Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.11.2016 1. a) Wie viele Arbeitsgruppen Fahndung und Fachkommissariate gibt es derzeit in Bayern? b) Wo sind diese angesiedelt? c) Wie sind diese personell ausgestattet? Die kriminalpolizeiliche Fahndung untergliedert sich grundsätzlich in die Aufgaben der Personen- und der Sachfahndung . Beide Teilaufgaben sind Grundsatzaufgabe jedes Polizeivollzugsbeamten und unterliegen somit nicht der alleinigen Zuständigkeit der Kriminalpolizei. Für Kommissariate oder Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereiche Fahndung sind keine Sollstärken festgesetzt, aus diesem Grund wurde zur Beantwortung der Fragestellung auf die jeweilige Iststärke abgestellt. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der tatsächlich zu einer Organisationseinheit versetzten oder umgesetzten Beamten. Für die Präsidien der Landespolizei sind die Bezeichnungen und Nummerierungen der Kommissariate aller Kriminalpolizeiinspektionen mit innenministeriellem Schreiben festgelegt worden. Falls für die kriminalpolizeiliche Fahndung ein eigenes Kommissariat ausgewiesen ist, trägt es die Bezeichnung Kommissariat 6 (Fahndung). Die fortlaufende Nummerierung der einzelnen Kommissariate einer Kriminalpolizeiinspektion gilt auch für den Fall, dass einzelne Kommissariate organisatorisch nicht vorgesehen sind. Mit Blick auf kriminalpolizeiliche Fahndung ist festzuhalten , dass die Präsidien Oberbayern Süd, Oberfranken und Niederbayern keine Kommissariate 6 (Fahndung) oder Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereiche Fahndung innerhalb der nachgeordneten Kriminalpolizeiinspektionen ausgewiesen haben. Bezüglich der übrigen Verbände ist die aufbauorganisatorische Situation heterogen. Sofern die Anbindung der Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereiche Fahndung bei dem für Querschnittsaufgaben zuständigen Kommissariat 7 (Zentrale Aufgaben) erfolgt ist, bezieht sich die Iststärke auf die Anzahl der Beamten, die in der Hauptaufgabe Fahndungen erledigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die organisatorische Anbindung und die Iststärke mit Stand 01.10.2016 wie folgt dar: Polizeipräsidium (PP) Kriminalpolizeiinspektion (KPI) oder Kriminalfachdezernat (KFD) und nachgeordnetes Kommissariat (K) bzw. Arbeitsgruppe (AG) oder Arbeitsbereich (AB) Iststärke PP München KFD 10 – K 101 (Personenfahndung) 19 KFD 10 – K 102 (Zielfahndung) 19 KFD 10 – K 103 (Sachfahndung) 13 KFD 6 – K 65 (AG Operative Taschendiebfahndung ) 5 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14322 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 30.09.2016 Fahndung durch die Kriminalpolizei in ganz Bayern Nachdem Einbruchskriminalität, Drogenkriminalität und Schleuserkriminalität gegenwärtig herausragende Kriminalitätsphänomene darstellen, wurde die Fahndungsarbeit durch die Kriminalpolizei intensiviert. Bei der Kriminalpolizei sind Arbeitsgruppen und Fachkommissariate zur kriminalpolizeilichen Fahndung vorhanden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Arbeitsgruppen Fahndung und Fachkommissariate gibt es derzeit in Bayern? b) Wo sind diese angesiedelt? c) Wie sind diese personell ausgestattet? 2. a) Wie viele Fälle haben die Arbeitsgruppen und Fachkommissariate seit 2014 bearbeitet? b) Wie hoch war dabei die Aufklärungsquote? 3. Um welche Delikte hat es sich dabei gehandelt? 4. a) Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Fahndung durch die Kriminalpolizei flächendeckend auf ganz Bayern auszuweiten? b) Verneinendenfalls: Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Staatsregierung dagegen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14322 Polizeipräsidium (PP) Kriminalpolizeiinspektion (KPI) oder Kriminalfachdezernat (KFD) und nachgeordnetes Kommissariat (K) bzw. Arbeitsgruppe (AG) oder Arbeitsbereich (AB) Iststärke PP Mittelfranken KFD 2 Nürnberg – K 27 (Sachfahndung ) 10 KFD 3 Nürnberg – K 32 (Personenfahndung ) 15 KFD 2 Nürnberg – K 45 (Personen- und Sachfahndung) 11 KPI Erlangen – K 7 (AB Fahndung) 2 KPI Fürth – K 7 (AB Fahndung) 2 KPI Schwabach – K 7 (AB Fahndung) 3 PP Oberbayern Nord KPI Ingolstadt – K 7 (AG Fahndung) 5 KPI Erding – K 7 (AB Fahndung) 4 KPI Fürstenfeldbruck (AB Fahndung) 4 PP Oberpfalz KPI Regensburg – K 6 (Fahndung) 7 PP Schwaben Nord KPI Augsburg – K 6 (Fahndung) 16 PP Schwaben Süd/West KPI Kempten – K 7 (AB Fahndung) 4 KPI Neu-Ulm – K 7 (AB Fahndung) 3 PP Unterfranken KPI Aschaffenburg – AG Fahndung 5 KPI Schweinfurt – AG Fahndung 5 KPI Würzburg – K 6 (Fahndung) 9,6 Für den Bereich des PP Unterfranken konnte zu den angefragten Organisationseinheiten nur die aktuelle Dienststärke (tatsächlich verwendete Beamte) erhoben werden. Bei den übrigen Kriminalpolizeiinspektionen dieser Verbände sind die Fahndungsaufgaben nicht aufbauorganisatorisch hinterlegt. Beim Bayer. Landeskriminalamt gibt es in der Abteilung V und hier im Dezernat 52 (Fahndung und Erkennungsdienst) drei Sachgebiete, die im Besonderen Fahndungsaufgaben wahrnehmen. Das Sachgebiet 522 (Zielfahndung) führt gezielte, operative Fahndungsmaßnahmen nach einzelnen, bereits identifizierten Personen durch, deren Festnahme oder Gewahrsamnahme von besonderer Bedeutung ist. Sie wird grundsätzlich erst dann durchgeführt, wenn andere Fahndungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen. Demgegenüber nehmen die Sachgebiete 521 (Personenfahndung ) und 523 (Internationale Fahndung/Sachfahndung ) Zentralstellenaufgaben für die Bayer. Polizei in den Bereichen Personen- und Sachfahndung wahr. Das Sachgebiet 521 ist insbesondere für die Einstellung und die Löschung von Personenfahndungen im Informationssystem der Bayer. Polizei zuständig. Das Sachgebiet 523 leitet internationale Fahndungen ein und führt Qualitätssicherungsmaßnahmen in der numerischen Sachfahndung durch. Die personelle Ausstattung dieser Sachgebiete des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) ist aus der nachfolgenden Tabelle (Stand 01.09.2016) ersichtlich. Sachgebiet Iststärke Sachgebiet 521 (Personenfahndung) 14 Sachgebiet 522 (Zielfahndung) 11 Sachgebiet 523 (Internationale Fahndung/Sachfahndung) 18 2. a) Wie viele Fälle haben die Arbeitsgruppen und Fachkommissariate seit 2014 bearbeitet? b) Wie hoch war dabei die Aufklärungsquote? Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die gesamte Bayer. Polizei, da eine differenzierte Auswertung nach Arbeitsgruppen und Fachkommissariaten Fahndung der Kriminalpolizei nicht möglich ist. Zu den Kernaufgaben dieser Fahndungseinheiten gehören v. a. die Personen- und Sachfahndung. Als maßgebliche Fallzahlen werden daher die Veränderungen in diesen Bereichen dargestellt. Unter den Begriff der „Aufklärungsquote“ werden in diesem Zusammenhang erledigte Fahndungen subsumiert. Als Datenquelle für die Auswertung diente das Verfahren INPOL-Bayern. Ausgewertet wurden die Jahre 2014, 2015 und 2016 (hier: 01.01.– 30.09.) In der nachfolgenden Tabelle sind alle Neuerfassungen von Personenfahndungen in Bayern (Festnahme aufgrund Haft-/Unterbringungsbefehl/Abschiebehaftbeschluss zur Sicherung des Strafverfahrens bzw. Strafvollstreckung) aufgeführt . Bei der Erledigung von Personenfahndungen sind alle Löschungsgründe, mit Ausnahme des Fristablaufs, berücksichtigt : 2014 2015 2016 Neuerfassung Personenfahndungen in Bayern 16.508 17.546 13.890 Erledigungen Personenfahndungen in Bayern 14.106 15.454 11.407 Für den Bereich der Sachfahndung sind alle Neuerfassungen entsprechender Ausschreibungen in Bayern, mit Ausnahme von Ausschreibungen von Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zwangsentstempelung, enthalten: 2014 2015 2016 Neuerfassung Sachfahndungen in Bayern 322.290 326.285 249.499 Erledigungen Sachfahndungen in Bayern 125.626 134.743 140.398 3. Um welche Delikte hat es sich dabei gehandelt? Die Staatsregierung legt höchste Priorität auf eine sorgfältige , genaue und zeitnahe Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Rahmen von Schriftlichen Anfragen. Eine Beantwortung der Frage ist dennoch leider nicht möglich; eine entsprechende Auswertung würde eine äußerst zeitaufwendige Auswertung von Datenbanken erfordern , welche in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht umsetzbar ist. 4. a) Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Fahndung durch die Kriminalpolizei flächendeckend auf ganz Bayern auszuweiten? b) Verneinendenfalls: Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Staatsregierung dagegen? Die Personen- und Sachfahndung sind Grundsatzauftrag für alle Polizeivollzugsbeamten und unterliegen somit nicht der alleinigen Zuständigkeit der Kriminalpolizei. Die eingebundenen Polizeipräsidien haben in diesem Kontext insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen den Kriminalpolizeidienststellen und den Zivilen Einsatzgruppen der Schutzpolizei zur Durchführung von Fahndungsmaßnahmen hingewiesen. Sofern keine Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereiche Fahndung oder Kommissariate 6 (Fahndung) innerhalb einer Kriminalpolizeidienststelle ausgewiesen sind, werden die Aufgaben der Personen- und Sachfahndung grundsätzlich Drucksache 17/14322 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 von den für das jeweilige Ermittlungsverfahren zuständigen Beamten wahrgenommen bzw. koordiniert. Darüber hinaus ist es unabhängig von der aufbauorganisatorischen Variante jederzeit möglich, die erforderlichen fallbezogenen Fahndungsmaßnahmen abweichend hiervon zuzuweisen. Für die Bayer. Polizei besteht die fortlaufende Aufgabe, die aufbauorganisatorische Gliederung und die Stärke der Dienststellen den sich wandelnden Herausforderungen anzupassen und das zur Verfügung stehende Personal dabei auch dienststellenintern möglichst effektiv und effizient einzusetzen . Dies ist Führungsaufgabe der Präsidien. Sollte sich aus deren fortlaufender Bewertung ergeben, dass die Zentralisierung der kriminalpolizeilichen Fahndungsaufgaben in einer Arbeitsgruppe Fahndung oder einem Kommissariat 6 (Fahndung) eine effektivere Aufgabenerledigung gewährleisten würde, sind sie aufgefordert, die erforderlichen Schritte für eine entsprechende aufbauorganisatorische Maßnahme innerhalb der nachgeordneten Kriminalpolizeiinspektionen einzuleiten. Dieses Vorgehen gewährleistet aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, dass insbesondere die jeweiligen örtlichen Anforderungen und Bedürfnisse der Kriminalpolizeiinspektionen im Hinblick auf die Erledigung der Fahndungsaufgaben bestmöglich gelöst werden. In aufbauorganisatorischer Hinsicht liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aktuell ein Organisationsantrag des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vor, der noch geprüft wird. Beantragt wird hier die Ausweisung eines neuen Kommissariats 6 (Fahndung) innerhalb der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt.