Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.11.2016 1. a) Aufgrund welcher Vorkommnisse wurden die Disziplinarverfahren eingeleitet? b) Welchen Netzwerken können diese Personen zugerechnet werden? c) Seit wann gibt es Hinweise auf Verbindungen dieser Beamten zu Netzwerken der „Reichsbürgerideologie “? Derzeit (Stand 03.11.2016) sind sieben Disziplinarverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte der Bayer. Polizei eingeleitet. Bei sechs Beamten wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt, dass die Beamten einen Staatsangehörigennachweis beantragt, als Geburts- und Wohnsitzstaat durchgängig Königreich Bayern bzw. Sachsen angegeben sowie den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Abstammung gem. § 4 Abs. 1 Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich (RuStAG) 1913 begründet haben. Bei zwei Beamten erfolgte der Hinweis bereits im Juli dieses Jahres. Gegen diese wurden bereits am 08.07.2016 Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein weiterer Hinweis gegen einen Beamten erfolgte am 11.10.2016. Bei drei Beamten erfolgten die Hinweise der Kreisverwaltungsbehörden in unmittelbar zeitliches Zusammenhang mit dem Vorfall am 19.10.2016, bei dem ein Reichsbürger einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Nordbayern getötet hatte . Die Hinweise erfolgten am 21.10.2016, 26.10.2016 und 28.10.2016. Von diesen sechs Beamten wurden nach aktuellem Sachstand gegen zwei Beamte das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausgesprochen, da diese zusätzlich zu ihrem Antrag Anlagen beigefügt bzw. Äußerungen getätigt hatten, die darauf schließen lassen, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Ein siebter Beamter wurde aufgrund eines Fernsehauftritts , der zwischenzeitlich auf YouTube eingestellt wurde, sowie entsprechender Medienberichte von einem Auftritt als Redner auf einer Veranstaltung von „Reichsdeutschen der Heimatgemeinde Chiemgau“ bekannt. Auch gegen diesen Beamten wurde das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Erste Hinweise auf die außerdienstlichen Tätigkeiten ergaben sich Ende 2015. Diese verdichteten sich zu Beginn des Jahres 2016, sodass letztlich im Februar 2016 das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen wurde. Derzeit stehen alle Beamten in Verdacht, Anhänger der Reichsbürgerbewegung zu sein bzw. dem Gedankengut der Reichsbürgerbewegung nahezustehen. Einer konkreten Gruppierung konnten die Beamten derzeit noch nicht zugeordnet werden. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14321 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 24.10.2016 Anhänger der Reichsbürgerideologie im öffentlichen Dienst Nach Informationen des Innenministers Joachim Herrmann gegenüber dem Bayerischen Rundfunk am 20.10.2016, gelten vier Polizeibeamte des Freistaats Bayern als Anhänger der „Reichsbürgerideologie“, gegen die alle Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Aufgrund welcher Vorkommnisse wurden die Disziplinarverfahren eingeleitet? b) Welchen Netzwerken können diese Personen zugerechnet werden? c) Seit wann gibt es Hinweise auf Verbindungen dieser Beamten zu Netzwerken der „Reichsbürgerideologie“? 2. a) Sind nach Kenntnis der Staatsregierung, weitere Anhänger der Reichsbürgerideologie als Beamte oder Angestellte bei bayerischen Behörden beschäftigt? b) Wenn ja, welche Behörden und Einrichtungen des Freistaats sind davon betroffen? c) Wie viele dieser (unter Frage 2. a) abgefragten) bekannten Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ sind Netzwerken zuzurechnen, die nach Meinung der Staatsregierung verfassungsfeindlich sind? 3. Ist die Anhängerschaft zur Reichsbürgerideologie nach Ansicht der Staatsregierung mit dem von Beamten zu leistenden Amtseid vereinbar, selbst wenn die betroffene Person einem Reichsbürgernetzwerk zuzuordnen ist, das nach Meinung der Staatsregierung nicht verfassungsfeindlich ist? 4. a) Welche der vom Innenminister genannten Disziplinarmaßnahmen gegen Polizisten wurden mittlerweile beendet ? b) Mit welchem Ergebnis? c) Welche generellen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , wenn ihr weitere beamtete oder nichtbeamtete Mitarbeiter bekannt werden, die der Reichsbürgerideologie anhängen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14321 2. a) Sind nach Kenntnis der Staatsregierung, weitere Anhänger der Reichsbürgerideologie als Beamte oder Angestellte bei bayerischen Behörden beschäftigt ? Zur Erhebung eines bayernweiten Lagebildes über Reichsbürger allgemein erfolgt derzeit auch eine Abfrage in allen Staatsministerien und der Staatskanzlei sowie deren nachgeordneten Behörden über weitere Erkenntnisse darüber, ob Beamte oder Angestellte der bayerischen Behörden als Anhänger der Reichsbürgerideologie auffällig geworden sind. Zu den Ergebnissen wird dem Landtag schriftlich und mündlich berichtet werden. Auf die Beschlüsse des Landtags, jeweils vom 26.10.2016, wird hingewiesen (Drs. 17/13858 und 17/13859). b) Wenn ja, welche Behörden und Einrichtungen des Freistaats sind davon betroffen? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Wie viele dieser (unter Frage 2 a abgefragten) bekannten Anhänger der „Reichsbürgerideologie “ sind Netzwerken zuzurechnen, die nach Meinung der Staatsregierung verfassungsfeindlich sind? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. Ist die Anhängerschaft zur Reichsbürgerideologie nach Ansicht der Staatsregierung mit dem von Beamten zu leistenden Amtseid vereinbar, selbst wenn die betroffene Person einem Reichsbürgernetzwerk zuzuordnen ist, das nach Meinung der Staatsregierung nicht verfassungsfeindlich ist? Der nach § 38 BeamtStG zu leistende Diensteid hat gem. Art. 73 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) für bayerische Beamte folgenden Wortlaut: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Der Diensteid enthält damit neben einer Verpflichtung auf das Grundgesetz auch eine Verpflichtung auf die Verfassung des Freistaates Bayern sowie eine Verpflichtung zum Gesetzesgehorsam und zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten. Soweit man unter Reichsbürgern Personen versteht, die mit unterschiedlicher Begründung die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, das Rechtssystem nicht anerkennen und den Repräsentanten des Staates die Legitimation absprechen, ist der Amtseid damit nicht in Einklang zu bringen. 4. a) Welche der vom Innenminister genannten Disziplinarmaßnahmen gegen Polizisten wurden mittlerweile beendet? Aktuell ist noch kein Disziplinarverfahren abgeschlossen. b) Mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu Frage 4 a. c) Welche generellen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , wenn ihr weitere beamtete oder nichtbeamtete Mitarbeiter bekannt werden, die der Reichsbürgerideologie anhängen? Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Bezüge zu Reichsbürgern haben, werden die zuständigen Personalstellen prüfen, ob dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Falls nachhaltige Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten/Angestellten nachgewiesen sind, ist eine Entlassung bzw. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis anzustreben.