Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 07.10.2016 Studierfähigkeit von Abiturienten Mittlerweile legt rund die Hälfte eines Jahrganges das Abitur ab. Zudem werden im Zuge des achtjährigen Gymnasiums die Abiturienten immer jünger. In diesem Kontext sind von universitärer Seite immer wieder Klagen wegen unzureichender Studierfähigkeit der Studenten zu hören. Dies spiegelt sich auch in einer im Jahre 2011 durchgeführten Umfrage des Professors Dr. Gerhard Wolf, Inhaber des Lehrstuhls für Ältere Deutsche Philologie an der Uni Bayreuth, wider. Vor allem hinsichtlich Wortschatz, Grammatik, Syntax und sogar in den Grundrechenarten fielen häufig Defizite auf. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie definiert die Staatsregierung Studierfähigkeit? b) Welche grundlegenden fachlichen Kompetenzen und Inhalte werden von Abiturienten bezüglich der Studierfähigkeit erwartet? c) Wie, auf welche Art und Weise, könnte nach Meinung der Staatsregierung die Studierfähigkeit der Abiturienten gesteigert werden? d) Welche Rolle spielt, nach Meinung der Staatsregierung , in diesem Zusammenhang insbesondere die sich verändernde Struktur der gymnasialen Oberstufe ? 2. Inwieweit mussten die Hochschulen nach Kenntnis der Staatsregierung in diesem Kontext über die letzten fünf Jahre in den Studiengängen Mathematik, Chemie , Biologie, Physik, Germanistik und Geschichte Vorkurse anbieten, um schulische Wissenslücken zu schließen (bitte aufschlüsseln nach entsprechenden Hochschulen sowie Art, Titel und zeitlicher Umfang des Vorkurses sowie der Teilnehmerzahl)? 3. a) Teilt die Staatsregierung die Auffassung von Professor Dr. Gerhard Wolf? b) Wenn nein, was sind die konkreten fachlichen Gründe dafür? 4. Sieht die Staatsregierung – unter Berücksichtigung der Hochschulautonomie – eine Lösung in der Einführung stärkerer Selektionsmechanismen (wie z. B. Einstellungstests ) nach US-amerikanischem Vorbild oder durch andere Modelle? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.11.2016 Vorbemerkung: Hochschulzugangsberechtigungen Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife , für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften die Fachhochschulreife. Unter den schulischen Hochschulreifen in Bayern, die im Jahr 2015 (= aktuellste Daten) von 46,71 % der gleichaltrigen Bevölkerung erworben wurden, nimmt die am Gymnasium erworbene allgemeine Hochschulreife den größten Anteil ein (27,99 %), während 2,71 % die allgemeine Hochschulreife außerhalb des Gymnasiums erwarben. 0,92 % erwarben eine fachgebundene Hochschulreife, 15,09 % eine Fachhochschulreife. Über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen in Bayern auch qualifizierte Berufstätige. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert: So wird nunmehr Meisterinnen und Meistern, Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde. Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat. Dies kann nach Wahl der Hochschule entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr erfolgen. Vor Durchführung des Prüfungsverfahrens oder vor Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt. Außerdem werden Bewerber zum Studium in Bayern zugelassen , die über sonstige Bildungsnachweise verfügen, die im Ausland bzw. im Inland, jedoch in einem ausländischen Bildungssystem erworben wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bildungsnachweise als gleichwertig anerkannt werden können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.01.2017 17/14417 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14417 Studienanfänger Betrachtet man die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im Studienjahr (= jeweiliges Sommersemester + darauffolgendes Wintersemester) in Bayern, so ergibt sich für das Jahr 2015 folgendes Bild: 1. Den größten Anteil an den Studienanfängern haben Absolventen des bayerischen Gymnasiums. Dieser umfasst mit 38,3 % etwas mehr als ein Drittel der Studienanfänger . 2. Die restlichen 61,7 % der Studienanfänger setzen sich aus Absolventen bayerischer Schularten außerhalb des Gymnasiums sowie aus Studienanfängern mit außerbayerischen Abschlüssen aus dem restlichen Deutschland bzw. dem Ausland zusammen. Die o. g. Ausführungen zu Hochschulzugangsberechtigungen und Studienanfängern belegen zwar – wie im Vorspruch zur Anfrage erwähnt –, dass „rund die Hälfte eines Jahrgangs das Abitur“ ablegt, nämlich im Jahr 2015 an bayerischen Schulen (u. a. Gymnasien) genau 46,71 % der gleichaltrigen Bevölkerung, bei der Zahl der Studienanfänger jedoch der Anteil von Abiturienten aus den bayerischen Gymnasien 38,3 % beträgt. Wenn – wie im Vorspruch zur Anfrage ausgeführt – „von universitärer Seite immer wieder Klagen wegen unzureichender Studierfähigkeit der Studenten zu hören“ sind, so ist aufgrund der oben skizzierten Heterogenität der Studentenschaft eine differenzierte Sichtweise notwendig. Ein pauschaler Bezug auf Absolventen des bayerischen Gymnasiums ist nicht sachgerecht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Aussage, im Zuge des achtjährigen Gymnasiums würden die Abiturienten immer jünger, zutreffend ist: Bei der Umstellung vom neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium sank das Absolventenalter von 19,2 Jahren (G9 im Abschlussjahr 2010) auf 18,1 Jahre (G8 im Abschlussjahr 2015). Aber ein direkter , gar kausaler Bezug zwischen achtjährigem Gymnasium in Bayern und der in der vorliegenden Schriftlichen Anfrage zitierten, von Prof. Dr. Gerhard Wolf im Jahr 2011 durchgeführten Untersuchung der Studierfähigkeit der Studierenden besteht nicht, da im Jahr 2011 in Bayern überhaupt erst der erste Absolventenjahrgang das achtjährige Gymnasium verließ und darüber hinaus erfahrungsgemäß ein erheblicher Anteil (deutlich über 40 %) der Absolventen nicht im Jahr des Erwerbs der Hochschulreife ein Studium aufnimmt. Daher dürfte es sich bei den Probanden der erwähnten Studie aller Wahrscheinlichkeit nach größtenteils nicht um Absolventen des bayerischen achtjährigen Gymnasiums gehandelt haben. 1. a) Wie definiert die Staatsregierung Studierfähigkeit? Die Frage der Studierfähigkeit hängt formal untrennbar mit der Hochschulzugangsberechtigung zusammen. Die unterschiedlichen Hochschulzugangsberechtigungen im Freistaat Bayern tragen einerseits den unterschiedlichen schulischen Qualifizierungswegen und andererseits der Differenzierung des Hochschulsystems in stärker anwendungsbezogene Lehre der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und vorwiegend wissenschaftsbezogene Ausbildung der Universitäten Rechnung und sind orientiert an den Anforderungen, die ein Hochschulstudium stellt. Die verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen mit ihren unterschiedlichen Wegen und Anforderungen erweitern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Befähigungen und Interessen die Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Mit dem Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung wird die Studierfähigkeit im jeweiligen Umfang nachgewiesen. Dies ermöglicht grundsätzlich den unmittelbaren Zugang zum Hochschulstudium ohne obligatorische spezielle Eignungsfeststellungsverfahren an den Hochschulen. Da die Schriftliche Anfrage den Ausführungen im Vorspruch nach hauptsächlich auf das Gymnasium abzielt, befassen sich die folgenden Ausführungen vor allem damit. Das Abitur an den Gymnasien in Bayern und Deutschland ist generell mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung verbunden. Die Studierfähigkeit von Abiturienten bzw. Studienfängern aus den Gymnasien hat daher aus inhaltlicher Sicht fachlichen wie überfachlichen Ansprüchen zu genügen. Mit der Frage, welche Kompetenzen unabhängig von den gewählten Fächern Grundlagen für ein erfolgreiches Studium sind, befassen sich laufend die entsprechenden Gremien der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Ergebnisse der Diskussion manifestieren sich insbesondere in den „Richtlinien zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“, in denen für alle Länder die Rahmenstrukturen der Oberstufe festgelegt sind, und in den KMK-Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch , die die inhaltlichen Anforderungen der Abiturprüfung in diesen Fächern beschreiben (aufgrund des Umfangs dieser Richtlinien wird nur auf die Fundstelle verwiesen: https:// www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungs wege-und-abschluesse/sekundarstufe-ii-gymnasiale-ober stufe-und-abitur.html). Diese Rahmenvorgaben wurden von Bayern mit beschlossen. Sie stellen insofern auch eine für Bayern gültige Definition von Mindestanforderungen an die allgemeine Hochschulreife dar. b) Welche grundlegenden fachlichen Kompetenzen und Inhalte werden von Abiturienten bezüglich der Studierfähigkeit erwartet? Im aktuellen bayerischen Lehrplan für das Gymnasium gehört neben der Persönlichkeitsbildung und einer umfassenden Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler die Vermittlung der Inhalte und Kompetenzen, die zur Aufnahme und Bewältigung eines Hochschulstudiums befähigen, zum Kern des gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrags: Die Schülerinnen und Schüler gewinnen kulturelle Identität, erfahren eine Werteerziehung und werden in zunehmendem Maße dazu befähigt, sich in der Begriffswelt und Methodik der verschiedenen Fächer zu orientieren, insbesondere wird aber die Fähigkeit zur Abstraktion und Theoriebildung geschult. Bei der Entwicklung von Strategien zur Problemlösung werden gleichzeitig Kompetenzen wie Ausdauer, Durchhaltevermögen und Zielstrebigkeit gefördert. Auch im LehrplanPLUS, der am Gymnasium ab dem Schuljahr 2017/18 mit Jahrgangsstufe 5 beginnend sukzessive eingeführt wird, steht der langfristige Kompetenzerwerb der Lernenden im Mittelpunkt: Zu diesen zählen vor allem Selbstkompetenz (z. B. Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Selbstbeherrschung), Sozialkompetenz (z. B. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Toleranz, Verantwortungsfreudigkeit) und Methodenkompetenz (z. B. Informationsbeschaffung, Präsentationstechniken , Lernstrategien). Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden somit selbstständig und nachhaltig aufgebaut, reflektiert und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll eingesetzt, was von den Schülerinnen und Schülern Drucksache 17/14417 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Flexibilität, die Fähigkeit zu Analyse und Abstraktion sowie zum kritischen Hinterfragen des eigenen Vorgehens fordert. Durch das Prinzip der Fachlichkeit bzw. mit den in den schulischen Fächern vermittelten inhaltlichen und methodischen fachlichen Kompetenzen werden die Voraussetzungen geschaffen , an die die Hochschulen in ihren Fachstudiengängen anknüpfen können und die Studierenden dann nach einer fachlichen Vertiefung bis zu einem Hochschulabschluss führen können. c) Wie, auf welche Art und Weise, könnte nach Meinung der Staatsregierung die Studierfähigkeit der Abiturienten gesteigert werden? Um auf aktuelle pädagogische und bildungspolitische Entwicklungen angemessen und verantwortungsvoll reagieren zu können, unterzieht sich das bayerische Gymnasium aktuell einem Prozess der Weiterentwicklung. Seine zentralen Bildungsziele wie Studierfähigkeit, vertiefte Allgemeinbildung , Reflexionsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein als Basis für eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln bilden auch dabei die oberste Richtschnur. Der damit verbundene Qualitätsanspruch als unverhandelbares Kernstück gymnasialer Bildung wird daher auch in Zukunft unverändert Bestand haben. Die Umsetzung der Bildungsstandards, die mit ländergemeinsamen Aufgaben in der Abiturprüfung 2017 beginnt, wird aus Sicht der Staatsregierung zur weiteren Stärkung der Studierfähigkeit beitragen. Speziell in Bayern wird der neue LehrplanPLUS einen noch weitergehenden Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Abiturqualität leisten (s. die Antwort zu Frage 1 b). d) Welche Rolle spielt, nach Meinung der Staatsregierung , in diesem Zusammenhang insbesondere die sich verändernde Struktur der gymnasialen Oberstufe ? Die „Bildungskommission Gymnasium“ hat im Jahr 2003 die Leitlinien zur Reform des bayerischen Gymnasiums und insbesondere seiner Oberstufe vorgelegt. Mitglieder waren damals (u. a. neben Schul- und Wirtschaftsvertretern) führende Vertreter der bayerischen Universitäten bzw. Hochschulen , unter ihnen Professor Dr. Wolfgang Herrmann (Präsident der Technischen Universität München), Professor Dr. Helmut Ruppert (damals Präsident der Universität Bayreuth und Sprecher der Universität Bayern e.V.), Professor Dr. Erich Kohnhäuser (damals Präsident der Fachhochschule Regensburg und Sprecher der Hochschule Bayern e.V.) sowie Professor Dr. Wolfgang Frühwald (damals Präsident der Humboldt-Stiftung Bonn). In den Leitlinien der „Bildungskommission Gymnasium“ werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen betont, weil die in diesen Fächern vermittelten Inhalte und Kompetenzen als grundlegend für den Studienerfolg angesehen werden. Dies deckt sich vollständig mit den Richtlinien der Kultusministerkonferenz . Auf die Empfehlungen der „Bildungskommission Gymnasium “ geht die ab 2009 eingeführte neue Struktur der Oberstufe mit ihrer Betonung der Grundlagenfächer in der Qualifikationsphase sowie in der Abiturprüfung zurück. Sie ist unabhängig von der Lernzeit am Gymnasium die Antwort auf die zunehmende Differenzierung der Hochschullandschaft. Diese Vielfalt kann im Fächerkanon eines allgemeinbildenden Gymnasiums in immer geringerem Umfang abgebildet werden. Die Bildungskommission war sich darin einig, dass nur durch die Rückbesinnung und Konzentration auf die Grundlagenfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen bzw. auf die in diesen Fächern vermittelten Inhalte und Kompetenzen die Qualität des Abiturs und sein Anspruch als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung aufrechterhalten können. Diese Ansicht gilt auch heute noch. Das bedeutet andererseits, dass gewisse Spezialkenntnisse in einzelnen Fächern nicht mehr vermittelt und an den Hochschulen nicht mehr vorausgesetzt werden können. 2. Inwieweit mussten die Hochschulen nach Kenntnis der Staatsregierung in diesem Kontext über die letzten fünf Jahre in den Studiengängen Mathematik , Chemie, Biologie, Physik, Germanistik und Geschichte Vorkurse anbieten, um schulische Wissenslücken zu schließen (bitte aufschlüsseln nach entsprechenden Hochschulen sowie Art, Titel und zeitlicher Umfang des Vorkurses sowie der Teilnehmerzahl)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine detaillierten verwertbaren Informationen vor. Allgemein kann zu dieser Thematik Folgendes ausgeführt werden: Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger bieten Vorkurse eine Möglichkeit zum besseren Einstieg in das Studium. Diese zählen jedoch aufgrund ihrer spezifischen Zielrichtung grundsätzlich nicht zu den hochschulischen Studienangeboten und fallen daher auch nicht unter die originären Hochschulaufgaben. Spezifische Vorkurse für neue Studierende werden daher teilweise auch von anderen Bildungsträgern angeboten, etwa den Bildungsträgern der Kammern und Wirtschaftsverbände oder von Anbietern der allgemeinen Erwachsenenbildung. In diesen Fällen verweisen die Hochschulen auf die Angebote anderer Bildungsträger oder kooperieren mit diesen (etwa durch Mitgestaltung der Kursinhalte). Soweit die Hochschulen Vorkurse zur allgemeinen Vorbereitung auf bestimmte Studiengänge (z. T. auch studiengangübergreifend ) anbieten, haben diese meist einen Umfang von ein bis zwei Wochen unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit. Sie haben vorrangig das Ziel, das hochschulische Eingangsniveau zu verdeutlichen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst auf einen einheitlichen Kenntnisstand zu bringen. Diese Vorkurse haben eher rezipierenden Charakter und sind häufig in die sogenannte Orientierungswoche integriert, dienen also auch dem Kennenlernen der Studiengruppe. Sie sind insbesondere in mathematisch -naturwissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen beliebt und beschränken sich daher fast ausschließlich auf Mathematik, ferner auf Physik und Englisch. Ein abschließender Überblick über solche Vorkurse ist kaum möglich, da diese regelmäßig dezentral organisiert sind und teilweise auch in der Federführung studentischer Initiativen liegen (etwa der Fachschaften). 3. a) Teilt die Staatsregierung die Auffassung von Professor Dr. Gerhard Wolf? b) Wenn nein, was sind die konkreten fachlichen Gründe dafür? Erklärtes Ziel der Staatsregierung war und ist es, bayerische Abiturientinnen und Abiturienten ebenso wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft gut vorbereitet an die Hochschulen oder ins Berufsleben zu entlassen. Dazu wurden – wie in der Antwort zu Frage 1 d) ausgeführt – am Gymnasium u. a. die Grundlagenfächer Deutsch, Mathematik und Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14417 eine Fremdsprache als verpflichtende Abiturprüfungsfächer verankert und mit jeweils vier Wochenstunden in der Stundentafel der Qualifikationsphase des Gymnasiums (Jahrgangsstufen 11 und 12) ausgestattet. Nicht zuletzt dadurch, dass jeder Absolvent eines bayerischen Gymnasiums eine schriftliche Abiturprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik ablegt, werden die Relevanz von sprachlichen und mathematischen Kompetenzen, aber auch die Notwendigkeit eines selbstverständlichen Umgangs mit sowie einer Reflexion der in diesen Fächern vermittelten fachspezifischen Inhalte und Methoden für die künftigen Studierenden unmittelbar fassbar. Auch in den übrigen Fachlehrplänen, u. a. für das in der Frage 2 ebenfalls angesprochene Fach Mathematik, ist das in der jeweiligen Jahrgangsstufe ausgewiesene zu erwerbende Grundlagenwissen wesentliche Voraussetzung für aufbauendes, vernetztes Lernen sowie dauerhaften und nachhaltigen Lernerfolg und dient letztlich einer Steigerung der Schulqualität und damit einer bestmöglichen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in Studium und Beruf. Aus diesen Gründen teilt die Staatsregierung Herrn Professor Dr. Gerhard Wolfs Auffassung grundsätzlich nicht, kann aber u. a. aufgrund der o. g. geschilderten Heterogenität der Studentenschaft einige der geäußerten Klagen nachvollziehen. Hinsichtlich grundsätzlicher Bemerkungen zu der Studie von Prof. Dr. Wolf wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu „Studienanfängern“ verwiesen. Einigkeit mit dem Anliegen von Prof. Dr. Wolf besteht hinsichtlich der Notwendigkeit einheitlicher und gemeinsamer Bildungsstandards . Sie bilden einen verbindlichen Bezugsrahmen für die Beobachtung des Bildungssystems, gleichzeitig werden dadurch die Transparenz und Verbindlichkeit der Anforderungen sowie die Informationsdichte zwischen den verschiedenen Ebenen des Bildungssystems entscheidend erhöht. 4. Sieht die Staatsregierung – unter Berücksichtigung der Hochschulautonomie – eine Lösung in der Einführung stärkerer Selektionsmechanismen (wie z. B. Einstellungstests) nach US-amerikanischem Vorbild oder durch andere Modelle? Den Hochschulen stehen bereits Instrumente zur Verfügung , um Studieninteressenten zu einer eignungsgerechten Studienwahl anzuhalten. Im künstlerischen Bereich und für Sportstudiengänge sind Eignungsprüfungen obligatorisch. In Studiengängen mit „besonderen qualitativen Anforderungen “ haben die Hochschulen die Möglichkeit, ein sog. Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen. Insoweit sind sie bei der Auswahl der Studierenden nicht allein an die Abiturnote gebunden, sondern können weitere Kriterien heranziehen , etwa Auswahlgespräche oder schriftliche Tests. Durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (LT-Drs. 17/13145 vom 04.10.2016) soll den Hochschulen eine weitere, fakultative Möglichkeit an die Hand gegeben werden: das sog. Studienorientierungsverfahren . Hierbei werden die Studieninteressenten angehalten, vor der Einschreibung an einem orientierenden Verfahren teilzunehmen, das die Hochschulen selbst auf Satzungsebene gestalten können (z. B. Onlinetests , Beratungsgespräche). Ziel ist, dass die Studierwilligen selbst erkennen, ob das angestrebte Studium wirklich für sie geeignet ist, d. h. sie müssen sich vorab mit den Anforderungen eines konkreten Studiengangs beschäftigen und diese mit ihren individuellen Neigungen und Begabungen abgleichen . Bestanden werden muss das Verfahren nicht, verpflichtend ist nur die Teilnahme.