Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.11.2016 Zu 1.: In dieser Legislaturperiode wurden zwei Anträge auf Fördermittel für kommunale Häfen gestellt. Zu 2. a) und b): Eine der beiden Fördermaßnahmen wurde bewilligt. Die Höhe der bewilligten Zuweisung beträgt 105.990 €. Bei der anderen beantragten Fördermaßnahme ist die Antragsprüfung noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Bei der Förderung der kommunalen Häfen handelt es sich um Projektförderung in Form von Zuschüssen. Die beantragten Mittel müssen haushälterisch zur Verfügung stehen. Zur Bewilligung der Mittel ist maßgeblich, dass es sich um den Ausbau und die Errichtung von Güterumschlaghäfen kommunaler Gebietskörperschaften oder Zweckverbände kommunaler Gebietskörperschaften am Main, Main-Donau- Kanal und an der Donau einschließlich der Schaffung der zugehörigen Infrastruktur handelt. Dabei können Gegenstand der Förderung die eigentlichen Hafenanlagen sowie Umschlaganlagen und weiteres notwendiges Zubehör eines Hafenbetriebs sein. Dies schließt insbesondere die Förderung anderer Häfen wie Betriebshäfen und die Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen aus. Dabei wird die Landeshafenverwaltung (LHV) als „bauüberwachendes Amt“ beim Vollzug der Wirtschaftsförderung tätig, insbesondere indem es die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen prüft. Zu 4.: Die Förderoption ist den betroffenen Kommunen am Main, Main-Donau-Kanal und an der Donau grundsätzlich bekannt . Denn es handelt sich um eine langjährig bestehende Fördermöglichkeit, durch deren Inanspruchnahme das Ziel der Verbesserung der Infrastruktur bereits in ansprechendem Umfang erreicht wurde. Ohne staatliche Unterstützung wäre der Bau von Umschlaghäfen in Bayern nicht in dieser Weise erfolgt. 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14410 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 05.10.2016 Fördermittel für kommunale Häfen Anlässlich einer Schriftlichen Anfrage zum Thema der Standortsicherheit für die bayerische Binnenschifffahrt (Drs. 17/12442) teilte das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr am 06.07.2016 unter anderem mit: „Nicht zuletzt unterstützt die Staatsregierung mit Zuschüssen die kommunalen Häfen beim Ausbau und der Modernisierung ihrer Infrastruktur.“ Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Anträge wurden in diesem Zusammenhang seitens der bayerischen kommunalen Häfen in dieser Legislaturperiode gestellt? 2. a) Welche Förderanträge hat die Staatsregierung unterstützt ? b. In welcher Höhe? 3. Nach welchen Förderkriterien entscheidet die Staatsregierung über die Bewilligung der beantragten Mittel? 4. Wie bewirkt die Staatsregierung gegenüber der kommunalen Familie diese Förderoption? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.