegen geltendes Recht wurden bei den Kontrollen entdeckt? In dem genannten Zeitraum lagen vier Proben von Wildbret, das sich im Handel befand, über dem EU-weit geltenden zulässigen Höchstgehalt von 600 Bq/kg. Es handelte sich um Höchstgehaltsüberschreitungen. Insgesamt lag die Beanstandungsquote somit bei 0,6 %. b) Wie viele dieser Verstöße wurden nach dem Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als fahrlässig eingestuft? 3. a) Wie viele Verstöße waren bußgeldbewehrt? b) Wie hoch waren die verhängten Bußgelder in den einzelnen Fällen? In zwei Fällen wurde ein Fahrlässigkeitsvorwurf nicht erhoben . In einem Fall liegt noch keine abschließende Bewertung vor. In einem Fall läuft ein Ordnungswidrigkeiten- Verfahren. c) Wie viele dieser Verstöße wurden als vorsätzlich eingestuft? Ein Verstoß wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zunächst als vorsätzlich eingestuft und an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gemäß § 43 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde abgegeben. Das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . 4. a) Wurden dabei auch strafbewehrte vorsätzliche Verstöße entdeckt? b) Wenn ja, wie viele? Bisher wurden derartige Verstöße nicht nachgewiesen. 5. a) Kann noch von einem fahrlässigen Verfahren ausgegangen werden, wenn Schwarzwild aus bekanntermaßen hoch belasteten Landkreisen in den Verkehr gebracht wird, ohne es auf die Strahlenbelastung zu untersuchen? Eine mögliche Belastung kann sowohl zwischen den Landkreisen als auch innerhalb eines Landkreises stark variieren . Der Schuldvorwurf ist daher stets im konkreten Einzelfall zu prüfen. b) Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die zurzeit übliche Überprüfung ausreichend ist bzw. angesichts hoher Belastungen speziell bei Wildschweinen eine flächendeckende Untersuchung notwendig wäre? Es liegt in der Verantwortung des Inverkehrbringers (Lebensmittelunternehmer , Jäger), dass die Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenweise, ob die Lebensmittelunternehmer die Verpflichtungen aus dem Lebensmittelrecht erfüllen. Bei einer Beanstandungsquote von 0,6 % ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die bayerischen Jäger ihrer Verantwortung als Lebensmittelunternehmer nicht in ausreichendem Maße nachkämen. c) Nach welchen Kriterien werden die Stichproben zur Untersuchung ausgewählt? Die Auswahl der Stichproben erfolgt im Rahmen des risikoorientierten Probenplanes des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zentral für ganz Bayern. Kriterien sind z. B. die Probenmatrix (hier Wildschwein ), die geplante Untersuchung (hier Radiocäsiumuntersuchung ) und der Ort der Probenahme (z. B. Handel, Jäger , Messstelle, Region). 6. a) Welche der Messstellen für die Radioaktivitätsüberwachung des Jagdverbandes wurden mit Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des damaligen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz finanziert? b) Wie hoch war die Förderquote? c) In welcher Höhe wurden hierfür insgesamt Haushaltsmittel aufgewendet? Im Jahr 2003 erhielt der Bayerische Jagdverband vom damaligen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (StMGEV) eine einmalige Förderung zur Anschaffung von 17 Messgeräten für die Radiocäsiummessung in Höhe von 25.000 Euro. Weitere Zahlungen seitens des StMGEV bzw. der nachfolgend zuständigen Staatsministerien erfolgten nicht. Inzwischen umfasst das Messnetz des BJV insgesamt rund 80 qualifizierte Messstellen in ganz Bayern. 7. Wurden die Messstationen der Bayerischen Staatsforsten mit Haushaltsmitteln finanziert? Die Messgeräte und Referenzstrahler, welche die Bayerischen Staatsforsten angeschafft haben, wurden ausschließlich mit Eigenmitteln der Bayerischen Staatsforsten finanziert.