Zu 1. a): Nein. Zu 1. b): Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt hat mit Schreiben vom 30. Juli 2015 die Bundesländer über das bereits eingangs beschriebene ZIP-Unterprogramm unterrichtet. Die bayerischen Projektvorschläge wurden unter der Federführung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) in Abstimmung mit der Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Frau Irmgard Badura, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und der DB Station&Service AG zusammengestellt und dem Parlamentarischen Staatssekretär (PSt) beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur , Enak Ferlemann, durch Staatsminister Joachim Herrmann mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 übersandt. Der Bahnhof Osterhofen konnte seinerzeit nicht in die von der Staatsregierung beim Bund angemeldete Maßnahmenliste aufgenommen werden, da die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im ZIP geforderte bauliche Umsetzung bis Ende 2018 nicht realisierbar war. Mit Schreiben vom 28. Juli 2016 hat PSt Enak Ferlemann die Bundesländer zwar aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2016 noch weitere für das ZIP infrage kommende Bahnstationen nachzumelden. Inzwischen wurde auch der zulässige Zeitraum für die Realisierung der Ausbaumaßnahmen vom Bund von Ende 2018 auf Ende 2020 erweitert, nicht jedoch das Finanzierungszeitfenster für den Bund, der seine Kofinanzierung weiterhin nur bis Ende 2018 garantieren kann. Nach Mitteilung der DB Station&Service AG ist ein barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Osterhofen aufgrund fehlender Planungen jedoch auch bis Ende 2020 nicht realisierbar , wodurch es keine Basis für eine Nachmeldung gab. Eine Anmeldung des Bahnhofs Neunkirchen am Sand für das ZIP-Programm für kleinere Bahnhöfe war a priori nicht möglich, da nach den Vorgaben des BMVI nur Bahnstationen berücksichtigt werden, die durchschnittlich weniger als 1.000 Ein- und Aussteiger pro Tag aufweisen. Am Bahnhof in Neunkirchen am Sand steigen gemäß Informationen der dort haltenden Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schnitt pro Tag über 1.200 Fahrgäste ein und aus, womit das Programmlimit deutlich überschritten wird. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14337 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 14.10.2016 Barrierefreiheit Klein-Bahnhöfe Der Bund hat dankenswerterweise ein Programm zum barrierefreien Umbau von Klein-Bahnhöfen namens „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 (ZIP) – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ auf Kiel gelegt. Der Freistaat Bayern ist neben der DB Station & Service AG für die Kofinanzierung und Umsetzung von ZIP zuständig und beeinflusst die Liste der bayerischen Bahnhöfe, die dem Bund zur Umsetzung angemeldet werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Sind die Bahnhöfe Osterhofen/Niederbayern und Neunkirchen am Sand/Mittelfranken seitens des Freistaats Bayern zu ZIP angemeldet? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.11.2016 Vorbemerkung: Die Bahnstationen Neunkirchen am Sand und Osterhofen (Niederbayern) stehen im Eigentum der DB Station&Service AG. Sie ist daher für die Planung und die Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) in der Verantwortung des Bundes. Das „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 (ZIP) – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ des Bundes hat das Ziel, die Attraktivität besonders an kleinen Bahnstationen zu steigern, die weniger als 1.000 Ein- und Aussteiger pro Tag aufweisen und seitens des Bundes und der Deutschen Bahn AG bislang deshalb nicht oder nur in Ausnahmefällen barrierefrei ausgebaut wurden (sog. „1.000er-Regel“). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.