4. a) Wie hat sich die Anzahl der Gebietskörperschaften, welche vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beförstert werden, in den einzelnen Jahren von 2009 bis 2015 entwickelt (Angaben für Betriebsleitung und Betriebsausführung bitte getrennt)? b) Wie viele Hektar Kommunalwald wurden von der Forstverwaltung in den einzelnen Jahren 2009 bis 2015 betreut (Angaben für Betriebsleitung und Betriebsausführung getrennt)? c) Haben die Entgelte für die Betriebsleitung/Betriebsausführung durch die Forstverwaltung inzwischen mit 60 Prozent der Personalaufwendungen die vereinbarte Kostendeckung erreicht? 5. a) Welche Kommunen werden seit 2009 nicht mehr von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beförstert? b) Wer hat die Bewirtschaftung für die Gebietskörperschaften übernommen (Angabe bitte aufgeschlüsselt in eigenes Personal, Forstbetriebsgemeinschaften/Waldbauernvereinigungen und private Forstunternehmen)? c) Wie hat sich die Anzahl der Gebietskörperschaften, die für die Bewirtschaftung ihrer Waldflächen durch forstfachlich qualifiziertes Personal als Ausgleich der entstandenen Kosten einen Gemeinwohlausgleich bekommen , in den einzelnen Jahren von 2012 bis 2015 entwickelt? 6. a) Welche jährlichen Kosten sind durch den Gemeinwohlausgleich in den Jahren zwischen 2012 und 2015 angefallen? b) In welcher Form wird vom AELF kontrolliert, ob Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäldern der Gebietskörperschaften, wie rechtlich vorgeschrieben , ausschließlich von forstlich ausgebildetem Personal übernommen werden? c) Wie wurde mit den Kommunen umgegangen, die nach Antwort auf die Interpellation (Drucksache 16/3828) keine geeigneten Regelungen zur Betriebsleitung und/ oder Ausführung hatten? 7. a) Bei welchen Kommunen wurde seit 01.10.2009 festgestellt , dass keine geeigneten Regelungen zur Betriebsleitung und/oder -ausführung bestehen? b) Wie wurde damit verfahren? 8. a) Wurden seit 2009 einzelnen Kommunen die vertraglichen Regelungen zur Betriebsleitung und/oder Ausführung seitens der Forstverwaltung gekündigt? b) Wenn ja, bei welchen Kommunen? c) Sollten die Auswirkungen der gemeinsamen Erklärung (Kommunalwaldpakt vom 8. Dezember 2011), wie in diesem festgehalten, erst im Jahr 2019 evaluiert werden ? 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14327 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2016 Beförsterung von Körperschaftswäldern Im Zuge der Forstreform wurde die Verpflichtung der Forstverwaltung zur Übernahme der Betriebsleitung und Betriebsausführung im Kommunalwald zum 1. Januar 2010 abgeschafft und ein Personalabbau in Höhe von 20 Prozent beschlossen. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass sich viele Kommunen auch weiterhin eine staatliche Beförsterung wünschen, weshalb sich im Januar 2016 eine Reihe unterfränkischer CSU-Abgeordneter an den Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, gewandt haben. Am 3. August 2016 hat der dieser alle Bürgermeister der betroffenen unterfränkischen Kommunen zu einer Informationsveranstaltung nach München geladen und ein Konzept vorgestellt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wird an den Plänen der Forstreform zum Stellenabbau weiterhin festgehalten? b) Wenn ja, wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten sind ab dem Jahr 2017 noch einzusparen (Angaben bitte für die einzelnen Qualifikationsebenen)? c) Wie viele Beschäftigte bzw. Stellen in Vollzeitäquivalenten waren in den Jahren 2010 und 2016 mit der Beförsterung von Kommunalwald betraut (Angaben bitte unterteilt in Betriebsleitung und Betriebsausführung)? 2. a) Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten hätten nach den ursprünglichen Beschlüssen bis einschließlich im Jahr 2016 bzw. 2019 abgebaut werden müssen? b) Wird das bei der Infoveranstaltung vorgestellte Konzept bei der weiteren Stellenplanung berücksichtigt, und wenn ja, wie? c) Wie sieht das am 3. August 2016 vorgestellte Konzept konkret aus? 3. a) Welche jährlichen Kosten sind von 2009 bis 2015 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) für die Übernahme der Bewirtschaftung der Körperschaftswälder angefallen? b) Welche jährlichen Kosten sind von 2009 bis 2015 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Forstaufsicht, Beratung und Förderung in den Körperschaftswäldern angefallen? 3. c) Welche Einnahmen wurden in den einzelnen Jahren von 2009 bis 2015 für Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Körperschaftswäldern erzielt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14327 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.11.2016 1. a) Wird an den Plänen der Forstreform zum Stellenabbau weiterhin festgehalten? Die Beschlüsse des Landtags und der Staatsregierung zur Reform der Forstverwaltung gelten unverändert. Dies gilt auch für den Stellenabbau. b) Wenn ja, wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten sind ab dem Jahr 2017 noch einzusparen (Angaben bitte für die einzelnen Qualifikationsebenen)? Ab 2017 werden noch 68,5 Stellen einzusparen sein. Eine Festlegung je Qualifikationsebene gibt es nicht. c) Wie viele Beschäftigte bzw. Stellen in Vollzeitäquivalenten waren in den Jahren 2010 und 2016 mit der Beförsterung von Kommunalwald betraut (Angaben bitte unterteilt in Betriebsleitung und Betriebsausführung )? Die Frage wird anhand der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung der Forstverwaltung beantwortet. Anzumerken ist, dass hierbei keine Unterteilung der aufgewendeten Arbeitskapazität der Forstverwaltung in Betriebsleitung und -ausführung erfolgt. Daher ist eine entsprechende Angabe nicht möglich. Die Auswertungen liegen bis zum Jahr 2015 vor, weshalb für das Jahr 2016 keine Aussage getroffen werden kann. Im Jahr 2010 wurden 89,2 VollAK (1 VollAK = Voll-Arbeitskraft entspricht 1.700 Std/á produktive Arbeitszeit) für die Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald aufgewandt . Im Jahr 2015 waren es 77,7 VollAK. 2. a) Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten hätten nach den ursprünglichen Beschlüssen bis einschließlich 2016 bzw. 2019 abgebaut werden müssen? Von 2004 bis einschließlich 2016 wurden bzw. werden aufgrund der Beschlüsse 485,35 Stellen eingespart. 63,5 Stellen wären nach Art. 6 b des Haushaltsgesetzes (HG) 2015/2016 bis 2022 einzusparen, ferner fünf Stellen nach Art. 6 f HG 2015/2016. b) Wird das bei der Infoveranstaltung vorgestellte Konzept bei der weiteren Stellenplanung berücksichtigt , und wenn ja, wie? Im Rahmen des Abbaus staatlicher Aufgaben wurde die Verpflichtung der Forstverwaltung zur Übernahme der Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald zum 1. Januar 2010 abgeschafft und ein Personalabbau in Höhe von 20 Prozent beschlossen. Seither kann die Forstverwaltung, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, die Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald auf Wunsch der Kommune wahrnehmen. Das Umsetzungskonzept sichert einen geregelten Rückgang staatlicher Beförsterung im Kommunalwald dort, wo es objektiv keiner staatlichen Beförsterung bedarf, und vor dem Hintergrund des noch zu erbringenden Stellenabbaus. c) Wie sieht das am 3. August vorgestellte Konzept konkret aus? Dem am 3. August 2016 vorgestellten Konzept liegt ein Rahmen zugrunde, welcher einen bemessenen Rückgang bei gleichzeitigem Erhalt staatlicher Unterstützung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf ermöglicht. Im Einklang und in Umsetzung des Kommunalwaldpaktes vom 8. Dezember 2011 soll bewusst die Eigenverantwortung der kommunalen Waldbesitzer gestärkt werden. Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stehen dabei als zukünftige Partner den Kommunen zur Seite. Auch hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein Angebot privater Dienstleister entwickelt. Die Kommunen können auch eigenes Personal einstellen. Das Konzept sieht daher einen sozialverträglichen und begleiteten Übergang einzelner Kommunen aus der staatlichen Betreuung bis 2025 vor. Hauptaugenmerk liegt auf einer einzelfallweisen Betrachtung, im Wesentlichen bei Kommunen mit Wald größer 200 ha. Wenn nach objektiven Kriterien auch bei über 200 ha Flächen Bedarf nach staatlicher Beförsterung besteht, wird diese im Sinne der Gemeinwohlbedeutung des Waldes auch weiterhin geleistet. Die Bayerische Forstverwaltung wird diesen Prozess intensiv begleiten und den Aufbau tragfähiger Strukturen unterstützen. Hervorzuheben ist, dass mit diesem Konzept für rund 90 Prozent der kommunalen Waldbesitzer in Bayern weiterhin eine staatliche Beförsterung grundsätzlich ermöglicht wird. 3. a) Welche jährlichen Kosten sind von 2009 bis 2015 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Übernahme der Bewirtschaftung der Körperschaftswälder angefallen? Die jährlichen Kosten der 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) für die Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald anfallenden Betreuungsflächen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zur Berechnung der Kosten wurden die verbuchten Arbeitszeiten der einschlägigen KLR-Produkte (KLR = Kosten- und Leistungsrechnung) mit den jeweils gültigen durchschnittlichen Personalvollkostensätzen multipliziert. Für das Jahr 2009 liegen keine Daten vor, da die Kosten- und Leistungsrechnung erst 2010 flächendeckend eingeführt war. Zu berücksichtigen ist, dass die jährlichen Arbeitszeiten teils erheblichen Schwankungen unterliegen, z. B. durch Arbeitsschwerpunkte wie das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Jahr Personalvollkosten [€] 2010 6.318.436 2011 5.710.595 2012 5.199.887 2013 5.903.403 2014 5.815.858 2015 5.395.897 b) Welche jährlichen Kosten sind von 2009 bis 2015 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Forstaufsicht, Beratung und Förderung in den Körperschaftswäldern angefallen? Die jährlichen Kosten für die Beratung in den Kommunalwäldern wurden analog der Kosten für die Betriebsleitung und -ausführung ermittelt und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zu Forstaufsicht und Förderung liegen für den Kommunalwald keine Zahlen vor, da die entsprechenden Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung nicht zwischen Privatwald und Kommunalwald differenziert waren. Drucksache 17/14327 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr Personalvollkosten [€] 2010 148.309 2011 238.683 2012 165.509 2013 223.383 2014 235.313 2015 207.825 c) Welche Einnahmen wurden in den einzelnen Jahren von 2009 bis 2015 für Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Körperschaftswäldern erzielt ? Für Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald wurden für die entgeltpflichtigen Flächen in den einzelnen Jahren folgende Einnahmen erzielt (Zahlen ohne MwSt). Jahr Einnahmen [€] 2009 2.289.005 2010 2.503.363 2011 2.738.334 2012 2.976.208 2013 3.046.807 2014 3.198.413 2015 3.255.194 4. a) Wie hat sich die Anzahl der Gebietskörperschaften, welche vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beförstert werden, in den einzelnen Jahren von 2009 bis 2015 entwickelt (Angaben für Betriebsleitung und Betriebsausführung bitte getrennt )? In den einzelnen Jahren war folgende Anzahl an Verträgen zur Betriebsleitung (BL) und -ausführung (BA) zwischen den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den kommunalen Besitzeinheiten abgeschlossen. Jahr Anzahl Verträge BL Anzahl Verträge BA 2009 2.500 2.394 2010 2.524 2.414 2011 2.564 2.458 2012 2.568 2.462 2013 2.522 2.421 2014 2.525 2.423 2015 2.481 2.384 b) Wie viele Hektar Kommunalwald wurden von der Forstverwaltung in den einzelnen Jahren 2009 bis 2015 betreut (Angaben für Betriebsleitung und Betriebsausführung getrennt)? Folgende Kommunalwaldfläche in Hektar befand sich in den einzelnen Jahren in Betriebsleitung und -ausführung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Jahr Fläche [ha] Verträge BL Fläche [ha] Verträge BA 2009 187.112 153.187 2010 186.448 153.213 2011 180.697 147.871 2012 180.068 147.227 2013 172.771 142.943 2014 172.980 142.943 2015 164.507 136.788 c) Haben die Entgelte für die Betriebsleitung/Betriebsausführung durch die Forstverwaltung inzwischen mit 60 Prozent der Personalaufwendungen die vereinbarte Kostendeckung erreicht? Grundlage der Entgeltanpassung ist die Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald zwischen der Staatsregierung, dem Bayerischen Gemeindetag und Bayerischen Städtetag vom 8. Dezember 2011. Im Pakt wurde vereinbart, dass die Entgelte für die Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Jahren 2013 und 2015 angehoben werden, um ab 2016 kostendeckende Sätze (60 Prozent der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der vom Kommunalwald zu erbringenden Gemeinwohlfunktionen) zu erreichen. Die letzte turnusmäßige Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2015. 5. a) Welche Kommunen werden seit 2009 nicht mehr von Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) beförstert? Seit 2009 haben 104 kommunale Besitzeinheiten ihre Verträge zur Betriebsleitung und -ausführung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gekündigt (Auflistung s. Anlage). b) Wer hat die Bewirtschaftung für die Gebietskörperschaften übernommen (Angabe bitte aufgeschlüsselt in eigenes Personal, Forstbetriebsgemeinschaften /Waldbauernvereinigungen und private Forstunternehmen)? Von den seit 2009 aus der staatlichen Betriebsleitung und -ausführung ausgestiegenen kommunalen Besitzeinheiten haben sich 10 für eigenes kommunales Personal, 73 für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und 20 für private Dienstleister entschieden. Bei einer kommunalen Besitzeinheit ist derzeit die Form der Beförsterung in Prüfung. c) Wie hat sich die Anzahl der Gebietskörperschaften , die für die Bewirtschaftung ihrer Waldflächen durch forstfachlich qualifiziertes Personal als Ausgleich der entstandenen Kosten einen Gemeinwohlausgleich bekommen, in den einzelnen Jahren von 2012 bis 2015 entwickelt? Folgende Anzahl von Kommunen hat den Gemeinwohlausgleich für die Bewirtschaftung ihrer Waldflächen durch forstfachlich qualifiziertes Personal ohne Inanspruchnahme staatlicher Betriebsleitung und -ausführung beantragt und einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten. Jahr Anzahl Antragsteller Kosten 2012 391 880.756 € 2013 402 874.024 € 2014 424 912.499 € 2015 461 944.596 € 6. a) Welche jährlichen Kosten sind durch den Gemeinwohlausgleich in den Jahren zwischen 2012 und 2015 angefallen? Siehe Antwort zu Frage 5 c. b) In welcher Form wird vom AELF kontrolliert, ob Betriebsleitung und Betriebsausführung in den Wäldern der Gebietskörperschaften, wie rechtlich vorgeschrieben, ausschließlich von forstlich ausgebildetem Personal übernommen werden? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14327 Zunächst ist die jeweilige Gemeinde selbst verpflichtet, die rechtlichen Reglungen einzuhalten. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wirken im Rahmen der umfassenden Beratung, der Forstaufsicht nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), den regelmäßigen Forsteinrichtungen nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) sowie bei der Beantragung von forstlichen Förderprogrammen, soweit überhaupt erforderlich, auf die jeweilige Personal-/Dienstleistersituation hin. Beispielsweise ist der Einsatz von qualifiziertem Personal Voraussetzung für die Gewährung des Gemeinwohlausgleichs nach KWaldV. Darüber hinausgehende Maßnahmen würden der Rechtsaufsicht über die Kommunen obliegen, welche nicht bei den ÄELF liegt. c) Wie wurde mit den Kommunen umgegangen, die nach Antwort auf die Interpellation (Drucksache 16/3828) keine geeigneten Regelungen zur Betriebsleitung und/oder Ausführung hatten? Wie unter B.I.3.g der o. g. Drucksache dargestellt, handelt es sich um wenige kommunale Waldbesitzer und um eine sehr geringe Fläche. Es wurde von den ÄELF darauf hingewirkt , hier die Besitz- und Rechtsverhältnisse sowie die Bewirtschaftung zu klären. Dabei war in einigen Fällen auch zunächst überhaupt die Waldeigenschaft nach BayWaldG zu prüfen. Des Weiteren wurde im Einzelfall die Ausbildung eigenen Personals bzw. die Akquise geeigneten Personals angestoßen. Da das Vorgehen jeweils konkret auf den individuellen Waldbesitz abstellt, liegen zentral keine Informationen vor. 7. a) Bei welchen Kommunen wurde seit 01.10.2009 festgestellt, dass keine geeigneten Regelungen zur Betriebsleitung und/oder -ausführung bestehen ? Durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgt die Erfassung der Kommunen, bei welchen die Betriebsleitung und -ausführung „nicht bekannt“ ist. Insgesamt war dies für 2009 bei 97 kommunalen Bewirtschaftungseinheiten der Fall – für 2015 bei 38 kommunalen Bewirtschaftungseinheiten , hier ist also ein starker Rückgang zu verzeichnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 c verwiesen. b) Wie wurde damit verfahren? Siehe Antwort zu Frage 6 c. 8. a) Wurde seit 2009 einzelnen Kommunen die vertraglichen Regelungen zur Betriebsleitung und/oder Ausführung seitens der Forstverwaltung gekündigt ? Grundsätzlich erfolgt eine Aufhebung der Betriebsleitung und -ausführung im gegenseitigen Einvernehmen und auf Wunsch der Kommune (siehe Antwort zu Frage 5 a). In nur wenigen Einzelfällen wurde bisher die Kündigung durch das AELF angestoßen. b) Wenn ja, bei welchen Kommunen? Es werden keine Daten darüber erhoben, von welcher Vertragspartei die Kündigung ausgesprochen wurde. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) geht davon aus, dass aktive Kündigungen durch die Forstverwaltung die absolute Ausnahme darstellen . c) Sollten die Auswirkungen der gemeinsamen Erklärung (Kommunalwaldpakt vom 8. Dezember 2011), wie in diesem festgehalten, erst im Jahr 2019 evaluiert werden? Wie in der Gemeinsamen Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald vom 8. Dezember 2011 festgehalten, werden die Auswirkungen derselbigen im Jahr 2019 durch das StMELF evaluiert. Drucksache 17/14327 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Eigentümer Kommunalwald (KW) [Name] Eigentümer KW [Typ] Auerbach Stadt Auerbach Stadt Auerbach Stiftung Hohenburg Markt Lichtenau Markt Neuendettelsau Gemeinde Windsbach Stadt Gablingen Gemeinde Gersthofen Stadt Heretsried Gemeinde Langweid Gemeinde Bobingen Stadt Bad Brückenau Stadt Geroda Markt Oberleichtersbach Gemeinde Riedenberg Gemeinde Wildflecken Markt Hammelburg Stadt Oberthulba Markt Oberthulba Markt Elfershausen Markt Fuchsstadt Gemeinde Sulzthal Markt Wartmannsroth Gemeinde Maßbach Markt Bischofsheim a. d. Rhön Stadt Rattelsdorf Markt Rötz Stadt Bad Rodach Stadt Großheirath Gemeinde Weitramsdorf Gemeinde Moosburg an der Isar Stadt Wartenberg Markt Wachenroth Markt Otterfing Gemeinde Königsdorf Gemeinde Böhmfeld Gemeinde Mönchberg Markt Stadtprozelten Stadt Schöllbrunn Gemeinde Gräfendorf Gemeinde Karsbach Gemeinde Roden Gemeinde Burgsinn Markt Jengen Gemeinde Pforzen Gemeinde Rieden (KF) Gemeinde Waal Markt Aitrang Gemeinde Friesenried Gemeinde Betzigau Gemeinde Willanzheim Markt Eigentümer Kommunalwald (KW) [Name] Eigentümer KW [Typ] Castell Gemeinde Prichsenstadt Stadt Röfingen Gemeinde Röfingen Gemeinde Wallenfels Stadt Babenhausen Markt Egg a. d. Günz Gemeinde Kirchhaslach Gemeinde Oberschönegg Gemeinde Oberschönegg Gemeinde Sontheim Gemeinde Mertingen Gemeinde Otting Gemeinde Otting Gemeinde Amerdingen Gemeinde Forheim Gemeinde Forheim Gemeinde Hohenaltheim Gemeinde Mönchsdeggingen Gemeinde Bad Griesbach Stadt Neuhaus am Inn Gemeinde Knetzgau Gemeinde Bürgerspitalwald SR Stiftung Neualbenreuth Markt Erbendorf Stadt Markt Bibart Markt Obernzenn Markt Neustadt/Aisch Stadt Markt Erlbach Markt Baudenbach Markt Oberscheinfeld Markt Gutenstetten Gemeinde Pleystein Stadt Korporationswald Neustadt a. d. Waldnaab sonstige Körperschaft Eslarn Markt Moosbach Markt Moosbach Markt Moosbach Markt Moosbach Markt Moosbach Markt Moosbach Markt Gilching Gemeinde Stadt Penzberg Stadt Polsingen Gemeinde Westheim Gemeinde Zusamaltheim Gemeinde Zusamaltheim Gemeinde Helmstadt Markt Holzkirchen Gemeinde Neubrunn Markt Remlingen Markt Uettingen Gemeinde