6. Wie beurteilt die Staatsregierung eine zeitnahe Realisierung des Projektes im Hinblick auf die Frist für den Förderantrag bis März 2017? 7. a) Wie hoch fällt der Fördersatz des Freistaats Bayern für den Neubau der Berufsschule Vilshofen bei ca. 70 Millionen € aus? b) Wie hoch wurden und werden vergleichbare Projekte in Bayern gefördert? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.11.2016 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die verschiedenen Varianten für die Erneuerung – Generalsanierung auf der einen und Neubau auf der anderen Seite – der Berufsschule Vilshofen in Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit? Die Kosten einer Generalsanierung des bestehenden Gebäudes wurden im Jahr 2013 von dem vom Maßnahmeträger damals beauftragten Architekten auf ca. 35,6 Mio. € (inklusive Baunebenkosten) geschätzt. Hierzu wurden der Regierung von Niederbayern insbesondere Bestandspläne, Erläuterungsberichte und Kostenschätzungen vorgelegt. Der grundsätzliche Rückbau des Gebäudekomplexes des Berufsbildungszentrums Vilshofen mit einem Alter zwischen 30 und 62 Jahren auf Rohbauniveau mit anschließendem Ausbau war plausibel dargestellt. Als zusätzliche Kostenfaktoren wurden ausgewiesen: – Erhebliche Schadstoffbelastung in fast allen Gebäudeteilen . – Erhebliche Maßnahmen für barrierefreie Erschließung in allen Gebäudeteilen. – Gebäudeteilbezogene erhebliche zusätzliche Kosten für Tragwerkssanierung. Der Vergleich dieser Sanierungskosten mit den fiktiven Neubaukosten ermöglichte aus förderrechtlicher Sicht auch die Förderung eines Ersatzneubaus, da sich dieser im Vergleich zur Generalsanierung nicht als unwirtschaftlicher darstellte. 2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die immense Kostensteigerung im Vergleich zu den vorher genannten fiktiven Kosten für Neubau und Sanierung ? Da der Regierung von Niederbayern bislang weder ein Förderantrag noch die endgültige Planung vorliegen, können zur Wirtschaftlichkeit des geplanten Ersatzneubaus aus förderrechtlicher Sicht noch keine Aussagen getroffen werden. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14324 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 10.10.2016 Berufsschulstandort Vilshofen zukunftsfähig und bezahlbar machen! Seit Jahren wird im Berufsschulverband Passau über den Standort Vilshofen diskutiert. Im Fokus der Diskussion stehen die Alternativen Generalsanierung der bisherigen Räumlichkeiten und Neubau, der innerparteiliche Streit aufseiten der CSU, welcher sich insbesondere an der Frage Sanierung versus Neubau entzündete, Grundstücksankauf von der Stadt Vilshofen und projektierte Kosten. Letztere hatten sich in den letzten Wochen von ca. 30 Millionen sogenannter fiktiver Kosten auf ca. 70 Millionen geschätzter Gesamtkosten mehr als verdoppelt. Dies bewog Stadt und Landkreis Passau, in der Verbandsversammlung zu beschließen, eine Projektgruppe mit eigenen und falls nötig externen Fachstellen einzusetzen, um die vorliegende Planung sowohl für Neubau als auch für Sanierung einer Prüfung zu unterwerfen. Zeitgleich wurden die Architekten beauftragt, mit der nächsten Planungsstufe für den Neubau fortzufahren. Dankenswerterweise wurde einstimmig am Berufsschulstandort Vilshofen im bisherigen Zuschnitt festgehalten. Als Befürworter eines Neubaus frage ich die Staatsregierung : 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die verschiedenen Varianten für die Erneuerung – Generalsanierung auf der einen und Neubau auf der anderen Seite – der Berufsschule Vilshofen in Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit ? 2. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die immense Kostensteigerung im Vergleich zu den vorher genannten fiktiven Kosten für Neubau und Sanierung? b) Unterscheiden sich die Aufwendungen für Ausstattung in diesen beiden Fällen wesentlich? 3. Sind bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand Ansätze mit „fiktiven Kosten“ üblich und das Mittel der Wahl, um Vergleichbarkeit von Planungsalternativen zu schaffen? 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung den internen Streit aufseiten der CSU in puncto Projektverzögerung? b) Wurden die Verbandsräte stets korrekt über Kosten, Fristen und Zeitstrahl informiert? 5. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung , um eine kosteneffiziente und zeitnahe Realisierung der Erneuerung der Berufsschule in Vilshofen voranzutreiben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14324 b) Unterscheiden sich die Aufwendungen für Ausstattung in diesen beiden Fällen wesentlich? Bei beruflichen Schulen sind für Unterrichtsräume, die im Zug von Baumaßnahmen neu geschaffen werden, auch die Ausgaben für die erstmalige Einrichtung zuweisungsfähig, soweit sie der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung der Schüler unmittelbar dient und von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt ist. Entsprechendes gilt auch für die Einrichtung bestehender Räume, die wegen einer Erweiterung des Unterrichts oder Einrichtung einer neuen Schulart, Ausbildungsrichtung oder Fachrichtung für den fachlichen Unterricht umgewidmet werden. Über die Notwendigkeit der erstmaligen Einrichtung kann die Regierung konkret erst entscheiden, wenn ihr der Förderantrag vorliegt. 3. Sind bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand Ansätze mit „fiktiven Kosten“ üblich und das Mittel der Wahl, um Vergleichbarkeit von Planungsalternativen zu schaffen? Die Förderung eines Ersatzneubaus anstelle einer Generalsanierung kommt regelmäßig nur unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Betracht. Im Rahmen der kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird dies durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den geschätzten tatsächlichen Generalsanierungsausgaben und den fiktiven Neubaukosten geprüft. Die Alternative des Ersatzneubaus wird dabei grundsätzlich dann als unwirtschaftlicher und somit nicht förderfähig beurteilt , wenn die zuweisungsfähigen Ausgaben der Generalsanierung weniger als 80 % der Kosten eines vergleichbaren Ersatzneubaus betragen würden. Der durchgeführte Wirtschaftlichkeitsvergleich ist im Rahmen der Förderung nach Art. 10 FAG auf dieser Basis sachgerecht, weil bei einer Generalsanierung die tatsächlich zuweisungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zum Kostenhöchstwert (= aktuell gültiger Kostenrichtwert x förderfähige Fläche) gefördert werden. Die zuweisungsfähigen Ausgaben einer Neubaumaßnahme berechnen sich dagegen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung – unabhängig von den dem Grunde nach zuweisungsfähigen tatsächlichen Ausgaben des Neubauvorhabens – in Form einer Kostenpauschale (= aktuell gültiger Kostenrichtwert x förderfähige Fläche). Von einer Abfrage, ob der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei anderen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand üblicherweise ebenfalls mit „fiktiven Kosten“ erfolgt, wurde mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungs- und Zeitaufwand abgesehen, zumal die Art und Weise des Wirtschaftlichkeitsvergleichs letztlich jeweils abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand ist. 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung den internen Streit aufseiten der CSU in puncto Projektverzögerung ? Bei Berufsschulen sind die kreisfreien Gemeinden bzw. die Landkreise, die den Schulsprengel bilden, Träger des Schulaufwands . Im vorliegenden Fall haben Stadt und Landkreis Passau hierfür den Berufsschulverband Passau gebildet. Planung und Durchführung der Schulbauvorhaben unterliegen dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht, in das der Freistaat Bayern nicht eingreift. b) Wurden die Verbandsräte stets korrekt über Kosten , Fristen und Zeitstrahl informiert? Die Information der Verbandsräte ist eine interne Angelegenheit des Berufsschulverbandes Passau als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daher liegen der Staatsregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung , um eine kosteneffiziente und zeitnahe Realisierung der Erneuerung der Berufsschule in Vilshofen voranzutreiben? Bei Berufsschulen sind die kreisfreien Gemeinden bzw. die Landkreise, die den Schulsprengel bilden, Träger des Schulaufwands. Der Freistaat Bayern greift in Angelegenheiten , die das kommunale Selbstverwaltungsrecht betreffen , nicht ein. Er unterstützt die Kommunen jedoch bei der Realisierung von Schulbauvorhaben durch die Gewährung von Zuweisungen nach Art. 10 FAG und überprüft im Zusammenhang mit der Förderung auch die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung eine zeitnahe Realisierung des Projektes im Hinblick auf die Frist für den Förderantrag bis März 2017? Dem Berufsschulverband Passau wurde für die Einreichung des vollständigen Förderantrags eine Fristverlängerung bis März 2017 gewährt. Nach dessen Vorlage kann die Regierung von Niederbayern nach Abschluss des fachlichen Prüfungsverfahrens und Einplanung des Projekts in ein Neuaufnahmevolumen eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilen. 7. a) Wie hoch fällt der Fördersatz des Freistaats Bayern für den Neubau der Berufsschule Vilshofen bei ca. 70 Millionen € aus? b) Wie hoch wurden und werden vergleichbare Projekte in Bayern gefördert? Bei der Bemessung der Zuweisung sind verschiedene Fördersatzkriterien zu berücksichtigen; maßgeblich gewichtet werden dabei die aktuelle individuelle finanzielle Lage des Zuweisungsempfängers und die Größe des Bauvorhabens . Der Förderrahmen beträgt für Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen 0 bis 80 %. Finanzschwache Kommunen , die von der demografischen Entwicklung besonders negativ belastet sind, können in begründeten Einzelfällen eine Förderquote von bis zu 90 % erhalten. Der Fördersatz- Orientierungswert, der den Fördersatz für eine Kommune mit durchschnittlicher Finanzlage angibt, wurde im Jahr 2016 um 10 Prozentpunkte auf 50 % angehoben. Eine konkrete Aussage zur Förderhöhe für das Bauvorhaben an der Berufsschule Vilshofen ist nach ständiger Verwaltungsübung erst nach Antragsprüfung und Kenntnis der geprüften Kosten auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden finanziellen Lage des Zuweisungsempfängers möglich. Diesen Verfahrensstand hat das geplante Berufsschulprojekt aktuell noch nicht erreicht.