5. a) Wie viele Fortbildungen macht eine Lehrkraft an weiterführenden staatlichen Schulen in Bayern durchschnittlich während ihrer Laufbahn (bitte gegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk)? b) Wie viele Fortbildungen macht eine Lehrkraft an weiterführenden staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart durchschnittlich während ihrer Laufbahn (bitte gegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk )? c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen zu stärken, um das Bildungssystem praxisnah zu gestalten ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.11.2016 Vorbemerkung: Es trifft zu, dass Deutschland im ersten PISA-Zyklus im Jahr 2000 in allen Testbereichen unterdurchschnittlich abgeschnitten hat. Im fünften PISA-Zyklus 2012 konnten allerdings in allen Bereichen überdurchschnittliche Leistungen erreicht werden. Eine derartige Leistungssteigerung gelang bisher nur sehr wenigen anderen Staaten. Bei allen PISA-Zyklen wurden bislang Ergebnisse zu den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften berichtet. Kompetenzen im Bereich Computer haben dabei keine Rolle gespielt. 1. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Lehrkräfte im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Medien, insbesondere sozialen Medien, zu schulen und zu unterstützen? Medienerziehung ist ohne hierfür kompetente Lehrkräfte, die die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Medien erkannt haben, nicht möglich. Medienkompetenz ist daher in Bayern selbstverständlicher Teil der Ausbildung der Lehrkräfte. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) hat hier durch verschiedene Maßnahmen gerade auch in der jüngeren Vergangenheit einen soliden Grundstock gelegt: Lehramtsstudierende aller Schularten absolvieren im Zuge ihrer Ausbildung ein umfangreiches erziehungswissenschaftliches Studium. In den Kerncurricula zu den Fächern der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), die detailliertere Festlegungen für die inhaltlichen Prüfungsanforderungen in der Ersten Staatsprüfung treffen, werden für Schulpädagogik die Auseinandersetzung mit medienerzieherischen und mediendidaktischen Konzepten als unverzichtbare Grund- 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14332 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 27.07.2016 Schulbildung 4.0 Viele asiatische Staaten sind bei den großen internationalen Schulbildungs-Vergleichstests wie etwa Pisa regelmäßig in der Spitzengruppe zu finden, während Deutschland nicht über das Mittelfeld hinaus kommt. Gerade durch die immer weiter zunehmende Globalisierung ist es deshalb unerlässlich, den Herausforderungen einer Bildung 4.0 mit nachhaltigen Konzepten entgegenzutreten, das Bildungssystem weiter zu verbessern und auf die zunehmende Digitalisierung einzugehen. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Lehrkräfte im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Medien, insbesondere sozialen Medien, zu schulen und zu unterstützen? b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Lehrkräfte in Sachen Digitalisierung und neuen Unterrichtsmethoden in der globalisierten Welt vorzubereiten ? c) Wie häufig wird das Angebot genutzt? 2. a) Welche Fortbildungsmaßnahmen in Sachen „Digitalisierung an Schulen“ gibt es für die Lehrkräfte? b) Wie häufig werden die Angebote genutzt? c) Wie viele stationäre Rechner stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main- Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen )? 3. a) Wie viele Tablet Computer stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen)? b) Wie viele Notebooks stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen)? c) Welche der staatlichen Kitas, Kindergärten und Schulen in Würzburg und Main-Spessart verfügen über einen Breitband-Internetanschluss (bitte Auflistung der Einrichtungen unter Angabe der Verbindungsgeschwindigkeit in Mbit/s)? 4. a) Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft an staatlichen Schulen in Bayern durchschnittlich pro Woche (bitte aufgegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk )? b) Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft an staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart durchschnittlich pro Woche (bitte gegliedert nach Schulen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14332 lage einer zeitgemäßen Unterrichtsgestaltung verbindlich vorgeschrieben. Eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten zur Vermittlung von Medienkompetenz im betreffenden Fachunterricht wird durch die LPO I auch im Rahmen der jeweiligen Fachdidaktiken gefordert (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d LPO I). Ebenso beinhalten die Ausbildungsordnungen für Lehramtsanwärter an allen Schulen die Aspekte des kompetenten Medieneinsatzes und der Medienerziehung (§ 16 und § 22 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen – ZALGM, § 15 und § 20 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik – ZALS, §§ 11 f. und § 15 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen – ZALB, §§ 15 ff. der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen – ZALR, §§ 17 ff. der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien – ZALG), sodass diese Bereiche auch im Vorbereitungsdienst umfassend behandelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Lehramtsstudium mit der pädagogischen Qualifikation „Medienpädagogik“ zu erweitern (§ 114 LPO I). Entsprechende Erweiterungsstudiengänge sind an den Universitäten in Regensburg, Erlangen- Nürnberg und München möglich. Das Bestehen der Ersten Staatsprüfung in dieser pädagogischen Qualifikation befähigt nach Erwerb der Lehramtsbefähigung zur Ausübung einer Tätigkeit als Medienpädagogisch-informationstechnischer Berater. Die Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte (MiB) bilden in Bayern ein bundesweit einmaliges Netzwerk von Multiplikatoren, die zahlreiche regionale Fortbildungen für Lehrkräfte durchführen. Angehende Lehrkräfte sollen zukünftig noch stärker darauf vorbereitet werden, den Erfordernissen digitaler Bildung gerecht werden zu können. Im Rahmen des Förderprogramms „Digitaler Campus Bayern“ sollen daher drei Projekte unterstützt werden, die sich einer Intensivierung der fächerspezifischen IT-Grundausbildung von Lehramtsstudierenden widmen. Ziel der drei Projektinitiativen ist die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Online-Kursangebote, die von allen bayerischen Universitäten übernommen und in ihr Studienangebot integriert werden können. Vertreter der an den Projekten beteiligten Lehrstühle der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg und der Universität Regensburg haben auf Anregung des StMBW eine Arbeitsgruppe gebildet , die sich das Ziel gesetzt hat, einen Kompetenzrahmen zu entwerfen, der entsprechende Grundkompetenzen für Lehramtsstudierende ausweisen soll. b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Lehrerkräfte in Sachen Digitalisierung und neuen Unterrichtsmethoden in der globalisierten Welt vorzubereiten? Unter der Federführung des Freistaats Bayern bemühen sich die Länder der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren , den Umgang der Lehrkräfte mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Unterricht sowie zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts so einfach und rechtssicher wie möglich zu gestalten. Dazu haben die Länder Gesamtverträge mit den Rechteinhabern zur Abgeltung und Einräumung von Ansprüchen bezüglich Vervielfältigungshandlungen und Zugänglichmachungen von Inhalten im Schulunterricht geschlossen . Die Schulen werden durch Kultusministerielle Schreiben und Broschüren auf Möglichkeiten und Grenzen solcher Nutzungen hingewiesen. Alle Lehrkräfte des Freistaats können die Plattform „mebis – Landesmedienzentrum Bayern” mit einem Informationsportal , einer Lernplattform, einer Mediathek sowie einem Prüfungsarchiv nutzen. Die mebis-Lernplattform dient Lehrkräften zur Gestaltung von digital gestütztem Unterricht und zur Organisation von Lernvorgängen. Sie gewährleistet sichere Kommunikation und ermöglicht den Einsatz einer Vielzahl an Materialien und Aktivitäten. Die mebis-Mediathek enthält digitale Bildungsmedien, die im Unterricht urheber - und lizenzrechtlich gesichert verwendet werden dürfen: Hier finden Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler rund 14.100 Filmsequenzen, Audio- und Bilddateien, digitale Karten und Simulationen. Standortbedingte Nachteile hinsichtlich der Verfügbarkeit von Bildungsmedien können über die Online-Distribution somit ausgeglichen werden. Zudem stellt mebis ein Informationsportal zur Verfügung, um schulische Aktivitäten zur Medienbildung zu bündeln. Des Weiteren wird der Kompetenzerwerb der Lehrkräfte im Bereich digitales Lehren und Lernen durch eine Vielzahl von einschlägigen Fortbildungen ermöglicht (vgl. Antwort zu Frage 2 a). c) Wie häufig wird das Angebot genutzt? Mittlerweile haben sich rund 3.200 Schulen und schulische Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei mebis angemeldet, so dass mittlerweile über 630.000 Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bei mebis registriert sind und die Angebote nutzen können. Am 9. September 2016 erhielten die beruflichen Schulen die Einladung, ihre Schule bei mebis anzumelden. Damit ist bis zum Jahresende 2016 die vom Ministerrat beschlossene Öffnung von mebis für alle interessierten staatlichen Schulen umgesetzt. Die kommunalen und privaten Schulen werden zu Beginn 2017 die Gelegenheit erhalten , sich bei mebis anzumelden und die Angebote unentgeltlich zu nutzen. mebis wird jährlich durch Wissenschaftler der Ludwig- Maximilians-Universität München evaluiert. Die Evaluation in 2015 ergab u. a.: „Die befragten Lehrkräfte nehmen die Weiterentwicklung von mebis positiv wahr und sehen mebis als ein bereicherndes Angebot für die Nutzung digitaler Medien im Unterricht.“ 2. a) Welche Fortbildungsmaßnahmen in Sachen „Digitalisierung an Schulen“ gibt es für die Lehrkräfte? Lehrerfortbildung findet in Bayern auf verschiedenen Ebenen statt: • zentral über die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP), • als Regionale Lehrerfortbildung (RLFB), • als lokale Lehrerfortbildung auf Ebene der Schulämter und • als schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF). Eine Abfrage der zentralen Datenbank FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen) zu den Schlagworten: • digitales Medium / digitale Medien • digital / Digitalisierung • Internet • Computer Drucksache 17/14332 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 • Mediendidaktik / mediendidaktisch • Medienerziehung / medienerzieherisch • Lernplattform • LMS / Learning Management System • mebis • Informationstechnologie • ICT • Systembetreuung / Systembetreuer • SCHULNETZ • Datenschutz, die entweder im Lehrgangstitel oder der Lehrgangsbeschreibung enthalten sind und allesamt dem breiten Themenspektrum der Digitalisierung an Schulen zuzuordnen sind, erbrachte folgendes Ergebnis: Während im Kalenderjahr 2014 insgesamt 797 Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung zum Themenbereich „Digitale Bildung“ stattfanden, waren es im Jahr 2015 bereits 1.033 Veranstaltungen. Das bedeutet bei den Veranstaltungen eine Steigerung um knapp ein Drittel von 2014 auf 2015. Abgefragt wurden nur Fortbildungen der staatlichen Lehrerfortbildung zu den o. g. Stichworten auf zentraler (an der Akademie Dillingen) und regionaler Ebene (im Bereich der RLFB bzw. lokalen Lehrerfortbildung). Nicht aufgeführt werden Veranstaltungen der schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF), da diese in FIBS nicht zentral erfasst werden. Das Schwerpunktprogramm des Kultusministeriums für die Lehrerfortbildung beschreibt als Orientierungsrahmen die Themen, die in der staatlichen Lehrerfortbildung auf allen Ebenen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Das für die Jahre 2017 und 2018 neu erarbeitete Schwerpunktprogramm führt unter dem Fortbildungsschwerpunkt „Digitale Bildung, Medienbildung und -erziehung“ folgende zu behandelnden Aspekte auf: • Informationstechnische Grundbildung, Medienführerschein • Systematisierung der Medienarbeit in den Schulen • Digitale Medien im Unterricht inkl. rechtlicher Aspekte, mebis • Sensibilisierung für Chancen und Gefahren digitaler Medien und Anwendungen Sowohl einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien als auch der Erweiterung des Methodenrepertoires der Lehrkräfte zum vermehrten Einsatz digitaler Möglichkeiten im Unterricht wird somit auch in den kommenden beiden Jahren seitens der staatlichen Lehrerfortbildung intensiv Rechnung getragen. Auszug aus den zahlreichen Angeboten für alle Schularten und Fächer: • „Datenschutz für Lehrkräfte“ (ALP, digitaler Selbstlernkurs in Vorbereitung auf eine Präsenzschulung, mehrere Schularten) • „Zertifikatskurs mebis I und mebis II“ (ALP, Selbstlernkurse , alle Schularten) • „Arbeiten mit Geogebra CAS“ (ALP, Mathematikunterricht ; eSession für alle Schularten) • „Methodenkompetenz im Geographieunterricht“ (ALP, Präsenzveranstaltung zur Methodenvielfalt mit Modul zum Einsatz digitaler Medien, Geographie; Gymnasium) • „Der Nahost-Konflikt – Ein Medienkrieg?“ (ALP, Moderiertes Online-Seminar, Geschichte; Realschule – RS, Gymnasium – GY, Fachoberschule/Berufsoberschule – FOS/ BOS) • „Kreativer Einsatz digitaler Medien: i-Pads im Unterricht der Grundschule – Chancen und Möglichkeiten“ (ALP, Präsenzveranstaltung zu technischen und didaktischen Aspekten des i-Pads; Grundschule) • „Teaching English in the Digital Age: Internet and Web 2.0 in EFL (English as a foreign language)“ (ALP, Präsenzveranstaltung , Englisch; Oberstufe, FOS/BOS) • „Grundwissenssicherung und Kompetenzorientierung im Latein- und Griechischunterricht“ (ALP, Präsenzveranstaltung mit Modul zum Einsatz digitaler Medien, Latein/ Griechisch; Gymnasium) • „Zeitgeschichte mit Internetquellen“ (ALP, Selbstlernkurs mit Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Internets, Geschichte; RS, GY, FOS/ BOS) • „Führungskräfte-Fortbildung: Öffentlichkeitsarbeit an beruflichen Schulen (C8)“ (ALP, Präsenzkurs mit Auseinandersetzung mit neuen Medien, Führungskräfte der beruflichen Schulen) • „Sensible Schuldaten zu Hause richtig sichern“ (RLFB Staatliches Schulamt Aichach-Friedberg, Führungskräfte und Lehrkräfte Grundschule – GS/Mittelschule –MS/berufl . Schulen – BS) • „Robotik für Einsteiger“ (RLFB MB für Realschulen Schwaben, Lehrkräfte Informationstechnologie oder Wahlfach; Realschule) • Einsatz eines Unternehmensplanspiels an beruflichen Schulen (ALP, Präsenzlehrgang, FOS/BOS, BS) • Kompetenzorientierung zu Industrie 4.0 und Gesellschaft 4.0 (ALP, Präsenzlehrgang, berufl. Schulen) • Erneuerbare Energiesysteme in der Beruflichen Bildung (INSTALL+RES V), (ALP, Präsenzlehrgang, berufl. Schulen ). b) Wie häufig werden die Angebote genutzt? Vgl. hierzu auch Antwort auf Frage 2 a. Von 2014 auf 2015 kam es sowohl hinsichtlich der Gesamtzahl an staatlichen Fortbildungsveranstaltungen zum Themenbereich „Digitale Bildung“ als auch der Teilnehmerplätze zu einer Steigerung um knapp ein Drittel: Während im Kalenderjahr 2014 insgesamt 797 Veranstaltungen mit 21.152 Teilnehmerplätzen stattfanden, waren es im Jahr 2015 bereits 1.033 Veranstaltungen mit 28.310 angebotenen Teilnehmerplätzen. Informationen über tatsächliche Teilnehmerzahlen liegen nicht vor. Zur Beantwortung der Fragen 2 c, 3 a, 3 b und 3 c wird die Rückmeldung der Schulen aus der IT-Umfrage 2016 (Stand: August 2016) verwendet. Im Übrigen fällt die IT-Ausstattung einschließlich Wartung und Pflege der Systeme nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz in die Zuständigkeit der jeweiligen Sachaufwandsträger. Dem StMBW kommt im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht auch die Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Eine namentliche Auflistung könnte ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen ermöglichen , ohne dabei jedoch die genauen technischen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Darüber hinaus beruhen die Daten auf den Rückmeldungen der Schulen aus der alljährlichen IT-Umfrage, die im Vertrauen darauf beantwortet wird, dass keine Einzelfallbetrachtungen , sondern nur summarische Auswertungen vorgenommen werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14332 Schließlich kann die gelieferte Datenqualität seitens des Staatsministeriums im Einzelfall nicht überprüft werden. Aus diesen genannten Gründen erfolgt keine namentliche Auflistung der Schulen. Schließlich differenziert die jährlich durchgeführte IT-Umfrage an bayerischen Schulen nicht nach Computern (bzw. Tablets oder Notebooks), die Lehrkräften zur Verfügung stehen , sondern geht davon aus, dass alle Endgeräte an einer Schule, die im pädagogischen Netz der Schule sind, auch den Lehrkräften zur Verfügung stehen (zu den Fragen 2 c, 3 a, 3 b). c) Wie viele stationäre Rechner stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen)? Die folgende Tabelle enthält die Daten zu den Lehrkräften zur Verfügung stehenden stationären Rechnern an öffentlichen Schulen in Würzburg (differenziert nach Stadt und Land) sowie in Main-Spessart: Schulart Anzahl Rechner Würzburg / Stadt Grundschulen 183 Mittelschulen 265 Realschulen 186 Gymnasien 619 Förderschulen 178 Berufliche Schulen 1.403 Summe 2.834 Main-Spessart Grundschulen 534 Mittelschulen 407 Realschulen 591 Gymnasien 409 Berufliche Schulen 338 Summe 2.279 Würzburg / Land Grundschulen 495 Mittelschulen 612 Realschulen 284 Gymnasien 139 Förderschulen 66 Berufliche Schulen 30 Summe 1.626 3. a) Wie viele Tablet Computer stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main- Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen)? Die folgende Tabelle enthält die Daten zu den Lehrkräften zur Verfügung stehenden Tablet Computern an öffentlichen Schulen in Würzburg (differenziert nach Stadt und Land) sowie in Main-Spessart: Schulart Anzahl Tablets Würzburg / Stadt Grundschulen 8 Mittelschulen 1 Realschulen 7 Gymnasien 7 Förderschulen 26 Berufliche Schulen 29 Summe 78 Schulart Anzahl Tablets Main-Spessart Grundschulen 45 Mittelschulen 20 Realschulen 109 Gymnasien 79 Berufliche Schulen 32 Summe 285 Würzburg / Land Grundschulen 69 Mittelschulen 18 Realschulen 0 Gymnasien 9 Förderschulen 0 Berufliche Schulen 0 Summe 96 b) Wie viele Notebooks stehen den Lehrkräften an den staatlichen Schulen in Würzburg und Main- Spessart zur Verfügung (bitte Gliederung nach Schulen)? Die folgende Tabelle enthält die Daten zu den Lehrkräften zur Verfügung stehenden Notebooks an öffentlichen Schulen in Würzburg (differenziert nach Stadt und Land) sowie in Main-Spessart: Schulart Anzahl Notebooks Würzburg / Stadt Grundschulen 222 Mittelschulen 66 Realschulen 131 Gymnasien 160 Förderschulen 44 Berufliche Schulen 213 Summe 836 Main-Spessart Grundschulen 164 Mittelschulen 85 Realschulen 63 Gymnasien 101 Berufliche Schulen 192 Summe 605 Würzburg / Land Grundschulen 101 Mittelschulen 137 Realschulen 54 Gymnasien 70 Förderschulen 12 Berufliche Schulen 5 Summe 379 c) Welche der staatlichen Kitas, Kindergärten und Schulen in Würzburg und Main-Spessart verfügen über einen Breitband-Internetanschluss (bitte Auflistung der Einrichtungen unter Angabe der Verbindungsgeschwindigkeit in Mbit/s)? Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte sowie Häuser für Kinder, die in kommunaler, freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft betrieben werden. Der Freistaat selbst betreibt in den genannten Regionen keine eigenen Einrichtungen. Drucksache 17/14332 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Daten über den Breitband-Internetanschluss mit Angabe der Verbindungsgeschwindigkeit in Mbit/s von Einrichtungen in kommunaler, freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft liegen der Staatsregierung nicht vor. Entsprechende Informationen könnten nur über eine unverhältnismäßig aufwändige Abfrage bei den einzelnen Einrichtungen ermittelt werden , sodass hiervon abgesehen wurde. Um keine Rückschlüsse auf Einzelschulen zu ermöglichen , wurden geringe Anzahlen in den folgenden Tabellen jeweils durch ein x ersetzt. Außerdem wurde darüber hinaus keine Aufschlüsselung nach Schularten auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte vorgenommen. Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften: tatsächlich genutzte Bandbreite bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s bis 32 MBit/s bis 50 MBit/s mehr als 50 MBit/s Würzburg/ Stadt x x 7 24 8 9 9 Main-Spessart x 8 7 38 x 0 3 Würzburg/ Land x 3 9 25 x 5 0 Aufschlüsselung nach Schularten: tatsächlich genutzte Bandbreite bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s bis 32 MBit/s bis 50 MBit/s mehr als 50 MBit/s Grundschulen 3 10 16 42 3 3 0 Mittelschulen 0 x 3 18 x x 0 Realschulen 0 0 x 8 x - 0 Gymnasien 0 0 0 7 0 5 0 Förderschulen 0 0 x x 0 0 0 Berufliche Schulen x x x 10 7 5 12 4. a) Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft an staatlichen Schulen in Bayern durchschnittlich pro Woche (bitte aufgegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk)? b) Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft an staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart durchschnittlich pro Woche (bitte gegliedert nach Schulen)? Die Anzahl der durchschnittlich pro Woche von einer Lehrkraft an staatlichen Schulen zu erteilenden Unterrichtsstunden (Unterrichtspflichtzeit – UPZ) wird durch Verwaltungsvorschriften (Kultusministerielle Bekanntmachungen – KMBek) bayernweit einheitlich festgesetzt. Informationen zu den Unterrichtspflichtzeiten an den einzelnen Schularten können von der Homepage des StMBW unter der Adresse http://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaef tigungsverhaeltnis/unterrichtspflichtzeiten.html abgerufen werden. Jede Lehrkraft hat über den planmäßigen Unterricht und die damit im Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. Diese sind unter Berücksichtigung der individuellen dienstlichen Beanspruchung möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte zu verteilen. Verantwortlich für eine möglichst gleichmäßige zeitliche Beanspruchung der Lehrkräfte ist der jeweilige Schulleiter. Die UPZ verringert sich für Lehrer, denen wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters Ermäßigungsstunden gewährt werden. Zur Wahrnehmung besonderer dienstlicher Aufgaben (z. B. Schulleitungs-/Schulverwaltungsaufgaben , pädagogische Aufgaben) können entsprechend den für die einzelnen Schularten geltenden KMBek Stunden für außerunterrichtliche Tätigkeiten auf die UPZ angerechnet werden. 5 a) Wie viele Fortbildungen macht eine Lehrkraft an weiterführenden staatlichen Schulen in Bayern durchschnittlich während ihrer Laufbahn (bitte gegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk)? Für staatliche Lehrkräfte besteht eine Fortbildungspflicht als „Allgemeine Dienstpflicht der Lehrkraft“. Diese ist in Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Lehrerdienstordnung (LDO) und der Kultusministeriellen Bekanntmachung (KMBek) zur Lehrerfortbildung in Bayern (KWMBl I Nr. 16/2002, S. 260–263) geregelt. Die Verpflichtung zur Fortbildung gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Diese Regelungen gelten flächendeckend und schulartübergreifend . Selbstverständlich bleibt es Lehrkräften unbenommen, auch über die zu erbringende Fortbildungspflicht hinaus Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, insofern dies unterrichtsorganisatorisch realisierbar ist. Zentrale Statistiken über die tatsächlich besuchten Fortbildungsveranstaltungen der einzelnen Lehrkräfte werden nicht geführt, die Überprüfung der Erfüllung der o. g. Fortbildungspflicht obliegt dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. b) Wie viele Fortbildungen macht eine Lehrkraft an weiterführenden staatlichen Schulen in Würzburg und Main-Spessart durchschnittlich während ihrer Laufbahn (bitte gegliedert nach Schulart und Regierungsbezirk)? Die Antwort zu Frage 5 a gilt hier vollumfänglich. Eine regional spezifizierte Auskunft über die Antwort zu Frage 5 a hinaus ist nicht möglich. c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen zu stärken, um das Bildungssystem praxisnah zu gestalten? Für alle Schularten gibt es eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten für Kooperationen mit externen Partnern zur Stärkung des Praxisbezugs im Unterricht und in außerunterrichtlichen schulischen Aktivitäten. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen ist insbesondere bei der beruflichen Orientierung, aber auch bei der Vermittlung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und unternehmerischem Denken von großer Bedeutung. Beide Themenfelder sind schulartspezifisch in den Lehrplänen verankert. Ziel aller Schularten ist es, Schülerinnen und Schüler optimal bei ihrem individuellen Berufswahlprozess zu unterstützen und auf die späteren Anforderungen im Berufsleben sowie auf ein wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Der Bezug zur Praxis wird insbesondere durch Betriebspraktika, Unternehmensführungen, Projektpartnerschaften , Planspiele und Wettbewerbe sowie andere Kontakte mit Experten aus der Wirtschaft gezielt hergestellt und hat einen hohen Stellenwert. Je nach Schulart sind praxisbezogene Kooperationen mit Unternehmen an verschiedenen Stellen curricular vor- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14332 gesehen, so zum Beispiel an der Mittelschule in diversen Modulen zur Berufsorientierung oder am Gymnasium im P-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung. Durch die Initiative der Staatsregierung „Bildungsregionen in Bayern“ wird vor allem die regionale Vernetzung gestärkt . Eine wichtige Säule der Entwicklung in den Bildungsregionen ist der Übergang von der Schule in den Beruf, wobei örtliche Schulen und Unternehmen zentrale Akteure dieses Netzwerkes sind. Die Eigenverantwortlichkeit ermöglicht es jeder einzelnen Schule, auf die Gegebenheiten vor Ort angepasste Kooperationskonzepte zu erproben und zu optimieren. Bei der Koordinierung und Stärkung von Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen spielt auch die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT mit ihren lokalen Arbeitskreisen eine wichtige Rolle. Vertreter von Schule und Wirtschaft entwickeln hier Konzepte und konkrete Maßnahmen , um schulische Bildung praxisnah zu gestalten. Seitens der Schulen sind sowohl Lehrkräfte als auch Vertreter der Schuladministration beteiligt. Im Folgenden wird die Beantwortung der Frage hinsichtlich einiger Schularten noch spezifiziert. Berufsschule Im „dualen System“ der Berufsausbildung ist die Berufsschule Partner des Ausbildungsbetriebs und bildet zusammen mit ihm in einem bestimmten Beruf aus. Um eine hohe Relevanz der Lerninhalte für die Praxis zu gewährleisten, werden die bundesweit gültigen Lehrpläne mit den Sachverständigen der Wirtschaft abgestimmt. Eine möglichst ausgeprägte Praxisnähe der Ausbildung wird an der Berufsschule u. a. durch die Integration oder Simulation berufsrelevanter Situationen im Unterricht erreicht. Berufsfachschule An Berufsfachschulen erfolgt eine schulische Berufsausbildung . Der Unterricht umfasst sowohl allgemein bildende als auch berufsbezogene Fächer und vermittelt in der Regel auch den praktischen Teil der Berufsausbildung. An den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens findet die praktische Ausbildung teilweise an kooperativen Einrichtungen z. B. Krankenhäusern statt. Berufliche Oberschule Als berufliche Schule baut die Berufliche Oberschule auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung , Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen. Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung, die an der Fachoberschule die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11 umfasst und in Betrieben, der Verwaltung und in sozialen Einrichtungen stattfindet, sammeln die Schüler über einen längeren Zeitraum zusammenhängende praktische Erfahrungen. Neben der Möglichkeit, die gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten im fachtheoretischen Unterricht der Fachoberschule zu nutzen, stellt die fachpraktische Ausbildung auch eine wertvolle Orientierungshilfe für die Berufsfindung dar. Wirtschaftsschule Vorausgeschickt werden kann, dass es sich bei der Wirtschaftsschule um eine berufliche Schule handelt, deren besonderer Bildungsauftrag ohnehin in der Berufsorientierung liegt. Schülerinnen und Schüler treten insbesondere im Rahmen des Fachs Übungsunternehmen durch Betriebspraktika , Betriebserkundungen, den Besuch von Berufsbörsen oder Informationsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit/Berufsberatung in Kontakt zur betrieblichen Wirklichkeit , sammeln praktische Erfahrungen, erleben betriebliche Abläufe und sammeln Informationen über die inneren Strukturen von Unternehmen. Sie können sich ein authentischeres Bild über die Anforderungen in kaufmännischen Betrieben machen und werden erstmalig mit Qualifikationsanforderungen konfrontiert, die an kaufmännische Auszubildende gestellt werden. Auch Interviews mit Personalexperten sind in diesem Zusammenhang denkbar. Weiterhin wird die Plattform des Projekts „Sprungbrett Bayern“ (Initiative des Arbeitskreises „SCHULEWIRT- SCHAFT“) zur Unterstützung und Intensivierung bereits bestehender bzw. zur Herstellung neuer Kooperationen zwischen Wirtschaftsschulen und Unternehmen genutzt.