Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2016 Missbräuchliche Fütterung Nach Art. 43 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) darf durch die Fütterung des Wildes die Verwirklichung des Hegeziels (§ 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes) nicht gefährdet werden. Die Hege hat nach § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und die Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss dabei so durchgeführt werden, dass die Beeinträchtigung einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung , insbesondere durch Wildschäden, vermieden wird. Insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Wird Schalenwild außerhalb der Notzeit gefüttert, handelt es sich um eine missbräuchliche Wildfütterung nach § 23 a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). In diesem Winter, wie schon in den milden Wintern zuvor, dürfte in weiten Landesteilen keine Notzeit geherrscht haben. Dennoch sind Rehwildfütterungen gängige Praxis. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche wildbiologischen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Nahrungsangebot für Rehwild in Bayern vor? b) Liegen der Staatsregierung wildbiologische Erkenntnisse vor, dass Rehwildfütterungen zu einer Abnahme der Verbissschäden führen? c) Liegen der Staatsregierung wildbiologische Erkenntnisse vor zum Einfluss von Wildfütterungen auf die Ernährungssituation einer Rehwildpopulation? 2. a) Wie lange und für welchen Zeitraum lag in den einzelnen Landkreisen in den Wintern 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 eine geschlossene und so hohe Schneedecke, die eine Nahrungsaufnahme für Rehwild unmöglich machte? b) In welchen Landkreisen und für welchen Zeitraum herrschten nach Ansicht der Staatsregierung in den letzten Wintern 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 Notzeiten? 3. a) Wie viele Untere Jagdbehörden haben ähnliche Richtlinien wie die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau erlassen, die festlegen, „dass bei den derzeit gegebenen klimatischen und naturräumlichen Verhältnissen im Landkreis bei angepassten Rehwildbeständen eine Fütterung von Rehwild in der Regel nicht notwendig ist“? b) Welche anderen Regelungen haben die einzelnen Unteren Jagdbehörden zur Verhinderung einer missbräuchlichen Fütterung (Fütterung außerhalb der Notzeit ) getroffen (Angaben bitte für die einzelnen Unteren Jagdbehörden getrennt)? 4. a) Wie viele Hinweise auf missbräuchliche Fütterungen (Fütterung außerhalb der Notzeit) sind bei den Unteren Jagdbehörden eingegangen (Angaben bitte jeweils für die einzelnen Winter 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 und nach Unteren Jagdbehörden getrennt )? b) In wie vielen Fällen ist die Untere Jagdbehörde den Hinweisen konkret nachgegangen (z. B. Vor-Ort-Termin)? c) In wie vielen Fällen haben die Unteren Jagdbehörden die Fütterung schriftlich untersagt? 5. a) In wie vielen Fällen wurde Schalenwild nachweislich außerhalb der Notzeit gefüttert? b) Wie viele Hinweise gab es, dass Futtermittel ausgebracht wurden, die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprachen? c) In welchen Landkreisen wurden nachweislich Futtermittel ausgebracht, die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprachen (bitte Angabe zu den einzelnen Wintern und Anzahl)? 6. a) In wie vielen Fällen wurden in den einzelnen Unteren Jagdbehörden Bußgelder nach § 33 Abs. 7 und 8 AV- BayJG verhängt? b) Stimmt die Staatsregierung der Einschätzung des Vorsitzenden des BJV Erdings in der Süddeutschen Zeitung, Lokalteil Erding am 22. Januar 2016 zu, dass die Witterungsverhältnisse in diesem Winter im Raum Erding eine Fütterung notwendig gemacht haben? c) Wenn ja, mit welcher Begründung rechtfertigt die Staatsregierung diese Einschätzung? 7. Wenn nein, wie hat die Untere Jagdbehörde auf den Zeitungsartikel und die Fütterung reagiert? 8. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Behauptung des BJV-Vorsitzenden in Erding, Fütterungen würden Schäden im Wald verhindern, obwohl nach Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage Drs. 15/5318 die Annahme, durch Fütterung seien Wildschäden zu vermeiden oder zu verringern, bislang nicht eindeutig wissenschaftlich belegt wurde? b) Sollten die Unteren Jagdbehörden derartige Behauptungen unkommentiert stehen lassen oder sollten sie nicht mit entsprechenden Stellungnahmen darauf reagieren ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2017 17/14456 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14456 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.11.2016 1. a) Welche wildbiologischen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Nahrungsangebot für Rehwild in Bayern vor? An der Technischen Universität München (TUM) führte die Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement zwischen 2011 und 2014 eine Studie über die Qualität und Energie der Rehnahrung im Jahresverlauf in zwei Modellgebieten durch. Mit den neuesten wissenschaftlichen Methoden der Futtermittelanalyse wurden die tatsächlich von Rehen aufgenommene Nahrung und deren energetische Verwertung untersucht. Die Proben stammten aus einem naturnahen Waldhabitat sowie einem intensiv bewirtschafteten Agrarhabitat. Den Rehen im Agrarhabitat standen mit durchschnittlich 6,29 Megajoule pro Kilogramm (MJ/ kg) Trockensubstanz (TS) pro Tag signifikant mehr Energie durch die Nahrung zur Verfügung als den Rehen im Wald mit durchschnittlich 5,43 MJ/kg TS pro Tag. Den geringeren Energiegehalt der Nahrung glichen Rehe im Wald mit mehr aufgenommener Nahrung sowie mit einer speziellen Anpassung der Pansenflora an die vorhandene Vegetation aus. In den Wintermonaten überstieg die Energieversorgung durch die Nahrung in beiden Habitaten den Mindestenergiebedarf der Rehe. In beiden Untersuchungsgebieten zeigten Rehe im Winter und Frühjahr zusätzlich hohe Energiereserven in Form von Fett. Ein nach dem Abernten vermuteter „Ernteschock “ konnte anhand der Daten nicht festgestellt werden. Auch die durchgeführten Stressanalysen zeigten keinen Anhaltspunkt für erhöhten Stress im Winter und Frühjahr durch Nahrungsmangel. Während im naturnahen Waldhabitat die Energiewerte der Nahrung im Spätwinter erwartungsgemäß leicht zurückgingen, bestand energetisch gesehen für die Rehe im Agrarhabitat kein Engpass im Spätwinter. Die Ergebnisse aus der Studie der TUM sind nur für die beiden Untersuchungsgebiete aussagekräftig. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe Wildbiologie und Wildtiermanagement beim Staatsministerium einen Projektvorschlag eingereicht, die Untersuchung auf weitere und v. a. von den Lebensbedingungen her extremere Gebiete in Bayern auszudehnen . Das Projekt wurde im Obersten Jagdbeirat beraten und wird am 01.01.2017 starten. Ziel ist es, die in der Vorstudie gewonnenen Ergebnisse in weiteren bayerischen Habitaten zu überprüfen, um eine Gesamteinschätzung zur Qualität und Energie der Rehnahrung in den vielfältigen bayerischen Lebensräumen zu gewinnen. b) Liegen der Staatsregierung wildbiologische Erkenntnisse vor, dass Rehwildfütterungen zu einer Abnahme der Verbissschäden führen? Erkenntnisse aus der Literatur (siehe anliegende Literaturliste ) lassen diesen Zusammenhang nicht annehmen. c) Liegen der Staatsregierung wildbiologische Erkenntnisse vor zum Einfluss von Wildfütterungen auf die Ernährungssituation einer Rehwildpopulation ? Die in der Antwort zu Frage 1 a zitierte Studie der TUM wurde in Revieren durchgeführt, in denen Rehe nicht gefüttert wurden. Die Ergebnisse belegen, dass in beiden Gebieten eine mehr als ausreichende Energieversorgung im gesamten Jahresverlauf gewährleistet war. Zudem verfügten die Rehe in beiden Gebieten im Winter und Frühjahr über hohe eigene Energiereserven in Form von Fett. Einer zusätzlichen Fütterung von Rehen in diesen Gebieten bedurfte es aus energetischer Sicht daher nicht. 2. a) Wie lange und für welchen Zeitraum lag in den einzelnen Landkreisen in den Wintern 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 eine geschlossene und so hohe Schneedecke, die eine Nahrungsaufnahme für Rehwild unmöglich machte? Siehe Anlage zu Frage 2 a. b) In welchen Landkreisen und für welchen Zeitraum herrschten nach Ansicht der Staatsregierung in den letzten Wintern 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 Notzeiten? Gemäß Art. 43 Abs. 3 BayJG ist der Revierinhaber verpflichtet , in der Notzeit für angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten . Die Entscheidung, ob tatsächlich Notzeit im jeweiligen Jagdrevier vorliegt, obliegt dem Ermessen des verantwortlichen Revierinhabers. 3. a) Wie viele Untere Jagdbehörden haben ähnliche Richtlinien wie die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau erlassen, die festlegen , „dass bei den derzeit gegebenen klimatischen und naturräumlichen Verhältnissen im Landkreis bei angepassten Rehwildbeständen eine Fütterung von Rehwild in der Regel nicht notwendig ist“? Keine. b) Welche anderen Regelungen haben die einzelnen Unteren Jagdbehörden zur Verhinderung einer missbräuchlichen Fütterung (Fütterung außerhalb der Notzeit) getroffen (Angaben bitte für die einzelnen Unteren Jagdbehörden getrennt)? Bad Tölz-Wolfratshausen: Rotwildfütterungskonzept, Erfassung aller Rotwildfütterungen durch den Jagdberater, Vorträge mit Hinweisen auf die Rechtslage bei der Fütterung von Rehwild, „Runder Tisch“ u. a. zum Thema Rehwildfütterung . Dachau: Hinweise auf die Rechtslage im Rahmen der jährlichen Hegeschauen. Eichstätt: Merkblatt zum Thema Fütterung. Passau: Regierungsschreiben „Missbräuchliche Fütterung“ betreffend. Oberallgäu: Anschreiben einzelner Revierinhaber, dass keine Notzeit besteht. Unterallgäu: Presseartikel, Hinweise bei Hegeschauen. Regensburg (Landkreis): Beitrag in der Mitgliederzeitschrift des Bayerischen Jagdverbands (BJV) zum Thema „Missbräuchliche Fütterung“ Kitzingen: Hinweisschreiben zur Unterscheidung Kirrung/ Drucksache 17/14456 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Fütterung, missbräuchliche Fütterung und Notzeit an alle Revierinhaber, Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaftsleiter und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). 4. a) Wie viele Hinweise auf missbräuchliche Fütterungen (Fütterung außerhalb der Notzeit) sind bei den Unteren Jagdbehörden eingegangen (Angaben bitte jeweils für die einzelnen Winter 2013/2014 ,2014/2015 und 2015/2016 und nach Unteren Jagdbehörden getrennt)? Sieh Anlage zu Frage 4 a. b) In wie vielen Fällen ist die Untere Jagdbehörde den Hinweisen konkret nachgegangen (z. B. Vor-Ort- Termin)? Laut Angaben der Unteren Jagdbehörden wurden insgesamt 101 Vor-Ort-Termine durchgeführt. c) In wie vielen Fällen haben die Unteren Jagdbehörden die Fütterung schriftlich untersagt? Laut Angaben der Unteren Jagdbehörden wurde in insgesamt 39 Fällen die Fütterung schriftlich untersagt. 5. a) In wie vielen Fällen wurde Schalenwild nachweislich außerhalb der Notzeit gefüttert? In insgesamt 81 Fällen kam es nachweislich zu einer Fütterung von Schalenwild außerhalb der Notzeit. b) Wie viele Hinweise gab es, dass Futtermittel ausgebracht wurden, die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprachen ? Es wurden insgesamt 75 Fälle registriert. c) In welchen Landkreisen wurden nachweislich Futtermittel ausgebracht, die nach Zusammensetzung , Qualität oder Menge den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprachen (bitte Angabe zu den einzelnen Wintern und Anzahl)? Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Traunstein, Berchtesgadener Land, Landsberg a. Lech, Dingolfing- Landau, Regen, Roth, Augsburg (Kreisfreie Stadt), Memmingen (Kreisfreie Stadt), Forchheim, Aschaffenburg (Landkreis ). 6. a) In wie vielen Fällen wurden in den einzelnen Unteren Jagdbehörden Bußgelder nach § 33 Abs. 7 und 8 AVBayJG verhängt? Es wurde insgesamt in einem Fall ein Bußgeld nach § 33 Abs. 7 und 8 AVBayJG verhängt. b) Stimmt die Staatsregierung der Einschätzung des Vorsitzenden des BJV Erding in der Süddeutschen Zeitung, Lokalteil Erding am 22. Januar 2016 zu, dass die Witterungsverhältnisse in diesem Winter im Raum Erding eine Fütterung notwendig gemacht haben? Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde gelangte der angesprochene Zeitungsbericht nicht zur Kenntnis. Da überdies keinerlei Beschwerden von Jägern, Jagdpächtern oder Dritten hierzu an sie herangetragen wurde, gab es auch keine spezielle Maßnahme vonseiten der Unteren Jagdbehörde. c) Wenn ja, mit welcher Begründung rechtfertigt die Staatsregierung diese Einschätzung? Die Einwertung der lokalen Situation und Entscheidung, ob eine „Notzeit“ vorliegt, obliegt dem zuständigen Revierinhaber . Sollten Hinweise für eine „missbräuchliche Fütterung“ vorliegen, ist die Untere Jagdbehörde für die Klärung des Sachverhalts zuständig. 7. Wenn nein, wie hat die Untere Jagdbehörde auf den Zeitungsartikel und die Fütterung reagiert? Die Untere Jagdbehörde hat nicht reagiert. 8. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Behauptung des BJV-Vorsitzenden in Erding, Fütterungen würden Schäden im Wald verhindern, obwohl nach Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage Drs. 15/5318 die Annahme, durch Fütterung seien Wildschäden zu vermeiden oder zu verringern , bislang nicht eindeutig wissenschaftlich belegt wurde? Siehe Antwort zu Frage 1 a. b) Sollten die Unteren Jagdbehörden derartige Behauptungen unkommentiert stehen lassen oder sollten sie nicht mit entsprechenden Stellungnahmen darauf reagieren? Da es sich bei der Notzeitfütterung immer um eine revierbezogene Entscheidung handelt, müssen stets die Verhältnisse im einzelnen Revier betrachtet werden. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Seite 1 von 1 Ludwigstraße 2 80539 München Telefon 089 2182-0 poststelle@stmelf.bayern.de www.stmelf.bayern.de Anlage zu Frage 1b Literaturverzeichnis: Arnold, W. (2013): Jahreszeitliche Anpassungen bei Wildwiederkäuern – wo steht das Rehwild? – Schriftenreihe des Landesjagdverbandes Bayern e. V., Band 20, 13-21. Eisfeld, D. (1999): Welche Auswirkungen hat das jagdliche Management beim Rehwild ? - Schriftenreihe des Landesjagdverbandes Bayern e. V., Band 7, 133-141. FUST-Tirol (2010): Winterfütterung von Rot- und Rehwild. – FUST-Position 8; Forschungs - und Versuchsprojekt „Alpine Umweltgestaltung” des Förderungsvereins für Umweltstudien (FUST-Tirol, Achenkirch); www.fust.at; 6 Seiten. Klansek, E. (2004): Nahrungszusammensetzung von Rot-, Reh- und Gamswild im Berggebiet. – Tagung für die Jägerschaft, 16-17 Februar 2004. König, R., Hofman, R. R. & Gieger, G. (1976): Differentiell morphologische Untersuchungen der resorbierenden Schleimhautoberfläche des Panses beim Rehwild. (Capreolus capreolus) im Sommer und Winter. – Z. Jagdwiss. 22: 191-196. Milner, J. M., Van Beest, F. M., Schmidt, K. T., Brook, R. K. & Storaas, T. (2014): To feed or not to feed? Evidence of the intended and unintended effects of feeding wild ungu-lates. – Jour. Wild. Mgmt., 78: 1322–1334. doi:10.1002/jwmg.798 Rehbinder, C. (1985): Supplementary Feeding Of Roe Deer (Capreolus Capreolus L) With Late Harvested Hay. A Pilot Study. – Rangifer 5 (2): 6-14. Wildforschungsstelle Aulendorf (2000): Rehwildprojekt Borgerhau – Untersuchungen zur Ökologie einer freilebenden Rehwildpopulation. Wildforschung in Baden Württemberg 5, 1-148. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Seite 1 von 3 Ludwigstraße 2 80539 München Telefon 089 2182-0 poststelle@stmelf.bayern.de www.stmelf.bayern.de Anlage zu Frage 2a Nach Auskunft der unteren Jagdbehörden ergibt sich folgende Einschätzung: Notzeit Anzahl Tage Anzahl Tage Anzahl Tage Oberbayern 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Garmisch- Partenkirchen ja 123 vom 2013-11-24 bis 2014-03-26 76 vom 2014-12-26 bis 2015-03-12 80 vom 2015-12-18 bis 2016-03-16 Weilheim- Schongau ja siehe Bemer - kung vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 siehe Bemer - kung vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 siehe Bemer - kung vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 Bad Tölz- Wolfratshausen ja 3 vom 2016-11-01 bis 2017-03-31 23 vom 2016-12-01 bis 2017-03-31 8 vom 2017-01-01 bis 2017-01-31 Miesbach ja Dies ist aus den vorliegenden Wetterdaten alleine nicht zu beantworten, insbesondere aufgrund der erheblich unterschiedlichen Ausprägungen der Reviere Rosenheim (Landkreis) nein Traunstein nein Berchtesgadener Land nein Landsberg a. Lech nein Starnberg ja 2 vom 2014-11-29 bis 2014-12-06 22 vom 2015-01-01 bis 2015-02-22 München (Kreisfreie Stadt) nein München (Landkreis ) ja 5 vom 2015-01-01 bis 2015-01-15 Ebersberg ja 24 vom 2015-01-30 bis 2015-02-22 Mühldorf a. Inn ja 22 vom 2015-01-27 bis 2015-02-13, vom 2014-12-30 bis 2015-01-02 2 vom 2016-01-21 bis 2016-01-22 Altötting nein Erding ja 27 vom 2014-01-15 bis 2014-02-10 105 vom 2014-12-22 bis 2015-03-15 42 vom 2016-01-10 bis 2016-02-20 Freising nein Dachau ja 1 vom 2014-12-30 bis 2014-12-31 Fürstenfeldbruck nein Neuburg- Schrobenhausen nein Pfaffenhofen a. d. Ilm nein Ingolstadt (Kreisfreie Stadt) nein Eichstätt nein Niederbayern Kelheim nein Landshut (Kreisfreie Stadt) ja 20 vom 2015-01-13 bis 2015-02-10 10 vom 2016-01-15 bis 2016-01-24 Landshut (Landkreis ) nein Dingolfing- Landau nein Deggendorf ja 1 vom 2015-02-10 bis 2015-02-10 Passau (Kreisfreie Stadt) nein Passau (Landkreis ) ja 15 vom 2014-01-20 bis 2014-02-05 47 vom 2014-12-20 bis 2015-02-15 20 vom 2016-01-01 bis 2016-01-25 Freyung- Grafenau nein Straubing-Bogen ja 90 vom 2014-01-01 bis 2014-03-31 90 vom 2015-01-01 bis 2015-03-31 90 vom 2016-01-01 bis 2016-03-31 Regen ja 5 vom 2013-12-09 bis 2013-12-13 31 vom 2015-01-01 bis 2015-01-31 10 vom 2016-01-15 bis 2016-01-25 Rottal -Inn nein Mittelfranken Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim nein Ansbach (Kreisfreie Stadt) nein Ansbach (Landkreis ) ja 9 vom 2014-12-30 bis 2015-02-28 6 vom 2016-01-15 bis 2016-01-20 Weißenburg- Gunzenhausen nein Roth ja 1 vom 2014-01-27 bis 2014-01-27 4 vom 2014-12-30 bis 2015-01-01, vom 2015-02-02 bis 2015-02-02 1, 1 vom 2016-03-01 bis 2016-03-01, vom 2016- 01-03 bis 2016-01-03 Schwabach (Kreisfreie Stadt) nein Nürnberger Land nein Nürnberg (Kreisfreie Stadt) nein Fürth (Kreisfreie Stadt) nein Fürth (Landkreis) nein Erlangen- Höchstadt nein Erlangen (Kreisfreie Stadt) nein Schwaben Lindau (Bodensee ) nein Oberallgäu nein Ostallgäu ja in der überwiegenden Zeit der Wintermonate , genauere Angaben können wegen fehlender Dokumentation nicht gemacht werden. vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 siehe Bemer - kung vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 siehe Bemer - kung vom 2016-09-01 bis 2016-09-01 Unterallgäu ja 16 vom 2014-12-29 bis 2015-02-22 Augsburg (Kreisfreie Stadt) nein Augsburg (Landkreis ) ja 10 vom 2015-01-21 bis 2015-03-08 Kempten (Allgäu ) (Kreisfreie Stadt) nein Memmingen (Kreisfreie Stadt) nein Kaufbeuren (Kreisfreie Stadt) ja 20 vom 2013-12-01 bis 2013-12-31 50 vom 2015-01-01 bis 2015-04-15 25 vom 2015-12-01 bis 2016-03-31 Günzburg nein Aichach- Friedberg ja 3 vom 2014-01-27 bis 2014-01-29 5 vom 2014-12-29 bis 2015-01-02 Neu-Ulm - Untere Jagdbehörde nein Dillingen a.d. Donau nein Donau-Ries Ja 36 vom 2015-01-01 bis 2015-02-15 Seite 2 von 3 Oberpfalz Regensburg (Kreisfreie Stadt) nein Regensburg (Landkreis) nein Neumarkt i. d. OPf. nein Amberg-Sulzbach ja 2 vom 2013-12-06 bis 2013-12-07 29 vom 2014-12-27 bis 2015-01-06, vom 2015-01-21 bis 2015-01-21, vom 2015-01-26 bis 2015-02-11 Amberg (Kreisfreie Stadt) nein Schwandorf nein Cham ja 90 vom 2013-12-01 bis 2014-02-28 90 vom 2015-01-01 bis 2015-03-31 90 vom 2016-01-01 bis 2016-03-31 Neustadt a. d. Waldnaab nein Weiden i. d. Opf (Kreisfreie Stadt) nein Tirschenreuth nein Oberfranken Wunsiedel i. Fichtelgebirge nein Hof (Landkreis) nein Bayreuth (Landkreis ) nein Kulmbach nein Kronach nein Coburg (Landkreis ) nein Coburg (Kreisfreie Stadt) nein Lichtenfels ja 16, 9 vom 2013-11-25 bis 2013-12-10, vom 2014- 01-25 bis 2014-02-02 48 vom 2014-12-02 bis 2014-12-06, vom 2014-12-25 bis 2015-01-10, vom 2015-01-20 bis 2015-02-14 7, 9, 15, 6 vom 2015-11-22 bis 2015-11-28, vom 2016- 01-01 bis 2016-01-09, vom 2016-01-15 bis 2016-01-28, vom 2016- 02-29 bis 2016-03-05 Bamberg (Landkreis ) ja 7 vom 2014-01-26 bis 2014-02-01 5 vom 2014-12-28 bis 2015-01-01 Bamberg (Kreisfreie Stadt) nein Forchheim ja 28 vom 2015-01-27 bis 2015-02-23 11 vom 2016-01-16 bis 2016-01-26 Unterfranken Würzburg (Kreisfreie Stadt) nein Würzburg (Landkreis ) nein Schweinfurt (Landkreis) nein Schweinfurt (Kreisfreie Stadt) nein Kitzingen nein Haßberge nein Rhön-Grabfeld nein Bad Kissingen nein Main-Spessart nein Aschaffenburg (Landkreis) nein Aschaffenburg (Kreisfreie Stadt) nein Miltenberg nein Seite 3 von 3 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Seite 1 von 5 Ludwigstraße 2 80539 München Telefon 089 2182-0 poststelle@stmelf.bayern.de www.stmelf.bayern.de Anlage zu Frage 4a: 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Oberbayern Garmisch- Partenkirchen 0 12 2 Weilheim- Schongau 4 5 3 Bad Tölz- Wolfratshausen 0 0 0 Miesbach 0 0 0 Rosenheim (Landkreis) 0 0 0 Traunstein 2 2 2 Berchtesgadener Land 0 1 1 Landsberg a. Lech 2 1 2 Starnberg 0 0 0 München (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 München (Landkreis) 0 0 0 Ebersberg 0 1 0 Mühldorf a. Inn 0 0 0 Altötting 0 0 0 Erding 1 0 0 Freising 0 0 1 Dachau 3 5 2 Fürstenfeldbruck 0 0 0 Neuburg- Schrobenhausen 0 0 0 Pfaffenhofen a. d. Ilm 0 0 0 Ingolstadt (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Eichstätt 5 0 0 Niederbayern Kelheim 0 1 1 Landshut (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Landshut (Landkreis) 0 1 1 Dingolfing- Landau 5 2 0 Deggendorf 0 2 0 Passau (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Passau (Landkreis ) 0 1 2 Freyung- Grafenau 0 0 0 Straubing- Bogen 0 0 0 Regen 1 2 1 Rottal-Inn 0 0 0 Mittelfranken Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 0 0 0 Ansbach (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Ansbach (Landkreis ) 0 0 0 Weißenburg- Gunzenhausen 0 0 0 Roth 1 1 1 Schwabach (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Nürnberger Land 0 0 0 Nürnberg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Fürth (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Fürth (Landkreis ) 0 0 0 Erlangen- 0 0 0 Seite 2 von 5 Höchstadt Erlangen (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Schwaben Lindau (Bodensee ) 0 0 1 Oberallgäu 0 1 1 Ostallgäu 0 0 0 Unterallgäu 0 0 0 Augsburg (Kreisfreie Stadt) 0 1 0 Augsburg (Landkreis) 0 0 0 Kempten (Allgäu ) (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Memmingen (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Kaufbeuren (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Günzburg 0 1 0 Aichach- Friedberg 0 0 0 Neu-Ulm - Untere Jagdbehörde 0 1 0 Dillingen a.d. Donau 0 0 0 Donau Ries 0 0 3 Oberpfalz Regensburg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Regensburg (Landkreis) 2 1 4 Neumarkt i. d. OPf. 0 0 0 Amberg- Sulzbach 0 0 1 Seite 3 von 5 Amberg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Schwandorf 0 0 0 Cham 0 0 2 Neustadt a. d. Waldnaab 1 0 0 Weiden i. d. Opf (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Tirschenreuth 0 0 0 Oberfranken Wunsiedel i. Fichtelgebirge 1 0 0 Hof (Landkreis) 0 0 0 Bayreuth (Landkreis ) 0 0 0 Kulmbach 0 0 0 Kronach 0 0 0 Coburg (Landkreis ) 0 0 0 Coburg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Lichtenfels 0 1 0 Bamberg (Landkreis ) 0 0 1 Bamberg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Forchheim 2 0 1 Unterfranken Würzburg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Würzburg (Landkreis) 0 0 2 Schweinfurt (Landkreis) 0 0 0 Schweinfurt (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Kitzingen 0 0 0 Haßberge 1 0 0 Seite 4 von 5 Rhön-Grabfeld 0 0 0 Bad Kissingen 0 0 0 Main-Spessart 3 1 0 Aschaffenburg (Landkreis) 0 2 1 Aschaffenburg (Kreisfreie Stadt) 0 0 0 Miltenberg 1 1 1 Gesamt 35 47 37 Seite 5 von 5