b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? 7. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die ausschließlich Leistungen aus der Grundsicherung erhalten? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt? b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? 8. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die in Altersarmut , und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach Rücksprache mit dem Abgeordnetenbüro von Frau Mdl Gabi Schmidt werden dem Begriff „Ruheständler“ im Folgenden alle Personen zugrunde gelegt, die Leistungen der Alterssicherung beziehen. Wo ein Anteil an Ruheständlern nicht angegeben werden kann, werden die entsprechenden absoluten Zahlen in der Antwort wiedergegeben. Mangels statistischen Zahlenmaterials für die Gesamtheit der „Ruheständler“ wurde u. a. auf Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Landwirtschaftlichen Alterskasse zurückgegriffen . Da diese nicht kompatibel sind, ist eine einheitliche Darstellung in einer Tabelle leider nicht möglich. 1. Wie viele Personen leben derzeit in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Erlangen- Höchstadt und Fürth, die sich im Ruhestand befinden ? a) Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung? b) Wie hat sich die Anzahl der Personen im Ruhestand in den genannten Landkreisen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Landkreis und Jahr, bitte auch als Anteil an der Landkreisgesamtbevölkerung )? 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14311 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 05.09.2016 Renten im westlichen Mittelfranken II Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen leben derzeit in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Erlangen-Höchstadt und Fürth, die sich im Ruhestand befinden? a) Wie hat sich die Anzahl der Personen im Ruhestand in den genannten Landkreisen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Landkreis und Jahr, bitte auch als Anteil an der Landkreisgesamtbevölkerung)? b) Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung? 2. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten? a) Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern, die Leistungen aus mehreren Rentenarten erhalten? b) Welche Rentenarten sind dies (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente , Erwerbsminderungsrente, ...)? 3. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung erhalten, und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? 4. Wie hoch sind die monatlichen Bezüge aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung in den genannten Landkreisen im Durchschnitt und wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen monatlichen landwirtschaftlichen Rentenbezüge in den genannten Landkreisen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? 5. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die ausschließlich Leistungen aus der Hinterbliebenenrente erhalten? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt ? b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? 6. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die ausschließlich Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente erhalten? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14311 Die Zahl der Ruheständler aus berufsständischen Versorgungswerken , aus dem Bereich der Selbstständigen sowie der Versorgungsempfänger kommunaler Dienstherren ist der Staatsregierung nicht bekannt. Die Gesamtzahl der Ruheständler in den genannten Landkreisen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sowie ihre Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren kann deshalb nicht angegeben werden. Die Anzahl der „Ruheständler“ aus der Gesetzlichen Rentenversicherung können der Anlage 1 „Renten nach SGB VI – Regional“ und der Anlage 2 „Rentenzahlbestand – Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort“, die Anzahl der Ruhestandsbeamten aus der Tabelle zu Frage 1 in Anlage 3 (diese beziehen sich ausschließlich auf Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern sowie die vom Landesamt für Finanzen für nichtstaatliche Dienstherren abgerechneten Versorgungsempfänger ) sowie die Anzahl der landwirtschaftlichen Versorgungsempfänger aus der Anlage 4 „Zahlen der andwirtschaftlichen Alterskasse“ entnommen werden. 2. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die eine Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten? a) Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern, die Leistungen aus mehreren Rentenarten erhalten? b) Welche Rentenarten sind dies (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente , Erwerbsminderungsrente, ...)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Altersrentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht genannt werden. Zur Gesamtzahl der Altersrentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Anzahl der Einfach- und Mehrfachrentner sowie zu den Rentenarten wird auf die Anlagen „Renten nach SGB VI – Regional“ (Anlage 1) und „Rentenzahlbestand – Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort“ (Anlage 2) verwiesen. Regionaldaten auf Landkreisebene stehen in der Rentenstatistik grundsätzlich nicht zur Verfügung. Den Zahlen liegt deshalb eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund zugrunde . 3. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung erhalten, und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Altersrentner aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung nicht genannt werden . Zur Gesamtzahl der Altersrentner aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung wird auf die Anlage 4 „Zahlen der andwirtschaftlichen Alterskasse“ verwiesen. Aufgrund einer EDV-Umstellung sind die Angaben erst ab dem Jahr 2009 verfügbar. 4. Wie hoch sind die monatlichen Bezüge aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung in den genannten Landkreisen im Durchschnitt und wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen monatlichen landwirtschaftlichen Rentenbezüge in den genannten Landkreisen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Auf die Anlage 4 „Zahlen der Landwirtschaftlichen Alterskasse “ wird verwiesen. Aufgrund einer EDV-Umstellung sind die Angaben erst ab dem Jahr 2009 verfügbar. Anmerkung: Die landwirtschaftliche Altersrente in Deutschland stellt wegen der Besonderheiten in der Landwirtschaft (Stichwort: Altenteil) seit ihrer Einführung auf eine bloße Teilsicherung ab. Dies schlägt sich sowohl in der Höhe der Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder. Um einen ausreichenden Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen, bedürfen die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte seit jeher der individuellen Ergänzung, etwa durch Altenteilsleistungen, Pachteinnahmen, Erlöse aus Grundverkäufen, zusätzliche Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch private Vorsorge. 5. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die aus schließlich Leistungen aus der Hinterbliebenenrente erhalten? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt ? b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge ) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Ruheständler, die ausschließlich Leistungen aus der Hinterbliebenenrente beziehen , nicht genannt werden. Es wurde deshalb – soweit bekannt – auf die absoluten Zahlen differenziert nach Trägern der Alterssicherung zurückgegriffen. Für gesetzlich Rentenversicherte wird auf die Anlage 2 „Rentenzahlbestand – Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort“ verwiesen. Regionaldaten auf Landkreisebene stehen in der Rentenstatistik grundsätzlich nicht zur Verfügung. Den Zahlen liegt deshalb eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund zugrunde. Für landwirtschaftliche Versorgungsempfänger wird auf die Anlage 4 „Zahlen der Landwirtschaftlichen Alterskasse“ verwiesen. Aufgrund einer EDV-Umstellung sind die Angaben erst ab dem Jahr 2009 verfügbar. Der Personenkreis, der ausschließlich Leistungen aus der Hinterbliebenenrente bezieht, kann statistisch nicht ausgewiesen werden . Die genannten Zahlen können deshalb auch Mehrfachrentner enthalten. Ergänzend können Angaben zu Ruhestandsbeamten aus der Tabelle zu Frage 5 (Anlage 5) entnommen werden. Diese beziehen sich ausschließlich auf Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern sowie die vom Landesamt für Finanzen für nichtstaatliche Dienstherren abgerechneten Versorgungsempfänger . 6. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die ausschließlich Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente erhalten ? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt ? b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge ) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Ruheständler, die ausschließlich Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente beziehen, nicht genannt werden. Es wurde deshalb – soweit Drucksache 17/14311 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bekannt – auf die absoluten Zahlen differenziert nach Trägern der Alterssicherung zurückgegriffen. Für gesetzlich Rentenversicherte wird auf die Anlage 1 „Renten nach SGB VI – Regional“ verwiesen. Regionaldaten auf Landkreisebene stehen in der Rentenstatistik grundsätzlich nicht zur Verfügung. Den Zahlen liegt deshalb eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund zugrunde. Für landwirtschaftliche Versorgungsempfänger wird auf die Anlage 4 „Zahlen der andwirtschaftlichen Alterskasse“ verwiesen. Aufgrund einer EDV-Umstellung sind die Angaben erst ab dem Jahr 2009 verfügbar. Ergänzend können Angaben zu Ruhestandsbeamten aus der Tabelle zu Frage 6 (Anlage 6) entnommen werden. Diese beziehen sich ausschließlich auf Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern sowie die vom Landesamt für Finanzen für nichtstaatliche Dienstherren abgerechneten Versorgungsempfänger . 7. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die ausschließlich Leistungen aus der Grundsicherung erhalten? a) Wie hoch sind die monatlichen Bezüge im Durchschnitt ? b) Wie haben sich beide Kennzahlen (Anteil und Bezüge ) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Ruheständler, die ausschließlich Leistungen aus der Grundsicherung beziehen , nicht genannt werden. In den Statistischen Berichten „Sozialhilfe in Bayern“ – Empfänger – des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird auch in den Regionaltabellen lediglich die Anzahl der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter ausgewiesen. Ob die Leistungsempfänger ausschließlich ihren Lebensunterhalt mit Leistungen der Grundsicherung im Alter bestreiten oder wie hoch die durchschnittliche Leistungshöhe in den genannten Landkreisen ist, kann der Statistik daher nicht entnommen werden. 8. Wie hoch ist der Anteil an Ruheständlern in den genannten Landkreisen, die in Altersarmut leben, und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis)? Da die Gesamtzahl der Ruheständler nicht bekannt ist (vgl. Antwort zu Frage 1), kann ein Anteil der Ruheständler, die in Altersarmut leben, nicht genannt werden. Ältere Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen decken können, haben Anspruch aus Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialhilferecht (Sozialgesetzbuch – SGB – Zwölftes uch – XII). Die Entwicklung der Empfänger/-innen von Grundsicherungsleistungen in den angesprochenen Landkreisen stellt sich wie folgt dar: Jahr Empfänger/-innen von Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen im Alter von 65 Jahren und älter (leweils am Jahresende) in den Landkreisen Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Erlangen- Höchstadt Fürth 2006 133 98 122 2007 147 105 137 2008 163 119 139 2009 148 130 147 2010 138 127 150 2011 148 143 172 2012 159 139 199 2013 165 144 213 2014 164 142 223 2015 167 154 245 (Quellen: Statistische Berichte des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung/Bayer. Landesamtes für Statistik, Sozialhilfe in Bayern, Teil 2: Empfänger) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14311 Anlage 1 Drucksache 17/14311 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 2 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14311 Anlage 3 Anzahl der Bezieher von Hinterbliebenenrente ergänzt um die Altersangabe Leistungsbezieher/-in ist unter 65 Jahre oder 65 Jahre und älter. Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Bestand zum 31.12. Alter zum Bestand Anzahl Anzahl Anzahl 2009 unter 65 J. 25 20 84 65 J. u. älter 540 329 1.311 insgesamt 565 349 1.395 2010 unter 65 J. 23 20 87 65 J. u. älter 525 328 1.312 insgesamt 548 348 1.399 2011 unter 65 J. 21 18 84 65 J. u. älter 515 331 1.302 insgesamt 536 349 1.386 2012 unter 65 J. 22 18 77 65 J. u. älter 493 327 1.294 insgesamt 515 345 1.371 2013 unter 65 J. 19 18 73 65 J. u. älter 477 312 1.259 insgesamt 496 330 1.332 Jahr Erlangen und Landkreis Erlangen- Höchstadt Fürth und Landkreis Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Bevölkerung Ruhestandsbeamte Bevölkerung Ruhestandsbeamte Bevölkerung Ruhestandsbeamte in Tsd. in Tsd. Anteil in Tsd. in Tsd. Anteil in Tsd. in Tsd. Anteil 2006 233,7 1,4 0,59% 227,4 1,0 0,42% 114,0 0,4 0,36% 2007 234,6 1,4 0,62% 227 ,8 1,0 0,45% 114.2 0,4 0,36% 2008 235,6 1,5 0,64% 228,6 1,1 0,48% 114,5 0,4 0,37% 2009 236,1 1,6 0,68% 228,6 1.1 0,50% 114.5 0,5 0,39% 2010 236,7 1,7 0,70% 228 ,5 1,2 0,52% 114,5 0,5 0,41% 2011 237,0 1,7 0,71% 229,4 1,3 0,55% 114,8 0,5 0,43% 2012 235,0 1,8 0,75% 229,9 1,3 0,57% 113,3 0,5 0,46% 2013 236.6 1,8 0,76% 232,4 1,4 0,58% 114.0 0,6 0,48% 2014 237,6 1,9 0.79% 234,3 1,4 0,61% 114,5 0,6 0,51% 2015 239,2 2,0 0,82% 235,3 1,5 0,64% 113,8 0,6 0,53% Zahlen der Landwirtschaftlichen Alterskasse Anzahl der Personen in den angefragten Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, die Leistungen der Alterssicherung beziehen. Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Bestand zum 31.12. Anzahl Anzahl Anzahl 2009 1.671 1.100 4.568 2010 1.630 1.093 4.547 2011 1.611 1.103 4.542 2012 1.583 1.088 4.518 2013 1.535 1.088 4.549 2014 1.529 1.063 4.591 2015 1.497 1.055 4.611 Anlage 4 Durchschnitt der monatlichen Bezüge aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung in den genannten Landkreisen. Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Jahr Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag 2009 379,09 € 384,39 € 381,06 € 2010 372,72 € 377,59 € 375,65 € 2011 369,88 € 372,19 € 374,86 € 2012 371,36 € 375,87 € 376,31 € 2013 366,12 € 370,94 € 372,39 € 2014 367,02 € 371,74 € 373,34 € 2015 368,28 € 376,82 € 378,17 € Drucksache 17/14311 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 4 Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Bestand zum 31.12. Alter zum Bestand Anzahl Anzahl Anzahl 2014 unter 65 J. 15 18 67 65 J. u. älter 471 301 1.242 insgesamt 486 319 1.309 2015 unter 65 J. 13 17 63 65 J. u. älter 469 292 1.227 insgesamt 482 309 1.290 Durchschnitt der monatlichen Bezüge aus der Hinterbliebenenrente in den genannten Landkreisen. Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad-Windsheim Jahr Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag (brutto) Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag (brutto) Durchschnittlich monatlicher Renten betrag (brutto) 2009 339,57 € 342,95 € 344,47 € 2010 336,23 € 342,11 € 340,89 € 2011 339,21 € 338,04 € 341,58 € 2012 341,22 € 348,48 € 344,30 € 2013 337,96 € 345,45 € 338,23 € 2014 340,43 € 344,80 € 338,15 € 201S 342,56 € 347,64 € 340,69 € Anzahl der Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ergänzt um die Altersangabe Leistungsbezieher/-in ist unter 65 Jahre oder 65 Jahre und älter. Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Bestand zum 31.12. Alter zum Bestand Anzahl Anzahl Anzahl 2009 unter 65 J. 40 29 208 65 J. u. älter 39 33 105 insgesamt 79 62 313 2010 unter 65 J. 40 32 199 65 J. u. älter 34 32 102 insgesamt 74 64 301 2011 unter 65 J. 40 31 200 65 J. u. älter 29 32 97 insgesamt 69 63 297 2012 unter 65 J. 31 25 198 65 J. u. älter 28 32 88 insgesamt 59 57 286 2013 unter 65 J. 24 25 188 65 J. u. älter 28 28 93 insgesamt 52 53 281 2014 unter 65 J. 23 21 166 65 J. u. älter 28 28 85 insgesamt 51 49 251 2015 unter 65 J. 24 24 140 65 J. u. älter 24 26 92 insgesamt 48 50 232 Durchschnitt der monatlichen Bezüge aus der Erwerbsminderungsrente in den genannten Landkreisen Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Jahr Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag (brutto) Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag (brutto) Durchschnittlich monatlicher Rentenbetrag (bruto) 2009 348,42 € 349,77 € 353,38 € 2010 342,77 € 350,87 € 347,42 € 2011 344,39 € 352,89 € 351,31 € 2012 339,85 € 357,14 € 360,23 € 2013 351,00 € 350,31 € 362,54 € 2014 363,85 € 348,80 € 366,53 € 2015 373,83 € 358,50 € 373,39 € Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14311 Anlage 5 Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt Fürth und Landkreis Fürth Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Jahr Bevölkerung Ruhestandsbeamte Bevölkerung Ruhestandsbeamte Bevölkerung Ruhestandsbeamte in Tsd. in Tsd. Anteil Ø-Bezüge in Tsd. in Tsd. Anteil Ø-Bezüge in Tsd. in Tsd. Anteil Ø-Bezüge 2006 233,7 0,4 0,17% 2.770 227,4 0,4 0,16% 2.558 114,0 0,2 0,16% 2.641 2007 234,6 0,4 0,18% 2.747 227,8 0,4 0.16% 2.570 114,2 0,2 0,17% 2.608 2008 235,6 0,4 0,18% 2.803 228,6 0,4 0,17% 2.597 114.5 0,2 0,17% 2.672 2009 236,1 0,4 0,18% 2.861 228,6 0,4 0,17% 2.681 114,5 0,2 0,17% 2.727 2010 236,7 0,4 0,18% 2.874 228,5 0,4 0,17% 2.687 114,5 0,2 0,17% 2.777 2011 237,0 0,4 0,18% 2.879 229,4 0,4 0,17% 2.655 114,8 0.2 0,16% 2.738 2012 235,0 0,4 0,18% 2.894 229,9 0.4 0,17% 2.678 113,3 0,2 0,15% 2.808 2013 236,6 0,4 0,18% 3.004 232.4 0,4 0,17% 2.772 114,0 0,2 0,15% 2.918 2014 237,6 0,4 0,18% 3.090 234,3 0,4 0,18% 2.815 114,5 0,2 0,15% 3.053 2015 239,2 0,4 0,18% 3.120 235,3 0,4 0,18% 2.848 113,8 0.2 0,15% 2.992 Anlage 6