Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 26.08.2016 Kinder- und Jugendheime in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder- und Jugendheime gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? a) Wie viele Plätze für Kinder oder Jugendliche gibt es je Standort? b) Wie viele Kinder bzw. Jugendliche gibt es je Standort? 2. In welchem Alter sind die Kinder und Jugendlichen (je Standort) und wie lange bleiben sie durchschnittlich in der jeweiligen Einrichtung? 3. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (je Standort) und wie hat sich das Durchschnittsalter im selben Zeitraum verändert? 4. Wie viel kostet ein Heimplatz im Durchschnitt pro Monat und wer ist der Leistungsträger? a) In welchem Umfang werden die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Angehörige im Durchschnitt zur Kostendeckung herangezogen? b) Wie hat sich dieser Finanzierungsanteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 5. Wie hoch ist der Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen, die in eine Pflegefamilie vermittelt bzw. adoptiert werden , und nach welchen Kriterien werden die Pflegefamilien ausgesucht? 6. In welchem Kindesalter erfolgen die meisten Vermittlungen an Pflege- oder Adoptionsfamilien und wie lange bleiben die vermittelten Kinder und Jugendlichen im Durchschnitt bei der aufnehmenden Familie? 7. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegefamilie und wer ist hier der Leistungsträger ? 8. Wie oft werden Kinder oder Jugendliche aus Pflegefamilien wieder zurück in die Einrichtung gegeben? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.11.2016 Vorbemerkung: Kinder- und Jugendhilfe ist kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Im Folgenden werden Daten wiedergegeben, soweit sie der Staatsregierung vorliegen . Auf eine Abfrage bei den Kommunen wurde verzichtet. 1. Wie viele Kinder- und Jugendheime gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? a) Wie viele Plätze für Kinder oder Jugendliche gibt es je Standort? Eine aktuelle Abfrage bei den für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Regierungen zur Anzahl der Kinderund Jugendheime sowie zu den Plätzen hat ergeben, dass es derzeit in Bayern 1.355 Kinder- und Jugendheime mit insgesamt 18.044 Plätzen gibt (Stand: 08.11.2016). Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Oberbayern Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Ingolstadt 16 149 Landeshauptstadt München 92 1.561 Stadt Rosenheim 10 69 Landkreis Altötting 19 184 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 18 122 Landkreis Berchtesgadener Land 7 61 Landkreis Dachau 14 141 Landkreis Ebersberg 13 152 Landkreis Eichstätt 6 111 Landkreis Erding 8 86 Landkreis Freising 8 143 Landkreis Fürstenfeldbruck 7 131 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 9 125 Landkreis Landsberg a. Lech 15 233 Landkreis Miesbach 17 241 Landkreis Mühldorf 6 83 Landkreis München 30 494 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 10 122 Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 3 19 Landkreis Rosenheim 17 172 Landkreis Starnberg 19 198 Landkreis Traunstein 34 306 Landkreis Weilheim-Schongau 45 330 Summe 423 5.233 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.01.2017 17/14453 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14453 Niederbayern Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Landshut 7 120 Stadt Passau 4 81 Stadt Straubing 10 132 Landkreis Deggendorf 9 149 Landkreis Dingolfing-Landau 7 54 Landkreis Freyung-Grafenau 9 108 Landkreis Kelheim 9 168 Landkreis Landshut 7 67 Landkreis Passau 18 224 Landkreis Regen 7 70 Landkreis Rottal-Inn 8 70 Landkreis Straubing-Bogen 4 64 Summe 99 1.307 Oberpfalz Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Amberg 4 57 Stadt Regensburg 25 741 Stadt Weiden i. d. Opf. 12 107 Landkreis Amberg-Sulzbach 10 110 Landkreis Cham 8 125 Landkreis Neumarkt i. d. Opf. 21 133 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 10 213 Landkreis Regensburg 21 570 Landkreis Schwandorf 6 171 Landkreis Tirschenreuth 2 94 Summe 119 2.321 Oberfranken Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Bamberg 14 139 Stadt Bayreuth 9 83 Stadt Coburg 5 38 Stadt Hof 6 134 Landkreis Bamberg 15 157 Landkreis Bayreuth 3 42 Landkreis Coburg 3 28 Landkreis Forchheim 9 116 Landkreis Hof 13 190 Landkreis Kronach 3 43 Landkreis Kulmbach 10 168 Landkreis Lichtenfels 2 23 Landkreis Wunsiedel 11 143 Summe 103 1.304 Mittelfranken Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Ansbach 4 52 Stadt Erlangen 15 71 Stadt Fürth 18 159 Stadt Nürnberg 46 568 Stadt Schwabach 5 53 Landkreis Ansbach 14 116 Landkreis Erlangen-Höchstadt 23 200 Landkreis Fürth 3 17 Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Landkreis Neustadt Aisch-Bad Windsheim 7 96 Landkreis Nürnberger Land 27 457 Landkreis Roth 6 33 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 13 98 Summe 181 1.920 Unterfranken Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Aschaffenburg 5 100 Stadt Schweinfurt 5 134 Stadt Würzburg 25 434 Landkreis Aschaffenburg 6 68 Landkreis Bad-Kissingen 14 175 Landkreis Haßberge 10 228 Landkreis Kitzingen 10 84 Landkreis Main-Spessart 9 88 Landkreis Miltenberg 6 81 Landkreis Rhön-Grabfeld 20 211 Landkreis Schweinfurt 11 252 Landkreis Würzburg 13 117 Summe 134 1.972 Schwaben Landkreis / Kreisfreie Stadt Kinder- und Jugendheime Plätze Stadt Augsburg 52 855 Stadt Kaufbeuren 7 110 Stadt Kempten 7 213 Stadt Memmingen 5 60 Landkreis Aichach-Friedberg 13 120 Landkreis Augsburg 46 322 Landkreis Dillingen a. d. Donau 19 480 Landkreis Donau-Ries 12 178 Landkreis Günzburg 25 361 Landkreis Lindau 24 270 Landkreis Neu-Ulm 7 63 Landkreis Oberallgäu 20 251 Landkreis Ostallgäu 34 233 Landkreis Unterallgäu 25 471 Summe 296 3.987 Quelle: Sonderauswertung des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt auf der Grundlage einer Umfrage bei den Bezirksregierungen (Stand: 08.11.2016). b) Wie viele Kinder bzw. Jugendliche gibt es je Standort ? Eine statistische Erhebung, bezogen auf die jeweilige Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den 1.355 Kinder- und Jugendheimen in Bayern, existiert nicht. Aus dem aktuellen Bericht des Statistischen Landesamtes, Kinder- und Jugendhilfe in Bayern 2015, Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen, ergibt sich, dass bayerische Jugendämter zum Stichtag 31.12.2015 in 10.460 Fällen Jugendhilfeleistungen in Form von Heimerziehung (sonstige betreute Wohnform gemäß § 34 des Sozialgesetzbuches – SGB – Achtes Buch – VIII) gewährt haben. Darüber hinausgehende Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksache 17/14453 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. In welchem Alter sind die Kinder und Jugendlichen (je Standort) und wie lange bleiben sie durchschnittlich in der jeweiligen Einrichtung? Eine entsprechende statistische Erhebung existiert nicht. Es liegt lediglich eine Erhebung über die Altersstruktur zum Stichtag 31.12.2015 vor, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Aktuellere und weiterführende Daten zur Verweildauer liegen der Staatsregierung nicht vor. Alter Heimerziehung, sonstige Betreute Wohnform, § 34 SGB VIII unter 3 49 3–6 135 6–9 369 9–12 901 12–15 1.802 15–18 4.881 18 oder älter 2.323 Summe 10.460 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistische Berichte, Kinder- und Jugendhilfe in Bayern 2015. Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 3. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (je Standort) und wie hat sich das Durchschnittsalter im selben Zeitraum verändert? Eine entsprechende statistische Erhebung existiert nicht. Es sind Daten verfügbar zur Entwicklung der Fälle, in denen bayerische Jugendämter eine Jugendhilfeleistung gemäß § 34 SGB VIII gewährt haben, jeweils zum Stichtag 31.12. für Bayern insgesamt. Die nachstehende Tabelle gibt dies wieder: Heimerziehung § 34 SGB VIII 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6.658 7.152 5.220 5.575 6.191 5.851 6.457 6.268 6.440 7.173 10.460 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistische Berichte, Kinder- und Jugendhilfe, Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen, Jahrgänge 2005-2015 Der deutliche Anstieg der Heimunterbringungen ab dem Jahr 2014 lässt sich auf die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) zurückführen. 4. Wie viel kostet ein Heimplatz im Durchschnitt pro Monat und wer ist der Leistungsträger? Das Entgelt für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe berechnet sich in Abhängigkeit zur jeweils erbrachten Leistung. Grundlage für die Ausgestaltung der jeweiligen Rahmenbedingungen des Angebots bildet in Bayern der Rahmenvertrag gemäß § 78f SGB VIII auf Basis der Leistungsbeschreibung des Trägers. Grundlage für die pädagogische Ausgestaltung des Angebots ist die Fortschreibung der „Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII“ (http://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/ blvf/bayerlandesjugendamt/schriften/fachliche_empfehlungen _2014_34.pdf). Das Entgelt wird zwischen dem örtlich zuständigen Jugendamt , dem leistungserbringenden Träger der Kinder und Jugendhilfe und der regionalen Entgeltkommission verhandelt und schließlich in Tagessätzen ausgewiesen. In stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern wird im Wesentlichen zwischen drei Gruppentypen (sozialpädagogische Gruppe, heilpädagogische Gruppe, therapeutische Gruppe) unterschieden. Diese variieren in den Anforderungen an ihre fachlich-inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung, dem Personalschlüssel, der Personalqualifikation , der Betreuungsintensität, der Gruppengröße und den Räumlichkeiten. Dies schlägt sich im Entgelt bzw. im Tagessatz nieder, wobei auch regionale Gegebenheiten einen Einflussfaktor darstellen. Folgende Tagessätze können den Gruppentypen zugrunde gelegt werden: Sozialpädagogische Gruppen ca. 90 € bis 130 €, entspricht monatl. 2.700 € bis 3.900 € Heilpädagogische Gruppen ca. 130 € bis 180 €, entspricht monatl. 3.900 € bis 5.400 € Therapeutische Gruppen ca. 180 € bis 300 €, entspricht monatl. 5.400 € bis 9.000 € Leistungsträger ist das für den konkreten Einzelfall örtlich zuständige Jugendamt. a) In welchem Umfang werden die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Angehörige im Durchschnitt zur Kostendeckung herangezogen? Die Heranziehung zu den Kosten vollstationärer Jugendhilfemaßnahmen erfolgt auf Grundlage der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen gemäß § 94 SGB VIII auf Basis der Kostenbeitragsverordnung. Eine statistische Erhebung zur durchschnittlichen Höhe der Heranziehung erfolgt nicht. b) Wie hat sich dieser Finanzierungsanteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. Wie hoch ist der Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen , die in eine Pflegefamilie vermittelt bzw. adoptiert werden, und nach welchen Kriterien werden die Pflegefamilien ausgesucht? Eine statistische Erhebung zu dem Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen, die in eine Pflegefamilie vermittelt bzw. adoptiert werden, existiert nicht. Die Auswahl der Pflegeeltern bzw. Adoptiveltern bei der Vermittlung von Kindern bzw. Jugendlichen durch das Jugendamt setzt eine sorgfältige Prüfung der generellen Eignung von Bewerbern voraus, da sie Grundlage für ein „gelingendes ” Pflege- bzw. Adoptionsverhältnis ist. Bei der Eignungsfeststellung spielen neben objektiven Gegebenheiten wie räumlichen, finanziellen und persönlichen Verhältnissen von Bewerbern auch persönliche Fähigkeiten eine Rolle wie etwa Motivation, Einfühlungsvermögen , Belastbarkeit, Stabilität der Partnerbeziehung oder erziehungsleitende Vorstellungen. Hierzu gehört auch die Bereitschaft und Fähigkeit, ein Pflegekind bzw. ein Adoptivkind zu erziehen und neue Bindungen einzugehen. Ebenso müssen die zu erwartenden Veränderungen im Familiengefüge (Paarebene, Geschwisterebene, Verwandte) bewertet werden. Darüber hinaus werden im Rahmen eines Hausbesuchs die Gegebenheiten vor Ort überprüft. Die wesentlichen Prüfkriterien sind: • Motivation zur Betreuung bzw. Adoption eines „fremden“ Kindes oder Jugendlichen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14453 • Vorstellungen und Wünsche der Bewerber zu einem Pflege - bzw. Adoptivkind • Auseinandersetzung mit der eventuell bestehenden Kinderlosigkeit und einem offenen oder möglicherweise verdeckten Adoptionswunsch • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit sowie weitere Persönlichkeitsmerkmale • Toleranz gegenüber anderen sozialen Schichten, Nationalitäten und Religionen • Erziehungserfahrung und gegebenenfalls Erziehungsverhalten • Lebenssituation und Lebensplanung bezüglich Partnerschaft und Berufstätigkeit • Familienstruktur • Akzeptanz der Bedeutsamkeit der Herkunftseltern für das Kind • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachdiensten des Jugendamts und mit anderen sozialen Diensten (insbes. bei Pflegeeltern) • Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen (bei Pflegeeltern) • gesundheitliche Situation • Wohnverhältnisse (ausreichend Wohnraum) • finanzielle Situation • erweitertes Führungszeugnis Im Verlauf eines Bewerbungsverfahrens werden bestimmte Prüfkriterien – auf den Einzelfall bezogen – abgeklärt und in der Gesamtbewertung gewichtet. Denn das zentrale Anliegen ist, für ein bestimmtes Kind geeignete Pflegeeltern bzw. Adoptiveltern zu finden. Ausführliche Informationen zum Thema „Eignungskriterien “ sind insbesondere in der „Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe – Vollzeitpflege“ (Hrsg. Bayerisches Landesjugendamt , München 2016) im Kapitel 4 – veröffentlicht auf der Homepage des Bayerischen Landesjugendamts enthalten (www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt /schriften/vollzeitpfle ge_kapitel_4.pdf). Um bei der Einschätzung der Eignung von Pflege- bzw. Adoptionsbewerbern ein Höchstmaß an Objektivität und Transparenz zu erzielen, hat das Bayerische Landesjugendamt für die Fachkräfte in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung einen Gesprächsleitfaden entwickelt: „Adoptions- und Pflegekindervermittlung – Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstellen“ des Bayerischen Landesjugendamts , 3. überarbeitete Auflage, 2008 (http://www.blja. bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/ schriften/adoption_gespraechsleitfaden.pdf). Die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, 7., neu bearbeitete Fassung – 2014, stellen eine wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Adoptionsvermittlungsstellen dar (http:// bagljae.de/downloads/120_empfehlungen-zur-adoptionsvermittlung _2014.pdf). 6. In welchem Kindesalter erfolgen die meisten Vermittlungen an Pflege- oder Adoptionsfamilien und wie lange bleiben die vermittelten Kinder und Jugendlichen im Durchschnitt bei der aufnehmenden Familie? In der nachfolgenden Tabelle ist das Alter bei der Unterbringung im Jahr 2015 im Rahmen der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII (begonnene Hilfe) und bei einer Adoption (adoptierte Kinder und Jugendliche 2015 nach Art der Unterbringung vor Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens und Altersgruppen) dargestellt. Alter des Kindes Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII Adoptionen* unter 3 492 185 3–6 361 73 6–12 487 155 12–18 857 122 18 oder älter 159 -/- Summe 2.356 535 (* einschließlich Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen) Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistische Berichte, Kinder- und Jugendhilfe in Bayern 2015. Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen Neuere Daten sind nicht verfügbar. Daten zur Dauer von Pflege- bzw. Adoptionsverhältnissen werden statistisch nicht erhoben. 7. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegefamilie und wer ist hier der Leistungsträger? Die monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegefamilie im Sinne des § 33 SGB VIII umfassen den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Bedarf des Kindes oder Jugendlichen , einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung sowie die Kosten für Pflege und Erziehung durch die Pflegepersonen. Daneben werden einmalig die nachgewiesenen Kosten zu einer Unfallversicherung sowie die nachgewiesenen Aufwendungen zur angemessenen Alterssicherung der Pflegepersonen je betreutem Pflegekind hälftig erstattet. Im Regelfall werden diese Kosten in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt, für dessen Festsetzung gemäß Art. 43 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die örtlichen Jugendämter zuständig sind. Nach Kenntnis der Staatsregierung orientiert sich der überwiegende Teil der 96 bayerischen Jugendämter an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII. Danach werden derzeit monatlich 780 € in der Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren, 878 € in der Altersgruppe von 7 bis 12 Jahren sowie 1.010 € in der Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr empfohlen. Jeweils unabhängig von der Altersgruppe enthält die Pflegepauschale einen Erziehungsbeitrag für die Pflegeperson in Höhe von 300 €. Zusätzlich zu dieser Pauschale besteht die Möglichkeit der Gewährung einmaliger Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII zu unterschiedlichen Anlässen. Die Zusatzleistungen werden regional unterschiedlich, entweder auf Einzelantrag oder als pauschaler Zuschlag, auf die monatliche Pflegepauschale gewährt. Abweichungen von der Höhe des Pflegegeldes sind je nach Bedarf im Einzelfall möglich. Leistungsträger ist im Einzelfall das örtlich zuständige Jugendamt . 8. Wie oft werden Kinder oder Jugendliche aus Pflegefamilien wieder zurück in die Einrichtung gegeben ? Eine entsprechende statistische Erhebung existiert nicht.