Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.11.2016 Der Beantwortung der Fragen darf vorangestellt werden, dass sich die nachfolgenden Ausführungen zur Beteiligung bayerischer Behörden an den Grenzkontrollen primär auf die seit 13. September 2015 wieder eingeführten temporären Kontrollen an der Binnengrenze von Deutschland zu Österreich beziehen. 1. Welche bayerischen Behörden sind direkt oder mittelbar an den Grenzkontrollen beteiligt? a) Wie sieht deren Beteiligung jeweils aus? Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes obliegt gemäß Bundespolizeigesetz grundsätzlich der Bundespolizei , insbesondere fallen somit die in Rede stehenden Kontrollen an der Binnengrenze von Deutschland zu Österreich in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei und damit in die Ressortverantwortung des Bundesministeriums des Innern. Bayerische Behörden, insbesondere die Bayerische Polizei, haben insoweit keine Zuständigkeit bei der direkten Durchführung der gegenständlichen Grenzkontrollen. Die Bundespolizei führt seit der Wiedereinführung der temporären Grenzkontrollen am 13. September 2015 an den deutschen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen in Form eines Konzepts aus stationären und mobilen Kontrollen mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Grenze durch. In diesem Rahmen werden an ausgewählten Kontrollstellen temporär stationäre Grenzkontrollen durchgeführt , ein Teil der ehemaligen Grenzübergänge ist gleichwohl durch die Bundespolizei derzeit weiterhin nicht oder allenfalls sporadisch besetzt. Zur Ergänzung dieser Maßnahmen der Bundespolizei werden durch die Bayerische Polizei verstärkt Schleierfahndungsmaßnahmen ergriffen. So wird die Bayerische Polizei mit der Schleierfahndung im eigenen, originären Zuständigkeitsbereich tätig und führt diese Maßnahmen sowohl verdeckt als auch offen verstärkt im grenznahen Raum in Abstimmung mit den Maßnahmen der Bundespolizei durch. b) Wie viele Beschäftigte sind damit befasst? Schleierfahndung wird nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften in ganz Bayern durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Fahndungseinheiten in den Polizeipräsidien (PP) mit Bundesgrenze, nämlich die PP Schwaben Süd/West, Oberbayern Süd, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Bayern hat 1995 als erstes Bundesland die verdachtsund ereignisunabhängigen Personenkontrollen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) eingeführt. Diese sogenannte Schleierfahndung in Bayern setzt auf 2 Fahndungsschleier. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14333 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 05.10.2016 Beteiligung bayerischer Behörden an den Grenzkontrollen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche bayerischen Behörden sind direkt oder mittelbar an den Grenzkontrollen beteiligt? a) Wie sieht deren Beteiligung jeweils aus? b) Wie viele Beschäftigte sind damit befasst? 2. Wie stellt sich die Zusammenarbeit zwischen der Bundes - und der Landespolizei dar? 3. Wie wird sicher gestellt, dass von bayerischer Seite eine bestmögliche Unterstützung der Bundespolizei erfolgt ? 4. Wie erfolgen insbesondere die Grenzkontrollen im Zugverkehr ? a) Gibt es hier eine Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten ? b) Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 5. Werden die Kosten für das mit den Grenzkontrollen befasste Personal gesondert erfasst? a) Wenn ja, wie hoch liegen diese Kosten monatlich im Durchschnitt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14333 Im ersten Fahndungsschleier bestehen bei den o. g. PP mit Bundesgrenze 7 Polizeiinspektionen Fahndung (PIF) und 3 Polizeistationen Fahndung (PStF). Neben diesen 10 Fahndungsdienststellen bestehen (bei 3 Präsidien) im ersten Fahndungsschleier bei insgesamt 6 Polizei- bzw. Verkehrspolizeiinspektionen eigene Fahndungs- bzw. Fahndungskontrollgruppen . Mit Blick auf das für die Schleierfahndung eingesetzte Personal ist die Sollstärke, also die planerische Vorgabe zur personellen Besetzung einer Dienststelle relevant. Bezüglich der Sollstärken ist allerdings basierend auf der Definition zwischen Dienststellen, die als Fahndungsdienststellen den Auftrag der Schleierfahndung im Gesamten wahrnehmen (PIF und PStF) und Dienststellen, die bei denen Fahndungs(kontroll)gruppen angegliedert sind, zu differenzieren . Alleine die PIF und die PStF im ersten Fahndungsschleier verfügen zum Stand 01.10.2016 über 500 Sollstellen. Im Einzelnen verteilen sich diese wie folgt: Präsidium Dienststelle Sollstärke PP Schwaben Süd/West PIF Lindau 55 PStF Pfronten 30 PP Oberbayern Süd PIF Rosenheim 82 PStF Kreuth 18 PIF Traunstein mit Kontaktstelle Grenze (Soll: 5) 116 PStF Burghausen 13 PIF Weilheim 26 PP Niederbayern PIF Passau 76 PP Oberpfalz PIF Waidhaus 49 PP Oberfranken PIF Selb (Stand: 11.10.2016) 35 Gesamt: 500 Des Weiteren sind im zweiten Fahndungsschleier bei insgesamt 20 Polizei- oder Verkehrspolizeiinspektionen Fahndungseinheiten angegliedert, für die allerdings keine eigene Sollstärke festgesetzt ist. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass neben diesen spezialisierten Einheiten alle Polizeibeamt(inn)en der Bayerischen Polizei auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, wie Flughäfen oder Bahnhöfen, Schleierfahndungskontrollen durchführen können. Es ist beabsichtigt, die Fahndungseinheiten der Bayerischen Polizei über die Zuweisung der 150 Sollstellen für die Schleierfahndung aus dem Nachtragshaushalt 2016 weiter zu verstärken. In diesem Kontext ist beispielsweise auch die Zuführung von 10 Sollstellen zur neuen PIF Selb im PP Oberfranken vorgesehen. Die Sollstellen aus dem Nachtragshaushalt können allerdings erst mit Personal besetzt werden, wenn die in diesem Rahmen eingestellten Polizeibeamtinnen und -beamten fertig ausgebildet sind. Mit der Einstellung der entsprechenden Beamten wurde bereits begonnen . Die Zuteilung des Personals an die Verbände kann frühestens ab September 2018 erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Zuteilung dieser Stellen zum momentanen Zeitpunkt noch nicht zielführend. Neben den vorstehenden Ausführungen zu den Dienststellen der Schleierfahndung erfolgt derzeit die regelmäßige Unterstützung der PP Niederbayern, Oberbayern Süd und Schwaben Süd/West an der deutsch-österreichischen Grenze wechselweise durch insgesamt 2 Züge der Bereitschaftspolizei . Überdies werden durch die tangierten Polizeipräsidien mit verbandseigenen Kräften und temporären Unterstützungskräften punktuelle Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Eine explizite und verbindliche Angabe der eingesetzten Kräfte kann in diesem Bereich nicht erfolgen. 2. Wie stellt sich die Zusammenarbeit zwischen der Bundes- und der Landespolizei dar? 3. Wie wird sichergestellt, dass von bayerischer Seite eine bestmögliche Unterstützung der Bundespolizei erfolgt? Die Bundespolizei und Bayerische Polizei treffen wie vorstehend ausgeführt grundsätzlich Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich. Anlässlich eines Gesprächs im Bundeskanzleramt in Berlin mit Bundeskanzleramtschef Peter Altmaier am 9. Mai 2016 verständigten sich der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und Bayerns Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann im Hinblick auf die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen ab 13. Mai 2016 auf die Fortführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen sowie die vollständige Erfassung aller einreisenden Drittstaatsangehörigen. In diesem Gespräch kamen die beiden Minister überein, dass die Bundespolizei die Binnengrenzkontrollen sichtbar und effektiv fortsetzt – auch um weiterhin Zurückweisungen an der Grenze durchführen zu können – und sie lageangepasst entwickelt und mit ausreichend Personal unterlegt. Werden diese Kontrollen zeitweise ausgesetzt, stimmen sich Bundespolizei und Bayerische Polizei konzeptionell eng ab, um durch einen flankierenden Einsatz bayerischer Schleierfahnder mögliche Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Die Bundespolizei gibt dabei bei Kontrollen der sichtbaren Präsenz Vorrang vor verdeckter Grenzraumfahndung. Bayern verstärkt parallel mit eigenen Kräften die Schleierfahndung in den Grenzgebieten zu Österreich. Bundespolizei und Bayerische Polizei stimmen sich in ihrem taktischen Vorgehen eng ab. Auf dieser Verständigung von Staatsminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière fußend, findet auf operativer Ebene ein regelmäßiger Informationsaustausch statt, um die Kontrollmaßnahmen zu optimieren . Hierbei führt die Bayerische Polizei ihre Schleierfahndungsmaßnahmen flexibel und unter Berücksichtigung der geplanten Grenzkontroll- und Grenzfahndungsmaßnahmen der Bundespolizei und umgekehrt durch. Während der im Jahr 2015 einsetzenden Flüchtlingswelle entstand im November 2015 in Passau zudem das deutschösterreichische Polizeikooperationszentrum. Grundlage war eine Vereinbarung zwischen dem deutschen Bundesministerium des Innern, dem österreichischen Bundesministerium für Inneres und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 19. November 2015. Zwischenzeitlich arbeiten dort mehr als 30 Beamte, zusammengesetzt aus der Bundespolizei, der Bayerischen Polizei sowie der österreichischen Bundespolizei unmittelbar zusammen . Hauptaufgabe des Polizeikooperationszentrums ist der grenzüberschreitende Informationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Koordination polizeilicher Maßnahmen . Das Polizeikooperationszentrum wurde zwischenzeitlich zu einer festen Einrichtung für die grenzüberschreitende wie auch für die behördenübergreifende Zusammenarbeit. 4. Wie erfolgen insbesondere Grenzkontrollen im Zugverkehr? Drucksache 17/14333 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 a) Gibt es hier eine Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten ? b) Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Da Grenzkontrollmaßnahmen in die Ressortverantwortlichkeit des Bundesministeriums des Innern fallen, können hierzu seitens der Staatsregierung keine unmittelbaren Aussagen getroffen werden. Im Sachzusammenhang darf auf die Antworten des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Gottstein vom 18. April 2016 (Drs. 17/11109 vom 21. April 2016) hingewiesen werden. Nach hiesigem Kenntnisstand gestalten sich jedoch insbesondere die Grenzkontrollen im Zugverkehr wie folgt. Die Fernverkehrszüge aus Salzburg nach München werden am Bahnhof Salzburg, die Nahverkehrszüge beim Halt in Freilassing durch die Bundespolizei stichprobenartig kontrolliert. Bei den Zügen aus Kufstein erfolgt der Zustieg meist in Kufstein und die Kontrolle wird während der Fahrt durchgeführt. Vereinzelt kommt es zu Kontrollen am Bahnhof in Rosenheim . Die Zustiegskontrollen durch einen privaten Sicherheitsdienst in Salzburg (bzw. Kufstein) sind seit dem 17. Juli 2016 ausgesetzt. 5. Werden die Kosten für das mit den Grenzkontrollen befasste Personal gesondert erfasst? a) Wenn ja, wie hoch liegen diese Kosten monatlich im Durchschnitt? Die von der Bayerischen Polizei zur Ergänzung der Grenzkontrollmaßnahmen der Bundespolizei durchgeführten Maßnahmen der Schleierfahndung fallen, nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in den originären Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Polizei. Folglich fallen hier keine zusätzlichen, gesondert erfassbaren Kosten an.