Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Warnung und Information der Bevölkerung bei einem Ereignisfall im Kernkraftwerk Temelin können insbesondere im Grenzgebiet folgende Mittel eingesetzt werden: • Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk, • Lautsprecherfahrzeuge. Rundfunkdurchsagen bieten die Möglichkeit, Gefahren nicht nur anzukündigen, sondern auch Verhaltenshinweise an die Bevölkerung zu geben. Auf Grundlage der Bekanntmachung des damaligen Staatsministeriums des Innern über „Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen“ vom 19. April 1991, mit welcher insbesondere Regelungen zur Veranlassung von Gefahrendurchsagen bzw. -mitteilungen im Rundfunk getroffen wurden , hat sich ein etabliertes und bewährtes Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung entwickelt. Auf der Grundlage dieser Bekanntmachung können z. B. auch Nachrichten über Live-Ticker beim Fernsehen erfolgen. Zu 2.: Wie für die bayerischen Kernkraftwerke sind auch für das Kernkraftwerk Temelin von den bayerischen Katastrophenschutzbehörden bis zur Entfernung von 100 Kilometern vom Kernkraftwerk Pläne zur Verteilung von Kaliumjodidtabletten erstellt. Falls darüber hinaus die Verteilung von Kaliumjodidtabletten notwendig werden sollte, bestehen bayernweit Kaliumjodidtablettenverteilungspläne, die für grenzüberschreitende Ereignisse verwendet werden können. Die Entfernung zum Kernkraftwerk Temelin ist so groß, dass eine Evakuierung nicht in Betracht zu ziehen ist. Zu 3.: Es wird auf die Drucksache 17/7924 des Bayerischen Landtags vom 2. Oktober 2015 verwiesen. Zu 4.: Die Zuständigkeit für internationale Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes liegt in Deutschland beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit. Des Weiteren wird auf die Drucksache 17/7924 des Bayerischen Landtags vom 2. Oktober 2015 verwiesen. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14334 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2016 Notfallplan für einen Atomunfall im Atomkraftwerk Temelin Wie eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion ergeben hat, weisen die Notfallpläne zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen eines Atomunfalls in den EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede auf. So hat Tschechien bislang für die Evakuierung seiner Bevölkerung im Falle eines Atomunfalls noch nicht einmal eine Evakuierungszone festgelegt. Von einem Unfall in Temelin wären auch viele Menschen in Niederbayern betroffen, die im grenznahen Gebiet zu Tschechien leben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Vorkehrungen hat die Staatsregierung getroffen, um die Menschen im Grenzgebiet zu Tschechien von einem Unfall in Temelin zu informieren? 2. Gibt es für die grenznahen Gebiete ausgearbeitete Notfallpläne ? Wenn ja, welche Maßnahmen sind für die grenznahen Gebiete zu Tschechien geplant? 3. Wie ist der Informationsaustauch mit den tschechischen Behörden geregelt? 4. Gibt es ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement für den Fall eines Atomunfalls in Temelin? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.